Nürnbergs Tierleben beginnt im Wald. Der Reichswald umschließt die Stadt im Osten und Südosten, misst 240 Quadratkilometer, wurde 1980 als erster Bannwald Bayerns geschützt und trägt landesweit bedeutsame Bestände von Spechten, Ziegenmelkern, Heidelerchen und Eisvögeln. Mitten darin liegt der Tiergarten am Schmausenbuck, seit 2004 selbst Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, mit drei bis sechs Brutpaaren des Mittelspechts auf dem eigenen Gelände; sein landwirtschaftliches Gut in Schwaig erzeugt auf 26 Hektar Acker seit 1973 das Futter für die Zootiere. Der Tierschutzverein geht auf eine Gründung von 1839 zurück und beschreibt sich als ersten behördlich anerkannten Tierschutzverein Bayerns; auf rund 40.000 Quadratmetern hält er bis zu 500 Tiere und eröffnete 2010 nach eigener Angabe das erste Welpenhaus Europas. Und die Rotkopfschafe, von denen in ganz Deutschland vermutlich nicht mehr als hundert leben, wären ohne den Tiergarten verschwunden: Er nahm die letzten Tiere auf und baut den Bestand seither in einem Erhaltungszuchtprogramm wieder auf.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Nürnberg
- Gilt in Nürnberg eine Leinenpflicht?
- In Grünanlagen, Naturschutzgebieten und auf Märkten ja, und die Leine darf höchstens 120 Zentimeter lang und muss reißfest sein. Ab 50 Zentimeter Schulterhöhe kommt der Bereich innerhalb des Altstadtrings dazu, außerdem Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche im ganzen Stadtgebiet. Kampfhunde bleiben überall angeleint, auch in den Freilaufzonen. Ausgenommen sind Behindertenbegleithunde, Diensthunde im Einsatz, im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, Herdenschutzhunde und Rettungshunde mit bestandener Prüfung.
- Wo darf mein Hund in Nürnberg frei laufen?
- Nur auf den beschilderten Hundezonen, und auch dort nicht, wenn dein Hund als Kampfhund gilt: Für ihn führt das Ordnungsamt die Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet auf, ausdrücklich auch in den Hundefreilaufzonen. Solche Zonen gibt es zwanzig, zusammen über 225.000 Quadratmeter, zwei davon im Pegnitztal Ost mit je 20.000 Quadratmetern, an der Laufamholzstraße und am Rüblander Ufer. Beutel für den Kot musst du in ausreichender Zahl dabeihaben; die Stadt hat dafür über 200 Spender aufgestellt, die zu einem guten Teil ehrenamtliche Paten betreuen.
- Wohin darf ich meinen Hund gar nicht mitnehmen?
- Auf Spielanlagen, an und in Wasser- und Brunnenanlagen, in Pflanzbeete, auf städtische Friedhöfe, ins Stadion, auf das Volksfest, auf den Großmarkt, in den Tiergarten und in die städtischen Bäder. Friedhof, Tiergarten, Stadion und Volksfest nehmen Blindenhunde aus, Bäder und Großmarkt nennen gar keine Ausnahme und sperren jedes Tier aus. Große Hunde und Kampfhunde dürfen zusätzlich nicht auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und in deren näheren Umgriff, auch nicht angeleint.
- Wie melde ich meinen Hund in Nürnberg an?
- Beim Kassen- und Steueramt, innerhalb eines Monats, sobald der Hund älter als vier Monate ist oder bei dir einzieht. Dieselbe Frist gilt fürs Abmelden, wenn er abgegeben wird, entläuft oder stirbt. Draußen muss er die Steuermarke sichtbar tragen. Aktuell sind rund 17.000 Hunde in der Stadt gemeldet. Ab 2027 erkennt die Stadt weitere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis an, damit mehr Assistenzhunde steuerfrei bleiben.
- Zahle ich weniger, wenn mein Hund aus dem Tierheim kommt?
- Ja, für einen Hund aus dem Nürnberger Tierheim gibt es auf Antrag rückwirkend eine Befreiung für die ersten zwölf Monate, allerdings erst nachdem du ihn zwei Jahre gehalten hast. Ermäßigt wird außerdem für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, für Hunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern, wobei nur der Jagdhund selbst die Brauchbarkeitsprüfung braucht, für Halter mit Nürnberg-Pass und einmalig für einen freiwillig bestandenen Hundeführerschein. In Bayern ist dieser Führerschein freiwillig, ein Sachkundenachweis wird für die Haltung nicht verlangt.
- Mein Hund gilt als Kampfhund, was jetzt?
- Hunde der Kategorie 1 dürfen in Nürnberg grundsätzlich gar nicht gehalten werden. Für Kategorie 2 brauchst du kein Erlaubnisverfahren, wenn ein Sachverständigengutachten belegt, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt; darauf folgt ein unbefristetes Negativzeugnis, gegebenenfalls mit Auflagen. Bei Welpen gilt zunächst ein befristetes Zeugnis, das Gutachten muss bis zum Ende des achtzehnten Lebensmonats vorliegen. Auch nicht gelistete Rassen können eingestuft werden, deshalb lohnt die Nachfrage beim Ordnungsamt vor dem Kauf.
- Gibt es in Nürnberg eine Katzenschutzverordnung?
- Nein, und erlassen dürfte sie ausgerechnet die Stadt selbst: Als kreisfreie Stadt ist Nürnberg zugleich Kreisverwaltungsbehörde und damit genau die Stelle, der das bayerische Recht diese Befugnis zuweist. Der Stadtrat hat davon bisher keinen Gebrauch gemacht, und ob deine Freigängerin kastriert wird, entscheidest du. Das Bayerische Umweltministerium ordnet die Kastration ausdrücklich dem Tierschutz zu und hält für Kommunen, die eine solche Verordnung erwägen, Handreichungen bereit.
- Warum darf ich am Wasser keine Enten füttern?
- Wegen Botulismus. Futterreste sinken auf den Weihergrund, ein Bakterium zersetzt sie dort, und gründelnde Enten und Schwäne nehmen die tödlichen Faulgase auf. In Grünanlagen ist das Füttern wild lebender Tiere deshalb verboten, verwilderte Tauben dürfen im gesamten Stadtgebiet nicht gefüttert werden, auch nicht mittelbar durch ausgelegtes Futter.
- Was gilt für Hunde im Pegnitztal Ost?
- Das Gebiet umfasst 221 Hektar, und 158 der dort lebenden Arten stehen auf der Roten Liste Bayerns; gefährdet sind sie besonders durch Trampelpfade, Müll und liegengebliebenen Hundekot. Frei laufen darf dein Hund nur auf den beiden ausgewiesenen Flächen, ein Kampfhund auch dort nicht, weil ihn die städtische Hundehaltungsverordnung im gesamten Stadtgebiet an einer reißfesten Leine hält. Weideflächen bleiben vom 1. April bis 30. Juni und während der Beweidung tabu, Mähwiesen vom 1. März bis 30. September.
- Was muss ich tun, wenn ich auf eine Schafherde treffe?
- Auf den rot markierten Wegen bleiben und den Hund dort an einer Leine von höchstens 120 Zentimetern führen, solange die Herde auf einer der sechs Beweidungsflächen steht. Die Verordnung kam 2023, nachdem es wiederholt zu Zusammenstößen zwischen Herden mit Hütehunden und anderen Hunden gekommen war. Im Herbst zieht eine Herde von rund 600 Tieren quer durch die Altstadt über den Hauptmarkt ins Winterquartier; auch dort gilt: Weg frei halten, Hund fernhalten, keine Drohnen.
- Darf ich am Main-Donau-Kanal mit dem Hund an den Damm?
- Auf den befestigten Wegen ja, an der waldseitigen Böschung zwischen Schleuse Eibach und Sauerbruchstraße vom 1. März bis 31. Oktober nicht, und du musst dafür sorgen, dass dein Hund dort nicht hineinläuft. Der Grund ist die Kreuzotter, nach Angabe des Umweltamts die einzige giftige Schlangenart Bayerns; der Stadtrat beschloss die eigene Schutzverordnung im Dezember 2015, weil sich der Bestand dort an der Untergrenze einer erhaltungsfähigen Population befand.
- Ich habe ein Tier gefunden, was muss ich tun?
- Eine Fundmeldung beim Tierheim abgeben, das für Nürnberg, Fürth und Umgebung zuständig ist; dazu bist du rechtlich verpflichtet. Bei Hund und Katze lässt du zusätzlich den Chip auslesen, beim Tierarzt oder im Tierheim. Und wenn du das Tier vorerst behältst: Für Schäden, die es in dieser Zeit anrichtet, haftest du in vollem Umfang.
- Wer nimmt ein verletztes Wildtier an?
- Igel, Eichhörnchen und Wildvögel nimmt das Tierheim an. Nicht aufnehmen kann es Raben, Eichelhäher, Elstern, Spechte, Dohlen, Schwäne, Gänse, Störche, Marder, Füchse und Waschbären; Eulen, Greifvögel und Störche gehören ohnehin in die Auffangstation des Tiergartens. Wasser einflößen oder das Tier kühlen solltest du nicht, das endet fast immer tödlich.
- Wer hat am Wochenende tierärztlichen Notdienst?
- Der Tierärztliche Bezirksverband Mittelfranken betreibt seit Juli 2021 einen Notdienst-Ring für Klein- und Heimtiere an Wochenenden und Feiertagen und veröffentlicht, welche Praxis gerade Dienst hat. Ziel war, außerhalb der Sprechzeiten flächendeckend versorgen zu können und die Kliniken im Großraum zu entlasten.
- Brauche ich für eine Schlange oder Spinne eine Erlaubnis?
- Für gefährliche Tiere wildlebender Art ja, und zwar vom Ordnungsamt vor der Anschaffung. Verlangt werden ein Führungszeugnis, ein berechtigtes Interesse, geeignete Räume, eine Haftpflichtversicherung und ein Sachkundegespräch. Unabhängig davon musst du Wirbeltiere besonders geschützter Arten bei der Unteren Naturschutzbehörde melden, und zwar Erwerb, Weitergabe und Tod.
- Muss ich melden, dass ich Hühner, Bienen oder ein Pferd halte?
- Ja, vor Beginn der Haltung beim Veterinäramt, ausdrücklich auch als Hobbyhalter einzelner Tiere. Erfasst sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Esel ebenso wie Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Wachteln, Laufvögel und Bienen. Eine Betriebsnummer muss vorliegen.
- Darf ich mein Haustier im Garten begraben?
- Ein kleines Heimtier ja, unter Auflagen: Es darf nicht an einer übertragbaren Tierseuche gelitten haben, das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und nicht unmittelbar an einen öffentlichen Weg grenzen, und über dem Tier müssen mindestens fünfzig Zentimeter Erde liegen, ohne Plastikhülle. In Grünanlagen und im Wald ist es nicht erlaubt.
- Was tue ich gegen Waschbären am Katzenfutter?
- Kein offenes Hunde- oder Katzenfutter draußen stehen lassen und die Katzenklappe nachts verschließen, besser noch ein Modell wählen, das nur die eigene Katze per Sensor öffnet. Der Waschbär gilt als invasive gebietsfremde Art, fällt unter das Jagdrecht und darf ganzjährig bejagt werden; einen besonderen Schutz genießt er nicht. Selbst fangen darfst du ihn keinesfalls. Zum Wildtiermanagement in Wohnbereichen berät der Stadtjäger, den das Ordnungsamt vermittelt.
- Brauche ich für eine Tierzucht oder eine Hundeschule eine Erlaubnis?
- Ja, und sie muss vorliegen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst. Das Veterinärwesen im Ordnungsamt entscheidet darüber und verlangt dreierlei: fachliche Kenntnisse, Zuverlässigkeit und Räume, in denen die Tiere tiergerecht ernährt, gepflegt und untergebracht werden können. Fehlt dir ein Sachkundenachweis, kannst du die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt selbst ablegen. Baupläne für Tierstallungen oder ein Tierheim legst du den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten vorab zur Begutachtung vor. Der Antrag deckt neben Zucht, Haltung, Handel, Reit- und Fahrbetrieb und Zurschaustellung auch das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden für Dritte, die Schutzhundeausbildung und Tierbörsen ab, und einreichen kannst du ihn über den Upload-Assistenten des Ordnungsamts oder auf dem Postweg.
- Wer nimmt in Nürnberg einen verletzten Greifvogel oder Storch?
- Der Tiergarten. Für Eulen, Greifvögel und Störche betreibt er eine offizielle Auffangstation: Zur Erstuntersuchung kommen die Vögel zu den Fachtierärzten für Zoo-, Wild- und Gehegetiere, und wer keine Behandlung mehr braucht, zieht zum Auswildern in die Volieren auf dem tiergarteneigenen Gut in Schwaig, die am Hang zum Pegnitzgrund liegen und den Blick in die offene Landschaft freigeben. Bei einem Geflügelpest-Geschehen setzt der Tiergarten diese Aufnahme aus, so im November 2025, als alle Vogelarten des Zoos aufgestallt oder in abgedeckte Volieren gebracht wurden.
- Ich halte Hühner: Was gilt bei Geflügelpest?
- Anzeigen musst du selbst. Die Klassische Geflügelpest zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, und wer als Tierbesitzer einen Ausbruch feststellt oder auch nur Erscheinungen sieht, die einen befürchten lassen, meldet das dem Veterinäramt der Stadt und hält kranke und verdächtige Tiere von jedem Ort fern, an dem sie fremde Tiere anstecken könnten. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt die Polizei die Anzeige entgegen. Ob Aufstallung, verschärfte Biosicherheit oder ein Verbot von Geflügelausstellungen gilt, ordnet die Stadt per Allgemeinverfügung an, wie im November 2022, als sie die Biosicherheit in der Geflügelhaltung erhöhte und Geflügelausstellungen beschränkte.
- Was tue ich bei Verdacht auf Amerikanische Faulbrut?
- Umgehend dem Veterinäramt melden, das in einer kreisfreien Stadt die Stadt selbst stellt, und jeden weiteren Schritt mit den Amtstierärzten abstimmen. Untersucht werden alle Völker am betroffenen Bienenstand und alle, die räumlich oder betrieblich damit zusammenhängen; die Probe zieht der Amtstierarzt oder ein von ihm beauftragter Bienensachverständiger. Bestätigt das Labor die Faulbrut, stellt der Amtstierarzt sie amtlich fest, das Sperrgebiet und seine Regeln erscheinen im Amtsblatt, und ob dein Aufstellplatz darin liegt, kannst du im Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts nachschlagen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, der Honig bleibt uneingeschränkt essbar.
- Ich habe eine Asiatische Hornisse gesehen, wohin melde ich das?
- Über das offizielle bayerische Meldeportal Beewarned, ausdrücklich nicht direkt bei einer Behörde, weil die Meldungen sonst nicht richtig weiterlaufen. Ein Foto und der Fundort gehören dazu: Einzelsichtungen gibt das Portal an regionale Imkervereine weiter, die daraus Suchteams bilden, Nestfunde an ehrenamtlich geschulte Helferinnen und Helfer, die das Nest entfernen. In Bayern wurden 2023 fünf, 2024 neunzehn und 2025 dreiunddreißig Nester gefunden und entfernt. Im Frühjahr hängen die Primärnester niedrig in Hecken, Lauben oder Unterständen, ab Juli baut das Volk oft ein zweites Nest hoch im Baum oder an einem Gebäude.
- Darf ich als Privatperson noch Rattengift auslegen?
- Nur noch bis zum 22. Oktober 2026. Die Zulassung blutgerinnungshemmender Rattengifte für die breite Öffentlichkeit wurde nicht verlängert: An Privatverbraucher abgegeben werden durften die Mittel bis zum 25. April 2026, aufgebraucht werden dürfen Restbestände bis zum 22. Oktober 2026, danach steht Privatleuten in Deutschland kein solches Mittel mehr zur Verfügung. Für Tierhalter ist das keine Nebensache, denn die Wirkstoffe treffen alle Wirbeltiere, Hund, Katze und Wildtiere eingeschlossen. Das Gesundheitsamt setzt ohnehin zuerst aufs Vorbeugen: keine Abfalltüten im Hinterhof lagern, keine Fleischabfälle auf den Kompost, Kellerfenster mit engmaschigem Gitter sichern und den Napf des Haustiers nicht draußen stehen lassen.
- Darf ich im Winter Vögel füttern, obwohl ein Fütterungsverbot gilt?
- Ja, Meisenknödel und artgerechtes Futter für Singvögel bleiben erlaubt; das Verbot zielt auf Tauben und Wasservögel, die meist mit altem Brot oder mit nagetierfreundlich verstreuten Körnern versorgt werden. Weil Ratten dasselbe Futter mögen, muss die Futterstelle rattensicher hängen: knapp zwei Meter über dem Boden, frei an einem dünnen Ast, Draht oder Haken statt im dichten Busch, und mit gut einem Meter Abstand zu Stämmen, Mauern, Zäunen und anderen Kletterhilfen. Biete kleine Mengen an und räume heruntergefallene Krümel weg.
- Ich will selbst schlachten, was verlangt Nürnberg?
- Die Hausschlachtung meldest du mindestens eine Woche vorher beim Ordnungsamt an. Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, braucht dafür Sachkunde; den Nachweis stellt das Veterinärwesen auf Antrag aus, wenn du eine Prüfung bestanden hast oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation vorlegst. Beim Wildschwein kommt die Trichinenprobe dazu: Als Jägerin oder Jäger kannst du dich auf Antrag als kundige Person mit der Probenahme beauftragen lassen und legst dafür eine gut lesbare Kopie des gültigen Jagdscheins sowie die Teilnahmebestätigung der Schulung bei. Wildursprungsscheine und Wildmarken gibt das Sachgebiet Veterinärwesen aus.
- Darf ich eine geschützte Schildkröte weiterverkaufen?
- Nur mit den passenden Papieren. Tiere besonders geschützter Arten unterliegen Besitz- und Vermarktungsverboten, deshalb musst du der Unteren Naturschutzbehörde darlegen, dass du das Tier rechtmäßig erworben hast; als Beleg dienen Rechnung und ein vom Züchter ausgefülltes Herkunftspapier, bei Arten des Anhangs A der EG-Verordnung zusätzlich die Cites-Bescheinigung in Kopie, für den Verkauf gegebenenfalls eine Vermarktungsgenehmigung. Dazu kommt die Kennzeichnung: Vögel tragen einen geschlossenen Artenschutzring, Säugetiere einen Transponder, Reptilien einen Transponder oder eine Fotodokumentation. Von der vorgeschriebenen Methode darfst du nur mit schriftlicher Genehmigung der Behörde abweichen.
- Was mache ich nach einem Wildunfall in Nürnberg?
- Die Polizei rufen. Sie setzt sich mit dem örtlichen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung, und der übernimmt den eventuell nötigen Fangschuss, die Nachsuche und die Entsorgung des Tieres. Nürnbergs Stadtgebiet ist in elf Jagdreviere aufgeteilt, zehn davon verpachtet; 2014 zählte das Polizeipräsidium Mittelfranken 80 Wildunfälle im Stadtgebiet, die meisten im waldreichen Süden.
- Wo darf ich in Nürnberg reiten?
- In städtischen Grünanlagen nur dort, wo eine Beschilderung Wege oder Flächen dafür freigibt; ohne Schild ist Reiten dort eine Sondernutzung und braucht eine Genehmigung. Die Stadt versagt sie, wenn Dauerschäden an Vegetationsflächen, Bäumen oder Wegen zu erwarten sind, und sie kann sie versagen, wenn sich derselbe Zweck ebenso auf privaten Grundstücken oder auf befestigten Plätzen erreichen ließe. Im Wald lässt das bayerische Waldgesetz das Reiten nur auf Straßen und geeigneten Wegen zu. Am westlichen Damm des Main-Donau-Kanals zwischen Schleuse Eibach und Sauerbruchstraße gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Betretungsverbot für die waldseitige Böschung, das jeden trifft; befestigte Wege und Betriebswege bleiben davon unberührt.
- Darf ich in einer Grünanlage gewerblich mit Hunden arbeiten?
- Nicht ohne Genehmigung. Die Grünanlagensatzung untersagt in städtischen Grünanlagen das Anbieten gewerblicher Leistungen, solange keine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt; kommerzielle Werbeaktionen genehmigt die Stadt überhaupt nicht. Über den Antrag entscheidet sie nach Ermessen, schriftlich, befristet und oft unter Widerrufsvorbehalt, und wenn sie drei Monate nach vollständigen Unterlagen nicht entschieden hat, gilt die Genehmigung als erteilt. Unabhängig davon verlangt das Veterinärwesen die tierschutzrechtliche Erlaubnis, sobald du Hunde gewerbsmäßig für Dritte ausbildest oder Halter dabei anleitest.
- Muss ich meine Tiere bei der Bayerischen Tierseuchenkasse melden?
- Ja, sofern du Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner oder Truthühner hältst: Diese Bestände meldest du zusätzlich zur Anzeige beim Veterinäramt der Bayerischen Tierseuchenkasse, und die Anmeldung dort ist beitragspflichtig. Gemeldet wird jährlich zum Stichtag 1. Januar; spätere Änderungen der Tierzahl trägst du nicht nach. Bienen und Ziegen führt die Kasse in dieser Meldepflicht nicht auf, anzuzeigen sind sie beim Veterinäramt trotzdem.
- Mein Hund wurde gebissen, wo melde ich das?
- Das Ordnungsamt will davon schriftlich erfahren, und zwar auch dann, wenn dein eigener Hund gebissen oder angegriffen wurde. Für Hunde, die Menschen oder Tiere schädigen, erheblich gefährden oder belästigen, kann die Behörde danach im Einzelfall Maßnahmen anordnen: eine Leinenpflicht, einen Maulkorb, eine Schulung, ein Mitführverbot, äußerstenfalls die Abgabe des Tieres. Welche Rasse dein Hund hat, spielt dabei keine Rolle.
- Brauche ich für die Reise mit Hund oder Katze ein Gesundheitszeugnis?
- Viele Zielländer verlangen für die Einreise mit Hund, Katze, Frettchen oder Vogel ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis, und ausgestellt wird es vom Veterinäramt, sofern du mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet bist. Du musst mit dem Tier persönlich vorsprechen und alle Unterlagen mitbringen; den Termin vereinbarst du mindestens eine Woche vor der Abreise, weil die Amtstierärzte häufig im Außendienst sind. Was das Zielland und die Wiedereinreise in die EU an Dokumenten, Untersuchungen oder Behandlungen verlangen, erfragst du vorher bei der Botschaft und reichst nötige Vordrucke vorausgefüllt ein.
- Am Dachüberstand hängt ein Hornissennest, was darf ich tun?
- Erst die Untere Naturschutzbehörde fragen, nicht den Schädlingsbekämpfer beauftragen. Hornissen sind besonders geschützt, und der Hornissenbeauftragte der Stadt schätzt zunächst ein, ob sich Nest und Nachbarschaft mit einfachen Mitteln vertragen; die ehrenamtlichen Hornissenberater sind der erste Kontakt und geben dir eine Vorgangsnummer. Hält der Beauftragte eine Entfernung oder Umsiedlung für nötig, beantragst du online eine Ausnahmegenehmigung mit Ortsbeschreibung und möglichst einem Foto, und ausführen darf sie nur ein beauftragter Schädlingsbekämpfer. Für Wildbienen- und Hummelnester entscheidet die Regierung von Mittelfranken, und einen entflohenen Honigbienenschwarm, rechtlich ein Haustier, holt die Schwarmrettung des Nürnberger Zeidlervereins.