Hamburg stellt einen größeren Anteil seiner Fläche unter Naturschutz als jedes andere Bundesland: über zehn Prozent des Landesgebietes sind Naturschutzgebiet. Dazu kommt der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer rund 105 Kilometer Luftlinie vom Rathaus, dessen bewohnte Insel Neuwerk mit Pferdekutschen durchs Watt erreicht wird. Im Duvenstedter Brook wurden 2022 insgesamt 168 Vogelarten beobachtet, davon 104 als Brutvögel, und die Rothirsche dort sind nach Angabe der Umweltbehörde die größten Norddeutschlands. Für Hunde haben die Bezirksämter an mehr als 100 Orten Auslaufzonen eingerichtet, allein in Altona rund zwanzig, in Bergedorf dazu drei Badestellen. Das Tierheim in der Süderstraße gehört dem Hamburger Tierschutzverein von 1841, ist die amtliche Annahmestelle für Fundtiere und gliedert sich in Katzenhaus, Hundehaus, Kleintierhaus und eine Seniorengruppe.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Hamburg
- Muss ich meine Katze in Hamburg kastrieren lassen?
- Wenn sie Freigang hat, ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung: Freigängerkatzen müssen kastriert, gekennzeichnet und bei einer anerkannten Stelle registriert sein. Ausnahmen gibt es für genehmigte Zuchten und für Tiere, die aus gesundheitlichen Gründen nicht operiert werden können.
- Gibt es in Hamburg eine Leinenpflicht?
- Ja, und sie gilt überall dort, wo du nicht in deiner eigenen Wohnung, auf deinem eigenen eingezäunten Grundstück oder in einer Hundeauslaufzone bist. Wer seinen Hund ohne Leine führen will, braucht dafür eine Befreiung, die das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt oder eine anerkannte sachverständige Person erteilt. Für gefährliche Hunde ist dieser Weg versperrt: Sie tragen uneingeschränkt Maulkorb und Leine, und nur ein Teil von ihnen lässt sich über einen bestandenen Wesenstest von den Vorschriften für gefährliche Hunde freistellen. In Grün- und Erholungsanlagen weisen die Bezirksämter zusätzlich einzelne Wege, Pfade und Rasenflächen aus, auf denen ein befreiter Hund frei laufen darf.
- Wo darf mein Hund in Hamburg frei laufen?
- In den Hundeauslaufzonen der Bezirke, und dort auch ohne Befreiung von der Anleinpflicht. In Bergedorf liegen zusätzlich Badestellen, an denen Hunde ins Wasser dürfen. Nicht frei laufen dürfen dort gefährliche Hunde und Hunde, für die ein Leinenzwang angeordnet wurde; für sie gilt die Maulkorb- und Leinenpflicht auch auf der Auslauffläche.
- Muss ich meinen Hund in Hamburg anmelden?
- Im Hunderegister, und zwar binnen zwei Wochen nach Aufnahme der Haltung; einen Welpen meldest du an, sobald er drei Monate alt ist. Mitzubringen sind Ausweis, Chipnummer, die Bescheinigung der Haftpflichtversicherung sowie Rasse, Schulterhöhe, Geschlecht, Geburtsdatum und Name des Hundes. Die Anmeldung beim Register ist zugleich die steuerliche Anmeldung; anerkannte Sachverständige erledigen sie auf Wunsch zusammen mit der Gehorsamsprüfung.
- Darf ich in Hamburg im Wald und in Naturschutzgebieten reiten?
- Nur auf ausdrücklich freigegebenen Wegen, und in einzelne Naturschutzgebiete darfst du gar nicht hineinreiten. Die Umweltbehörde begründet das mit dem Druck, den Hufe auf feuchte und sandige Böden ausüben, und mit der Störung von Wildtieren in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Achte auf die Beschilderung vor Ort, denn die Freigabe ist je Gebiet in dessen eigener Verordnung geregelt.
- Wo finde ich in Hamburg nachts einen Tierarzt?
- Über den Notdienstplan der Tierärztekammer, die ihn zwei Wochen im Voraus veröffentlicht. Einen zentralen Notdienst gibt es nicht: Hamburger Praxen und Kliniken wechseln sich tageweise ab, wochentags über Nacht, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Die Kammer schaltet zusätzlich eine Auskunft, über die du erfährst, wer gerade dran ist; ruf vor der Fahrt in der genannten Praxis an.
- Brauche ich für eine Hundeschule in Hamburg eine Erlaubnis?
- Ja, und sie muss vorliegen, bevor die erste Trainingsstunde stattfindet. Wer beruflich Hunde für andere ausbildet oder Halterinnen und Halter bei der Ausbildung anleitet, braucht eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Zuständig ist nicht eine zentrale Stelle, sondern das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt deines Bezirksamts; verlangt werden Sachkunde der verantwortlichen Person und ihrer Vertretung, persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit, geeignete Räume sowie ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beide nicht älter als sechs Monate.
- Darf ich eine Tierpension in einem Wohngebiet betreiben?
- Baurechtlich nicht: Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierheime und Tierpensionen in Wohngebieten nicht zulässig sind. Die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz prüft Baurecht, Immissionsschutz, Gewerbe- und Artenschutzrecht im Allgemeinen nicht mit, deshalb klärst du die Baugenehmigung vorher beim Bauamt. Für die Erlaubnis selbst solltest du vier bis sechs Monate Bearbeitungszeit einplanen.
- Woran ist meine Erlaubnis für Zucht oder Handel gebunden?
- An drei Dinge gleichzeitig: an die Tiergattung, an die Höchstzahl der Tiere und an die Räume und Einrichtungen, die du im Antrag angegeben hast. Ziehst du um oder nimmst du eine weitere Tierart dazu, deckt die alte Erlaubnis das nicht mehr ab. Beruht sie auf unrichtigen Angaben, ist sie unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
- Ich vermittle Hunde aus dem Ausland, brauche ich eine Erlaubnis?
- Ja. Wer Wirbeltiere, die keine Nutztiere sind, nach Deutschland bringt oder einführt, um sie gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung abzugeben, braucht dafür eine Erlaubnis. Dasselbe gilt fürs Vermitteln von Tieren, die schon hergebracht wurden oder noch hergebracht werden sollen, und sie muss vorliegen, bevor du das erste Tier verbringst.
- Gibt es in Hamburg einen Hundeführerschein?
- Einen verpflichtenden nicht. Vorgeschrieben sind seit dem 1. Januar 2007 nur Mikrochip, Haftpflichtversicherung und die Anmeldung im Hunderegister. Wenn du deinen Hund aber irgendwo ohne Leine führen willst, führt kein Weg an einer Prüfung vorbei: Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht bekommst du über eine Gehorsamsprüfung bei anerkannten Sachverständigen, über eine anerkannte gleichwertige Prüfung wie einen Hundeführerschein oder eine Begleithundprüfung großer Verbände, oder mit einem tierärztlichen Attest, wenn dein Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung antreten kann. Für einen gefährlichen Hund öffnet keine dieser Prüfungen den Weg: Maulkorb und Leine bleiben uneingeschränkt, und allein ein bestandener Wesenstest kann Hunde einiger Rassen von den Vorschriften für gefährliche Hunde freistellen.
- Gilt die Befreiung von der Leinenpflicht auch für meinen Partner?
- Nur wenn er die Prüfung mitgemacht hat. Die Befreiung gilt der Person, der sie mit einem bestimmten Hund erteilt wurde, und ist weder auf andere Hunde noch auf andere Personen übertragbar. Damit daraus keine Terminkette wird, dürfen alle Personen eines Haushalts die Gehorsamsprüfung gemeinsam ablegen und mehrere Hunde in einem Termin antreten; ausgenommen von der Personenbindung sind nur Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde.
- Mein Hund gehört zu einer gelisteten Rasse, was gilt in Hamburg?
- Das hängt von der Rasse ab, denn Hamburg führt zwei Gruppen. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Mischlingen gelten immer als gefährlich. Für Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischen Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu ist eine Freistellung möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat; bis dahin gilt uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht, auch in den Auslaufzonen.
- Wohin darf ich meinen Hund in Hamburg nicht mitnehmen?
- Auf keinen Hamburger Wochenmarkt, auf kein Volksfest, nicht zum Hafengeburtstag und nicht in besonders gekennzeichnete Gebiete. In Grün- und Erholungsanlagen bleiben Spielplätze, Rasen- und Wiesenflächen sowie Blumengärten tabu, auf den Wegen dort gilt die kurze Leine. Diese besonderen Anleinpflichten und Mitnahmeverbote gelten für alle Hunde, auch für die mit bestandener Gehorsamsprüfung.
- Muss ich Hühner, ein Pferd oder Bienen in Hamburg melden?
- Ja, spätestens wenn du anfängst, und unabhängig von der Größe des Bestands; eine Ausnahme für Hobbyhaltungen gibt es ausdrücklich nicht. Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, erfüllt mit derselben Anzeige zugleich die Meldepflicht zur Hamburger Tierseuchenkasse. Bienenhalter melden Name, Anschrift, den Jahresdurchschnitt der Völker und die Standorte und bekommen eine zwölfstellige Registriernummer; die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, und Futterkranzproben untersucht das Institut für Hygiene und Umwelt.
- Darf ich in Hamburg eine Giftschlange oder einen Wolfshybriden halten?
- Nur mit Erlaubnis, die vor der Anschaffung vorliegen muss und für die du Zuverlässigkeit, Fachkenntnisse und eine sichere Unterbringung nachweist. Das Gefahrtiergesetz führt zehn Gruppen gefährlicher Tiere wildlebender Arten, darunter Skorpione, Spinnen, Riesen- und Giftschlangen, Panzerechsen, Großkatzen, Bären und Primaten. Was viele Hundehalter überrascht: Auch Hybride aus Wolf und Haus- oder Wildhund fallen bis einschließlich der vierten Tochtergeneration darunter.
- Muss ich meine Landschildkröte anmelden?
- Ja, die Anmeldung lebender Tiere besonders geschützter Arten ist vorgeschrieben; die Behörde nennt als Beispiele die Landschildkröte, den Graupapagei und Amazonen. Dafür gibt es das Formular Bestandsanzeige, und bei Reptilien kommt ein Reptilienpass dazu.
- Ich habe ein Tier gefunden, wohin damit?
- Ins Tierheim an der Süderstraße, das die amtliche Annahmestelle für Fundtiere ist und dessen Anlaufstelle rund um die Uhr besetzt ist; Hamburg hat daneben ein zweites Tierheim in Trägerschaft eines anderen Vereins. Ist dir der Weg zu weit, nimmt auch jedes Hamburger Polizeikommissariat Fundtiere entgegen. Melden musst du das Tier auf jeden Fall, denn es zu behalten ist Fundunterschlagung, und an Dritte weitergeben darfst du es nicht; für den Fundvertrag brauchst du einen Lichtbildausweis und musst volljährig sein. Eine V-förmige, glattrandige Kerbe im linken Ohr kennzeichnet übrigens eine halbwilde oder freilebende Katze.
- Wer nimmt ein verletztes Wildtier an?
- Das hängt von der Art ab, denn die Behörde führt ein nach Arten aufgeteiltes Netz. Alle Arten nimmt die Wildtierstation des Hamburger Tierschutzvereins; für Wasservögel und für Robben ist das Hamburger Schwanenwesen zuständig, für Fledermäuse die Fledermausschutz-Arbeitsgemeinschaft des NABU, für Igel und Eichhörnchen eine Wildtierstation in Bergedorf und für Stadttauben ein eigener Verein. Im Tierheim behandeln Tierärzte Wildtiere kostenfrei; bringst du das Tier in eine niedergelassene Praxis, trägst du die Kosten selbst, weil du dir das Tier rechtlich angeeignet hast.
- Mein Haustier ist gestorben, was ist erlaubt?
- Auf dem eigenen Grundstück vergraben, wenn es nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen, und mit mindestens fünfzig Zentimetern Erde darüber. Sonst holt ein Tierkörperbeseitigungsunternehmen das Tier ab, viele Tierarztpraxen nehmen es an, und es gibt zugelassene Tierfriedhöfe und Krematorien. Wird dein Tier im öffentlichen Raum tot gefunden, holt es das Institut für Hygiene und Umwelt ab, lagert es ab der Meldung eine Woche, liest den Chip aus und meldet es an ein Haustierregister; herausgegeben wird es nur über einen zugelassenen Bestattungsservice, nie persönlich.
- Ich bringe einen Hund aus einem Drittland nach Hamburg, was gilt?
- Melde dich mindestens 24 Stunden vor der Ankunft bei der zuständigen Behörde und geh nach der Landung umgehend zum Zoll im Terminal. Hamburg hat als Hafen- und Flughafenstadt ein eigenes Veterinär- und Einfuhramt mit Grenzkontrollstellen am Reiherdamm, in Altenwerder und am Flughafen; für lebende Tiere außer Huftieren und Equiden ist die Stelle am Flughafen zuständig. Welpen unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung dürfen nicht einreisen, ebenso wenig Welpen zwischen zwölf und sechzehn Wochen, deren Impfung noch keine 21 Tage zurückliegt.
- Was mache ich, wenn ich in Hamburg eine Asiatische Hornisse sehe?
- Melden, nicht handeln. Die Umweltbehörde bittet um Meldung jeder Sichtung eines Einzeltieres und jedes frei hängenden Nestes in einem Baum, entweder über das norddeutsche Monitoringportal oder per Mail an das Referat für invasive Arten, mit Funddatum, Fundort und möglichst Foto. Das erste Nest fand sich 2019 in Hamburg-Horn; danach spürte die Behörde gemeinsam mit dem Institut für Zoologie der Universität Hamburg weitere Nester auf, indem sie einzelne Tiere mit Minisendern ausstattete. Von der Art selbst geht keine besondere Gefahr aus, sie gilt als ebenso wenig angriffslustig wie die einheimische Hornisse.
- Wer ordnet in Hamburg die Stallpflicht für Geflügel an?
- Die sieben Bezirksämter, jedes für sein Gebiet und jeweils durch eine eigene Allgemeinverfügung. Ob gerade eine gilt, führt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz auf ihrer Geflügelpest-Seite bezirksweise auf. Unabhängig davon rät sie, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden, im Stall zu füttern, Futter und Einstreu unzugänglich zu lagern und das Schuhwerk vor dem Stall zu wechseln. Und noch etwas betrifft alle Halter: Weil Hunde und Katzen das Virus verschleppen können, sollen sie von toten Vögeln ferngehalten und angeleint werden.
- Muss ich meine Hühner gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen?
- Ja, für Hühner und Puten besteht bundesweit eine Impfpflicht, und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz weist ausdrücklich darauf hin, dass sie auch für Hobbyhaltungen gilt, unabhängig von der Zahl der Tiere. Geimpft wird meist von Praxen mit Großtierschwerpunkt; die Behörde rät, die Suche notfalls auf die Metropolregion auszuweiten. Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Durchfall, Lähmungen, Kopfschiefhaltung oder ein Einbruch der Legeleistung gehören in tierärztliche Hände, denn befallene Bestände müssen getötet werden.
- Muss ich Ratten in Hamburg melden?
- Auf öffentlichem Grund ja: Die Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung von 1963 verpflichtet dich, Ratten oder Anzeichen eines Befalls dem Institut für Hygiene und Umwelt zu melden, damit über Grundstücksgrenzen hinweg bekämpft werden kann. Auf privatem Grund muss die Eigentümerseite unverzüglich handeln, Mieterinnen und Mieter wenden sich an die Verwaltung. Für Tierhalter besonders wichtig: Napf nicht draußen stehen lassen, bei Geflügel- und Kaninchenhaltung Futterreste beseitigen und bei bekanntem Befall im Umfeld das Vogelfutter ganz entfernen, weil das Amt darin die größte Gefahr sieht.
- Ein Marder, Fuchs oder Waschbär lebt auf meinem Grundstück, wer holt ihn?
- Niemand von Amts wegen. Wohngebäude, Hausgärten und Friedhöfe sind befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht; die Stadt bejagt dort nicht flächendeckend und ist auch nicht verpflichtet, gegen die Tiere vorzugehen. Schäden trägt die Grundstücksseite selbst. Was hilft, ist dem Tier den Lebensraum zu nehmen: Unterschlüpfe wie alte Rohre und Höhlen verschließen, dicht bodendeckende Bepflanzung meiden, stabil einzäunen und vor allem nicht füttern. In begründeten Einzelfällen kann eine Entnahme durch Stadtjäger in Verantwortung der Eigentümerseite erfolgen; Auskunft geben die örtlichen Jägermeister.
- Ich habe ein angefahrenes oder totes Wildtier gefunden, was jetzt?
- Beim Schwarzwild gilt eine besondere Pflicht: Jedes Stück Fall- und Unfallwild meldest du unverzüglich über die App des Tierfundkatasters oder beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt deines Bezirks und stimmst eine Probenahme ab. Das ist die Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest. Für Jägerinnen und Jäger stehen Abholstellen in Harburg, Wandsbek und Altona bereit, an denen Fallwild, Aufbrüche und Zerwirkreste reviernah entsorgt werden. Mitnehmen darfst du das Tier nicht; tot aufgefundenes Wild wird als Fallwild in den jährlichen Wildnachweis eingetragen.
- Was gilt bei einer Hausschlachtung in Hamburg?
- Der Tierschutz bei der Schlachtung wird überwacht, und zuständig ist das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt deines Bezirksamts, das Hausschlachtungen ausdrücklich zu seinen Aufgaben zählt. Fleisch von Haus- und Wildschweinen sowie von Einhufern muss vor der Verwendung auf Trichinen untersucht werden. In Hamburg übernimmt das Institut für Hygiene und Umwelt diese Untersuchung; sie läuft dort nur einmal in der Woche, dienstags, und Proben nach der morgendlichen Annahmefrist kommen erst in der Folgewoche dran. Plane die Schlachtung also nach diesem Rhythmus.
- Brauche ich für ein Fotoshooting mit Tieren im Park eine Erlaubnis?
- Sobald es über Erholung hinausgeht, ja. Das Hamburger Grünanlagengesetz bestimmt als Zweck der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen die Gesundheit und Erholung der Bevölkerung; jede Nutzung, die diesem Zweck nicht entspricht, braucht eine Erlaubnis. Beantragt wird sie in der Regel beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes des jeweiligen Bezirksamts. Unabhängig davon bleiben die Regeln für die Tiere selbst: Hunde gehören auf den Wegen an die kurze Leine und nicht auf Rasen, Wiesen oder in Blumengärten, und in Naturschutzgebieten ist das Anlocken von Wildtieren mit Futter verboten.
- Darf mein Hund im Naturschutzgebiet ohne Leine laufen, wenn er befreit ist?
- Nein, die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht gilt dort ausdrücklich nicht. In Naturschutzgebieten und im Wald muss jeder Hund an der kurzen Leine geführt werden, in einige Gebiete darf er gar nicht mit; die Schilder vor Ort sagen, welches. Die Umweltbehörde nennt zwei Gründe, die den Hund selbst betreffen: In mehreren Gebieten weiden Schafherden, die von Hütehunden bewacht werden, und die dulden keine Eindringlinge. Und wer an Bauen von Dachs oder Fuchs schnüffelt, kann sich Fuchsbandwurm, Staupe oder Hasenpest holen.
- Darf ich meinen Hund mit in den Hamburger Tierpark nehmen?
- Nein, im gesamten Tierpark und im Tropen-Aquarium sind Hunde nicht zugelassen. Der Park begründet das mit den vielen frei laufenden Tieren, die auch vor einem gut erzogenen Hund erschrecken, mit Besuchern, die Angst vor Hunden haben, und mit dem Gedränge an vollen Tagen, in dem ein Hund getreten werden könnte. Assistenz- und Begleithunde dürfen gegen Vorlage der Assistenzhundebescheinigung mit hinein, allerdings nicht ins Tropen-Aquarium, nicht in Tierhäuser und Stallungen, nicht ins Streichelgehege und nicht in die Seevogel-Voliere.
- Was brauche ich zum Angeln in Elbe und Alster?
- Einen Fischereischein und den Nachweis über die Fischereiabgabe des laufenden Jahres, beides im Original oder digital mitzuführen. Das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz verlangt außerdem Ausrüstung zum waidgerechten Töten, Abhaken und Zurücksetzen: Ein Unterfangkescher ist Pflicht und muss zur Stelle passen, an der Kaimauer also ein Spundwandkescher, dazu Abhakmatte und gummierter Kescher. Erlaubt sind höchstens zwei Handangeln je Person unter Aufsicht, verboten sind lebende Köderfische und das Hältern lebender Fische, letzteres ausnahmslos.
- Wann darf ich meinen Mähroboter laufen lassen?
- Nur bei Tageslicht: In Hamburg ist der Betrieb von Mährobotern auf die Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt. Der Grund sind Igel, Kröten und Eidechsen, die unter den Geräterand passen und deshalb von der Sensorik nicht als Hindernis erkannt werden; in einer dänischen Untersuchung erkannte kein einziges der achtzehn untersuchten Modelle kleine Igel. Der Tierschutzbeirat bittet zusätzlich darum, die Geräte nach Möglichkeit unter Aufsicht einzusetzen und seltener zu mähen, damit Blühpflanzen stehen bleiben.
- Muss ich meinen Hund in Hamburg gegen den Fuchsbandwurm entwurmen?
- Vorgeschrieben ist es nicht, empfohlen schon. Bei Routineuntersuchungen erlegter Füchse hat das Institut für Hygiene und Umwelt den Fuchsbandwurm mehrfach nachgewiesen, unter anderem bei Tieren aus Bergedorf, Harburg, Hamburg-Mitte, Wandsbek und den Vier- und Marschlanden. Die Behörde rät, Hunde und Katzen regelmäßig zu entwurmen und Tiere mit freiem Auslauf oder Kontakt zu Mäusen und Füchsen in kurzen Abständen. Nach Kontakt mit Fuchskot solltest du deinen Hund gründlich waschen, und die eigenen Hände nach jedem Streicheln ebenso.
- Sollte ich mein Pferd in Hamburg gegen das West-Nil-Virus impfen lassen?
- Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz rät dazu. Nach einem ersten Fall im September 2022 wurde das Virus im August 2024 erneut bei einem Pferd nachgewiesen, das in einer Haltung im Bezirk Altona stand. Übertragen wird es von Stechmücken, Hauptwirte sind Vögel. Die meisten infizierten Pferde zeigen keine Symptome, bei einigen treten aber neurologische Ausfälle auf, die oft lebenslang bleiben. Die Impfung verhindert die Ansteckung nicht, dämpft aber schwere Verläufe; ergänzend hilft alles, was Mücken vom Stall fernhält.
- Darf ich in Hamburg einen Waschbären oder eine Schmuckschildkröte halten?
- Nur unter Auflagen, denn beide stehen auf der Unionsliste invasiver Arten. Für Waschbären hat die Umweltbehörde eine Sonderregelung geschaffen: Du zeigst die Haltung mit einem Formblatt an, das Tier muss ausbruchssicher untergebracht, einzeln gekennzeichnet und unfruchtbar gemacht sein. Neue Haltungen außerhalb der bestehenden Verbreitungsgebiete werden nicht bewilligt, vorhandene Tiere dürfen bis zum Lebensende bleiben. Bei Rotwangen-, Gelbwangen- und Cumberland-Schmuckschildkröten gelten dieselben Pflichten, eine Anzeige braucht es dort aber nicht.
- Darf ich in Hamburg Stadttauben füttern?
- Nein, im öffentlichen Raum gilt ein Fütterungsverbot, und die Stadt hält konsequent daran fest, weil leicht erreichbares Futter die Tauben an Orte bindet, sie krank macht und zugleich Mäuse und Ratten mit ernährt. Stattdessen setzt Hamburg auf betreute Taubenschläge, in denen die Tiere Nistplätze und artgerechtes Futter bekommen und die Eier gegen Attrappen getauscht werden; die Bezirke bauen sie an den Brennpunkten rund um den Barmbeker Bahnhof, den Hauptbahnhof und den Bahnhof Altona. Vergrämung am Gebäude ist Sache der Eigentümerseite und muss tierschutzgerecht ausgeführt werden.
- Worauf muss ich als Flugpate für einen Tierschutzhund achten?
- Auf Papiere, die über den Heimtierausweis hinausgehen. Weil du ein fremdes Tier begleitest, braucht es eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nach dem passenden Muster, eine Transportbox und eine Meldung im europäischen Handelskontrollsystem, die die Kontrollstelle am Zielort einen Tag vor Ankunft erreicht. Aus nicht gelisteten Drittländern kommen ein Tollwut-Titertest und drei Monate Wartezeit dazu, weshalb Hunde von dort frühestens mit sieben Monaten einreisen dürfen. Ist die Bescheinigung falsch ausgestellt, kann das Tier sichergestellt werden, und die Kosten trägst du.
- Brauche ich in Hamburg noch eine Hundemarke?
- Nein. Steuerzeichen zum Anhängen ans Halsband gibt das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr aus, und alte Marken musst du auch nicht zurückgeben. Nachgewiesen wird die Hundehaltung heute über den Mikrochip und den Eintrag im Hunderegister. Meldest du deinen Hund ab, erledigt das Register auch die steuerliche Abmeldung; wer eine Erstattung erwartet, kann die Abmeldung zusätzlich direkt beim Finanzamt einreichen.
- Gilt die Katzenschutzverordnung auch für meine Wohnungskatze?
- Kastrieren musst du sie nicht, chippen lohnt sich trotzdem. Die Pflichten der Verordnung greifen nur bei unkontrolliertem Auslauf, also wenn deine Katze sich frei bewegt und du nicht unmittelbar auf sie einwirken kannst; an der Leine oder in einem unüberwindbar eingezäunten Bereich ist der Auslauf kontrolliert. Entwischt eine ungechippte Wohnungskatze und lässt sie sich binnen fünf Tagen niemandem zuordnen, darf die Behörde sie kastrieren lassen und dir die Kosten in Rechnung stellen. Wer außerhalb Hamburgs wohnt, fällt nicht unter die Verordnung, auch wenn seine Katze die Stadtgrenze überquert.
- In welchen Hamburger Parks sind Hunde ganz verboten?
- In vier Anlagen, und zwar unabhängig von Leine und Gehorsamsprüfung: im Unnapark in Eimsbüttel, auf dem ehemaligen Friedhof Norderreihe und im August-Lütgens-Park in Altona sowie im Bereich des Schulgartens im Harburger Stadtpark. Ausgenommen sind Führhunde. In allen übrigen Grün- und Erholungsanlagen darf dein Hund mit, aber nicht auf Spielplätze, Rasen- und Wiesenflächen oder in Blumengärten, und auf den Wegen bleibt er an der kurzen Leine, solange der Bezirk nichts anderes ausgewiesen hat.
- Wer kümmert sich in Hamburg um freilebende Katzen?
- Der Hamburger Tierschutzverein, der die Kolonien betreut und die Tiere kastrieren lässt; die Stadt unterstützt diese Kastrationen finanziell und führt sie neben der Katzenschutzverordnung fort. Eine V-förmige, glattrandige Kerbe im linken Ohr weist eine Katze als halbwild oder freilebend aus, sie ist also kein Fundtier. Findest du ein Tier ohne diese Kerbe, gehört es ins Tierheim Süderstraße oder in ein Polizeikommissariat. Der Rettungsdienst des Vereins ist Tag und Nacht unterwegs und berät dich am Telefon, bevor du selbst einfängst.