der Groß- und Einzelhandel mit Reitsportartikeln aller Art. Die Gesellschaft darf sich auch an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und auch in solchen Unternehmungen die persönliche Haftung übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.
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