Lippstädter Pfotenhilfe e. V.
Welver
Informationen der Unternehmens-Webseite
Die Lippstädter Pfotenhilfe e. V. ist ein gemeinnütziger Tierschutzverein im Kreis Soest. Der Verein wird 2016 gegründet und engagiert sich für Hunde und Katzen, die aus schwierigen Haltungsbedingungen gerettet werden. Ein Schwerpunkt liegt auf Tieren aus Rumänien.
Seit 2018 betreibt die Lippstädter Pfotenhilfe e. V. ein eigenes Tierheim in Pantelimon, nahe Bukarest. Dort werden die Tiere vor Ort versorgt und untergebracht. Nach den vorliegenden Informationen beherbergt das Tierheim rund 40 Hunde und etwa 20 Katzen.
Zur Tierschutzarbeit gehört die Rettung von Hunden aus Tötungsstationen. Für die Vermittlung nach Deutschland ist ein klarer Ablauf beschrieben: Die Tiere kommen zunächst auf Pflegestellen in Deutschland und werden von dort aus in ein neues Zuhause vermittelt. Auf der Website werden dafür sowohl Hunde als auch Katzen in eigenen Bereichen vorgestellt.
Die Vereinsarbeit ist auf Unterstützung angewiesen. Es werden Möglichkeiten genannt, sowohl Geldspenden als auch Sachspenden zu leisten. Zudem wird eine Unterstützung über Gooding erwähnt. Spendenquittungen können ausgestellt werden.
Als formaler Rahmen ist angegeben, dass der Verein geprüft ist und über eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes verfügt. Ergänzend verweist der Verein auf die Präsenz in sozialen Netzwerken, um Einblicke in Tiere, Arbeit und Reisen zu geben.
Seit 2018 betreibt die Lippstädter Pfotenhilfe e. V. ein eigenes Tierheim in Pantelimon, nahe Bukarest. Dort werden die Tiere vor Ort versorgt und untergebracht. Nach den vorliegenden Informationen beherbergt das Tierheim rund 40 Hunde und etwa 20 Katzen.
Zur Tierschutzarbeit gehört die Rettung von Hunden aus Tötungsstationen. Für die Vermittlung nach Deutschland ist ein klarer Ablauf beschrieben: Die Tiere kommen zunächst auf Pflegestellen in Deutschland und werden von dort aus in ein neues Zuhause vermittelt. Auf der Website werden dafür sowohl Hunde als auch Katzen in eigenen Bereichen vorgestellt.
Die Vereinsarbeit ist auf Unterstützung angewiesen. Es werden Möglichkeiten genannt, sowohl Geldspenden als auch Sachspenden zu leisten. Zudem wird eine Unterstützung über Gooding erwähnt. Spendenquittungen können ausgestellt werden.
Als formaler Rahmen ist angegeben, dass der Verein geprüft ist und über eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes verfügt. Ergänzend verweist der Verein auf die Präsenz in sozialen Netzwerken, um Einblicke in Tiere, Arbeit und Reisen zu geben.
Hinweis: Diese Beschreibung ist eine automatisierte Zusammenfassung der Anbieter-Webseite (Stand: 09.05.2026). Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf der Webseite des Dienstleisters.