Augsburg bewirtschaftet 7.679 Hektar Wald und ist damit nach eigenen Angaben die Kommune mit der größten Waldfläche Bayerns und der zweitgrößten Deutschlands. Das Naturschutzgebiet Stadtwald wird 2026 hundert Jahre alt; die Stadt zählt dort über 3.000 Tier- und Pflanzenarten und nennt es eines der artenreichsten Naturschutzgebiete Bayerns. Bei den Hunden nennt die Stadt den Chihuahua die beliebteste Rasse, vor Labrador Retriever und Yorkshire Terrier; mehr als vier von zehn gemeldeten Hunden sind Mischlinge, und auf ihrer Hundeseite spricht sie von mehr als 10.000 Hunden im Stadtgebiet. Für die Stadttauben gilt seit den neunziger Jahren das Augsburger Modell: In zwölf betreuten Taubenschlägen werden gelegte Eier gegen Attrappen getauscht, damit der Bestand ohne Tötung stabil bleibt.
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Tierheim- und Tierschutzarbeit in Augsburg und Umgebung: Tiervermittlung (Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel) sowie Hilfe bei Fund- und Vermissttieren – mit Standorten an der Holzbachstraße, der LechArche in Friedberg und Gut Morhard.
Häufige Fragen für Tierhalter in Augsburg
- Gilt in Augsburg eine Leinenpflicht?
- Nein, eine allgemeine gibt es hier nicht, und die Stadt sagt das ausdrücklich: Angeleint wird dort, wo ein Schild es anordnet. Für einen Kampfhund gilt das nicht: Ihn hält die Kampfhundeverordnung der Stadt in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit an einer reißfesten Leine von höchstens zwei Metern. In städtischen Grünanlagen gehört dein Hund auf besonders gekennzeichneten Flächen an eine Leine von höchstens zwei Metern, auf Spielplätzen darf er gar nicht mit, und auf Blumenschmuckpflanzungen nicht laufen. Vom 1. April bis 31. Oktober sind Liegeflächen in den Naherholungsgebieten für Hunde gesperrt, und auf den Wegen daran vorbei gilt dieselbe Zwei-Meter-Leine. Von diesen Regeln der Grünanlagensatzung ausgenommen sind Dienst-, Rettungs-, Jagd- und Blindenhunde im Einsatz. Zusätzlich bittet die Stadt darum, jeden Hund anzuleinen, der nicht zuverlässig folgt.
- Wie melde ich meinen Hund in Augsburg an?
- Online über das Formular der Stadt oder persönlich in der Stadtkämmerei oder im Bürgerbüro; grundsätzlich unterliegt jede Hundehaltung im Stadtgebiet der Steuerpflicht. Für jeden angemeldeten Hund gibt die Stadt eine Steuermarke aus; tragen muss dein Hund sie immer dann, wenn er sich außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhält. Verstorbene, abgegebene oder entlaufene Hunde meldest du innerhalb eines Monats ab und schickst die Marke zurück. Ermäßigungen und Befreiungen sind unter anderem für einen Hund aus einem als steuerbegünstigt anerkannten Tierheim vorgesehen, für Rettungshunde im Zivil- und Katastrophenschutz, für Assistenzhunde, für brauchbare Jagdhunde und für Therapiehunde mit bestandener Prüfung.
- Mein Hund gilt als Kampfhund, was heißt das in Augsburg?
- Dann greift die Kampfhundeverordnung der Stadt, und sie kennt weder Ausnahmen nach Tageszeit noch nach Ort: In allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im ganzen Stadtgebiet muss der Hund zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine bleiben. Die Leine muss reißfest sein, darf höchstens zwei Meter lang sein und gehört an ein schlupfsicheres Halsband oder Brustgeschirr. Ausgenommen sind Diensthunde im Einsatz, Hunde im Bewachungsgewerbe, Blindenführhunde, Hunde beim Hüten einer Herde und Rettungshunde mit bestandener Prüfung.
- Bekomme ich für meinen Hund ein Negativzeugnis?
- Für die Kategorie 1 nicht. Bei Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu gilt die Kampfhundeeigenschaft als gesetzt; bleibt nur die Erlaubnis, und weil der Gesetzgeber beim berechtigten Interesse besonders strenge Maßstäbe anlegt, gibt es sie bayernweit nur vereinzelt. Für die vierzehn Rassen der Kategorie 2 kannst du ein Negativzeugnis beantragen, wenn ein Wesenstest belegt, dass dein Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt. Das Gutachten dürfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Hundewesen erstellen, außerdem Tierärztinnen, Hundeführer der Polizei oder Richter aus dem Hundesport mit nachgewiesenen Fachkenntnissen; stimme die Auswahl vorher mit dem Ordnungsamt ab. Bei jüngeren Hunden stellt das Amt zunächst ein befristetes vorläufiges Zeugnis ohne Gutachten aus, weil sich eine gesteigerte Aggressivität erst nach Abschluss der Geschlechtsreife mit etwa achtzehn Monaten sicher beurteilen lässt; bei einem Halterwechsel kann das Zeugnis verfallen.
- Wo darf mein Hund in Augsburg ins Wasser?
- In Lech und Wertach immer, in den Bächen des Stadtwalds ebenfalls. Tabu bleiben die Badeseen: Am Kuhsee, am Autobahnsee und am Ilsesee darfst du seit 1980 kein Haustier ins Wasser lassen und dort auch keines reinigen, und die Stadt zählt den Bergheimer Baggersee dazu, an dem Haustiere ganzjährig nichts zu suchen haben. In den Stadtbächen ist das Baden für deinen Hund dagegen immer verboten, in den Schwimmbädern sind Tiere ohnehin nicht erlaubt. Achte an den Flüssen auf die örtlichen Badeverbote rund um Wehre, Kraftwerke und Stauanlagen; welche Gewässerstrecken sie erfassen, listet die Badeverbotsverordnung auf.
- Darf ich meinen Hund in den Zoo Augsburg mitnehmen?
- Ja. Der Zoo lässt Hunde an kurzer Leine auf das Gelände, Beutel dafür bekommst du am Eingang. Tabu bleiben die Spielplätze, die begehbaren Tieranlagen und die Tropenhalle. Auch der benachbarte Botanische Garten erlaubt Hunde an kurzer Leine, dort nicht im Kinderspielbereich und nicht in den Wasserbereichen.
- Was gilt für Hunde im Naturschutzgebiet Stadtwald?
- Auch dort gibt es keine generelle Leinenpflicht, auf Spielplätzen dagegen schon. Nur für einen Kampfhund stimmt der erste Satz nicht: Die Kampfhundeverordnung der Stadt schreibt für alle öffentlichen Anlagen und alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze im gesamten Stadtgebiet eine ständige Leinenpflicht vor, ohne Ausnahme nach Ort oder Tageszeit. Die Forstverwaltung bittet trotzdem darum, den Hund anzuleinen, weil hetzende Hunde für Wildtiere Stress und Qual bedeuten; jagt oder fängt dein Hund ein Wildtier, drohen hohe Strafen bis hin zum Freiheitsentzug. Die Heideflächen darfst du nur auf dem ausgewiesenen Pfad betreten, und die Stadt bittet auch dort um die Leine. Auf der Flugplatzheide in Haunstetten ist freies Laufen seit 2020 sogar ausdrücklich verboten, ebenso zurückgelassener Hundekot.
- Warum darf mein Mähroboter in Augsburg nachts nicht laufen?
- Wegen der Igel. Seit dem 4. August 2026 verbietet eine Allgemeinverfügung der Stadt den Betrieb von Mährobotern von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang, im gesamten Stadtgebiet und ausdrücklich auch auf Privatgrundstücken. Gemeint ist jedes Gerät, das eine Rasenfläche selbsttätig mäht. Eine Ausnahme erteilt die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag, wenn du belegst, dass im Einzelfall keine Gefahr für Igel und andere kleine Wirbeltiere besteht.
- Gibt es in Augsburg eine Katzenschutzverordnung?
- Nein, unter K führt das Stichwortverzeichnis des Augsburger Stadtrechts keine Vorschrift zu Katzen. Ob deine Freigängerin kastriert, gekennzeichnet und registriert wird, entscheidest also du, und das Bayerische Umweltministerium wirbt aus Tierschutzgründen dafür, weil aus unkontrollierter Vermehrung verwilderte, kranke und mangelernährte Tiere hervorgehen. Bevor eine bayerische Kreisverwaltungsbehörde eine solche Verordnung überhaupt erlassen darf, muss sie über zwei bis drei Jahre belegen, dass viele freilebende Katzen im Gebiet leben, etwa über Kastrationszahlen, Zählungen oder dokumentierte Krankheitsfälle. Diese Feldarbeit leisten hier die Tierschutzvereine: Die Aktionsgemeinschaft der Tierversuchsgegner und Tierfreunde in Schwaben betreibt seit 2025 eine Katzenstation in Lechhausen und hat zwischen 2006 und 2023 in den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg und weiteren Regionen über 8.100 Katzen kastrieren lassen.
- Wohin bringe ich ein zugelaufenes Tier?
- Ins Tierheim LechArche nach Friedberg. Der Tierschutzverein Augsburg hat die Aufnahme und Vermittlung dorthin verlagert; an der Holzbachstraße werden Fundtiere nicht mehr angenommen, Wildtiere und Tauben dagegen schon. Melde den Fund zusätzlich über das Formular des Vereins, mit Fundort, Foto und, falls vorhanden, Chip- oder Tätowierungsnummer. Nachts bleibt die Auffangstation für Hunde und Katzen vorerst in Augsburg.
- Wer hilft bei einem verletzten Wildtier?
- Bei Wildtieren ist zuerst die Polizei oder der zuständige Jäger zuständig, auch mitten in der Stadt. Ein verletztes Wildtier bringst du nach dem Hinweis des Tierschutzvereins gleich in eine Tierarztpraxis oder Tierklinik; das Tierheim an der Holzbachstraße ist heute reine Anlaufstelle für Wildtiere und Tauben, die Betreuung brauchen und danach wieder ausgewildert werden. Ein Jungtier, das nur verlassen wirkt, beobachtest du besser aus sicherer Entfernung, statt es mitzunehmen. Für ein verletztes herrenloses Haustier übernimmt die Feuerwehr den Transport in die Tierklinik, wenn du es nicht selbst bringen kannst.
- Brauche ich für eine Hundeschule oder Tierpension eine Erlaubnis?
- Ja, und sie muss vorliegen, bevor du anfängst. Das Veterinärwesen der Stadt entscheidet darüber; erlaubnispflichtig sind unter anderem Hundeschule, Hundepension, Reit- und Fahrbetrieb, gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren, der Handel mit ihnen, das Zurschaustellen und die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte. Nachzuweisen sind Sachkunde, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beide nicht älter als sechs Monate, dazu Grundrisse aller Räume, in denen Tiere gehalten oder auch nur vorübergehend untergebracht werden, sowie die geplanten Tierarten und Tierzahlen. Anzugeben ist außerdem, ob in den letzten fünf Jahren ein Verfahren gegen dich wegen Tierschutz-, Tierseuchen- oder Artenschutzrechts lief. Für Tierbörsen, Zirkusse und wandernde Tierschauen gilt dieses Antragsformular nicht, und die Sachkundeprüfung nimmt das Veterinäramt selbst ab.
- Wo darf ich in Augsburg reiten?
- Im Stadtwald auf dem ausgeschilderten Reitweg, der beim Zoo beginnt; die Forstverwaltung bittet darum, nur diesen zu nutzen. In städtischen Grünanlagen ist Reiten untersagt, außer auf Wegen und Flächen, die durch Beschilderung dafür freigegeben sind. Im Wald erlaubt das bayerische Recht das Reiten nur auf Straßen und geeigneten Wegen, in der freien Natur auch auf Privatwegen, soweit sie sich eignen; Fußgänger haben Vorrang. Im Landschaftsschutzgebiet Wolfzahnau am Zusammenfluss von Lech und Wertach ist Reiten im gesamten Gebiet verboten, auf der Flugplatzheide ebenfalls.
- Braucht mein Pferd in Bayern ein Reitkennzeichen?
- Eine Kennzeichnung wird in Bayern nicht allgemein verlangt. Das Bayerische Naturschutzgesetz erlaubt der Naturschutzbehörde aber, eine Kennzeichnung der Reitpferde durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, und ebenso, das Reiten auf ausgewiesene Wege zu beschränken, zeitlich zu begrenzen oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Augsburger Stadtrechtssammlung enthält keine solche Verordnung. Was für dich bleibt, sind die Wegeregeln im Wald, in Grünanlagen und in den Schutzgebieten.
- Muss ich Hühner, Bienen oder ein Pferd anzeigen?
- Ja, beim Veterinärwesen der Stadt, und Bienen sind ausdrücklich eingeschlossen. Dafür gibt es ein Online-Formular; zuständig ist Augsburg nur, wenn der Tierbestand im Stadtgebiet steht. Wie klein die Landwirtschaft hier geworden ist, zeigt die amtliche Statistik: 2020 wurden im Stadtgebiet 62 landwirtschaftliche Betriebe gezählt und 13 Rinderhalter mit zusammen 1.160 Rindern.
- Muss ich meine Hühner auch bei der Tierseuchenkasse melden?
- Ja, zusätzlich zur Anzeige beim städtischen Veterinärwesen. Melde- und beitragspflichtig sind in Bayern die Halter und Händler von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Hühnern und Truthühnern; gemeldet wird jährlich zum Stichtag 1. Januar, spätere Änderungen der Tierzahl kommen nicht nachträglich dazu. Wer neu anfängt, meldet die Haltung im Portal der Bayerischen Tierseuchenkasse an und bekommt eine eigene Nummer. Aus den Beiträgen zahlt die Kasse Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen; eine Versicherung gegen Brand, Unfall oder wirtschaftliche Folgeschäden ist sie ausdrücklich nicht.
- Was verlangt Augsburg bei einer Hausschlachtung?
- Melde das Tier bei der Fleischhygiene der Stadt zur Fleischuntersuchung an und vereinbare den Beschautermin spätestens eine Woche vor der Schlachtung. Betroffen sind als Haustiere gehaltene Huf- und Klauentiere sowie Farmwild, die du außerhalb eines Schlachthofs nur für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachtest; Schweine, die älter als fünf Wochen sind, Pferde und andere mögliche Trichinenträger müssen zusätzlich zur Trichinenuntersuchung angemeldet werden. Verarbeitet und gegessen werden darf das Fleisch erst, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind, und Fleisch- und Wurstwaren aus einer Hausschlachtung bleiben im eigenen Haushalt: verkaufen oder verschenken ist nicht erlaubt. Die Schlachtabfälle gehen über eine zugelassene Entsorgungsfirma, nicht in den Hausmüll und nicht in den Boden.
- Ich habe mehrere tote Vögel gefunden, was tun?
- Melde den Fund dem Veterinäramt der Stadt, vor allem bei Wasservögeln wie Enten oder Schwänen, und fasse die Tiere nicht an. Das Amt verfolgt Tierseuchen und ordnet an, was nötig ist. 2025 wies das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei mehreren an der Wertach gefundenen Schwänen das Vogelgrippevirus nach; Zoo und größere Geflügelhalter wurden daraufhin informiert. Wer selbst Geflügel hält, schützt seine Tiere in solchen Lagen vor Kontakt mit Wildvögeln.
- Darf ich in Augsburg Tauben füttern?
- Verwilderte Tauben nicht, also Haustauben, die niemand mehr hält. Das Verbot gilt seit dem 1. April 2023 im gesamten Stadtgebiet und erfasst auch das Auslegen, Ausstreuen und Anbieten von Mais, Kernen, Körnern, Backwaren oder Reis. Erlaubt bleibt das Füttern an Futterstellen und Taubenschlägen, die die Stadt eingerichtet oder genehmigt hat. Diese Schläge betreut der Tierschutzverein im Auftrag der Stadt, überwiegend ehrenamtlich.
- Was mache ich, wenn ein Biber mein Grundstück beschädigt?
- Wende dich an die Untere Naturschutzbehörde. Selbst eingreifen darfst du nicht: Der Biber ist besonders und streng geschützt, und geschützt sind auch die Wohnbaue, die er in die Uferböschung gräbt. Die Stadt zählt etwa 26 Biberreviere im Stadtgebiet, und die Tiere sind bis in die Innenstadt hinein unterwegs. Bayern unterhält dafür ein Bibermanagement mit zwei hauptamtlichen Bibermanagern, einem Schadensfonds und ehrenamtlichen Biberberatern. Typische Konflikte sind angenagte Bäume an Wegen, aufgestaute Bäche und Uferbaue, in die Landmaschinen einbrechen.
- Auf meinem Dachboden rumort ein Marder, wer ist zuständig?
- Steinmarder und Waschbär unterliegen dem Jagdrecht, zuständig ist die Untere Jagdbehörde der Stadt. Wirksam ist vor allem das Aussperren: alle Einstiege in Dachboden und Schuppen schließen, glatte Bleche gegen den Aufstieg montieren, Fallobst und Abfälle wegräumen und nicht füttern; kleine Umbauten und Unruhe stören einen Marder meist schon. Die Hinterlassenschaften entfernst du zügig und mit Handschuhen, damit weder du noch deine Haustiere mit Krankheitserregern in Kontakt kommen, die ein Waschbär übertragen kann. Von Waschbären gab es in Augsburg in der Vergangenheit nur sehr vereinzelte Feststellungen, während der Steinmarder als Kulturfolger auch in Großstädten lebt.
- Brauche ich für eine Vogelspinne oder eine Schlange eine Erlaubnis?
- Ja, vom Ordnungsamt, und zwar bevor du das Tier anschaffst. Gefährlich sind Tiere wildlebender Art, deren Veranlagung oder Verhalten zu Verletzungen führen kann, unabhängig vom Charakter des einzelnen Tieres; welche Arten gemeint sind, zeigt eine Beispielliste des Ordnungsamts. Verlangt werden persönliche Zuverlässigkeit mit polizeilichem Führungszeugnis, ein berechtigtes Interesse, für das reine Liebhaberei nicht genügt, und Räume, von denen keine Gefahr für die Nachbarschaft ausgeht. Augsburg verlangt zusätzlich den Nachweis einer Haftpflichtversicherung und eine Einverständniserklärung des Vermieters oder der Hausverwaltung.
- Muss ich meine Landschildkröte oder meinen Papagei melden?
- Ja, bei der Unteren Naturschutzbehörde, sofern du in Augsburg wohnst. Zu melden sind Geburt, Erwerb, Abgabe und Tod eines besonders oder streng geschützten Tieres; An-, Ab- und Ummeldung laufen über ein Online-Formular der Stadt, über das du auch eine artenschutzrechtliche Bescheinigung beantragst. Ob deine Art dazugehört, kannst du im Informationssystem des Bundesamtes für Naturschutz nachschlagen.
- Darf ich meinen Hund auf den Plärrer mitnehmen?
- Nein. Die Verordnung über den Frühjahrs- und Herbstplärrer verbietet, Hunde und andere Tiere auf das Festgelände mitzuführen oder dort laufen zu lassen. Als Ausnahme nennt sie nur die Tiere der Schausteller, und auch die müssen während der täglichen Betriebszeiten ausbruchsicher im Wohnwagen bleiben. Einen Assistenzhund nimmt der Verordnungstext nicht ausdrücklich aus; die Stadt kann Ausnahmen aber im Einzelfall zulassen, um Härten zu vermeiden.
- Wo findet ein Nutztier in Augsburg einen Lebensplatz?
- Auf dem Archehof Gut Morhard in Königsbrunn, den der Tierschutzverein Augsburg betreut. Der Gnadenhof entstand 2013 aus dem Erbe einer Königsbrunnerin und gibt rund hundert Tieren ein Zuhause auf Lebenszeit, darunter Pferde, ein Muli, Hühner, Ziegen, Kamerunschafe, Warzenenten und die vom Aussterben bedrohten Krainer Steinschafe. Flugunfähige Tauben leben dort in einer Voliere, und eine Fledermausstation wildert gepflegte Tiere wieder aus.
- Warum stehen im Augsburger Stadtwald Wildpferde?
- Weil sie die lichten Kiefernwälder offen halten. Seit 2007 beweiden Przewalskipferde einen Teil des Schutzgebiets; im Gehege leben junge Hengste, die hier das Verhalten für ein späteres Leben in einer Stutengruppe des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms lernen. Durch Verbiss, Tritt und Scheuern entstehen offene Bodenstellen, auf denen Kiefernsamen wieder keimen. Auf Hasenheide und Firnhaberauheide weiden dazu Schafe in traditioneller Hütehaltung; rund 120 Hektar Lechheide werden so gepflegt, und seit dem Beginn dieser Beweidung 1998 haben viele Arten der Heiden wieder zugenommen oder ihren Bestand gehalten. Triffst du auf eine Herde, bittet die Stadt um Abstand, bis sie vorbeigezogen ist, und um die Leine für den Hund.
- Ich habe ein Hornissennest am Haus, was darf ich tun?
- Zuerst zur Unteren Naturschutzbehörde, nicht zum Schädlingsbekämpfer. Hornissen sind besonders geschützt, du darfst weder die Tiere töten noch das Nest zerstören. Wird ein Nest früh gemeldet, lässt es sich meist umsiedeln; nur wenn die Lage das unmöglich macht, kommt eine Beseitigung mit schriftlicher Genehmigung in Betracht. Der neue Standort muss mindestens fünf Kilometer vom alten entfernt liegen, und dafür sucht die Stadt Hornissenpaten mit Garten, Wald- oder Wochenendgrundstück. Ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberatende schätzen die Lage vor Ort ein.
- Mein Haustier wird vermisst, wo frage ich nach?
- Bei zwei Stellen. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb kümmert sich um Kleintiere, die auf der Straße ums Leben gekommen sind, und nimmt auch Meldungen vermisster Haustiere entgegen. Parallel meldest du das Tier beim Tierschutzverein, der Listen für vermisste und zugelaufene Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel führt. Halte Chip- oder Tätowierungsnummer und die Registrierung bereit, sonst lässt sich ein aufgegriffenes Tier nicht zuordnen.
- Wer prüft eine Tierarztrechnung, wenn ich sie für falsch halte?
- Der Tierärztliche Bezirksverband Schwaben, in dessen Bezirk Augsburg liegt. Er sieht eine Rechnung im Auftrag von Tierhaltern daraufhin durch, ob sie nach den geltenden Abrechnungsvorschriften erstellt wurde, und vermittelt als Schlichtungsstelle zwischen Praxis und Halter. Ein Gutachten über die Behandlung selbst erstellt er nicht; das müsstest du gesondert beauftragen. Richtet sich deine Beschwerde gegen eine Klinik in der Rechtsform einer Gesellschaft statt gegen eine bestimmte Tierärztin, ist die Kammer nicht zuständig, weil berufsrechtliche Maßnahmen nur natürliche Personen treffen können.
- Woran erkenne ich eine echte Tierklinik?
- An der Genehmigung der Bayerischen Landestierärztekammer. Die Bezeichnung Tierärztliche Klinik darf nur führen, wer sie beantragt hat und die Mindestanforderungen erfüllt: mindestens acht Beschäftigte, darunter vier ganztags tätige Tierärztinnen oder Tierärzte und vier nichttierärztliche Kräfte, von denen zwei Tiermedizinische Fachangestellte sein müssen. Eine Klinik muss außerdem das ganze Jahr über Tag und Nacht dienstbereit für Notfälle sein, entweder selbst oder gemeinsam mit benachbarten Kliniken, deren Dienst dann bekannt gemacht wird. Der Tierärztliche Bezirksverband Schwaben sieht sich das mindestens alle fünf Jahre an.
- Was passiert nach einem Beißvorfall?
- Das Ordnungsamt nimmt die Meldung über ein eigenes Formular entgegen und ermittelt den Sachverhalt. Zur Verhütung künftiger Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum kann es dem Halter dann Anordnungen machen, etwa Leinenzwang oder Maulkorbzwang für den betroffenen Hund. Anlass ist der Vorfall, nicht die Rasse: Als Beispiele nennt die Stadt den Beißvorfall zwischen zwei Hunden und den Ansprung eines Menschen durch einen Hund.
- Mein Haustier ist gestorben, was ist in Augsburg erlaubt?
- Beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb kannst du ein totes Haustier nicht abgeben. Die Stadt nennt als Wege den zugelassenen Tierfriedhof, das Tierkrematorium und die Tierkörperbeseitigungsanlage, die verendete Tiere auf Wunsch auch zu Hause abholt; daneben nehmen Tierarztpraxen tote Tiere an. Eine Beerdigung im eigenen Garten ist nach Angaben der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt; welche das sind, sagt sie selbst nicht, sondern verweist auf die zuständigen Fachseiten. Für eine Tierruhestätte verweist sie auf die Aktionsgemeinschaft der Tierversuchsgegner und Tierfreunde in Schwaben, die seit 1998 in Haunstetten Rasengräber anlegt, in denen auch eine Zweitbestattung möglich ist. Auf den städtischen Friedhöfen ist dafür kein Platz: Die Friedhofssatzung widmet sie den Gemeindeeinwohnern und lässt von Tieren nur Blindenhunde auf das Gelände.
- Mein Pferd ist gestorben und soll eingeäschert werden, was verlangt Bayern?
- In Bayern tragen die Landkreise und kreisfreien Gemeinden die Beseitigungspflicht und haben sie an Unternehmen und Zweckverbände weitergegeben; dorthin gehört der Körper eines Pferdes, Esels oder Maultiers zunächst. Wer stattdessen kremieren lassen will, beantragt eine Ausnahmegenehmigung bei der Behörde, in deren Einzugsgebiet der Tierkörper liegt, und zwar erst nach dem Tod des Tieres: Eine Genehmigung auf Vorrat schließt das bayerische Merkblatt aus. In den Antrag überträgst du die Seriennummer des Equidenpasses, die Transpondernummer und bei registrierten Zucht- und Nutzequiden die eindeutige Lebensnummer; die Tierärztin bestätigt darauf, dass keine Anzeichen einer gelisteten Tierseuche vorliegen, und ordnet das Tier seinem Pass zu. Abtransportiert werden darf erst, wenn die Behörde zugestimmt hat, und nur durch ein registriertes Transportunternehmen, das ein Handelspapier ausstellt; den Durchschlag bewahrst du mindestens zwei Jahre auf. Innerhalb von dreißig Tagen legst du der Behörde eine Kopie dieses Papiers und den Nachweis der Kremierung vor und schickst den Equidenpass an die ausstellende Stelle zurück.