Karlsruhe entstand 1715 auf einer Lichtung im Hardtwald, dem Jagdrevier des Markgrafen, und die ursprüngliche Idee für den Stadtgrundriss war ein Jagdstern mit 32 Radialen, von dem im nördlichen Hardtwald noch sechs Hauptalleen auf den Schlossturm zulaufen. Vom Wald ringsum gehören 2.250 Hektar der Stadt und 2.326 Hektar dem Land. Der Zoologische Stadtgarten ist eine Einrichtung der Stadt: rund 7.000 Tiere in mehr als 350 Arten auf 22 Hektar, dazu der Tierpark Oberwald mit Elchen, Wisenten und Przewalski-Pferden, dessen Wald über seine 600 Hektar als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses über die Katzenschutzverordnung war die Auswertung von Daten der Karlsruher Katzenschutzvereine aus den Jahren 2021 und 2022: Von 256 aufgegriffenen herrenlosen Katzen waren 215 nicht kastriert, 166 zeigten Krankheitsanzeichen. Der Stadtkreis ist in 30 Jagdreviere geteilt, und die Stadt hat eine Wildtierbeauftragte sowie anerkannte Stadtjägerinnen und Stadtjäger. Am Rhein liegt das Naturschutzzentrum Rappenwört, seit Dezember 1996 eine Stiftung von Land und Stadt und das Nordportal des deutsch-französischen Ramsar-Gebiets Oberrhein.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Karlsruhe
- Muss ich meine Katze in Karlsruhe kastrieren lassen?
- Sobald sie ohne deine Einwirkungsmöglichkeit draußen ist, ja. Seit Januar 2024 gilt im ganzen Stadtgebiet die Karlsruher Katzenschutzverordnung: Freigängerkatzen müssen kastriert, per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und in einem der beiden Haustierregister eingetragen sein, die die Verordnung dafür zulässt, also bei Tasso oder bei Findefix vom Deutschen Tierschutzbund. Als freilaufende Halterkatze gilt jede Katze ab fünf Monaten, die sich außerhalb deiner Einwirkungsmöglichkeit bewegt; hinter einem unüberwindbaren Zaun, hinter einem Katzennetz oder an der Leine zählt sie nicht dazu, reine Wohnungskatzen ebenso wenig. Von der Kastrationspflicht kann die Stadt auf Antrag Ausnahmen zulassen, Kennzeichnung und Registrierung bleiben davon unberührt. Den Nachweis musst du auf Verlangen vorlegen.
- Was passiert, wenn eine unkastrierte Freigängerkatze aufgegriffen wird?
- Die Stadt gibt der haltenden Person dann auf, das Tier kastrieren zu lassen. Bis feststeht, wer das ist, darf sie die Katze in Obhut nehmen und dafür auch Privat- und Betriebsgelände betreten; Eigentümerinnen und Pächter müssen das dulden und beim Zugriff helfen, und die Unterbringung geht zulasten der Halterin oder des Halters. Gesucht wird unverzüglich, zuerst über die beiden zugelassenen Haustierregister. Ist die Katze zusätzlich weder gekennzeichnet noch registriert und bleibt die haltende Person binnen 48 Stunden unbekannt, lässt die Stadt sie auf deren Kosten kastrieren und danach dort wieder frei, wo sie aufgegriffen wurde. Eine Katze, die zu niemandem mehr gehört, darf die Stadt ohne diesen Umweg einfangen, kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
- Ich versorge freilebende Katzen, zahlt jemand den Tierarzt?
- Dafür hat Karlsruhe einen eigenen Tierschutzfonds. Er kann Menschen und Organisationen, die die Stadt bei freiwilligen Tierschutzaufgaben unentgeltlich unterstützen, die tierärztliche Behandlung sowie Pflege und Unterbringung von Wildtieren und verwilderten Hauskatzen erstatten. Die Tiere müssen aus dem Stadtkreis stammen; Tiere aus dem Auslandstierschutz und solche, die zur Weitervermittlung hergebracht wurden, sind ausgenommen. Der Antrag beim Ordnungs- und Bürgeramt ist formlos, führt jede Leistung einzeln auf und braucht Rechnungen als Beleg. Einen Auszahlungsanspruch begründet er nicht: Reichen die Mittel des Fonds nicht für alle Anträge, wird anteilig erstattet.
- Braucht mein Hund in Karlsruhe noch eine Steuermarke?
- Nein, seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr: Zu diesem Tag hat die Stadt die Ausgabe von Hundesteuermarken beendet, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der im Oktober 2025 geänderten Hundesteuersatzung. Anmelden musst du deinen Hund trotzdem, innerhalb eines Monats, nachdem du ihn hältst oder nachdem er drei Monate alt geworden ist. Endet die Haltung oder fallen die Voraussetzungen einer Vergünstigung weg, meldest du auch das binnen eines Monats. Kaufst oder verkaufst du einen Hund, gehören Name und Anschrift der anderen Seite in die Anzeige.
- Wo muss ich meinen Hund in Karlsruhe anleinen?
- In Fußgängerzonen, Unterführungen und verkehrsberuhigten Bereichen, in öffentlichen Anlagen außerhalb der ausgewiesenen Hundeauslaufflächen, in Bussen und Bahnen samt Haltestellen und deren Zugängen, in Schulhöfen und Kita-Außenanlagen sowie auf den Gehwegen davor, in Treppenhäusern und gemeinsam genutzten Räumen und bei Menschenansammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen. Die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein, und auch darunter nur so lang, dass keine Gefahr entsteht. Sonst gilt keine allgemeine Leinenpflicht; außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks darf dein Hund aber nirgends ohne eine Begleitung umherlaufen, die jederzeit auf ihn einwirken kann. Selbst auf einer Hundeauslauffläche darf er nur frei laufen, solange das der Fall ist. Von Spielplätzen hältst du ihn ganz fern.
- Darf mein Hund im Karlsruher Stadtwald frei laufen?
- Ja, dort gibt es keine Leinenpflicht. Dein Hund muss aber in Sicht- und Rufweite bleiben und zuverlässig auf Kommandos reagieren. In den Bereichen, die in Naturschutzgebieten liegen, gilt dagegen Leinenpflicht, und an gekennzeichneten Grillzonen und Schutzhütten im Wald ebenfalls, weil die Polizeiverordnung sie zu den öffentlichen Anlagen zählt. An Spielplätzen, Wildgehegen und überall dort, wo viele Menschen unterwegs sind, bittet das Forstamt darum, anzuleinen. Im Frühjahr solltest du ihn ohnehin bei dir behalten, weil dann Rehkitze im hohen Gras liegen und Vögel am Boden brüten.
- Darf ich meinen Hund in den Zoologischen Stadtgarten mitnehmen?
- Grundsätzlich nicht. Im Zoologischen Stadtgarten leben historisch bedingt viele frei lebende Vögel, deshalb bleiben Hunde und andere Haustiere zu deren Schutz draußen. Ausgenommen sind Assistenzhunde mit offizieller Bestätigung und besondere Hundewochenenden in den Herbst- und Wintermonaten, die außerhalb der Vogelbrutzeit liegen. In den Tierpark Oberwald darfst du deinen angeleinten Hund dagegen mitnehmen; der Tierpark liegt mitten im Wald und ist frei zugänglich.
- Darf ich in Karlsruhe Tauben oder Enten füttern?
- Nein, und seit Januar 2026 gilt das für alle Wildtiere. Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Anlagen und in öffentlichen Einrichtungen darfst du weder füttern noch Futter auslegen; die Polizeiverordnung nennt ausdrücklich Tauben, Nutria, Waschbären, Marderhunde, Wildkaninchen, Rabenkrähen, Nilgänse, Kanadagänse und sonstige Wasservögel. Für Stadttauben besteht das Verbot in Karlsruhe bereits seit 1994. Ausgenommen sind allein der Zoologische Stadtgarten und die von der Stadt eingerichteten Fütterungsstellen, also die betreuten Taubentürme und Taubenschläge, in denen die Eier in den Gelegen ausgetauscht werden.
- Darf mein Mähroboter in Karlsruhe nachts laufen?
- Die Stadt formuliert dazu eine Bitte, keine Anordnung: Lass das Gerät nachts stehen. Igel und andere nachtaktive Kleintiere wie Amphibien erkennen die langsam fahrenden Roboter nicht als Bedrohung und werden bei einer Kollision häufig schwer verletzt oder getötet; der Igel ist außerdem eine geschützte Art, deren Bestand stark zurückgegangen ist. Als Orientierung nennt Karlsruhe die Hauptaktivitätszeit des Igels: von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang, in den Monaten März bis November.
- Ich habe ein Tier gefunden, an wen wende ich mich?
- Das hängt vom Tier ab, denn Karlsruhe teilt die Zuständigkeit auf drei Stellen auf. Entlaufene oder ausgesetzte Haustiere gehören zur Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen im Ordnungs- und Bürgeramt; abgeben kannst du sie auch direkt im Tierheim, das dann die Fundanzeige übernimmt. Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, betreut die Untere Jagdbehörde im Forstamt, alle übrigen Wildtiere der Fachbereich Ökologie im Umwelt- und Arbeitsschutz. Außerhalb der Dienstzeiten verweist die Stadt auf den Polizeinotruf. Meldet sich nach vier Wochen niemand, gilt das Tier als herrenlos und darf weitervermittelt werden.
- Wer nimmt in Karlsruhe verletzte Wildtiere auf?
- Eine eigene Auffangstation für den Großraum Karlsruhe gibt es noch nicht; die Aufnahme übernimmt der gemeinnützige Verein WiTAS, Wildtier-Anlaufstelle Karlsruhe, der genau auf eine solche Station hinarbeitet. Bis dahin kommen verletzte und verwaiste Fundtiere zu ausgebildeten Vereinsmitgliedern in Pflege, die sie in ihren Privathaushalten bis zur Auswilderung aufziehen; betreut werden Wildvögel, Eichhörnchen, Siebenschläfer, Igel, Haselmäuse, Wildhasen und Wildkaninchen, Fledermäuse, Füchse, Marder sowie heimische Reptilien. Das Tierheim sieht sich dafür nach eigener Auskunft nicht als die richtige Adresse, weil die Aufzucht je nach Art Kenntnisse verlangt, über die seine Tierpflegerinnen und Tierpfleger nicht für jede Art verfügen. Für Fledermäuse gibt es zusätzlich ein landesweites Notfalltelefon der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz, auf das auch die Stadt verweist.
- Was mache ich mit einer verletzten oder toten Fledermaus?
- Am Boden sitzende Fledermäuse sind immer in Not; fass sie nur mit Lederhandschuhen an, weil sie beißen und in seltenen Fällen Tollwut übertragen können. Werktags beraten das Veterinärwesen und der Fachbereich Ökologie der Stadt, dazu kommt das landesweite Fledermaus-Notfalltelefon. Tot aufgefundene Tiere gibst du zur Artbestimmung an der Pforte des Staatlichen Museums für Naturkunde ab, tiefgekühlt, in Alufolie gewickelt und mit Fundort, Datum und Fundumständen versehen. Quartiere zu beseitigen oder Tiere zu vergrämen ist strafbewehrt, auch wenn gerade keine Fledermaus darin sitzt.
- Wo darf ich in Karlsruhe reiten?
- In öffentlichen Anlagen gar nicht, außer auf besonders gekennzeichneten Wegen; die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung schließt das Reiten dort aus. Im Wald und in der freien Landschaft darfst du auf öffentlichen und privaten Straßen und Wegen reiten, soweit keine verkehrsordnende Maßnahme entgegensteht. Auf gekennzeichneten Wanderwegen ist Reiten nur erlaubt, wenn der Weg mindestens drei Meter breit ist; Ausnahmen kann die Forstbehörde auf Antrag zulassen. Tabu sind gekennzeichnete Lehr- und Sportpfade, schmale unbefahrbare Fuß- und Wanderwege, Spiel- und Liegewiesen sowie Kahl- und Brachflächen. Wege, die wegen der Holzernte gesperrt sind, darfst du nicht benutzen.
- Welche Tätigkeiten mit Tieren brauchen eine Erlaubnis?
- Erlaubnispflichtig sind unter anderem das Halten fremder Tiere in einem Tierheim, das Halten von Wirbeltieren in zoologischen Einrichtungen, Tierbörsen, gewerbsmäßiges Züchten und Handeln mit Wirbeltieren, der gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetrieb, das Zurschaustellen, die Schädlingsbekämpfung an Wirbeltieren sowie das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden für Dritte samt Anleitung der Halter. Karlsruhe nennt dafür klare Schwellen: bei Hunden drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei Würfe im Jahr, bei Katzen fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Tiere oder fünf Würfe. Ein Reit- oder Fahrbetrieb gilt in der Regel schon dann als gewerbsmäßig, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereitsteht; das trifft auch Reitvereine, die über ihre Mitglieder hinaus regelmäßig Pferde gegen Entgelt für Dritte bereithalten, sowie Ponyreiten, Ausritte, Wanderritte, Kutschfahrten und therapeutisches Reiten. Anfangen darfst du erst, wenn die Erlaubnis vorliegt, und sie gilt nur für die beantragte Tierart, Tierzahl und die angegebenen Räume.
- Wie lange dauert die Erlaubnis, und wer redet mit?
- Rechne mit sechs bis zehn Wochen ab dem Eingang vollständiger Unterlagen. Beizubringen sind Antragsformular, Sachkundenachweis, Führungszeugnis sowie eine Tätigkeitsbeschreibung mit Lageplan; in Ausnahmefällen lädt die Behörde zusätzlich zu einem Fachgespräch und zieht dafür externe Sachverständige hinzu. Baden-Württemberg beteiligt den organisierten Tierschutz: Bevor eine Erlaubnis für eine Tierbörse oder eine Tierausstellung erteilt wird, legt die Behörde den Vorgang dem Gemeinsamen Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme vor. Für Veranstaltungen mit Tieren beantragst du deshalb mindestens acht Wochen vorher. Widersprüche gegen tierschutzrechtliche Anordnungen der unteren Behörden bearbeitet das Regierungspräsidium Karlsruhe, das über sie auch die Fachaufsicht führt.
- Mein Hund fällt unter die Kampfhundeverordnung, was bedeutet das hier?
- Weil Karlsruhe ein Stadtkreis ist, liegt beides bei der Stadtverwaltung: Sie ist Ortspolizeibehörde für die Erlaubnis, die du ab einem Alter von sechs Monaten brauchst, und zugleich die Kreispolizeibehörde, die die Verhaltensprüfung durchführt; anderswo läge Letzteres beim Landratsamt. Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, bei anderen Rassen im Einzelfall festgestellt. Widerlegen lässt sie sich durch eine bestandene Verhaltensprüfung, für die dein Hund einen wirksamen Tollwutschutz braucht; war er beim Bestehen jünger als 15 Monate, folgt eine Wiederholung zwischen 15 und 18 Monaten. Melde ihn deshalb früh an. Unabhängig von alldem gilt für die gelisteten Rassen und Rassetypen auf öffentlichem Gelände Leinenpflicht, und die bleibt auch nach bestandener Prüfung bestehen.
- Muss ich Hühner, Bienen oder ein Pferd anmelden?
- Ja, der Veterinärbehörde der Stadt. Anzuzeigen sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel, Bienen und Tiere in Aquakultur. Deinen Bestand meldest du zusätzlich der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, die Beiträge erhebt und im Seuchenfall Entschädigungen und Beihilfen leistet. Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen führst du ein Bestandsregister; diese Tiere und Einhufer müssen gekennzeichnet sein. Zu Bienengesundheit und Gesundheitszeugnissen vermittelt die Stadt Bienensachverständige, aufgeteilt nach Bezirken.
- Ich möchte ein Gehege oder eine Voliere bauen, was gilt?
- Melde es rechtzeitig an, denn mehrere Stellen reden mit. Ein Gehege über fünfzig Quadratmeter und jedes Gehege ohne staatliche Aufsicht zeigst du der Naturschutzbehörde an, mindestens einen Monat vor Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung. Für ein Gehege im Wald brauchst du zusätzlich eine forstrechtliche Genehmigung, für Neubau oder Erweiterung eine Baugenehmigung. Willst du Wild als Nutztiere halten, meldest du das dem Veterinärwesen spätestens vier Wochen vor Baubeginn. Hältst du mehr als fünf Arten Schalenwild oder mehr als zwanzig Tiere anderer Arten, kann die Anlage als Zoo gelten und wird dann tierschutzrechtlich erlaubnispflichtig.
- Warum sind im Frühjahr abends Straßen gesperrt?
- Wegen der Amphibienwanderung. Zwischen Januar und März oder April ziehen Erdkröten, Frösche und Molche zu ihren Laichgewässern und müssen dafür Straßen überqueren. Die Stadt hat dafür siebzehn Wanderstrecken erfasst, unter anderem am Turmberg, im Weiherwald und an der alten Bahnlinie in Neureut; je nach Strecke sperrt sie abends mit Schranken, stellt mobile Schutzzäune mit Fangkästen auf, senkt das Tempo oder sammelt die Tiere von Hand ein. An der Bundesstraße zwischen Grötzingen und Weingarten stehen feste Betonleitwände mit Durchlässen. Gerätst du in einen Amphibienwechsel, fährst du langsam und vorsichtig weiter und verständigst die Polizei.
- Darf ich ein Schwalbennest an meinem Haus entfernen?
- Nein, auch ein leeres nicht. Schwalben stehen unter Artenschutz, und das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, ihre Nester abzunehmen, leere eingeschlossen; ohne behördliche Genehmigung ist das eine Ordnungswidrigkeit, und kommen dabei Tiere zu Schaden, wird daraus eine Straftat. Wenn dich der Kot an Wand und Boden stört, hilft ein Kotbrett unter dem Nest. Karlsruhe unterstützt mit einem eigenen Schwalbenprojekt beim Anbringen von Nisthilfen und Kotbrettern, und wer Nester im Blick behalten und melden möchte, kann sich beim Fachbereich Ökologie des Umwelt- und Arbeitsschutzes als Schwalbenbetreuerin oder Schwalbenbetreuer melden.
- Wer hat in Karlsruhe nachts Notdienst?
- Die Stadt führt den tierärztlichen Notdienst in ihrer Liste der Notrufnummern auf und verweist von dort auf eine eigene Karlsruher Notdienstseite. Eine landesweite Übersicht hat die Landestierärztekammer Baden-Württemberg dagegen bisher nicht veröffentlicht; ihre Seite zum tierärztlichen Notdienst ist als in Arbeit gekennzeichnet.
- Was mache ich in Karlsruhe mit einem verstorbenen Haustier?
- Für Erdbestattung und Einäscherung gibt es den Tierfriedhof des Tierschutzvereins Karlsruhe und Umgebung. Dort kannst du zwischen einem Einzelgrab, das du selbst gestaltest, und einem anonymen Sammelgrab wählen, das der Verein pflegt; alternativ vermittelt er die Einäscherung in einem Tierkrematorium. Auf den städtischen Friedhöfen ist dafür kein Platz vorgesehen, denn die Friedhofssatzung widmet sie der Bestattung von Personen und untersagt sogar, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. In den Hausmüll darf ein Tierkörper ebenfalls nicht: Die Abfallentsorgungssatzung führt Tierkörper unter den Abfällen, die von der städtischen Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind. Ob ein Grab im eigenen Garten in Frage kommt, klärst du vorher mit der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen im Ordnungs- und Bürgeramt.