Seit dem 1. Juli 2026 braucht in Bremen jeder einen Hundeführerschein, der einen Hund neu aufnimmt. Der Senat begründete das Gesetz mit den Beißvorfällen, bei denen Menschen verletzt wurden: allein im Jahr 2021 waren es 60. Für den Auslauf hat die Stadt seit 2022 dreizehn Hundeauslaufflächen angelegt, zehn davon eingezäunt. Und obwohl Bremen ein Stadtstaat ist, standen bei der Viehzählung im März 2020 im Stadtgebiet 8.742 Rinder, darunter 3.283 Milchkühe. Die Borgfelder Wümmewiesen, die die Stadt als ihr größtes Naturschutzgebiet führt, stehen seit 1987 unter Schutz und sind auf 677 Hektar zugleich EU-Vogelschutzgebiet.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Bremen
- Brauche ich in Bremen einen Hundeführerschein?
- Wenn du seit dem 1. Juli 2026 einen Hund aufgenommen hast, ja. Die theoretische Prüfung legst du ab, bevor der Hund einzieht, die praktische mit genau diesem Hund innerhalb des ersten Jahres, sobald er zwölf Monate alt ist. Bei jedem weiteren Hund folgt eine neue Praxisprüfung. Wer seinen Hund schon vorher hielt, braucht nichts nachzuholen; für einen als gefährlich festgestellten Hund läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028. Prüfen dürfen nur Personen und Stellen, die der Veterinärdienst des Landes anerkannt hat; er veröffentlicht die Liste.
- Gibt es in Bremen eine Katzenschutzverordnung?
- Eine eigene Verordnung nicht, die Pflichten aber sehr wohl: Sie stehen im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung. Eine Katze mit Freigang muss kastriert sein, ausgenommen sind nur Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten. Dazu kommt ein Mikrochip spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats und der Eintrag in ein anerkanntes Haustierregister; bereits tätowierte Tiere brauchen keinen Chip mehr. Kastration und Kennzeichnung verlangt auch das Ortsgesetz der Stadt Bremerhaven, die Pflicht gilt also im ganzen Land. Wer Katzen züchtet, kann bei der Ortspolizeibehörde eine Ausnahme von der Kastrationspflicht beantragen und muss dafür die Zucht sowie die Versorgung der Nachzucht glaubhaft darlegen; freilebende Katzen dürfen in ein öffentliches Register aufgenommen werden.
- Muss mein Hund gechipt und versichert sein?
- Ja, beides ist Pflicht. Kennzeichnen lassen musst du ihn spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, und zwar mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip; dazu gehört der Eintrag in ein anerkanntes Haustierregister. Eine Haftpflichtversicherung braucht der Hund ab Beginn der Haltung, auch wenn er nur zu Besuch aus einem anderen Bundesland kommt.
- Wann gilt in Bremen Leinenpflicht?
- Seit Juli 2025 zählt das Bremische Hundegesetz die Orte selbst auf, an denen dein Hund an die Leine gehört: Fußgängerzonen, Versammlungen und Volksfeste, umfriedete Park- und Grünanlagen, Zuwege und Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe sowie Märkte und Messen. In den Park- und Grünanlagen entfällt sie auf besonders ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten; ein als gefährlich festgestellter Hund bleibt dort trotzdem angeleint und trägt zusätzlich einen Maulkorb. Ganzjährig gilt sie außerdem in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, genannt werden dafür Hollerland, Blockland-Burgdammer Wiesen, Werderland und Borgfelder Wümmewiesen. Vom 15. März bis 15. Juli kommt die Brut- und Setzzeit dazu, auf Äckern, Wiesen, Feldwegen, in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebiets. Assistenzhunde und Hunde des Rettungs-, Polizei- und Katastrophendienstes im Einsatz sind ausgenommen; für Grünanlagen, Mehrfamilienhäuser und Sportanlagen kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall eine Ausnahme zulassen.
- Darf mein Hund auf die Liegewiese im Park?
- Nur im Winterhalbjahr. Auf Rasenflächen öffentlicher Parks, die als Liege- oder Spielwiese gekennzeichnet sind, darf er vom 1. Oktober bis 31. März mit, sonst nicht; auf Kinderspielplätze darf er gar nicht. Diese Regel steht seit Juli 2025 im Landesgesetz und gilt damit in Bremen wie in Bremerhaven, das Bremer Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung führt sie zusätzlich. Wer den Hund führt, muss außerdem verhindern, dass er Menschen oder Tiere anspringt oder ausdauernd anbellt, und die Tüte für die Hinterlassenschaft immer dabeihaben.
- Wie melde ich meinen Hund in Bremen an?
- Beim Finanzamt Bremen, binnen zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes; dabei gibst du Namen und Anschrift des Vorbesitzers an. Sobald der Hund das Haus oder das Grundstück verlässt, muss er die Steuermarke tragen.
- Darf mein Mähroboter nachts laufen?
- Nein. Erlaubt ist der Betrieb erst ab einer halben Stunde nach Sonnenaufgang und nur bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang, im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Die Allgemeinverfügung stammt vom Oktober 2025 und schützt Igel und andere kleine Wildtiere. Eine Ausnahme erteilt die untere Naturschutzbehörde auf Antrag, wenn du für den Einzelfall nachweist, dass dabei keine Verletzungsgefahr für Igel oder andere kleine Wildtiere entsteht.
- Darf ich in den Borgfelder Wümmewiesen reiten?
- Nur auf den fünf Hauptwegen, die die Schutzgebietsverordnung in ihrer Karte ausweist. Der Wümmedeich nördlich der Wümme zwischen Katrepeler Weg und Klüverweg und der Klüverweg selbst sind zusätzlich nur vom 25. Juni bis 31. Oktober frei.
- Wo finde ich in Bremen nachts einen Tierarzt?
- Über die Tierärztekammer Bremen, die den Notdienst für die Stadt als Rufbereitschaft organisiert. Anrufen ist dabei Pflicht: Ohne telefonische Anmeldung ist niemand vor Ort. Deckt die Rufbereitschaft eine Zeit nicht ab, verweist die Kammer auf Kliniken im Umland.
- Ich habe ein Tier gefunden, was jetzt?
- Melde es umgehend beim Tierheim oder bei der Polizei; behalten darfst du es nicht. In Bremerhaven ist der dortige Tierschutzverein die Anlaufstelle. Ist das Tierheim geschlossen, kann die Polizei das Tier dort unterbringen. Vermisst du umgekehrt dein eigenes Tier, meldest du den Verlust bei denselben Stellen, bei Hunden zusätzlich beim örtlichen Jagdpächter.
- Darf ich mein Haustier im Garten begraben?
- Im Land Bremen nicht, das ist aus umweltrechtlichen Gründen untersagt. Bleiben die Abgabe an einer der beiden Heimtierkörpersammelstellen, die Abholung oder ein Bremer Tierfriedhof; einen davon unterhält der Bremer Tierschutzverein direkt neben seinem Tierheim, begraben werden dort Hunde, Katzen, kleine Heimtiere und Vögel.
- Muss ich melden, dass ich Hühner oder ein Pferd halte?
- Ja, vor Beginn der Haltung beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst, der für beide Stadtgemeinden zuständig ist und dir eine zwölfstellige Registriernummer zuteilt. Die Pflicht trifft Rinder, Schweine samt Minipigs, Schafe, Ziegen und Einhufer ebenso wie Hühner, Enten und Gänse, dazu Bienen und Hummeln sowie Fische in Aquakultur. Anzugeben sind Name, Anschrift, Standort, Nutzungsart und die im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tierzahl. Wie verbreitet Pferdehaltung hier ist, zeigt die Viehzählung vom März 2020: 891 Pferde im Stadtgebiet.
- Was tue ich bei Verdacht auf Geflügelpest?
- Setz dich unverzüglich mit dem Veterinärdienst in Verbindung, sobald dein Geflügel Atemnot, ausgeprägte Apathie, einen starken Rückgang der Legeleistung oder plötzlich erhöhte Todesraten zeigt. Wildvögel sind das Erregerreservoir, hineingetragen wird das Virus aber meist vom Menschen: über Einstreu, Futter, ungereinigte Geräte, Kleidung, Schuhe oder Hände. Der Dienst verlangt darum Zukauf nur aus bekannten Quellen, Reinigung und Desinfektion sowie Betretungsverbote für betriebsfremde Personen; bei Freilandhaltung soll im Freien nicht gefüttert werden, damit keine Wildvögel angelockt werden. Registriert sind bei ihm etwa 200 Geflügelhaltungen im Zweistädtestaat.
- Darf ich in der Bremer Innenstadt Tauben füttern?
- Nein, seit dem 1. April 2025 ist das an bestimmten Orten der Bremer Innenstadt verboten; das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung untersagt dort außerdem, wildlebende Tiere zu füttern. Einzelne Flächen kann die Senatorin für Inneres und Sport unter Auflagen vom Verbot ausnehmen. Um die Zahl der Stadttauben zu verringern, betreibt Bremen seit Dezember 2023 ein betreutes Taubenhaus auf dem Parkhaus am Brill mit Platz für etwa 200 Tiere, in dem die gelegten Eier gegen Gipseier getauscht werden.
- Brauchen Hundetrainer in Bremen eine Erlaubnis?
- Ja, und zwar seit dem 1. August 2014. Wer gewerbsmäßig Hunde für andere ausbildet oder Halterinnen und Halter dabei anleitet, braucht eine Erlaubnis des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes und legt dafür eine Sachkundebescheinigung und ein amtliches Führungszeugnis vor. Anerkannt werden Bescheinigungen der Tierärztekammern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sowie der Industrie- und Handelskammer Potsdam; andere Stellen nur, wenn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Tierschutz sie durchgesehen hat. Wer keine solche Bescheinigung hat, kann die Sachkunde in einem Fachgespräch bei der Behörde ablegen. Die Liste der zugelassenen Trainerinnen und Trainer im Land Bremen veröffentlicht die Behörde selbst. Dasselbe Erlaubnisverfahren gilt für Tierpensionen, gewerbliche Zucht, Tierhandel sowie Reit- und Fahrbetriebe.
- Darf ich mit einem Listenhund nach Bremen ziehen?
- Nein. Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen gelten im Land Bremen von Gesetzes wegen als gefährlich, und ihre Haltung ist verboten; das greift auch beim Zuzug aus einem anderen Bundesland. Züchten, vermehren, verkaufen, verschenken oder sich einen solchen Hund anderweitig zu verschaffen ist ebenfalls untersagt; Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen dürfen ihn dagegen abgeben, ein gemeinnütziges Tierheim im Land auch aufnehmen und halten. Für Erwerb und Haltung kann die Ortspolizeibehörde eine Ausnahmeerlaubnis erteilen, die vor dem Einzug vorliegen muss und einen bestandenen Wesenstest voraussetzt; die Behörde nennt dafür den Hund aus einem bremischen Tierheim. Wer sich nur auf der Durchreise oder für höchstens einen Tag hier aufhält und den Hund anderswo rechtmäßig hält, zeigt das vorher der Ortspolizeibehörde an und braucht eine Haftpflichtversicherung für ihn. In beiden Fällen führst du den Hund in der Öffentlichkeit an der Leine, und zur Leinenpflicht kommt eine Maulkorbpflicht.
- Was kommt auf mich zu, wenn mein Hund als gefährlich eingestuft wird?
- Ab der Bekanntgabe der Feststellung muss er außerhalb eines ausbruchsicheren Grundstücks angeleint sein und einen beißsicheren Maulkorb tragen; auf Antrag kann die Ortspolizeibehörde beides ganz oder teilweise aufheben, vor allem nach einem Wesenstest. Auf dem eigenen Grundstück darf er frei laufen, wenn es ausbruchsicher ist und am Zugang ein deutlich erkennbares Schild vor dem gefährlichen Hund warnt. Für die Haltung brauchst du eine Erlaubnis, die du unverzüglich beantragst, sonst gibst du den Hund ab. Verlangt werden Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, eine bestandene praktische Sachkundeprüfung mit genau diesem Hund, ein Wesenstest, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Führen darf ihn außer dir nur, wer von der Behörde eine eigene Bescheinigung bekommen hat; bei Hunden bis zwanzig Kilogramm und vierzig Zentimeter Widerristhöhe kann sie diese Bescheinigung auch ohne alle Voraussetzungen erteilen. Die Unterlagen legst du innerhalb von drei Monaten vor, auf Antrag einmalig um höchstens drei weitere Monate verlängert.
- Darf mein Hund im Werdersee schwimmen?
- Zwischen dem 1. April und dem 30. September nicht: Die bremische Verordnung über den Gemeingebrauch an Gewässern verbietet in dieser Zeit, Tiere an die Badestrände oder auf die Liegewiesen mitzunehmen oder sie ins Badegewässer zu lassen. Gekennzeichnete Assistenz- und Blindenführhunde sind davon ausgenommen, Pferde bleiben ganzjährig draußen. Außerhalb dieser Monate darf dein Hund ins Wasser, und die Stadt weist darauf hin, dass am Werdersee abschnittsweise Leinenpflicht besteht. Die Wasserbehörde kann außerdem eine abgegrenzte Fläche eines Badegewässers samt Strand und Liegewiese als Sondernutzung für Hunde ausweisen, dort gilt sie das ganze Jahr; einen solchen Hundestrand nennt die Stadt am Hemelinger See.
- Zählt meine Ausbildung als Sachkunde für den Hundeführerschein?
- Das hängt von deinem Beruf ab. Ohne Prüfung sachkundig ist, wer Tierärztin oder Tierarzt ist, wer die Abschlussprüfung als Tierpflegerin oder Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension bestanden hat, wer tiermedizinische Fachangestellte oder tiermedizinischer Fachangestellter ist oder wer Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt. Dasselbe gilt für Menschen mit einem Assistenzhund, einem Hund des Such- und Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes sowie für Betriebe mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis für ein Tierheim oder für die Ausbildung von Schutzhunden. Andere Prüfungen kann das Land als gleichwertig anerkennen, und ein Hundeführerschein aus einem anderen Bundesland gilt hier mit, wenn er nach gleichwertigen Standards abgelegt worden ist. Ist dir oder deinem Hund eine Prüfung unmöglich oder unzumutbar und geht von euch keine Gefahr für Leib und Leben aus, kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall davon befreien.
- Was muss ein Verkäufer beim Hundeverkauf in Bremen sehen?
- Den theoretischen Sachkundenachweis der kaufenden Person. Wer gewerblich Hunde abgibt oder verkauft, muss sich diesen Nachweis oder die Befreiung davon zeigen lassen und der Ortspolizeibehörde auf Verlangen belegen, dass er das getan hat. Der Beleg wird ein Jahr nach Abgabe oder Verkauf aufbewahrt und danach vernichtet. Für dich als Käuferin heißt das: Die theoretische Prüfung liegt vor dem Einzug des Hundes, nicht danach.
- Was gilt für Hunde und Pferde im Bürgerpark?
- Im Bürgerpark und im Stadtwald gilt die Parkordnung des Bürgerparkvereins: Hunde ohne Leine sind nicht erlaubt, auf die Spielplätze dürfen sie gar nicht, und die Pflanzungen und Naturwiesen bleiben tabu. Reiten und das Führen von Pferden sind nur auf den Reitwegen gestattet, Kutschfahrten im Park gar nicht. Enten und Gänse zu füttern ist aus ökologischen und hygienischen Gründen untersagt, Angeln in den Gewässern nur mit Genehmigung. Der Verein hat die Ordnung im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde erlassen; für die Ahndung von Verstößen ist die Ortspolizeibehörde zuständig.
- Welche Tiere leben im Bürgerpark-Tiergehege?
- Damwild, Bergziegen, Schafe, Enten, Meerschweinchen und Bentheimer Schweine. Der Verein zeigt dort nach eigener Beschreibung hiesige Tier- und Vogelarten, die sich in freier Wildbahn nur noch schwer beobachten lassen. Das Gehege geht auf die Zeit kurz nach der Parkgründung zurück, als Volksparks üblicherweise ein Tiergehege für ihre Besucher anlegten; früher lebten hier auch Kängurus und ein Dromedar. Füttern ist nicht erwünscht, der Verein bittet stattdessen um Futterspenden.
- Darf ich in Bremen eine Giftschlange oder eine Vogelspinne halten?
- Privat nicht, sobald die Art in der Anlage der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit steht, und diese Anlage ist lang: alle Giftschlangen, Großpythons und Anakondas, alle Panzerechsen, Krustenechsen und größere Warane, Schnapp- und Geierschildkröten, Skolopender, mehrere Kegelschnecken, die blaugeringelten Kraken, Skorpione sowie eine ganze Reihe Webspinnen, darunter mehrere Vogelspinnen-Gattungen. Die Ortspolizeibehörde kann eine Ausnahme zulassen, wenn du volljährig und zuverlässig bist, deine Kenntnisse durch Lehrgang oder Prüfung belegst, das Tier ausbruchsicher unterbringst, einen gut sichtbaren Notfallplan aushängst und eine sachkundige Vertretung benennst; einzuholen ist sie vor dem Erwerb. Mehr als zehn Tiere werden nur bei besonderem Bedürfnis erlaubt, und vermehren darfst du sie nicht. Einen Wohnungswechsel, den Wechsel der betreuenden Person und jede Abgabe an Dritte meldest du der Ortspolizeibehörde, ein abhandengekommenes Tier der Polizei.
- Sind Savannah-Katzen und Wolfshunde in Bremen erlaubt?
- Beide Stadtgemeinden führen dieselben Arten als gefährliche Tiere. Bei den Katzen stehen Serval, Ozelot und Karakal in der Anlage, bei Serval und Karakal ausdrücklich auch ihre Mischlinge erster Generation mit der Hauskatze; bei den Hundeartigen Wolf, Afrikanischer Wildhund, Dingo, Kojote und alle Schakale, jeweils samt Mischlingen erster Generation mit dem Haushund. Erfasst ist wirklich nur diese erste Generation. Ohne Ausnahme der Ortspolizeibehörde bleibt die private Haltung damit in Bremen wie in Bremerhaven verboten.
- Muss ich meine Landschildkröte oder meinen Papagei anmelden?
- Ja, unverzüglich nach Beginn der Haltung und schriftlich. Betroffen sind privat gehaltene Wirbeltiere besonders geschützter Arten; Wirbellose wie Vogelspinnen und Skorpione fallen nicht darunter, wohl aber unter das Gefahrtierrecht. Ausgenommen von der Meldepflicht sind die Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung, darunter Grüner Leguan, Königspython, Abgottschlange und mehrere Agaporniden. Anzugeben sind Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere, und jeder Zu- und Abgang wird ebenfalls angezeigt: Gibst du ein Tier ab, meldest du es ab, und die übernehmende Person meldet es an. Zuständig ist in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Umwelt, in Bremerhaven das Umweltschutzamt des Magistrats.
- Ab wann gilt meine Zucht in Bremen als gewerbsmäßig?
- Der Veterinärdienst nennt für jede Tiergruppe eine Schwelle. Bei Hunden greift die Erlaubnispflicht ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei Würfen im Jahr, bei Katzen ab fünf fortpflanzungsfähigen Tieren oder fünf Würfen. Für Kaninchen, Meerschweinchen und Chinchillas liegt sie bei mehr als hundert Jungtieren im Jahr, für Reptilien ebenfalls, bei Schildkröten schon bei mehr als fünfzig. Bei Vögeln entscheidet die Größe der Art: mehr als fünfundzwanzig züchtende Paare bis einschließlich Nymphensittichgröße, mehr als zehn bei größeren Arten, bei Kakadu und Ara fünf. Wer die Schwelle überschreitet, legt Sachkunde, ein amtliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Pläne der Räume vor und führt bei Zweifeln an der Sachkunde ein Fachgespräch bei der Behörde.
- Wer nimmt in Bremen ein verletztes Wildtier auf?
- Für gefundene Wildtiere nennt die Landesbeauftragte für den Tierschutz keine eigene Auffangstation im Land, sondern die beiden Tierheime, ein Netzwerk für Igel und eine Informationsseite zu Wildvögeln, die selbst keine Tiere annimmt. Das Bremer Tierheim verfügt über keine eigene Wildtierstation und kann solche Tiere darum nur im Notfall aufnehmen; für Bremerhaven ist der dortige Tierschutzverein zuständig. Der Bremer Tierschutzverein stellt dem eine Vorfrage voran: Nur verwaiste Jungtiere sowie verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig, und ein Tier ohne sichtbare Verletzung beobachtest du erst aus sicherer Entfernung.
- Gilt das Bremer Hunderecht auch in Bremerhaven?
- Ja, denn es ist Landesrecht und bindet beide Stadtgemeinden; dasselbe gilt für die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht bei Freigängerkatzen, die in Bremen und in Bremerhaven je in einem eigenen Ortsgesetz steht. Unterschiedlich ist, wer das Recht ausführt. Ortspolizeibehörde ist in der Stadt Bremen das Ordnungsamt, in Bremerhaven der Magistrat mit seinem Bürger- und Ordnungsamt. Die Hundesteuer meldest du in Bremen beim Finanzamt an, in Bremerhaven beim Steueramt. Landesweit einheitlich arbeitet dagegen der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst, der Erlaubnisse und Tierhaltungsmeldungen für beide Städte bearbeitet und dafür je einen Standort in Bremen und in Bremerhaven unterhält.
- Bin ich als Halter von Schafen oder Hühnern in einer Tierseuchenkasse?
- Ja, in der Niedersächsischen. Das Land Bremen hat dafür 2003 einen Staatsvertrag mit Niedersachsen geschlossen; seit dem 1. Juli 2003 sind Tierhalterinnen und Tierhalter im Land Bremen Pflichtbenutzer der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Anmelden musst du dich dafür nicht zweimal: Sobald du deine Tierhaltung beim Veterinärdienst angezeigt und den Registrierungsantrag zurückgeschickt hast, läuft die Meldung an die Kasse automatisch. Der Kasse selbst teilst du Name und Anschrift sowie Art und Zahl deiner Tiere mit, darauf beruht die Berechnung der Beiträge.
- Was muss ich als Imker in Bremen dem Veterinärdienst melden?
- Deinen Bienenstand, vor Beginn der Bienenhaltung; diese Anzeigepflicht besteht seit dem Jahr 2000. Dazu kommt der Verdacht auf Amerikanische Faulbrut, die der Veterinärdienst als im Land Bremen häufiger auftretende Tierseuche beschreibt: anzeigepflichtig machen ihn ein löchriges Brutnest, eingesunkene Zelldeckel, fadenziehende Masse im Streichholztest oder eine hoch belastete Futterkranzprobe. Futterkranzproben untersucht der Dienst auf seinen Aufruf hin unentgeltlich. Liegt dein Bienenstand in einem Faulbrut-Sperrbezirk, meldest du Standort und Völkerzahl, und weder Bienen noch Waben, Wachs, Honig oder Gerät dürfen den Bienenstand verlassen; gegen die Varroamilbe besteht für jeden Imker eine Behandlungspflicht.
- Was verlangt die Behörde von einer Pferdeweide in Bremen?
- Der Veterinärdienst sieht vor allem auf Unterstand und Zaun. Eine Ganzjahreshaltung im Freien ist möglich, wenn die Pferde vorher an das Klima gewöhnt wurden und in der kalten Jahreszeit einen ausreichend großen Unterstand und eine ausreichend große trockene Liegefläche haben; die anmoorigen Weiden der Region eignen sich dafür in der Regel nicht. Stacheldraht als alleiniger Zaun gilt als tierschutzwidrig, weil Pferde als Fluchttiere hineingeraten und sich schwer verletzen können. Als Nachrüstung nennt die Behörde eine Breitbandlitze, die in ausreichendem Abstand vor dem Stacheldraht sitzen muss, damit flüchtende Pferde die Grenze überhaupt erkennen.
- Ab welchem Alter darf mir jemand ein Tier verkaufen?
- Erst ab sechzehn Jahren. Der Veterinärdienst weist darauf hin, dass Wirbeltiere zum Schutz der Tiere nur an Personen abgegeben werden dürfen, die mindestens sechzehn Jahre alt sind. Für Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Mäuse, Wellensittiche und Kanarienvögel erinnert die Behörde zugleich daran, dass jede Art eigene Anforderungen an Haltung, Pflege und Versorgung stellt. Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt oder eine Tierbörse veranstaltet, braucht dafür eine Erlaubnis des Veterinärdienstes.