AGB für die Nutzung des Dienstes Marktplatz
Stand: August 2026
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Petmos.com (Daniel Hardge, Schreiberhauer Str. 35, 10317 Berlin („Petmos.com“), stellt Unternehmen im Sinne des § 14 BGB („HÄNDLER“) über die URL www.petmos.com die Möglichkeit der Freischaltung ihres Mitgliedskontos für die Nutzung von Services zur Verfügung. Mit der Freischaltung von Services kann der Händler die Plattform Petmos.com als Verkaufsplattform („Marktplatz“) nutzen. Die Nutzung von Services unterliegt diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) Nutzungsbedingungen. Es können verschiedene Services gebucht werden siehe Serviceliste.
2. Zur Veräußerung von Waren und Dienstleistungen auf dem Marktplatz muss der Händler diese AGB akzeptieren. Bei Unklarheiten zwischen den Nutzungsbedingungen und diesen AGB gehen diese AGB den Nutzungsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt zwischen Petmos.com und dem Händler über den jeweils vom Händler gebuchte Service zustande. Die Vergütung und der Leistungsumfang sowie die Zahlungsbedingungen des jeweils gebuchten Service ist der Serviceliste zu entnehmen.
2. Der Händler hat erst nach Zahlungseingang der Vergütung für den gebuchten Service einen Anspruch gegen Petmos.com auf Freischaltung des Services. Sollte 5 Werktage nach Buchung des Services kein Zahlungseingang bei Petmos.com zu verzeichnen sein, so gilt die Buchung des Services als storniert. Petmos.com behält sich die Geltendmachung von Stornokosten vor.
§ 3 Verfügbarkeit
Petmos.com wird sich bemühen die Plattform „Markplatz“ 24h/365 Tage zur Verfügung zu stellen. Jedoch kann die Verfügbarkeit aufgrund Wartungsarbeiten oder Downtimes eingeschränkt sein.
§ 4 Allgemeine Grundsätze für das Handeln auf der Plattform Petmos.com als Markplatz
1. Der Händler legt den Preis für seine Angebote fest.
2. Der Händler übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beschreibung, Für die Eigenschaften, Preise, Verfügbarkeit und rechtliche Zulässigkeit. seines Angebots.
3. Der Händler muss auf seinem Mitgliedskonto deutlich sichtbar die Angaben gemäß § 5 DDG für seine Kunden hinterlassen. Der Händler verpflichtet sich, im Angebot wahrheitsgemäße Angaben über Eigentum, Lieferdauer, Preis sowie Zahlungsabwicklung der angebotenen Ware oder Dienstleistung zu informieren. Diese Angaben sind verbindlich. Mängel und/oder Fehler dürfen nicht verschwiegen werden.
4. Der Preis versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
5. Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung von Marktplatz die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen oder Gesetze verstoßen. Dies gilt auch für die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder. Petmos.com hat gegen das Mitglied einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch das Mitglied geltend machen.
§ 5 Ausgeschlossene Waren/Dienstleistungen
Gemäß unseren Werten ist das Anbieten folgenden Sortiments auf der Plattform Petmos.com ausgeschlossen:
- Pornographie, Escort-Service, Prostitution, Sextourismus
- Militär- / Waffenindustrie (ausgenommen Jagd- und Sportschützenbedarf )
- Anbieter von Glücksspiel inkl. Poker und Bingo
- Anbieter von gewalt- bzw. drogenverherrlichenden Inhalten
- Handel mit Echtpelzen, Angorawolle von Angorakaninchen und Mohair von Angoraziegen
- Halsbänder mit elektrischen Impulsen, Sprühfunktion, Ultraschall, Widerhaken und Stacheln
§ 6 Haftung
1. Petmos.com haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Übernahme einer Garantie. Petmos.com haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Verletzung einer Kardinalpflicht liegt vor, wenn eine Vertragspflicht nicht erbracht wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Vorbehaltlich von § 6 Ziffer 1, Satz 1, haftet Petmos.com nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Vorbehaltlich von § 6 Ziffer 1, Satz 1, wird die Haftung von Petmos.com für Datenverlust auf den gewöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung von Sicherheitskopien durch den Händler eingetreten wäre. Angemessen ist insoweit, dass der Händler mindestens einmal täglich eine gesonderte Sicherung seiner Daten durchführt.
3. Mit Ausnahme der Haftung nach § 6 Ziffer 1, Satz 1, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund und einschließlich von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter oder Organe von Petmos.com.
§ 7 Deutsches Recht/Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht am Firmensitz von Petmos.com.
§ 8 Zahlungsabwicklung und Vermittlungsprovision
1. Die Zahlungsabwicklung für über den Marktplatz verkaufte Dienstleistungen erfolgt ausschließlich über den lizenzierten Zahlungsdienstleister (derzeit PayPal). Petmos.com leitet keine Zahlungen selbst weiter und verwahrt keine Kundengelder.
2. Für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen Käufer und Händler über den Marktplatz erhebt Petmos.com je erfolgreich vermittelter Buchung eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision. Die Höhe der Provision wird dem Händler vor der Freischaltung der Zahlungsfunktion transparent mitgeteilt.
3. Der Händler ist verpflichtet, sein Konto beim Zahlungsdienstleister mit seinem Petmos-Konto zu verknüpfen, um Zahlungen über die Plattform empfangen zu können. Die Verknüpfung kann vom Händler jederzeit aufgehoben werden; in diesem Fall können keine neuen Zahlungen über die Plattform entgegengenommen werden.
§ 9 Verzögerte Auszahlung (Käufer-Schutz)
1. Bei Nutzung des Modus „Verzögerte Auszahlung“ wird die Zahlung des Käufers vom Zahlungsdienstleister verwahrt, bis die Leistung erbracht wurde. Der Käufer kann die Auszahlung nach Leistungserbringung freigeben oder bei Problemen eine Konfliktmeldung einreichen.
2. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass der Zahlungsdienstleister verwahrte Gelder nach Ablauf einer Frist von 28 Tagen automatisch an den Händler auszahlt, sofern keine Konfliktmeldung vorliegt.
3. Im Falle einer Rückbuchung (Chargeback) durch den Zahlungsdienstleister haftet der Händler für den zurückgebuchten Betrag einschließlich anfallender Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Petmos.com kann eigene Forderungen gegen den Händler mit fälligen Ansprüchen des Händlers gegen Petmos.com aufrechnen; Belastungen des Kontos des Händlers beim Zahlungsdienstleister nimmt ausschließlich der Zahlungsdienstleister nach dessen Bedingungen vor.
§ 10 Stornierungen, Rückerstattungen und Mindesteinbehalt
1. Der Händler kann über sein Verkäufer-Cockpit Stornierungen und Rückerstattungen veranlassen. Bei Teilstornierungen wird die anteilige prozentuale Vermittlungsprovision erstattet, der fixe Anteil der Vermittlungsprovision verbleibt bei Petmos.com.
2. Petmos.com behält bei jeder Stornierung einen Mindesteinbehalt zur Deckung der unmittelbar entstandenen Zahlungsabwicklungs-Gebühren des Zahlungsdienstleisters ein. Der Mindesteinbehalt beträgt im Standard 0,35 EUR pro Stornierung und kann durch Petmos.com mit einer Frist von 30 Tagen angepasst werden, soweit die Anpassung an Gebühren des Zahlungsdienstleisters geknüpft ist.
3. Eigene Stornobedingungen (einschließlich etwaiger Stornogebühren) kann der Händler in seinem Konto hinterlegen; sie werden dem Käufer mit der Buchungsbestätigung übermittelt und dürfen zwingenden Verbraucherrechten nicht widersprechen. Etwaige Anbieter-Stornogebühren stehen dem Händler zu, abzüglich des in Absatz 2 genannten Mindesteinbehalts und der anteiligen Vermittlungsprovision.
4. Bei Rückerstattungen kleiner als der Mindesteinbehalt nach Absatz 2 wird die Rückerstattung nicht durchgeführt; der Käufer wird in diesem Fall darauf hingewiesen, dass eine Rückerstattung wirtschaftlich nicht möglich ist und die Buchung erhalten bleibt. Im Streitfall bleibt der Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters unberührt.
5. Bei Rückbuchung über den Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters (Chargeback, Käufer-gewinnt-Dispute) gilt § 9 Abs. 3.
6. Die konkreten Stornierungsbedingungen aus Käufer-Sicht werden in den Käufer-Geschäftsbedingungen geregelt. Beide Bedingungen-Werke sind aufeinander abgestimmt; bei Widersprüchen geht gegenüber Verbrauchern die für den Verbraucher günstigere Regelung vor. Gegenüber Unternehmern ist der Zahlbetrag maßgeblich, der dem Käufer vor dem Absenden der Bestellung angezeigt wurde; wie sich der nach § 4 Ziffer 4 eingestellte Preis bei grenzüberschreitenden Verkäufen umrechnet, regelt § 12.
§ 11 Steuerliche Mitwirkungspflichten und Meldepflicht nach PStTG
1. Petmos.com ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) verpflichtet, Daten der Anbieter sowie Vergütungssummen jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden, sofern im Berichtszeitraum eine relevante Tätigkeit gegen Vergütung über die Plattform vermittelt wurde. Die meldepflichtigen Daten umfassen ohne de-minimis-Befreiung jede entgeltliche Vermittlung persönlicher Dienstleistungen.
2. Der Händler ist verpflichtet, Petmos.com die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Daten vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen, namentlich:
- bei natürlichen Personen: vollständigen Namen, Wohnsitzanschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer (§ 139b AO) sowie den EU-Mitgliedstaat ihrer Erteilung; sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
- bei juristischen Personen: Firma, Sitz, Steuernummer und Handelsregisternummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO) bzw. übergangsweise die Steuernummer, sowie sofern vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Angaben zu jeder EU-Niederlassung.
3. Ändern sich die nach Absatz 2 zu meldenden Daten, ist der Händler verpflichtet, Petmos.com die Änderung unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, mitzuteilen.
4. Erfüllt der Händler seine Mitwirkungspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit jeweils mindestens 30 Tagen Frist nicht, ist Petmos.com berechtigt, weitere Vermittlungen für diesen Händler bis zur Erfüllung der Pflicht zu sperren.
5. Petmos.com meldet dem BZSt im Berichtszeitraum gezahlte oder gutgeschriebene Vergütungen, die Anzahl der vermittelten Tätigkeiten sowie etwaige von Petmos.com einbehaltene Gebühren und Steuern, jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen. Das BZSt leitet diese Daten an die Steuerbehörde des Heimatstaats des Händlers und im Rahmen der DAC7-Richtlinie an andere EU-Mitgliedstaaten weiter.
6. Bis zum 31. Januar jedes Jahres erhält der Händler eine Kopie der Daten, die Petmos.com für ihn an das BZSt gemeldet hat (§ 22 Abs. 2 PStTG). Die Kopie wird im Anbieter-Dashboard zum Abruf bereitgestellt.
7. Nutzt der Händler die Petmos-Plattform ausschließlich für unentgeltliche Leistungen, entstehen keine Mitwirkungspflichten nach diesem Paragraphen. Sobald die erste entgeltliche Vermittlung stattfindet, gelten die Absätze 1 bis 6.
§ 12 Grenzüberschreitende Verkäufe und Umsatzsteuer
1. Der Händler kann über sein Verkäufer-Cockpit definieren, ob er ausschließlich an Käufer aus seinem Heimatland verkauft (Default) oder Verkäufe in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittländer zulässt. Petmos.com schaltet grenzüberschreitende Verkäufe auf Antrag des Händlers frei, sobald die dafür nach Absatz 5 erforderlichen Angaben hinterlegt sind; eine Ablehnung oder eine spätere Rücknahme der Freischaltung teilt Petmos.com dem Händler in Textform unter Angabe der Gründe mit. Der Händler informiert sich vor der Aktivierung über die zusätzlichen steuerlichen Pflichten.
2. Bei Verkauf an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten richtet sich der Ort der Leistung nach der Art der Leistung, nicht nach einer Umsatzschwelle. Eine Präsenzveranstaltung wird nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 UStG dort besteuert, wo sie stattfindet. Eine in Echtzeit übertragene Online-Veranstaltung wird nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 UStG am Wohnsitz des Verbrauchers besteuert, und zwar ab dem ersten Euro: die Lieferschwelle des § 3c UStG betrifft Warenlieferungen, und die Bagatellgrenze des § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG erfasst nur Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachte Leistungen. Eine individuelle Dienstleistung ohne Veranstaltungscharakter wird nach § 3a Abs. 1 UStG am Sitz des Anbieters besteuert. Ergibt sich eine Besteuerung im Wohnsitzstaat des Verbrauchers, muss der Anbieter die dortige Steuer anmelden; er kann dafür eine steuerliche Registrierung in diesem Staat vornehmen oder am Besonderen Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop, § 18j UStG) teilnehmen. Die umsatzsteuerliche Einordnung seiner Leistung nimmt der Anbieter selbst vor; Petmos.com prüft weder deren materielle Richtigkeit noch überwacht es Umsatzschwellen oder Registrierungsgrenzen, sondern prüft nur, ob die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
3. Bei Verkauf an Geschäftskunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG am Sitz des Leistungsempfängers, und dieser schuldet die Steuer nach Art. 196 MwStSystRL in seinem Mitgliedstaat (Reverse-Charge-Verfahren). Die ausgestellte Rechnung enthält den nach § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG vorgeschriebenen Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" sowie nach § 14a Abs. 1 Satz 3 UStG die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Beteiligten. Ausgenommen ist die Eintrittsberechtigung zu einer Präsenzveranstaltung mit offenem Zugang: sie wird nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 Satz 1 UStG am Veranstaltungsort besteuert, das Reverse-Charge-Verfahren greift dort nicht, und der Anbieter kann im Veranstaltungsland registrierungspflichtig sein.
4. Bei Verkauf an Empfänger in Drittländern (z.B. Schweiz) liegt der Ort einer sonstigen Leistung an einen dort ansässigen Unternehmer nach § 3a Abs. 2 UStG im Drittland. Der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar und wird ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; der Empfänger versteuert die Leistung nach dem Recht seines Staates selbst, in der Schweiz regelmäßig als Bezugsteuer. Greift eine solche Empfänger-Besteuerung im Einzelfall nicht, findet eine Präsenzveranstaltung im Drittland statt oder verkauft der Anbieter an dort ansässige Verbraucher, prüft der Anbieter eine eigene Registrierungs- und Steuerpflicht in diesem Staat.
5. Petmos.com erstellt Rechnungen im Namen und für Rechnung des Anbieters (§ 14 Abs. 2 UStG); eine Abrechnung per Gutschrift wird nicht vereinbart. Grundlage der Rechnungen sind die vom Anbieter in der Plattform gepflegten Angaben, derzeit seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und sein Kleinunternehmer-Status; mit der Freischaltung grenzüberschreitender Verkäufe treten das Veranstaltungsland sowie die Buchungs- und Ortsart des jeweiligen Angebots und der Registrierungsstatus (One-Stop-Shop oder lokale Registrierung) hinzu. Buchungen, für die diese Angaben fehlen, werden nicht ausgeführt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben ist der Anbieter verantwortlich; für steuerliche Nachforderungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, haftet Petmos.com nicht. Die aus den Angaben abgeleitete steuerliche Behandlung ermittelt Petmos.com nach den Absätzen 2 bis 4; hierfür gilt § 6. Die Darstellungen in diesem § 12 sind allgemeine Hinweise und keine Steuerberatung; sie ersetzen nicht die Prüfung durch eine Steuerberatung des Anbieters.
6. Der Anbieter kann jede in seinem Namen erstellte Rechnung in seinem Verkäufer-Cockpit einsehen. Hält er eine Rechnung für unrichtig, zeigt er dies Petmos.com an; eine berechtigte Anzeige führt zur Berichtigung der Rechnung.