Von den 16.757 Hektar Stadtfläche sind nach der städtischen Statistik 7.413 Hektar Wald, und die Stadt bezeichnet sich selbst als waldreichste Landeshauptstadt Deutschlands. Vor ihren Toren wurden Steinbachtal und Netzbachtal 2002 auf 1.011 Hektar als Naturschutzgebiet und Naturwaldzelle ausgewiesen; seit der Ausweisung bleibt der Wald dort ohne Holzernte sich selbst überlassen und heißt Urwald vor den Toren der Stadt. Der Wildpark im Stadtteil St. Johann hält auf rund 17 Hektar etwa 120 heimische Wild- und Haustiere, darunter Wisente, Wildkatzen und Luchse, und geht auf einen Beschluss der Walddeputierten von St. Johann aus dem Jahr 1929 zurück. Das Tierheim des Tierschutzvereins nimmt im Jahresschnitt 500 Fund- und Abgabetiere auf. Bis 2027 entsteht in der Sonnenheide des Deutsch-Französischen Gartens gemeinsam mit dem Gemeindeverband Forbach ein deutsch-französischer Bienengarten, dessen Inhalte Imkervereine von beiden Seiten der Grenze entwickeln.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Saarbrücken
- Wer ist in Saarbrücken für den Tierschutz zuständig, die Stadt oder das Land?
- Das Land, und darin unterscheidet sich das Saarland von fast allen anderen Bundesländern. Anderswo sitzen die Amtstierärzte bei den Kreisen und kreisfreien Städten; hier nimmt das Landesamt für Verbraucherschutz als Veterinärbehörde zugleich die Aufgaben der unteren Tierschutzbehörde für das gesamte Saarland wahr und überwacht landwirtschaftliche wie gewerbliche Haltungen, greift aber auch bei privaten Haltungen ein. Dorthin gehen deine Tierschutzanzeige, der Antrag auf eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, die Anmeldung einer Nutztierhaltung und das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis für eine Reise. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt zwar sonst die Aufgaben eines Landkreises für zehn Städte und Gemeinden wahr, ein eigenes Veterinäramt gehört aber nicht dazu. Bei der Landeshauptstadt bleiben dafür die Hundesteuer, die Erlaubnis für gefährliche Hunde, die untere Jagdbehörde und der Fischereischein.
- Wo beantrage ich als Saarbrückerin meinen Jagdschein?
- Bei der Landeshauptstadt, nicht beim Regionalverband. Die Jagd- und Waffenbehörde der Landeshauptstadt ist für die jagd- und waffenrechtlichen Angelegenheiten in Saarbrücken zuständig und stellt auch die Jagdscheine aus; die Jagd- und Waffenbehörde des Regionalverbandes ist ausdrücklich nur für Friedrichsthal, Püttlingen, Sulzbach, Völklingen, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg da. Vor der Ersterteilung muss die zuständige Jagdbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister einholen, weshalb der Regionalverband dazu rät, sich schon während der laufenden Jägerprüfung dort zu melden. Wer die Jägerprüfung im Ausland abgelegt hat, braucht zusätzlich eine Gleichwertigkeitsprüfung durch das Ministerium; der Regionalverband hält dafür mindestens acht Wochen vor der beabsichtigten Jagdausübung für sinnvoll. Nach mehr als fünf Verlängerungen stellt die Landeshauptstadt ein neues Jagdscheinheft aus, wofür du ein aktuelles Lichtbild brauchst.
- Ab wann brauche ich für Hundetraining, Tierpension oder Zucht eine Erlaubnis?
- Sobald du gewerbsmäßig mit Wirbeltieren umgehst, und erteilt wird die Erlaubnis vom Landesamt für Verbraucherschutz. Erfasst sind unter anderem die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte, die gewerbsmäßige Haltung oder Zucht von Wirbeltieren, das Halten von Tieren in einem Tierheim, das Zurschaustellen in einer zoologischen Einrichtung, Tierbörsen sowie die Ausbildung von Schutzhunden für Dritte. Gewerbsmäßige Zucht nimmt das Amt in der Regel ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei Würfen im Jahr an, bei Katzen ab fünf fortpflanzungsfähigen Tieren oder fünf Würfen, bei Schildkröten ab mehr als 50 Jungtieren im Jahr. Zum Antrag gehören der Sachkundenachweis der verantwortlichen Person, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Skizze und Beschreibung der Räume mit Flächenangaben. Fehlt eine einschlägige Ausbildung, verlangt die Behörde ein Fachgespräch unter Beteiligung der beamteten Tierärztin.
- Welche Hunde gelten im Saarland als gefährlich, und was ist mit Mischlingen?
- Gelistet sind drei Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Anders als in vielen Bundesländern erfasst die saarländische Regelung ausdrücklich keine Mischlinge dieser Rassen. Für die drei Rassen gilt eine widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung, ein bestandener Wesenstest kann dich also von der Erlaubnispflicht befreien. Unabhängig von der Rasse gilt jeder Hund als gefährlich, der sich als bissig erwiesen hat, Menschen oder Tiere aggressiv und gefahrdrohend angesprungen ist oder auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurde. Die Erlaubnis beantragst du beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt als Ortspolizeibehörde; du musst das 18. Lebensjahr vollendet haben, deinen Hauptwohnsitz im Saarland haben und eine Haftpflichtversicherung sowie ein Führungszeugnis vorlegen.
- Wie weise ich die Sachkunde für einen gefährlichen Hund nach?
- In drei Schritten, die auf drei verschiedene Stellen verteilt sind. Zuerst besuchst du einen Lehrgang bei einem von der Behörde zugelassenen Sachverständigen, dann legst du die theoretische Prüfung beim saarländischen Umweltministerium ab, und schließlich folgt die praktische Prüfung beim Wesenstester oder sachverständigen Tierarzt. Zur theoretischen Prüfung meldest du dich ausschließlich über deine Ortspolizeibehörde an. Wichtig für den Alltag: Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit genau dem Hund, für den du sie erworben hast. Außerhalb des eigenen Wohnbereichs bleibt ein gefährlicher Hund an der Leine und trägt Maulkorb oder einen gleichsam wirkungsvollen Beißschutz, dazu ein Halsband mit Name und Anschrift der Haltungsperson; am Grundstückszugang hängt ein Warnschild, das Tier ist per Mikrochip gekennzeichnet, und mehrere gefährliche Hunde darfst du nicht gleichzeitig führen.
- Wo gilt in Saarbrücken Leinenpflicht?
- Auf öffentlichen Straßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und in öffentlichen Anlagen. Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt verbietet zusätzlich, Hunde überhaupt mitzunehmen auf Kinderspielplätze, Liegewiesen, in Badeanstalten, auf Sportanlagen, Badeplätze, Schulhöfe, Anlagen vorschulischer Einrichtungen sowie Friedhöfe und Bestattungsplätze. Der städtische Entsorgungsbetrieb nennt als angeleinte Flächen unter anderem die Stadenanlage, den Netzbachweiher, den Burbacher Waldweiher und den Echelmeyerpark; angeleint bleiben Hunde außerdem bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für gefährliche Hunde nach der saarländischen Regelung gilt die Leine überall außerhalb des eigenen Wohnbereichs, zusammen mit dem Maulkorb. Ein geeignetes Hilfsmittel zur Aufnahme des Kots musst du immer dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen, unabhängig davon, ob dein Hund schon gemacht hat.
- Wo darf mein Hund in Saarbrücken ohne Leine laufen?
- Im Stadtwald, den das Waldgesetz dafür öffnet, außerdem auf den Saarwiesen ab dem Ende der Mettlacher Straße in Richtung Völklingen und auf der Vogelinsel am Staden gegenüber dem Ruderclub. Für gefährliche Hunde gilt davon nichts: Sie sind außerhalb des eigenen Wohnbereichs an der Leine zu führen und tragen Maulkorb, auch im Wald. Frei laufen heißt auch sonst nicht unbeaufsichtigt: Dein Hund muss stets in deinem Einflussbereich bleiben und auf deine Befehle hören, und ohne wirksame Tollwutimpfung bleibt er überall angeleint. Vom 1. März bis zum 30. September läuft die Brut- und Setzzeit mit ihrer gesetzlichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf Tiere und ihre Lebensstätten; enger ist das Jagdrecht, das vom 1. März bis 30. Juni nur noch Hunde unangeleint zulässt, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, was für die Mehrzahl aller Haushunde auf eine Leinenpflicht hinausläuft; in Landschafts-, Naturschutz- und Wildschutzgebieten können strengere Regeln gelten. Achte am Ende der Mettlacher Straße auf die Richtung, denn bis zur Höhe des Heizkraftwerkes und vor den Daarler Wiesen, einem Naturschutzgebiet, gilt Anleinpflicht.
- Muss ich meinen Hund im Wald während der Brut- und Setzzeit anleinen?
- Vom 1. März bis 30. Juni ja, es sei denn, dein Hund bleibt zuverlässig im Bereich der Wege: Nur solche Hunde lässt das Jagdgesetz in dieser Zeit unangeleint zu, und ob ein Hund das kann, misst das Umweltministerium daran, ob er abrufbar ist und ob du ihn tatsächlich abrufst. Wer das nicht mit Sicherheit sagen kann, nimmt in diesen vier Monaten die Leine; ein Verstoß kann geahndet werden. Danach läuft die Brut- und Setzzeit noch bis zum 30. September weiter, mit der gesetzlichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf Tiere und ihre Lebensstätten, aus der aber keine eigene Leinenpflicht folgt. In Landschaftsschutz-, Naturschutz- und Wildschutzgebieten können strengere Regeln gelten, und ein gefährlicher Hund bleibt ohnehin überall an der Leine. Für den Winter rät das Ministerium, auf markierten Wegen zu bleiben, Hunde anzuleinen, Waldränder und schneefreie Flächen zu meiden und Wildruhezonen ganz zu umgehen.
- Warum raten die saarländischen Behörden dazu, Hunde im Wald anzuleinen?
- Wegen der Aujeszkyschen Krankheit, auch Pseudowut genannt: Sie geht von Wildschweinen aus, und Hunde und Katzen sind dafür sehr empfänglich. Zwei Jagdterrier verendeten im November 2017 daran, was nach Einschätzung des Landes belegt, dass die Krankheit in der Region vorkommt. Seit 2018 läuft im Saarland ein Monitoring beim Schwarzwild, und weil in dessen Blutproben Antikörper auftauchen, stuft das Land das gesamte Saarland als Gebiet mit gleich hohem Infektionsrisiko ein. Auf den Menschen ist der Erreger nicht übertragbar. Das Umweltministerium rät deshalb, Hunde im Wald an der Leine zu führen, und nennt Jagdhunde als besonders gefährdet; verfüttere außerdem niemals rohe Teile von Schwarzwild an deinen Hund.
- Wann melde ich meinen Hund in Saarbrücken an?
- Innerhalb von zwei Wochen, nachdem du ihn aufgenommen hast, beim Stadtsteueramt; zur Anmeldung gehört dein Personalausweis oder eine Kopie davon. Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind; für einen selbst gezogenen Welpen läuft die Frist ab dem Tag, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist. Nach der Anmeldung bekommst du eine Hundesteuermarke, und außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes darf dein Hund nur mit gültiger, deutlich sichtbarer Marke umherlaufen; bei der Abmeldung gibst du sie zurück. Kommt dein Hund aus einer gemeinnützigen Einrichtung mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis, wird er auf Antrag für ein Jahr von der Steuer befreit, allerdings nur als erster Hund und nur einmal für dasselbe Tier. Züchterinnen mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, können die Zwingersteuer beantragen, wenn Zwinger und Zuchttiere in einem anerkannten Zuchtbuch stehen.
- Muss ich meine Katze in Saarbrücken kastrieren lassen?
- Das entscheidet nicht die Stadt, sondern das Land, und es entscheidet gebietsweise statt für ganz Saarbrücken. Im Saarland erlässt das Umweltministerium die Katzenschutzverordnungen gezielt für einzelne Gebiete statt flächendeckend; das unterscheidet das Land von den Bundesländern, die diese Frage den Kommunen überlassen. Melden Bürgerinnen, Kommunen oder Tierschutzorganisationen dem Landesamt für Verbraucherschutz eine Ansammlung verwilderter, unkastrierter Katzen, prüfen die Veterinärbehörden das vor Ort, und das Amt entscheidet und begründet jeden Einzelfall. Bestätigt es einen Brennpunkt, kann nach mehrwöchiger Vorlaufzeit eine Verordnung für einen Radius von rund zwei Kilometern um die Kernzone erlassen werden, befristet auf zwei bis drei Jahre. In diesem Gebiet dürfen Katzen aus Privathaltung dann nur kastriert und registriert nach draußen, und die Halterinnen tragen diese Ausgaben selbst.
- Ich habe in Saarbrücken ein Haustier gefunden, wohin damit?
- Ins Tierheim des Tierschutzvereins 1924 Saarbrücken und Umgebung. Der Verein nimmt aufgrund einer vertraglichen Regelung alle in der Stadt und im Regionalverband gefundenen Haustiere auf und ist damit auch die erste Adresse, wenn dein eigenes Tier entlaufen ist. Etwa die Hälfte der Tiere ist nach Angaben des Vereins bewusst ausgesetzt worden, angebunden, in einem Karton oder in einem Transporter; die andere Hälfte ist entlaufen und wird gesucht. Wie groß die Aufgabe ist, zeigt die Vereinsstatistik für 2022: 366 Fundtiere, dazu 122 Tiere, die Veterinär- und Ordnungsamt sichergestellt hatten, und 113 Tiere, die an ihre Halter zurückgingen. Findest du ein Tier außerhalb der Öffnungszeiten und kannst es nicht vorübergehend verwahren, wendest du dich an die Ortspolizeibehörde und, falls dort niemand erreichbar ist, an die nächste Vollzugspolizeidienststelle.
- Ich habe ein verletztes Wildtier oder einen Jungvogel gefunden, was jetzt?
- Erst beobachten, dann anrufen, und auf keinen Fall einfach mitnehmen. Für Säugetiere gibt es seit 2008 in Eppelborn eine Auffang- und Pflegestation, für Vögel die Zentrale Wildvogelauffangstation in Püttlingen, also im Regionalverband Saarbrücken; zur Wildtierstation bringen die Finder Neuzugänge grundsätzlich nach telefonischer Ankündigung selbst. Ein Jungvogel, der am Boden sitzt, braucht meist keine Hilfe, weil die Altvögel ihn auch außerhalb des Nestes füttern. Bei einem Wildunfall informierst du den Jagdausübungsberechtigten und die Vollzugspolizei, die den Unfall aufnimmt; wer ein jagdbares Tier ohne diese Rücksprache mitnimmt, erfüllt nach dem Bundesjagdgesetz den Tatbestand der Jagdwilderei. Für hilflose Fledermäuse führt das Land eigene Notrufnummern.
- Wohin mit einer Schlange oder Schildkröte, die ich abgeben muss?
- Das Land verweist dafür auf die saarländischen zoologischen Gärten, die unter wissenschaftlicher Leitung stehen und die nötige Artenkenntnis haben. Eine eigene Auffangstation nur für Reptilien und Amphibien führt das Land in seiner Übersicht der Anlaufstellen nicht auf: Die Station in Eppelborn ist auf Säugetiere ausgerichtet, die anerkannten Vogelstationen auf Vögel. Das Tierheim des Tierschutzvereins nimmt ausschließlich Haustiere auf, also Hunde, Katzen und Kleintiere, und arbeitet bei Abgabetieren nach vorheriger Anfrage und einem Vorgespräch, teils mit Wartelisten.
- Ich möchte ein Gefahrtier halten, was verlangt das Saarland?
- Eine Anzeige spätestens einen Monat vor der Anschaffung, und zwar beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Grundlage ist die saarländische Gefahrtierverordnung, die am 19. Januar 2024 in Kraft getreten ist und Tiere erfasst, die Menschen etwa durch einen tödlichen Biss oder ihre Würgekraft ernsthaft bedrohen können. Nachweisen musst du deine Zuverlässigkeit und Sachkunde, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, eine ausbruchsichere und artgemäße Unterbringung samt Fotos sowie eine sachkundige Vertretung für Zeiten deiner Verhinderung. Hältst du eine giftige Art, für die es ein kommerziell hergestelltes Gegengift gibt, brauchst du zusätzlich die Mitgliedschaft in einem Serumdepot. Jede Veränderung im Bestand, also Zugang, Eigenzucht, Weitergabe, Tod eines Tieres oder dein Umzug, ist unverzüglich nachzumelden.
- Muss ich meine Hühner oder Bienen in Saarbrücken anmelden?
- Ja, und zwar nicht bei der Stadt, sondern beim Landesamt für Verbraucherschutz; für Hobbyhaltungen gibt es dabei keine Ausnahme. Die Anzeigepflicht greift vor Beginn der Haltung und erfasst Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel; Änderungen bei Art oder Anzahl meldest du nach. Für Bienen gilt eine eigene Anzeige spätestens mit Beginn der Tätigkeit, mit Angabe der Standorte und der Zahl der Völker, woraufhin du eine Registriernummer bekommst. Jeder Wechsel an einen dem Amt noch nicht gemeldeten Standort ist anzuzeigen, ebenso eine Wanderung innerhalb des Saarlandes; für eine Wanderung über die Landesgrenze oder den Verkauf von Völkern brauchst du eine Bescheinigung. Nach Beobachtung des Umweltministeriums gibt es im Saarland inzwischen ungefähr so viele Imker wie Landwirte.
- Was bedeutet eine Stallpflicht für meine Hühner im Garten?
- Sie gilt ab dem ersten Vogel, und sie kommt nicht als Brief an dich persönlich. Bricht die Geflügelpest aus, ordnet das Landesamt für Verbraucherschutz die Aufstallung für ein Gebiet an und gibt sie ortsüblich als Allgemeinverfügung bekannt; damit bindet sie unmittelbar alle Vogelhalter dort, bis das Amt sie schriftlich wieder aufhebt. Ein geschlossener Stall ist nicht zwingend: Eine Schutzvorrichtung genügt, wenn ihr Dach sicher vor Vogelkot schützt und einen Überstand hat und die Seiten mit Volierendraht, engmaschigem Maschendraht oder Netzen das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Gehäufte Todesfälle im Bestand und einen deutlichen Abfall der Legeleistung meldest du dem Amt unverzüglich, auch als Hobbyhalterin. Halte außerdem Hunde und Katzen von toten oder kranken Vögeln fern, weil sie das Virus über Pfoten oder Fell weitertragen können.
- Was gilt, wenn mein Pferd ins Ausland soll oder stirbt?
- Für eine Reise oder einen Export stellt das Landesamt für Verbraucherschutz ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis aus; die Bearbeitung dauert bis zu zehn Tage, bei Pferden muss die Kontrolle vor Ort innerhalb von 48 Stunden vor Transportbeginn stattfinden, und der Equidenpass ist dafür bereitzuhalten. Stirbt dein Pferd, greift zunächst die Beseitigungspflicht, die die Kreise und kreisfreien Städte auf private Unternehmen übertragen haben; ihnen ist der Tierkörper zu überlassen. Willst du das Tier stattdessen in einer zugelassenen Anlage einäschern lassen, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung, die erst nach dem Tod des Tieres beantragt werden kann und nicht vorsorglich; auch dafür braucht es den Equidenpass. Zur Einordnung: Für 2023 weist die amtliche Statistik im Regionalverband Saarbrücken rund 40 Halter von Einhufern und etwa 700 Tiere aus.
- Darf ich mit meinem Hund über die Grenze nach Frankreich oder Luxemburg?
- Ja, mitzuführen ist der Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und gültiger Tollwutimpfung. Für die Gegenrichtung nennt das Umweltministerium dieselben Punkte als Prüfliste: Legal nach Deutschland eingeführte Hunde und Katzen müssen mindestens 15 Wochen alt sein, eine gültige Tollwutimpfung besitzen und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Wenn ein Zielland ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt, etwa außerhalb der Europäischen Union oder für eine Tierschau, stellt es das Landesamt für Verbraucherschutz aus; dein Tier muss dafür vorgestellt werden, und die Bescheinigung gilt ab dem Ausstellungsdatum zehn Tage. Welche Papiere ein Land genau verlangt, erfragst du vorher bei dessen Konsulat, denn die Verantwortung dafür liegt bei dir als Halterin. Beim Welpenkauf jenseits der Grenze ist Vorsicht angebracht: Saarländische Vereine mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis unterliegen der Aufsicht des Landesamtes, unbekannte Verkäufer mit Straßenübergabe und Flugpaten dagegen nicht.
- Was würde die Afrikanische Schweinepest für Hundehalter bedeuten?
- Für deinen Hund ist der Erreger ungefährlich, für deinen Spaziergang kann er trotzdem Folgen haben. Bricht die Seuche aus, ordnet die Veterinärbehörde Restriktionszonen an, in denen Betretungsverbote, Fahrverbote oder eine Leinenpflicht gelten können, teils über Wochen bis Monate, und sie binden dann jeden, der dort wohnt oder das Gebiet nutzt. Wegen der Grenzlage kann das Saarland auch dann betroffen sein, wenn der Ausbruch in Luxemburg oder Frankreich liegt und die dortigen Restriktionsgebiete bis hierher reichen; angeordnet werden die Maßnahmen dann von der zuständigen Behörde vor Ort. Wer selbst Schweine hält, auch Minipigs im Garten, meldet das dem Landesamt für Verbraucherschutz; eine Freilandhaltung ist zusätzlich genehmigungspflichtig.
- Darf ich meinen Hund mit in den Saarbrücker Zoo nehmen?
- Ja, an kurzer Leine. In die Tierhäuser und auf die Spielplätze darfst du ihn nicht mitnehmen, und Kotbeutel findest du in Halterungen im ganzen Zoo verteilt. Für alle Tiere im Zoo gilt ein Fütterungsverbot, damit die abgestimmten Rationen nicht durcheinandergeraten. Fahrräder, Roller, Scooter und ähnliche Fortbewegungsmittel bleiben draußen, weil sie schreckhafte Tiere in Panik versetzen können. Im Streichelzoo sind die Ställe ausgewiesene Ruhezonen und dürfen nicht betreten werden.
- Darf ich in Saarbrücken Tauben füttern?
- Nein, die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt verbietet das Füttern wildlebender Tauben im gesamten Stadtgebiet. Als Füttern zählt auch das Auslegen von Futter, das Tauben erfahrungsgemäß aufnehmen, also ebenso liegen gelassene Essensreste, Brot oder Körner. Erlaubt ist eine artgerechte Fütterung allein an Taubenhäusern, die die Stadt aufgestellt oder genehmigt hat. Genau diese Kombination aus betreutem Taubenhaus und Fütterungsverbot empfiehlt auch das saarländische Umweltministerium als Weg zu einer kontrollierten Population. Stadttauben sind übrigens verwilderte Haustiere und als solche durch das Tierschutzgesetz, das Grundgesetz und die Verfassung des Saarlandes geschützt.
- Wildschweine wühlen meinen Garten um, an wen wende ich mich?
- An die untere Jagdbehörde im Ordnungsamt der Landeshauptstadt, die Meldungen zu Wild- und Jagdschäden entgegennimmt und eine Abschussprämie für Schwarzwild eingeführt hat. Einen Anspruch auf Schadensersatz hast du nicht: Wildschweine sind herrenlose Tiere, und in eingefriedeten Hausgärten ruht die Jagd, sodass niemand für den Schaden einstehen muss. Die Sicherung deines Grundstücks liegt deshalb bei dir; empfohlen werden ein Elektro-, Stabmatten- oder Wildschutzzaun, den du eingräbst, oder eine Zaunhöhe von rund 1,50 Metern. Nimm Fallobst weg, halte Biotonne und Kompost verschlossen und füttere Haustiere nicht auf der Terrasse. Triffst du auf ein Wildschwein, ziehst du dich langsam zurück, lässt ihm einen Rückzugsweg und deinen Hund unter keinen Umständen hetzen.
- Was gilt für Hunde im Urwald vor den Toren der Stadt?
- Der Urwald ist als Naturschutzgebiet und Naturwaldzelle ausgewiesen, und dort gilt zusätzlich zu den allgemeinen Waldregeln erhöhte Rücksicht. Anders als in vielen Schutzgebieten darfst du hier auf eigene Gefahr auch neben den Wegen gehen, weil das Projekt bewusst auf das Erleben der werdenden Wildnis setzt; für Schutzgebiete rät das Umweltministerium trotzdem dazu, auf den Wegen zu bleiben, Hunde anzuleinen und Kotbeutel zu benutzen, und ein gefährlicher Hund bleibt auch hier an Leine und Maulkorb. Bei Sturm, böigem Wind und Gewitter ist das Betreten strikt untersagt, weil abbrechende Äste in einem ungenutzten Wald ein reales Risiko sind. Aus Saarbrücken führen drei der sieben Sternwege in den Urwald, nämlich aus Burbach, vom Rodenhof und aus Dudweiler-Herrensohr. Einzeljagd findet im Urwaldrevier nicht mehr statt, gejagt wird nur noch zweimal im Jahr bei Bewegungsjagden mit kleinen Stöberhunden.
- Wo bekomme ich in Saarbrücken den Fischereischein?
- In den Bürgerämtern der Landeshauptstadt. Beim Erstantrag brauchst du ein Passfoto, deinen Personalausweis und den Nachweis der Sportfischerprüfung; bei einer Verlängerung genügen Personalausweis und der alte Schein. Den Jugendfischereischein gibt es für Jugendliche bis fünfzehn Jahre. Ab dem vierzehnten Lebensjahr können Jugendliche unter Vorlage der Sportfischerprüfung stattdessen einen Jahresfischereischein mit fünf Jahren Laufzeit bekommen.
- Wer hat in Saarbrücken nachts oder am Wochenende tierärztlichen Notdienst?
- Die Tierärztekammer des Saarlandes ist gesetzlich verpflichtet, den Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen sicherzustellen und die Dienstbereitschaftsbezirke wohnortnah und vernetzt einzuteilen. Für Kleintiernotfälle an Wochenenden und Feiertagen verweist sie auf einen zentralen Vermittlungsdienst und nennt zusätzlich eine rund um die Uhr erreichbare Tierklinik. Für Pferdenotfälle gibt es dagegen keinen zentralen Dienst; dort organisieren einzelne Praxen den Notdienst selbst. Welche Praxis gerade Dienst hat und wo die nächste Tierarztpraxis sitzt, steht auf der Seite der Kammer.