Südlich der Altstadt reicht das Landschaftsschutzgebiet Mittlere Elbe über rund 1.948 Hektar bis nach Randau, Pechau und in die Kreuzhorst; seine Schutzgebietsverordnung gilt seit 1965 und nennt den besonderen Schutz des Elbebibers ausdrücklich unter ihren Auflagen. Der Elbe-Biber ist eine eigene Unterart, war um die Mitte des vorigen Jahrhunderts fast verschwunden und hat sich von wenigen Tieren an der Mittleren Elbe aus zurückgeholt; das Land zählt ihn deshalb zu seinen Verantwortungsarten. Das Tierheim besteht seit 1976 und ist seit 1991 eine kommunale Einrichtung der Stadtverwaltung; jährlich kommen dort über 1.400 Tiere unter, neben Hunden und Katzen auch Kleintiere, Ziervögel, Reptilien und verletzte Wildtiere. Im Zoo leben 655 Tiere in 154 Arten, und er ist an 67 Ex-situ-Programmen des europäischen Zooverbands beteiligt, darunter für Spitzmaulnashorn, Galapagos-Riesenschildkröte und Blaulatzara. In den zehn Schauhäusern der städtischen Gruson-Gewächshäuser leben zwischen den Tropenpflanzen Kaimane, Piranhas, Chamäleons, Straußwachteln und Pfeilgiftfrösche, dazu Grasnattern und ein Baumpython in drei Terrarien.
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Helmut Werner
Hundezüchter
Hundesport und Hundezucht in Magdeburg (Kreuzgrund): Informationen zu Trainingsstätte, Vereinsaktivitäten, Veranstaltungen sowie Zucht-Schwerpunkten wie Rottweiler und Malinois.
Magdeburger Tierhotel UG (haftungsbeschränkt)
Tierpension
Das Führen einer Tierpension bzw. eines Hotels für Tierunterbringung.
Häufige Fragen für Tierhalter in Magdeburg
- Braucht in Sachsen-Anhalt jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis?
- Nein, die Sachkundeprüfung verlangt das Hundegesetz nur von Haltern eines als gefährlich eingestuften Hundes. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, und die Aufgaben sind zwischen Land und Praxis geteilt: Die Theorie nimmt das Landesverwaltungsamt selbst ab, den praktischen Teil lassen anerkannte sachverständige Personen wie Hundeschulen in seinem Auftrag ablegen. Das Amt benennt dir die Prüfungsorte und stellt einen Fragenkatalog zur Vorbereitung online bereit. Abgefragt werden Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften, Haltung, Ernährung und Pflege, das Erkennen von Gefahrensituationen, Erziehung und Ausbildung sowie die Rechtsvorschriften im Umgang mit Hunden.
- Muss ich meinen Hund in Magdeburg anmelden?
- Ja, innerhalb von 14 Tagen, und zwar sobald der Hund älter als drei Monate ist, wenn du einen Hund neu erwirbst, wenn du mit einem Hund zuziehst und wenn du einen Hund länger als zwei Monate pflegst oder verwahrst. Diese Anmeldung bei der Stadt ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer. Mitzuteilen sind Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres, die Kennnummer des Transponders, die Rasse oder die Kreuzung, dein Name mit Anschrift und eine Bescheinigung des Versicherers über die Haftpflichtversicherung. Über die Anmeldung stellt dir die Behörde eine Bescheinigung aus.
- Muss mein Hund gechipt und haftpflichtversichert sein?
- Beides ist in Sachsen-Anhalt Pflicht und hängt nicht an der Rasse. Den Transponder darf nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt setzen, spätestens sechs Monate nach der Geburt des Hundes; die Haftpflichtversicherung schließt du spätestens drei Monate nach der Geburt ab und hältst sie aufrecht. Auf Verlangen der Behörde führst du den Hund zum Auslesen des Transponders vor und wirkst dabei mit. Für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren wurden, bisher nicht auffällig geworden sind und keiner gelisteten Rasse angehören, gelten Kennzeichnung, Pflichtversicherung und Meldepflicht nicht.
- Wird mein Hund in ein zentrales Register eingetragen?
- Ja, wenn er nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde oder als gefährlich gilt: Diese Hunde erfassen die Kommunen seit Anfang März 2009 in einem zentralen Register, das beim Landesverwaltungsamt geführt wird. Erhoben werden unter anderem Geschlecht und Geburtsdatum, die Transpondernummer, die Rassezugehörigkeit, Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, die Haftpflichtversicherung, erteilte Erlaubnisse, Haltungsbeschränkungen sowie Biss- und sonstige Vorfälle. Das Register dient auch dazu, den letzten Halter eines Fundhundes oder eines herrenlosen Hundes zu ermitteln. Zum 1. Januar 2026 standen darin 184.012 Hunde, die häufigste Rasse war der Labrador Retriever mit 20.278 Tieren.
- Gilt in Sachsen-Anhalt eine Rasseliste?
- Ja, sie umfasst Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Bei ihnen wird die Gefährlichkeit vermutet, und die Rassezugehörigkeit bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild. Zucht, Vermehrung und Handel mit diesen Hunden sind seit dem 1. März 2016 verboten, gewerblich wie privat. Halten darfst du einen solchen Hund, wenn du innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Haltung die Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person über einen bestandenen Wesenstest vorlegst; wechselt der Halter, muss der Test wiederholt werden. Einen dauerhaften Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde schreibt das Hundegesetz seit derselben Neuregelung nicht mehr vor: Anordnen kann ihn die Kommune im Einzelfall, und die allgemeine Leinenpflicht der Gefahrenabwehrverordnung gilt für diese Hunde wie für jeden anderen.
- Was passiert nach einem Beißvorfall?
- Melde ihn der örtlichen Ordnungsbehörde oder, wenn Gefahr im Verzug ist, der Polizei; die Anzeige ist formlos möglich. Hilfreich sind Zeit und Ort, eine Beschreibung des Hergangs und des Hundes, Zeugen, ärztliche Atteste sowie tierärztliche Bescheinigungen über Verletzungen eines gebissenen Tieres. Die Behörde prüft den Hinweis von Amts wegen und stellt die Gefährlichkeit fest, wenn der Hund sich als bissig erwiesen und eine nicht nur geringfügige Verletzung verursacht hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder wenn er einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer Unterwerfungsgestik nicht nur geringfügig verletzt hat. Ist sie festgestellt, brauchst du für diesen Hund eine Erlaubnis; bis die Behörde darüber entschieden hat, darfst du ihn außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke nur selbst führen, an der Leine und mit Maulkorb. Tierärztinnen und Tierärzte sind zur Meldung von Bissvorfällen verpflichtet, Humanmediziner dürfen melden.
- Wo gilt in Magdeburg Leinenpflicht?
- Auf Straßen und in Grünanlagen innerhalb der bebauten Ortslage, ausgenommen die Flächen, die die Grünanlagensatzung davon ausnimmt; auf den offiziellen Hundeauslaufwiesen gilt nach Auskunft der Stadt keine Leinenpflicht, ein behördlich angeordneter Leinen- oder Maulkorbzwang aber auch dort. Steht eine Begegnung mit anderen Personen unmittelbar bevor, musst du die Leine so führen, dass dein Hund höchstens einen Meter von dir entfernt ist. Unbeaufsichtigt umherlaufen lassen darfst du ihn außerhalb umfriedeten Besitztums gar nicht, und mit dem Führen beauftragen darfst du nur jemanden, der ihn sicher an der Leine halten kann. Auf Straßen und in Grünanlagen gehört ein geeignetes Hilfsmittel zum Aufnehmen der Hinterlassenschaften dazu; das Ordnungsamt kontrolliert Leine, Kotbeseitigung und steuerliche Erfassung in Stichproben in den Stadtteilen.
- Wo darf mein Hund in Magdeburg frei laufen?
- Auf den 25 Hundeauslaufwiesen, die die Grünanlagensatzung in ihrer Anlage ausweist, über das ganze Stadtgebiet verteilt und allein viermal im Stadtpark Rotehorn. Frei toben heißt dort nicht unbeaufsichtigt: Du musst deinen Hund im Blick behalten und seinen Kot beseitigen. Die Regeln der Gefahrenabwehrverordnung und des Hundegesetzes gelten auf diesen Wiesen weiter, ein Hund mit behördlich angeordnetem Leinen- oder Maulkorbzwang und ein gefährlicher Hund im laufenden Erlaubnisverfahren bleiben hier also angeleint. Auf den Landschaftsgrün-Flächen der Satzung gilt das Freilaufverbot nicht, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist; vom 1. März bis zum 15. Juli sind Hunde aber auch dort anzuleinen. Die Stadt bittet außerdem darum, die Wiesen nicht durch anderes wie Picknicken zu besetzen.
- Darf ich in Magdeburg Straßenkatzen oder Tauben füttern?
- Nur an Futterplätzen, die der Stadt angezeigt und von ihr bestätigt worden sind. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet und erfasst wildlebende Tauben, Katzen und sonstige wildlebende oder verwilderte Tiere. Ausgenommen sind das Füttern von Wasservögeln sowie die private Winterfütterung von Vögeln von November bis Ende Februar in Futterhäuschen oder mit Futterspendern.
- Gibt es in Magdeburg eine Katzenschutzverordnung?
- Nein. Sachsen-Anhalt gehört zu den Ländern, die diese Befugnis an Landkreise und Kommunen weitergereicht haben, doch Magdeburg hat davon keinen Gebrauch gemacht. Der Deutsche Tierschutzbund führt für Sachsen-Anhalt zwölf Kommunen und Verbandsgemeinden mit einer Kastrations- oder Kennzeichnungspflicht auf; die Landeshauptstadt steht nicht darunter. Für deine Freigängerkatze gibt es hier also keine örtliche Pflicht zu Kastration, Mikrochip oder Registereintrag. Das Fütterungsverbot der Gefahrenabwehrverordnung für verwilderte Katzen gilt davon unabhängig.
- Ich habe ein Haustier gefunden, wohin damit?
- Ins Tierheim der Landeshauptstadt, das kein Vereinsheim, sondern eine Einrichtung der Stadtverwaltung ist. Zu ihm gehört eine Tierfangbereitschaft, die in Not geratene Tiere einfängt und anschließend im Tierheim versorgt. Außerhalb der Geschäftszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen übernimmt die Tierfangbereitschaft der Feuerwehr dringende Notfälle im Stadtgebiet. Trägt das Tier einen Transponder, hilft das zentrale Hunderegister des Landes dabei, den letzten Halter zu finden.
- Was mache ich mit einem verletzten Wildvogel?
- Das städtische Tierheim betreut auch verletzte, hilfsbedürftige Wildtiere und ist damit die erste Adresse im Stadtgebiet. Für Störche und Greifvögel gibt es östlich der Stadt im Jerichower Land eine vereinsgetragene Vogelschutzwarte: Der Storchenhof Loburg hat seit seiner Gründung 1979 knapp 2.200 Weißstörche, 33 Schwarzstörche und fast 750 Greifvögel aufgenommen, etwa zwei Drittel der Pflegetiere konnten wieder ausgewildert werden. Nimmst du ein verletztes Tier einer besonders geschützten Art zur Pflege und Wiederauswilderung auf, meldest du das der unteren Naturschutzbehörde der Stadt.
- Ein Biber oder ein Hornissennest macht mir Probleme, was darf ich tun?
- Sprich zuerst mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt, bevor du selbst etwas unternimmst. Wild lebenden Tieren besonders geschützter Arten darfst du nicht nachstellen, sie nicht fangen, verletzen oder töten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten weder entnehmen noch beschädigen; streng geschützte Arten dürfen während Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Überwinterung und Wanderung nicht erheblich gestört werden. Die Behörde berät zum konkreten Fall und prüft, ob eine Befreiung von diesen Verboten möglich ist. Die Stadt weist darauf hin, dass Biber sich in den vergangenen Jahrzehnten sogar innerstädtische Bachläufe als Revier erschlossen haben, Schwalben an Fassaden brüten und hohe Gebäude Turmfalken als Brutrevier dienen.
- Muss ich meine Schildkröte oder meine Vogelvoliere melden?
- Ein Tier einer besonders geschützten Art meldest du der unteren Naturschutzbehörde der Stadt an und wieder ab, mit einem Herkunftsnachweis, und jeden Zu- und Abgang zeigst du über eine Bestandsänderungsanzeige nach. Daneben stehen die Besitz- und Vermarktungsverbote: Tiere besonders geschützter Arten in Besitz zu nehmen, zu halten, zu kaufen, zu verkaufen oder anzubieten, ist grundsätzlich verboten. Eine dauerhafte Einrichtung, in der du Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftshäusern hältst, etwa eine private Vogelvoliere im Garten, gilt als Tiergehege und ist ebenfalls anzuzeigen.
- Wo darf ich in und um Magdeburg reiten?
- In Feld und Wald auf geeigneten Privatwegen, solange keine Störungen anderer und keine nachhaltigen Schäden zu befürchten sind; abseits der Wege brauchst du die vorherige Zustimmung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten. In den städtischen Grünanlagen ist Reiten untersagt, ausgenommen Wege und Flächen, die dafür freigegeben sind. Öffentliche Veranstaltungen abseits der Wege brauchen eine behördliche Genehmigung. Diese Regeln stehen im Landeswaldgesetz, das seit 2016 gilt und das alte Waldgesetz von 1994 sowie das Feld- und Forstordnungsgesetz von 1997 abgelöst hat.
- Wie viele Pferde werden in Magdeburg gehalten?
- Die Landwirtschaftszählung erfasste am 1. März 2020 in vier landwirtschaftlichen Betrieben der Landeshauptstadt 49 Einhufer, landesweit waren es 6.598 Tiere in 640 Betrieben; Pensions- und Freizeitpferde außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe stehen in dieser Zählung nicht. Unabhängig davon meldest du jede Haltung von Einhufern spätestens zu ihrem Beginn beim Veterinäramt an. Jedes Pferd, Pony, jeder Esel und jedes Zebra darf nur mit Equidenpass gehalten werden, nach dem 1. Juli 2009 geborene Tiere zusätzlich nur mit Transponder. Für nicht registrierte Equiden von Haltern aus Sachsen-Anhalt stellt seit dem 1. März 2015 der Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt die Pässe aus.
- Muss ich Hühner oder Bienen in Magdeburg anmelden?
- Ja, und zwar an zwei Stellen. Beim Veterinäramt der Stadt zeigst du die Haltung spätestens zu ihrem Beginn an, mit Name, Anschrift, Nutzungsart und Standort der Tiere; das gilt für Einhufer, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel, Gehegewild und Kameliden ebenso wie für Bienen und die gewerbliche Fischhaltung. Zusätzlich meldest du dich binnen zwei Wochen bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt an, in der die Mitgliedschaft Pflicht ist; dort zählt weder der Zweck noch die Zahl, die Pflicht beginnt beim ersten Tier und bei Bienen beim ersten Volk. Danach folgt jedes Jahr die Tierzahlmeldung zum 3. Januar, die du binnen 14 Tagen abgibst.
- Welche Tiere muss ich der Tierseuchenkasse melden?
- Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere, Rinder samt Wasserbüffeln, Wisenten und Bisons, Schweine samt Minischweinen und Gehegewildschweinen, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Gänse, Enten und Laufvögel, dazu Bienen- und Hummelvölker, Forellen und Karpfen sowie Hirschartige in Gehegen. Hältst du zusätzlich Tiere in einem anderen Bundesland, ersetzt die Meldung in Sachsen-Anhalt die dortige nicht. Die für die Meldung nötige Registriernummer vergibt das Veterinäramt, das für den Standort deiner Haltung zuständig ist.
- Welche Pflichten habe ich als Hühnerhalter im Alltag?
- Hühner und Truthühner lässt du von einer Tierärztin gegen die Newcastle-Krankheit impfen, und die Impfung wird so oft wiederholt, dass der Bestand immun bleibt; über die Impfungen führst du Nachweise, und beim Zukauf lässt du dir den schriftlichen Impfnachweis des Verkäufers aushändigen. Ein Bestandsregister mit allen Zu- und Abgängen führst du unabhängig von der Zahl der Tiere und bewahrst es drei Jahre auf. Gefüttert und getränkt wird nur dort, wo wildlebende Zugvögel nicht herankommen; Futter, Einstreu und Gerät lagern ebenso unzugänglich. Sterben in einem Bestand bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere oder gehen Legeleistung oder Gewichtszunahme erheblich zurück, lässt du die Ursache unverzüglich tierärztlich feststellen.
- Ein Wolf hat meine Weidetiere gerissen, an wen wende ich mich?
- An das Wolfskompetenzzentrum Iden, damit umgehend vor Ort begutachtet werden kann; außerhalb der üblichen Bürozeiten ist es über eine Notfallnummer erreichbar. Das Zentrum begleitet die Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen-Anhalt fachlich, führt das landesweite Monitoring und nimmt Hinweise aus der Bevölkerung entgegen; Sichtungen kannst du über ein Meldeportal des Landes eintragen. Wer Schäden vorbeugen will, bekommt dort eine Herdenschutzberatung mit Ortstermin, bei der umsetzbare Schutzmaßnahmen für den eigenen Betrieb durchgesprochen werden.
- Brauche ich für eine Hundeschule, eine Tierpension oder eine Zucht eine Erlaubnis?
- Ja, vom Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt, und anfangen darfst du erst, wenn sie vorliegt. Erfasst sind unter anderem gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, der Handel mit Wirbeltieren, ein Reit- oder Fahrbetrieb, das Zurschaustellen von Tieren, das Halten in einem Tierheim oder einer Auffangstation, Tierbörsen, die entgeltliche Vermittlung eingeführter Tiere, die Ausbildung von Schutzhunden und das Ausbilden von Hunden für Dritte oder das Anleiten der Ausbildung durch den Halter, also die Hundeschule. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür keine Voraussetzung. Für die Bearbeitung solltest du bis zu vier Monate einplanen, verlängerbar um zwei weitere.
- Ab wann gilt meine Zucht als gewerbsmäßig?
- Das Veterinäramt nennt für jede Tierart eine eigene Schwelle. Bei Hunden greift sie ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei Würfen im Jahr, bei Katzen ab fünf fortpflanzungsfähigen Tieren oder fünf Würfen. Bei Reptilien greift sie ab mehr als 100 Jungtieren im Jahr, bei Schildkröten ab mehr als 50. Bei Vögeln bis Nymphensittichgröße gilt sie ab mehr als 25 züchtenden Paaren, bei größeren Arten ab mehr als zehn und bei Kakadus und Aras schon ab fünf Paaren.
- Welche Unterlagen verlangt das Veterinäramt für diese Erlaubnis?
- Dem Antrag legst du ein Zeugnis über deine Ausbildung oder Sachkunde bei, ein Führungszeugnis, eine Grundrisszeichnung der Tierhaltung oder Betriebsstätte und ein Tierbestandsbuch. Erteilt wird die Erlaubnis nur an Personen, die sachkundig und zuverlässig sind und die artgerechte Haltung der Tiere sicherstellen. Je nach Vorhaben kommen weitere Genehmigungen hinzu, etwa eine Zulassung als Tiertransporteur oder Viehhändler, eine Baugenehmigung oder artenschutzrechtliche Genehmigungen. Die Erlaubnis kann befristet und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
- Wie werde ich in Sachsen-Anhalt anerkannter Wesenstester?
- Die Anerkennung als sachverständige Person oder Einrichtung beantragst du beim Landesverwaltungsamt. Verlangt werden der Nachweis spezieller ethologischer Kenntnisse über Hunde, eine Hospitation bei mindestens fünf Wesenstests, die für die Tätigkeit nötige Zuverlässigkeit und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Bei Fachtierärztinnen und Fachtierärzten für Verhaltenskunde, bei Tierärzten mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenskunde und Verhaltenstherapie sowie bei Tierärzten, die die Sachverständigenausbildung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben, wird die Erfüllung dieser Voraussetzungen vermutet. Anerkannte Personen werden von der Behörde förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
- Wer hat in Magdeburg nachts oder am Wochenende tierärztlichen Notdienst?
- Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt betreibt dafür ein landesweites Notdienstportal, in dem du dir die Dienste des laufenden Tages in deiner Nähe anzeigen lassen kannst; es deckt Klein- und Heimtiere ab. Als Notdienstzeiten gelten die Nacht, das Wochenende ab dem Freitagabend und die gesetzlichen Feiertage ganztägig.
- Bekomme ich für einen Hund aus dem Tierheim eine Steuerbefreiung?
- Ja, auf Antrag und für drei Jahre ab dem Monat des Erwerbs, wenn der Hund aus dem städtischen Tierheim der Landeshauptstadt stammt; danach wird er regulär besteuert. Befreit sind außerdem Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dienen, Hunde von Haltern mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, ausgebildete und zugelassene Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten sowie Assistenzhunde mit mindestens zwölf Einsätzen im Jahr in sozialen Einrichtungen. Eine Hundesteuermarke musst du in Magdeburg seit Juli 2024 nicht mehr mitführen.
- Wie viele Hunde leben in Magdeburg?
- Zum Jahresende 2020 zählte das städtische Amt für Statistik 11.275 Hundehalterinnen und Hundehalter mit zusammen 12.146 Hunden, darunter 786 Zweithunde und 85 weitere Hunde. Rechnerisch kam damit auf 20 Einwohner ein Hund. Vier Jahre zuvor waren es 11.176 Tiere gewesen.
- Mein Haustier ist gestorben, was ist in Magdeburg erlaubt?
- Das Vergraben von Einzeltieren auf privatem Gelände ist zulässig, aber nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze; die Stadt stützt das auf eine Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben aus dem Juli 2005. Eine Mindesttiefe für die Erdschicht nennt Magdeburg dabei nicht; frag im Zweifel beim Gesundheits- und Veterinäramt nach, statt eine Zahl aus einem anderen Bundesland zu übernehmen. Als weitere Wege nennt die Stadt die Abgabe in einer tierärztlichen Praxis oder bei einem Tierbestattungsunternehmen und das Begräbnis auf einem zugelassenen Tierfriedhof. Besteht der Verdacht auf eine Tierseuche, sicherst du den Tierkörper vorläufig und benachrichtigst eine Tierärztin oder das Gesundheits- und Veterinäramt. Ein totes herrenloses Tier auf der Straße ziehst du möglichst von der Fahrbahn und meldest es der Leitstelle der Feuerwehr, die es abholt.
- Kann ich mich in Magdeburg gemeinsam mit meinem Haustier bestatten lassen?
- Ja, seit Anfang Oktober 2017, und zwar auf einem der kommunalen Friedhöfe. Auf Beschluss des Stadtrates hat der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe dafür im südlichen Bereich des Buckauer Friedhofs ein eigenes, räumlich abgegrenztes Grabfeld angelegt. Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage; das Nutzungsrecht läuft 20 Jahre und lässt sich auf Antrag schon zu Lebzeiten erwerben. Beigesetzt werden Urnen: Das verstorbene Haustier kommt als Grabbeigabe dazu, und beide Urnen dürfen zeitgleich beigesetzt werden. Auf bereits bestehenden Gräbern und Grabfeldern ist eine nachträgliche Tierbestattung ausgeschlossen, und ausführen muss die Beisetzung ein Bestattungsunternehmen.