Duisburg weist sieben Hundeauslaufflächen aus, genau eine je Stadtbezirk, vom Grünzug Sonnenstraße in Walsum bis zum Biegerpark im Süden. Mehr als ein Zehntel des Stadtgebiets ist Wald, rund 2.300 Hektar mit gut 300 Kilometern Wanderwegen, Teile des Bestands über zweihundert Jahre alt. Im Naturschutzgebiet Rheinaue Walsum brütete 2025 erstmals ein Seeadlerpaar und zog drei Junge groß; seither sind dort zwei Ranger des Regionalverbands Ruhr unterwegs, und einer von ihnen beobachtet inzwischen zwölf Weißstorchpaare. Für das städtische Tierheim ist mit dem Tierschutzcampus ein Neubau geplant: elf Gebäude auf rund 34.000 Quadratmetern mit 85 Hundeplätzen, 223 Katzenplätzen, 135 Kleintierplätzen und 70 Vogelplätzen, dazu einem eigenen Veterinärbereich. Im Zoo lebten Ende 2023 4.741 Tiere in 329 Arten, Unterarten und Rassen, darunter neun Große Tümmler.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Duisburg
- Muss ich meine Katze in Duisburg kastrieren lassen?
- Wenn du ihr Freigang gewährst, musst du sie vorher tierärztlich kastrieren und per Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Das steht seit Februar 2019 in der Sicherheits- und Ordnungsverordnung und gilt nicht für Katzen unter fünf Monaten. Auf Antrag sind Ausnahmen im Einzelfall möglich, etwa wenn ein berechtigtes Interesse an der Fortpflanzung besteht und du die Versorgung der Jungtiere glaubhaft darlegst.
- Gilt die Kastrationspflicht auch, wenn ich nur Streunerkatzen füttere?
- Ja. Als Halterin oder Halter gilt in Duisburg ausdrücklich auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Damit treffen dich Kastrations- und Kennzeichnungspflicht genauso wie eine Besitzerin. Die Stadt stellt Geld für die Kastration frei lebender Katzen bereit; wer bei der Organisation mithelfen will, wird an die örtliche Streunerhilfe verwiesen.
- Wo darf mein Hund in Duisburg ohne Leine laufen?
- Auf den ausgewiesenen Auslaufflächen, in den Waldgebieten im Bereich der Wege und in den Landschaftsschutzgebieten, soweit diese keine Park-, Garten- oder Grünanlage sind, und immer nur, solange er in deinem Einflussbereich bleibt und auf Abruf unverzüglich zurückkommt. Einen Hund, der seinem Jagdtrieb folgt, darfst du gar nicht ableinen. Für einen gelisteten oder als gefährlich eingestuften Hund ist keine dieser Flächen ausgewiesen; er läuft dort nur frei, wenn ihn das Bürger- und Ordnungsamt eigens davon befreit hat. In den Naturschutzgebieten verlangt der Landschaftsplan Leine und Wegegebot; landwirtschaftlich genutzte Flächen samt Mähwiesen sind für den Hundeauslauf nicht freigegeben. An den Rhein- und Ruhrwiesen gehört der größte Teil der Flächen Privatleuten oder Pächtern, die dort ihr Hausrecht ausüben, und Hundeauslauf ist meist nicht gestattet.
- Was gilt auf den Rheinwiesen, wenn dort Schafe weiden?
- Leine dein Tier rechtzeitig an: Mindestens achtzig Meter vor der Herde gehört es an die Leine, und Weideflächen darfst du nicht betreten, solange dort Schafe stehen. In Herdennähe bleibst du mit dem angeleinten Hund auf den Wegen, so sieht es die gemeinsame Erklärung von Schäfern und Stadt vor. Sie deckt nur die städtischen, nicht eingezäunten Flächen im Landschaftsschutzgebiet ab.
- Muss ich in Duisburg Kotbeutel dabeihaben?
- Ja, eine ausreichende Anzahl geeigneter Beutel, und du musst sie dem Städtischen Außendienst auf Verlangen jederzeit vorzeigen. Ob dein Hund schon gemacht hat, spielt dabei keine Rolle. Abgesetzten Kot beseitigst du unverzüglich. Die Beutelspender im Stadtgebiet heißen Wuffi-Bags, werden über Sponsoring aufgestellt und nachgefüllt, und ihre Standorte zeigt eine Karte.
- Wo gilt in Duisburg Leinenpflicht?
- Neben den Anleinorten, die landesweit gelten, zieht Duisburg eigene Grenzen, und einige davon sind Verbote statt Leinenpflichten. Von Kinderspielplätzen, Sandspielflächen, Liegewiesen, Sportflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen hältst du dein Tier ganz fern; auf Friedhöfen darf es nur an einer Leine von höchstens anderthalb Metern mit, auf Wochenmärkten nur ein Blindenhund. Im Wald gehört dein Hund abseits der Wege an die Leine.
- Wie melde ich meinen Hund in Duisburg an?
- Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung beim Amt für Rechnungswesen und Steuern, nach einem Zuzug innerhalb eines Monats nach dem Umzug. Steuerpflichtig wird ein Welpe aus dem Wurf deiner eigenen Hündin mit dem Ersten des Monats, in dem er drei Monate alt wird. Die steuerliche Anmeldung ersetzt die ordnungsbehördliche Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt nicht, die je nach Rasse, Größe und Gewicht zusätzlich nötig ist. Außerhalb der eigenen Wohnung und des umfriedeten Grundbesitzes darf dein Hund nur mit sichtbar befestigter gültiger Steuermarke laufen; neue Marken kommen im Abstand von drei Jahren.
- Zahle ich weniger, wenn ich einen Hund aus dem Tierheim hole?
- Für einen Hund, den du seit Juli 2019 erstmalig aus dem Städtischen Tierheim in deine Wohnung aufgenommen hast, entfällt die Steuer auf Antrag für 24 Monate; vorzulegen ist eine Bescheinigung des Tierheims, etwa der Tierabgabevertrag. Stell den Antrag binnen eines Monats nach der Aufnahme, dann wirkt er ab dem Beginn der Haltung, sonst erst ab dem Monat nach dem Eingang. Befreit werden auf Antrag außerdem Blindenführhunde, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde, seit Oktober 2025 auch anerkannte Assistenzhunde mit gültigem Ausweis, und eine Besonderheit der Hafenstadt: Hunde an Bord eines ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffs.
- Muss ich einen kleinen Hund in Duisburg beim Ordnungsamt anmelden?
- Nein. Bleibt dein Hund unter den Maßen, ab denen das Landeshundegesetz von einem großen Hund spricht, verlangt das Bürger- und Ordnungsamt weder eine Anmeldung noch eine Haftpflichtversicherung oder einen Mikrochip; die Stadt empfiehlt Kennzeichnung und Registrierung trotzdem. Zwei Fälle drehen das um: Ein Junghund einer Rasse, die diese Maße erst noch erreicht, fällt schon vorher unter die Regeln für große Hunde, und ein kleiner Hund, den das Amt etwa nach einem Beißvorfall als individuell gefährlich einstuft, wird unabhängig von seiner Größe zum Fall für die Erlaubnis.
- Brauche ich für meinen Hund eine Erlaubnis?
- Für die im Landeshundegesetz gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ja, und in Duisburg erteilt sie das Bürger- und Ordnungsamt. Den Sachkundenachweis nimmt davor das Veterinäramt ab, als Multiple-Choice-Test mit anschließendem Gespräch und in der Regel nur für Menschen mit Wohnsitz in Duisburg; von Leine und Maulkorb befreit dich später ebenfalls nur ein Antrag beim Bürger- und Ordnungsamt. Ob dein Mischling unter die Liste fällt, klärt eine phänotypische Rassebestimmung im Veterinäramt; mitzubringen sind der Hund, die Erwerbsunterlagen, der Impf- oder Heimtierausweis, ein gutsitzender Maulkorb und Leckerchen. Von der Anschaffung eines American Bully rät die Stadt ausdrücklich ab, weil das Tier umgangssprachlich ein Listenhund sein könnte und nur die Phänotypisierung das ausräumt.
- Was mache ich, wenn ich in Duisburg ein Tier finde?
- Sichere es und melde es schnellstmöglich dem Städtischen Tierheim. Behalten darfst du es nicht: Wer ein Fundtier ohne Meldung an Ordnungsamt, Polizei oder Tierheim bei sich behält, begeht Fundtierunterschlagung. Ein gefundenes exotisches Tier, dessen Art dem Handelsartenschutz unterliegt, meldest du der Unteren Naturschutzbehörde.
- Was mache ich mit einem verletzten Wildtier?
- Melde es der Unteren Jagdbehörde, die dein Anliegen an die Jagdausübungsberechtigten weiterleitet. Ein totes Wildtier im öffentlichen Raum nehmen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg entgegen. Nach einem Wildunfall führt der Weg dagegen über die Polizei, und zwar auch dann, wenn das Reh weggelaufen ist: Es kann verletzt sein oder ein Kitz zurücklassen.
- Was brauche ich, um in Duisburg zu reiten?
- Ein gültiges Reitkennzeichen, in Duisburg zwei gelbe Tafeln mit Kürzel und Nummer, dazu die jährlich zu erneuernde Reiterplakette. Im Wald darfst du seit einer Allgemeinverfügung von November 2017 nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen reiten; auf markierten Wanderwegen und Wanderpfaden sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Reiten verboten. Auf öffentlichen Straßen gelten für dich die Verkehrsregeln, du musst die Fahrbahn benutzen, sofern kein Sonderweg besteht, und öffentliche Fußwege und Grünflächen bleiben tabu.
- Wo verlaufen die Duisburger Reitwege?
- Verstreut über das Stadtgebiet und nicht miteinander verbunden. Die Stadt stellt deshalb acht getrennte Reitwegekarten bereit, für den Freizeitpark Hamborn, Heidberg Serm, den Remberger See, die Rheinaue Friemersheim, Rumeln Kaldenhausen, die Sechs-Seen-Platte, den Stadtwald und den Uettelsheimer See. Einzelne Wege können gesperrt sein; erkennbar ist das an einem Schild mit dem Verbot oder mit dem Zusatz, dass die Untere Naturschutzbehörde die Sperrung genehmigt hat. In der freien Landschaft bleiben Feldraine, Böschungen, Rückegassen und Trampelpfade tabu, und Pferde in Anlagen oder auf Gehwegen zu reiten oder auszuführen untersagt die Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt.
- Was ist zu tun, wenn ein Pferd stirbt und eingeäschert werden soll?
- Die Ausnahmegenehmigung des Veterinäramts beantragst du erst nach dem Tod des Tieres, eine Vorab-Genehmigung ist ausgeschlossen, und eingeäschert werden darf es erst nach der Zustimmung. Eine Tierärztin oder ein Tierarzt bestätigt zuvor, dass keine Hinweise auf eine anzeigepflichtige Tierseuche vorliegen, und prüft die Identität anhand des Equidenpasses; transportieren darf nur ein registriertes Unternehmen. Innerhalb von dreißig Tagen reichst du eine Kopie des Handelspapiers und den Nachweis der Kremierung nach, und der Equidenpass geht zurück an die ausstellende Stelle.
- Darf ich Tauben oder Enten füttern?
- Nein. Wildtauben, verwilderte Haustauben, Wasservögel und Fische in öffentlichen Gewässern dürfen nicht gefüttert werden, und das Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben oder Ratten aufgenommen werden. Die Stadt begründet das damit, dass das Futterangebot die Populationsstärke der Stadttauben bestimmt und ihren schlechten Gesundheitszustand mitverursacht; als wirksames und tierschutzgerechtes Mittel sieht sie allein den Fütterungsverzicht.
- Was muss ich als Geflügelhalter bei Vogelgrippe tun?
- Halte deinen Bestand gemeldet, denn das Veterinäramt informiert gemeldete Halterinnen und Halter im Ausbruchsfall direkt und entscheidet, ob dein Geflügel im geschlossenen Stall bleiben muss oder wenigstens unter einer dichten, überstehenden Dachabdeckung mit Seitenbegrenzungen, die Wildvögel fernhält. Füttere und tränke nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen, nimm Leitungswasser statt Oberflächenwasser, lagere Futter und Einstreu unzugänglich und trenne Stallkleidung strikt von Straßenkleidung. Ruf unverzüglich eine Tierarztpraxis, wenn bei einem Bestand von bis zu 100 Tieren binnen 24 Stunden drei oder mehr Tiere sterben, wenn du Kopfdrehen oder Gleichgewichtsstörungen beobachtest oder wenn Legeleistung und Gewicht stark einbrechen.
- Muss ich eine Tierschau oder einen Viehmarkt anmelden?
- Ja, spätestens vier Wochen vor Beginn beim Veterinäramt; das gilt für Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und ähnliche Veranstaltungen. Davon unabhängig zeigst du als Halterin oder Halter jeden Verdacht auf eine Tierseuche unverzüglich an, und der Amtstierarzt sorgt zuerst dafür, dass ansteckungsverdächtige Tiere von anderen Tieren ferngehalten werden. Bricht eine hochansteckende Seuche aus, richten Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ein gemeinsames Tierseuchenkrisenzentrum ein, das die Maßnahmen der drei Städte koordiniert.
- Was gilt bei einer Hausschlachtung oder für Wildbret aus eigener Jagd?
- Auch bei der Hausschlachtung von Schwein, Rind oder Schaf schreibt das Recht die amtliche Untersuchung vor und nach dem Schlachten vor; zuständig ist das Veterinäramt. Für Haus- und Wildschwein, Pferd, Fuchs, Dachs und Sumpfbiber kommt eine Trichinenuntersuchung dazu, und die Proben dürfen nur kundige, vom Veterinäramt beauftragte Jäger oder amtliches Untersuchungspersonal nehmen. In Duisburg selbst gibt es dafür keine Untersuchungsmöglichkeit mehr: Die Proben bringst du nach Terminankündigung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper nach Krefeld.
- Muss ich meine Landschildkröte melden?
- Wenn sie zu einer besonders oder streng geschützten Art gehört, ja, und zwar unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der zuständigen Behörde; ob eine Art geschützt ist, musst du selbst klären, die Stadt verweist dafür auf die Artendatenbank des Bundesamts für Naturschutz. Junge Reptilien, die aus Tierschutzgründen nicht dauerhaft gekennzeichnet werden können, dokumentierst du fotografisch: Bei griechischen Landschildkröten empfiehlt die Stadt Aufnahmen im ersten Lebensjahr zweimal, danach jährlich und ab dem zehnten Lebensjahr alle fünf Jahre, jeweils von Bauch- und Rückenpanzer mit mitfotografiertem Maßstab, Datum und Gewicht. Beim Privatkauf verlangt die Stadt eine eigenhändig unterschriebene Herkunftsbescheinigung, die das Tier mit wissenschaftlichem Artnamen, Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht und Kennzeichen beschreibt.
- Brauche ich als Hundetrainerin oder Tierpension eine Erlaubnis?
- Ja, vom Veterinäramt, wenn du gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildest oder Halter bei der Ausbildung anleitest, ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreibst, Wirbeltiere außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild gewerbsmäßig züchtest oder hältst oder einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhältst. Zum Antrag gehören eine Beschreibung der Tätigkeit, der Sachkundenachweis der verantwortlichen Person, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, ein Gewerbezentralregisterauszug sowie Lageplan und Grundrisse mit Maßangaben. Die Stadt rät ausdrücklich, die Erlaubnispflicht früh zu klären, weil das Verfahren lange dauert.
- Ich saniere mein Haus und finde ein Fledermausquartier.
- Informiere die Untere Naturschutzbehörde, bevor du weiterbaust. Schwalbennester, Mauerseglernistplätze und Fledermausquartiere sind das ganze Jahr über geschützt, auch außerhalb der Brutzeit. Lass deshalb vor der Baumaßnahme fachlich klären, ob Tiere an deinem Gebäude leben.
- Darf ich ein Hornissen- oder Wildbienennest am Haus entfernen lassen?
- Nur mit einer schriftlichen Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt, denn Hornissen, Hummeln und alle Wildbienen sind besonders geschützt und ihre Nester dürfen sonst weder beseitigt noch umgesetzt werden. Die Behörde lässt das etwa zu, wenn eine Gesundheitsgefährdung mit Attest belegt ist oder das Nest an einem sensiblen Ort wie einem Kindergartenzugang hängt und weder Absperren noch Tolerieren weiterhilft; die Umsiedlung geht der Vernichtung vor. Oft reicht Abstand: Verteidigt wird bei kleineren Wespenarten ein Umkreis von etwa zwei bis drei Metern, bei der Hornisse von drei bis vier Metern, während eine Honigbiene Störer in der Flugbahn noch dreißig Meter vom Bienenstand entfernt angehen kann.
- Wer beseitigt in Duisburg ein Nest der Asiatischen Hornisse?
- Von Amts wegen niemand. Weil eine vollständige Eindämmung als nicht mehr erfolgversprechend gilt, wurde die Art europaweit neu eingestuft, ist die Bekämpfung seit März 2025 rechtlich nicht mehr verpflichtend, und die Stadt ist für die Beseitigung von Nestern grundsätzlich nicht zuständig. Nachgewiesen ist die Asiatische Hornisse im Stadtgebiet trotzdem, ebenso wie Nutria, Heiliger Ibis, Chinesische Wollhandkrabbe und Waschbär. Im Waschbären sieht das Umweltamt kein Problemtier, solange sein Bestand klein bleibt; häufiger gesehen wird er in der Rheinaue Walsum, wo er dem Steinkauz die Gelege geplündert haben könnte.
- Darf ich meinen Hund mit in den Zoo nehmen?
- Ja, aber er braucht eine eigene Eintrittskarte, und je erwachsener Person ist ein Hund erlaubt. Er muss durchgehend an kurzer Leine gehen, Flexi-Leinen sind ausgeschlossen, und Tierhäuser, begehbare Anlagen und Spielplätze bleiben tabu. Anbinden und allein lassen darfst du ihn nicht.
- Wo darf ein Assistenzhund mit hinein?
- In alle städtischen Gebäude. Duisburg beteiligt sich an der Aktion assistenzhundefreundliche Kommune, klebt an die Eingangstüren ein Schild mit der Aufschrift Assistenzhund Willkommen und veröffentlicht die beteiligten Gebäude als offenen Datensatz; das Zutrittsrecht selbst folgt dem Behindertengleichstellungsgesetz und gilt auch dort, wo Hunde sonst verboten sind. Seit März 2023 gibt es ein offizielles Kennzeichen für Assistenzhunde mit bestandener Prüfung, dazu führen die Teams eine Bestätigung von Bedarf und Ausbildung mit, die du dir zeigen lassen kannst. Einen arbeitenden Assistenzhund sprichst du nicht an, fasst ihn nicht an und fütterst ihn nicht, und deinen eigenen Hund hältst du von ihm fern.
- Wer hat in Duisburg nachts Notdienst?
- Duisburg und Mülheim an der Ruhr teilen sich einen tierärztlichen Notfalldienst. Eine eigene Rufnummer hat dieser Ring nicht; welche Praxis gerade Dienst hat, steht auf der Informationsseite der Tierärztekammer Nordrhein.
- Darf ich mein Haustier auf dem eigenen Grundstück vergraben?
- Auf dem eigenen Grundstück darfst du ein einzelnes Heimtier vergraben, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, du ausreichend Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen hältst und mindestens 50 Zentimeter Erdreich über dem Tier liegen. Das Veterinäramt begründet diese drei Bedingungen mit dem Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Gesundheit; zu Pacht, zur Größe des Tieres oder zu einer Zustimmung im Einzelfall sagt es nichts. Für Großtierkörper aus dem Stadtgebiet benennt es dagegen eine feste Tierkörperbeseitigungsanstalt. Findest du ein totes Haustier auf der Straße oder in einer Parkanlage, meldest du das der Polizei oder den Wirtschaftsbetrieben Duisburg, die den Auftrag zur Abholung an das städtische Tierheim weitergeben.