Die Hundehalteverordnung vom 24. Juni 2024 hat die Rasseliste des Landes gestrichen und trägt selbst ein Ablaufdatum: Sie tritt am 1. Juli 2034 außer Kraft. Seither berichten die örtlichen Ordnungsbehörden dem Innenministerium jeweils zum 31. März über die Vorfälle des vergangenen Kalenderjahres, die einen Hund gefährlich machen können; der erste dieser Berichte betraf das Jahr 2025. Das Naturschutzausführungsgesetz räumt in der freien Landschaft ein weites Betretungsrecht ein, das private Wege und Pfade, Feldraine sowie Heide-, Öd- und Brachflächen einschließt. Den tierärztlichen Kleintiernotdienst organisiert die Landestierärztekammer mit Sitz in Frankfurt (Oder) über eine landesweite Rufnummer und ein Notdienstportal, in dem die diensthabenden Praxen stehen. Ob eine angezeigte Tierseuche wirklich vorliegt, klärt nach der Durchführungsverordnung zum Tiergesundheitsrecht das Landeslabor Berlin-Brandenburg, auf dessen Befunde der Amtstierarzt sich stützt.
Tierhaltung in Brandenburg
Städte in Brandenburg
Häufige Fragen für Tierhalter in Brandenburg
- An welchen Orten schreibt das Land die Leine vor?
- Die Hundehalteverordnung nennt fünf. Erstens öffentliche Versammlungen, Umzüge, Aufzüge, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. Zweitens Sport- und Campingplätze. Drittens umfriedete oder anderweitig begrenzte Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Viertens Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; einen das Beißen verhindernden Maulkorb verlangt die Verordnung von diesen vier Orten allerdings nur in den Verwaltungsgebäuden und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Und fünftens bei Mehrfamilienhäusern die Zuwege, die zum Haus gehörenden Grundstücksflächen, Treppenhäuser und gemeinsam genutzte Räume. Die Leine muss reißfest sein und ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen. Ausgenommen sind als Hundeauslaufgebiet gekennzeichnete Gebiete, das aber ausschließlich beim zweiten und dritten Ort; beim Mehrfamilienhaus hilft nur die Zustimmung sämtlicher Inhaber des Hausrechts. Dazu kommt ein Mitnahmeverbot, das keine Leine heilt: Kinderspielplätze, als solche gekennzeichnete Liegewiesen, Badeanstalten und gekennzeichnete öffentliche Badestellen bleiben für Hunde zu, wobei die Ausnahme für Hundeauslaufgebiete auch hier sinngemäß greift, außer beim Kinderspielplatz. Im Wald gilt die Leine nach dem Waldgesetz durchgehend; frei laufen dürfen dort allein Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd und Polizeihunde. Für einen Hund, dessen Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde festgestellt hat, gelten Leine und Maulkorb ohnehin überall außerhalb des ausbruchssicher eingefriedeten Besitztums. Und die Aufzählung ist kein Maximum: Ortsrecht darf weiter gehen, und das Jagdgesetz erlaubt der Gemeinde, außerhalb des Waldes zum Schutz der Einstände des Wildes bestimmte Gebiete mit Leinenzwang zu belegen.
- Wann stuft die Ordnungsbehörde meinen Hund als gefährlich ein?
- Nach dem, was er getan hat, seit dem Inkrafttreten der Hundehalteverordnung nicht mehr nach seiner Rasse. Vier Anlässe zählt sie auf: wenn der Hund durch Ausbilden oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine ähnlich wirkende mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft bekommen hat; wenn er einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt hat, ohne selbst angegriffen oder durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder einen anderen Hund trotz dessen erkennbar artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen hat; wenn er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzt oder reißt; und wenn er, ohne angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet oder in gefahrdrohender Weise angesprungen hat. Die örtliche Ordnungsbehörde sieht sich die ihr angezeigten Vorfälle und die sonstigen Hinweise an, kann auf deine Kosten ein Veterinäramt oder eine andere geeignete sachverständige Person mit der Begutachtung beauftragen und stellt die Gefährlichkeit förmlich fest; zugestellt wird dir diese Feststellung. Loswerden kannst du sie durch einen Ortswechsel oder eine Abgabe des Hundes nicht: Wer ein Halten anzeigt, muss auch Feststellungen und Auflagen anderer Ordnungsbehörden mitteilen, und wer den Hund weitergibt, muss die neue Halterin oder den neuen Halter auf die Feststellung hinweisen.
- Mein Hund gilt jetzt als gefährlich. Was verlangt die Erlaubnis?
- Beantragen musst du sie unverzüglich, nachdem dir die Gefährlichkeit bekannt gegeben wurde, andernfalls musst du die Haltung spätestens innerhalb von drei Monaten aufgeben. Erteilt wird sie, wenn du volljährig bist, die Kennzeichnung des Hundes nachweist, die erforderliche Sachkunde besitzt, zuverlässig bist, ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist, eine Haftpflichtversicherung nachweist und zeigst, dass der Hund artgerecht gehalten wird und von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen; die Ordnungsbehörde entscheidet im Benehmen mit dem zuständigen Veterinäramt. Sachkundig ist in der Regel, wer eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung mit dem eigenen Hund bestanden hat; ohne eigenen Nachweis gelten Tierärztinnen und Tierärzte als sachkundig, Personen mit einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Halter, Hundeführerinnen und Hundeführer mit erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde sowie Rettungs- und Diensthundeführer, dazu Personen mit einer sonstigen Prüfung, die das zuständige Fachministerium als gleichwertig anerkannt und im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht hat. Für die Zuverlässigkeit legst du ein Führungszeugnis vor, das bei der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf. Im Alltag bedeutet die Erlaubnis: ausbruchssichere Haltung, Warnschilder an allen Zugängen, am Halsband eine rote kreisrunde Plakette mit einem Durchmesser von 40 Millimetern, draußen Leine und Maulkorb mit einer Leinenlänge von höchstens zwei Metern, kein zweiter Hund an derselben Hand, keine Überlassung an Minderjährige, und die Erlaubnis gehört mit, wenn du den Hund außerhalb des befriedeten Besitztums führst. Ablegen darfst du die Leine nur auf eingezäunten Hundeauslaufgebieten, und auch dort behält der Hund den Maulkorb; auf einem privaten Grundstück Dritter geht beides nur, wenn sämtliche Inhaber des Hausrechts zustimmen. Der Weg heraus ist die Wesensprüfung: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung der Erlaubnis stellt die Ordnungsbehörde auf deinen Antrag fest, dass der Hund nicht mehr gefährlich ist, wenn keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und von einer positiven Verhaltensänderung auszugehen ist; die Prüfung nimmt eine sachverständige Person ab und besteht aus einem Befragungsteil mit dir und einem praktischen Teil.
- Wer erteilt in Brandenburg die Erlaubnis für Hundeschule, Tierpension oder Zucht?
- Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der der Betrieb liegt. Die Tierschutzzuständigkeitsverordnung bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden zu den zuständigen Behörden nach dem Tierschutzgesetz, und dieselbe Stelle ahndet auch die Ordnungswidrigkeiten. Sie tun das als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung: Das Land darf ihnen allgemeine Weisungen geben, damit überall gleich entschieden wird, und besondere, wenn eine Behörde ihrer Aufgabe nicht nachkommt. Getrennt davon sitzt beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit der Grenzveterinärdienst, der die Ein-, Aus- und Durchfuhr lebender Tiere überwacht; wer Tiere aus dem Ausland bezieht, hat es also mit zwei Ebenen zu tun. Für Hunde zieht die Hundehalteverordnung eigene Grenzen ein: Die Zucht von und mit gefährlichen Hunden ist verboten, ihr gewerbliches Inverkehrbringen ebenfalls, und kein Hund darf durch Ausbildung, Abrichten oder Halten zu einem gefährlichen Hund herangebildet werden. Über Ausnahmen entscheidet für Wissenschaft und Forschung das zuständige Ministerium, sonst auf Antrag aus wichtigem Grund die örtliche Ordnungsbehörde. Ein Tierheim mit einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz braucht für die dort untergebrachten gefährlichen Hunde keine zusätzliche Halteerlaubnis, an die übrigen Vorschriften der Verordnung bleibt es gebunden.
- Wo darf ich in Brandenburg ausreiten, und brauche ich dafür ein Kennzeichen?
- Ein Kennzeichen am Pferd schreibt das Landesrecht nicht vor. Weder im Waldgesetz noch im Naturschutzausführungsgesetz steht eine solche Pflicht, und die eigene Verordnung über das Reiten im Wald ist mit dem heutigen Waldgesetz außer Kraft getreten. Im Wald sind Reiten und Gespannfahren auf Waldwegen und Waldbrandwundstreifen zulässig, wobei Waldweg den Wirtschaftsweg meint, der von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden kann; auf Sport- und Lehrpfaden, auf schmaleren Wegen, auf Rückewegen und in Waldeinteilungsschneisen ist beides ausdrücklich verboten. In der freien Landschaft zieht das Naturschutzausführungsgesetz dieselbe Linie: erlaubt auf Wegen, die zwei- oder mehrspurige Fahrzeuge befahren können, verboten auf Sport- und Lehrpfaden und auf allem Schmaleren. Ohne besondere Befugnis nicht betreten werden dürfen gesperrte Flächen und Waldwege, Flächen und Wege, auf denen Holz gefällt, aufgearbeitet, gerückt oder gelagert wird, umzäunte Flächen und forstbetriebliche Einrichtungen; in der freien Landschaft darf eine Eigentümerin oder ein Nutzungsberechtigter die Betretungsbefugnis sperren, braucht dafür aber eine vorherige Genehmigung. Wer reitet, tut das zum Zweck der Erholung und auf eigene Gefahr: Das Waldgesetz nimmt die Waldbesitzer für wald- und naturtypische Gefahren durch Bäume und durch den Zustand der Wege, für typische Gefahren aus der Bewirtschaftung und für die Nachtzeit aus der Haftung, und es bestimmt die Nachtzeit als die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Wer einen Reitweg markieren möchte, braucht dafür den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, denn das Naturschutzausführungsgesetz gibt ihnen und den von ihnen beauftragten Organisationen oder Personen diese Befugnis; im Wald ist die Markierung im Benehmen mit den betroffenen Waldbesitzern zu setzen und der unteren Forstbehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
- Muss ich in Brandenburg jeden Hund chippen und anmelden?
- Ja, beides, und zwar bei jedem Hund. Sobald er älter als acht Wochen ist, ist er auf deine Kosten mit einem Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Das Halten zeigst du der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich an und teilst dabei Rasse, Wurfdatum, Farbe und die Nummer des Mikrochips mit; auf Anforderung legst du die Nachweise vor. Die Hundesteuer der Gemeinde ist davon getrennt, ihre Anmeldung ersetzt die Anzeige nach der Verordnung nicht.