Für den Auslauf weisen die Berliner Forsten allein im Wald zwölf Gebiete mit zusammen rund 1.220 Hektar aus und halten fest, dass keine andere deutsche oder europäische Stadt ein solches Angebot hat; den Hundebestand der Stadt schätzen sie auf 150.000 bis 200.000 Tiere. Das Tierheim in Falkenberg entstand 2001 auf 16 Hektar, nennt sich Europas größtes Tierheim und versorgt dort täglich rund 1.300 Tiere. Auf dem Gelände stehen dafür sechs Hundehäuser, vier Katzenhäuser, ein Kleintierhaus, ein Vogelhaus, ein Tierschutz-Bauernhof und eine Station für Reptilien, Affen und andere exotische Tiere. Zwei zoologische Einrichtungen teilen sich die Stadt: der Zoo Berlin mit rund 20.000 Tieren aus knapp 1.200 Arten, nach eigener Angabe der artenreichste Zoo der Welt, und der Tierpark Berlin mit rund 10.000 Tieren in dem, was er den größten Landschaftspark Europas nennt. Für Fuchs, Waschbär, Steinmarder, Wildschwein und Wildkaninchen betreibt der NABU Berlin im Auftrag der Jagdbehörde eine eigene Wildtierberatung.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Berlin
- Gibt es in Berlin eine Leinenpflicht?
- Ja, seit dem 1. Januar 2019, als die Durchführungsverordnung zum Hundegesetz in Kraft trat. Angeleint wird im gesamten Stadtgebiet, und ohne eine Befreiung läuft dein Hund nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und auf Hundefreilaufflächen ohne Leine. Hunde der Rasseliste und Hunde, die das Ordnungsamt als gefährlich eingestuft hat, dürfen auch dort nicht frei laufen: Für sie gilt in der Öffentlichkeit eine besondere Leinenpflicht, unabhängig von der Sachkunde der haltenden Person, und aufheben kann sie nur das Ordnungsamt auf Antrag im Einzelfall. Der Hundeführerschein hebt die Leinenpflicht nicht überall auf, sondern erweitert den Freilauf um zwei Sorten von Flächen: Mit Sachkundebescheinigung darfst du den Hund neben den Auslaufgebieten auch auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine führen. Angeleint bleibt er trotzdem in Grün- und Erholungsanlagen, in nicht freigegebenen Waldflächen, auf Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenkolonien, in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Wohnhäusern, in Läden und Verwaltungsgebäuden, in Bussen und Bahnen und an Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und bei einer läufigen Hündin.
- Wo darf mein Hund in Berlin frei laufen?
- In den zwölf Hundeauslaufgebieten im Wald und auf den Hundefreilaufflächen der Bezirke, sonst nirgends: Im übrigen Wald gilt nach dem Landeswaldgesetz und dem Hundegesetz ausnahmslos Leinenpflicht, und die ältesten dieser Auslaufgebiete bestehen seit mehr als siebzig Jahren. Für jedes Gebiet veröffentlichen die Berliner Forsten eine eigene Karte, denn eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete gehören nicht dazu. Vor Ort geht die Beschilderung vor: Auch innerhalb eines Auslaufgebiets kann es gesperrte oder nicht betretbare Flächen geben, die auf keiner Karte stehen. Und für einen Teil der Hunde öffnen diese Flächen sich gar nicht: Wer einen Listenhund führt oder einen Hund, den das Ordnungsamt als gefährlich eingestuft hat, bleibt auch im Auslaufgebiet an der Leine, bis das Ordnungsamt im Einzelfall etwas anderes erlaubt.
- Muss ich meine Katze in Berlin kastrieren lassen?
- Wenn du ihr unkontrollierten Freigang gibst, ja. Seit dem 9. Juni 2022 gilt im gesamten Stadtgebiet die Katzenschutzverordnung: Freigängerkatzen müssen kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei einer von der Senatsverwaltung anerkannten Registerstelle eingetragen sein. Eine Ohrtätowierung ersetzt den Chip nicht, und Sterilisation oder eine hormonelle Behandlung zählen nicht als Unfruchtbarmachung. Als kontrolliert gilt der Auslauf, wenn du die Katze an der Leine führst oder ein unüberwindbarer Zaun, eine Mauer oder ein Katzennetz sie hält. Züchterinnen und Halter narkoseunfähiger Katzen sind davon nicht ausgenommen: Auch sie dürfen keinen unkontrollierten Ausgang gewähren und können nur im Aufgriffsfall von der Kastrationsanordnung befreit werden.
- Muss ich meinen Hund in Berlin anmelden?
- Ja, und der kürzeste Weg führt über das Zentrale Hunderegister: Seit dem 1. Januar 2024 gilt diese Anmeldung zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt, seit November desselben Jahres auch die Abmeldung. Meldest du umgekehrt nur beim Finanzamt, fehlt der Registereintrag weiterhin und du musst ihn nachholen. Zeit hast du einen Monat nach dem Kauf oder nach dem Zuzug nach Berlin, bei einem Welpen bis zum Ende des vierten Lebensmonats. Zuständig für die Steuer ist dein Wohnsitzfinanzamt; befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Hunde aus dem Tierheim und Haltende mit Bürgergeld oder Grundsicherung.
- Darf ich im Berliner Wald reiten?
- Ja, aber nur auf den gekennzeichneten Reitwegen; die Berliner Forsten unterhalten davon mehr als 200 Kilometer. Vorher besorgst du dir eine Reiterlaubnismarke, die jedes der vier Forstämter und das Landesforstamt ausgibt; sie gilt ein Jahr von April bis März und muss beim Ausritt gut sichtbar am Zaumzeug hängen. Ohne Marke oder abseits der Wege zu reiten ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Forsten bitten außerdem darum, Wegkreuzungen und Begegnungen mit anderen Waldbesuchern im Schritt zu passieren, und halten fest, dass die Belange der übrigen Nutzergruppen rechtlich Vorrang vor denen der Reitenden haben.
- Wo finde ich in Berlin nachts eine Tierklinik?
- Berlin hat keinen zentral organisierten Notdienst und keine einheitliche Rufnummer; die Tierärztekammer rät zur eigenen Suche im Netz und führt daneben eine dreiteilige Übersicht: Kliniken mit durchgehendem Notdienst für Klein- und Heimtiere, Spezialkliniken für Pferde, Klauentiere und Reproduktionsmedizin sowie Praxen mit Wochenend- und Feiertagsdiensten. Die Kammer weist zugleich auf Kapazitätsengpässe in allen Tierkliniken hin und bittet, sie nur bei lebensbedrohlichen Zuständen aufzusuchen, weil sonst Wartezeit entsteht oder ein nicht dringender Fall abgewiesen wird.
- Brauche ich für meine Hundeschule in Berlin eine Erlaubnis?
- Ja, und zwar bevor du die erste Stunde gibst. Wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder Halterinnen und Halter dabei anleitet, braucht seit dem 1. August 2014 eine tierschutzrechtliche Erlaubnis; das gilt für Hundeschulen ebenso wie für Hundepsychologen, nicht aber für Tierärztinnen, die im Rahmen ihrer Praxis verhaltenstherapeutisch arbeiten. Beantragt wird sie beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks, in dem dein Betriebssitz liegt; die Sachkunde weist du über eine passende Ausbildung nach, etwa bei einer Tierärztekammer oder einer Industrie- und Handelskammer, sonst über ein Fachgespräch bei der Behörde.
- Wer braucht in Berlin sonst noch eine tierschutzrechtliche Erlaubnis?
- Fast jeder Betrieb, der gewerblich mit Tieren arbeitet, und immer vor dem Start. Das Land nennt unter anderem die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung, gewerbsmäßige Zucht und Haltung, den Tierhandel, Reit- und Fahrbetriebe, Tierbörsen sowie Personen und Vereine, die Hunde und Katzen aus dem Ausland weitervermitteln. Die verantwortliche Person muss Sachkunde und Zuverlässigkeit belegen, die Räume müssen zur Tierart passen, und der Antrag geht an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks, in dem der Betrieb liegt.
- Wer darf in Berlin den Hundeführerschein abnehmen?
- Nur Personen, die die Senatsverwaltung dafür anerkannt hat. Es gibt drei Anerkennungen, für die Sachkundeprüfung, für Wesenstests und für Rassegutachten; verlangt werden persönliche Zuverlässigkeit, vertiefte Kenntnisse über Haltung, Sozialverhalten und Ausbildung von Hunden sowie ein Führungszeugnis. Die Anerkennung gilt allein für Berlin, und die Senatsverwaltung führt dazu ein öffentliches Verzeichnis mit 96 Einträgen.
- Mein Hund gehört zu einer gelisteten Rasse, was kommt auf mich zu?
- Als gefährlich gelten in Berlin Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Die Haltung zeigst du unverzüglich beim Ordnungsamt deines Bezirks an, mit Rasse, Chipnummer, Geschlecht, Geburtsdatum und dem bisherigen Halter; ein Führungszeugnis beantragst du binnen drei Wochen, Haftpflichtversicherung, Sachkunde und Wesenstest weist du binnen acht Wochen nach, und ist der Hund dann noch keine fünfzehn Monate alt, folgt der Wesenstest vier Wochen nach diesem Alter. Ab dem siebten Lebensmonat gilt Maulkorbpflicht, von der auch eine bestandene Sachkundeprüfung und ein positiver Wesenstest nicht befreien. Als gefährlich kann das Ordnungsamt außerdem einen Hund jeder anderen Rasse einstufen, wenn er sich entsprechend verhalten hat, etwa nach einem Bissvorfall oder gefahrdrohendem Anspringen.
- Darf ich in Berlin einen Welpen von privat kaufen?
- Nein. Hunde unter einem Jahr darfst du nur bei sachkundigen Personen erwerben: bei Betrieben mit tierschutzrechtlicher Handelserlaubnis, bei Tierärztinnen, anerkannten Hundetrainern, Diensthundeführerinnen, von der Senatsverwaltung anerkannten Sachverständigen sowie bei Tierheimen mit dieser Erlaubnis. Die abgebende Person muss dir eine Erwerbsbescheinigung ausstellen, aus der ihre Identität, ihre Sachkunde und die Rasse oder Kreuzung hervorgehen; die hebst du auf, solange du den Hund hältst, und legst sie der Behörde auf Verlangen vor.
- Was muss mein Hund draußen tragen?
- Ein Halsband mit deinem Namen und deiner Anschrift, sobald er die Wohnung oder das eigene Grundstück verlässt. Für alle ab dem 1. Januar 2005 angeschafften Hunde kommen ein Chip und eine Haftpflichtversicherung dazu. Seit dem 1. Januar 2022 muss außerdem jeder Hund im Zentralen Register stehen; eine Anmeldung bei einem anderen Haustierregister ersetzt das nicht.
- Was gilt im Hundeauslaufgebiet selbst?
- Dein Hund muss in deinem Einwirkungsbereich bleiben und jederzeit zurückkommen, sonst gilt auch dort Leinenpflicht. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete gehören nicht zum Auslaufgebiet, und Wild zu hetzen ist verboten. Auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen und an öffentliche Badestellen darf er gar nicht, ausgenommen sind als solche gekennzeichnete Hundebadestellen.
- Darf ich in Berlin eine Riesenschlange oder eine Vogelspinne halten?
- Privat ist die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten in Berlin verboten; die Senatsverwaltung nennt dafür Menschenaffen, große Raubkatzen, Panzerechsen, Giftschlangen sowie giftige Spinnen und Skorpione. Für eine zweite Gruppe kann das bezirkliche Ordnungsamt eine Ausnahme erteilen, und dazu gehören auch Spinnen: aufgeführt sind Riesenschlangen, die ausgewachsen mindestens zwei Meter erreichen können, Warane ab einer Kopf-Rumpf-Länge von fünfzig Zentimetern, alle Krustenechsen, Schnapp- und Geierschildkröte sowie einzelne Vogelspinnen der Gattungen Poecilotheria und Haplopelma. Verlangt werden Sachkundenachweis, geeignete Räume und ein Führungszeugnis.
- Muss ich melden, dass ich eine geschützte Schildkröte halte?
- Ja, unverzüglich zu Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde deines Bezirks, online oder formlos schriftlich. Anzugeben sind Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen, dazu ein Nachweis, dass das Tier legal zu dir gekommen ist. Auch das Ende der Haltung ist zu melden, bei Tod, Verkauf, Entweichen oder Diebstahl, ebenso ein Umzug.
- Muss ich Hühner, Schafe oder Bienen in Berlin anmelden?
- Ja, und zwar vor Beginn der Haltung beim Ordnungsamt deines Bezirks, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht; die Bezirke unterscheiden dabei nicht zwischen Hobby und Gewerbe. Erfasst sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer ebenso wie Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Truthühner, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Laufvögel; je Standort bekommst du eine Registriernummer. Für Geflügel kommen ein Bestandsregister über Zu- und Abgänge, die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und Puten, die ausdrücklich auch für Hobbyhaltungen gilt, und die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse hinzu. Bienenvölker meldest du mit Zahl und Standort; Völker aus einem anderen Bezirk brauchen ein Gesundheitszeugnis der dortigen Veterinärbehörde.
- Ich habe ein Tier gefunden, wohin bringe ich es?
- Vorrangig zu einem Ordnungsamt: Sie nehmen Fundtiere in Berlin als Erstes entgegen, und jeder der zwölf Bezirke hat eines. Innerhalb der Geschäftszeit nehmen auch die Tiersammelstelle des Bezirksamtes Lichtenberg, die auf dem Gelände des Tierheims liegt, und die Polizei Tiere an; einen Ausweis solltest du mitbringen. Der Tierschutzverein selbst kann Fundtiere grundsätzlich nicht abholen. Kannst du das Tier nicht selbst bergen, verständigst du Polizei oder Feuerwehr. Bei einer unkastrierten Katze zählt die Zeit: Lässt sich die haltende Person binnen fünf Tagen nicht ermitteln, darf die Behörde sie auf deren Kosten kastrieren lassen.
- Ich habe einen Jungvogel gefunden, bringe ich ihn zur Wildvogelstation?
- Besser nicht ohne Anruf. Die Wildvogelstation bittet ausdrücklich darum, Wildvögel nicht unangemeldet zu bringen, weil dort keine tiermedizinische Versorgung möglich ist, und berät vorher telefonisch. Ein flügger Jungvogel, der noch nicht sicher fliegt, bleibt, wo er ist: Seine Eltern versorgen ihn weiter, auch wenn du ihn angefasst hast. Eine Jungvogelaufzucht kann die Station nicht übernehmen. Verletzte Vögel gehören stattdessen in die Klein- und Heimtierklinik der Freien Universität.
- Was tue ich nach einem Wildunfall?
- Unfallstelle absichern, das Tier an den Straßenrand ziehen, Polizei und die jagdausübungsberechtigte Person verständigen. Das Tier ins Auto zu laden gilt als Wilderei. Ist es verletzt geflohen, markierst du die Stelle und gehst ihm nicht nach; die Nachsuche übernimmt ein Jäger mit Hund.
- Darf ich mein Haustier im Garten begraben?
- Ein Heimtier ja, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, nicht unmittelbar an öffentliche Wege oder Plätze grenzt und mindestens fünfzig Zentimeter Erde über dem Tier liegen. In öffentlichen Grünanlagen ist es verboten. Ohne Garten bleiben die Tierarztpraxis, ein angemeldeter Tierfriedhof oder ein zugelassenes Krematorium; auf dem Tierfriedhof des Tierheims sind Einzelgräber allerdings nur noch für kleinere Tiere bis hin zu kleinen Hunden frei.
- Was gilt für Kutschpferde in Berlin?
- Wer gewerblich mit Pferdefuhrwerken unterwegs ist, braucht eine widerrufliche tierschutzrechtliche Erlaubnis vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks. Dazu kommen die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe, zuletzt von 2019: Sie begrenzen die Arbeitszeit der Pferde, regeln Pausen und deren Bedingungen, verlangen je Gespann eine erfahrene Begleitperson und stoppen den Betrieb ab dreißig Grad.
- Mein Hund lebte schon vor dem Hundegesetz bei mir, darf er ohne Leine?
- Nur ein Stück weit. Wer seinen Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten hat, führt einen Bestandshund und braucht dafür keine Sachkundebescheinigung. Die Befreiung reicht aber nur so weit, dass du ihn zusätzlich zu den Auslaufgebieten auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachflächen ohne Leine führen darfst; überall sonst bleibt die Leinenpflicht. Auf einen Hund der Rasseliste überträgt sich das nicht: Die Befreiung betrifft die allgemeine Leinenpflicht, und daneben steht für gefährliche Hunde eine besondere, von der nur das Ordnungsamt im Einzelfall abweicht. Die Befreiung gilt außerdem nur, solange du selbst oder die im selben Haushalt lebende Partnerin den Hund ausführt. Bei einer Kontrolle musst du die frühere Haltung belegen können, etwa über die Haftpflichtpolice, den Steuerbescheid, den Eintrag im Heimtierausweis oder eine Registrierung.
- Ich führe gewerblich Hunde aus, brauche ich dafür eine Genehmigung?
- Ab dem fünften Hund ja. Wer gewerbsmäßig mehr als vier Hunde gleichzeitig führt, braucht eine Genehmigung des Ordnungsamtes, das für den Betriebs- und Geschäftssitz zuständig ist; sie kann Auflagen zur Zahl der geführten Hunde und zum Transportfahrzeug enthalten. Nachzuweisen sind vertiefte Kenntnisse über die sichere und tierschutzgerechte Haltung, das Sozialverhalten, art- und rassetypische Eigenschaften sowie Erziehung und Ausbildung von Hunden, dazu die Fähigkeit, auch charakterlich schwierige oder gefährliche Tiere sicher zu führen. Für die Zuverlässigkeit legst du ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vor.
- Ich habe eine Asiatische Hornisse gesehen, wohin melde ich das?
- An den Hymenopterendienst des NABU Berlin, der die Meldungen im Auftrag der Senatsverwaltung sichtet; hilfreich sind ein Foto oder ein kurzes Video und eine genaue Ortsangabe. Töten solltest du das Tier nicht, denn die Verwechslung mit der streng geschützten Europäischen Hornisse ist häufig: Die heimische Art hat einen überwiegend gelben Hinterleib und fliegt auch nachts, die eingewanderte ist dunkel gefärbt, hat gelbe Beine und eine orangefarbene Binde am Hinterleib. Der erste Berliner Nachweis stammt aus Schöneberg im September 2023, im September 2026 kam ein Totfund in Neukölln dazu. Nester hängen meist hoch in Baumkronen; seit die Art bundesweit als etabliert gilt, müssen sie nicht mehr in jedem Fall beseitigt werden, und entfernen darf sie nur, wer Sachkunde und Ausrüstung mitbringt.
- Muss ich mein Geflügel in Berlin aufstallen?
- Angeordnet ist das derzeit nicht, empfohlen aber schon. Zuständig sind in Berlin die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke, und eine Aufstallungspflicht käme als Allgemeinverfügung des Bezirksamtes, nicht vom Senat. Im Seuchenzug 2025 und 2026 traf die Geflügelpest hier Wasser- und Greifvögel sowie erstmals Kraniche, das Hausgeflügel blieb verschont; der erste Fall wurde im Oktober 2025 diagnostiziert. Die Senatsverwaltung rät, Nutz- und Ziergeflügel in Ställen oder abgedeckten Volieren zu halten, sobald der Vogelzug einsetzt oder in der Nähe tote Wildvögel gefunden werden. Tote Kraniche, Möwen, Wasser-, Raben- und Greifvögel meldest du dem Veterinäramt deines Bezirks, ohne sie anzufassen.
- Darf ich in Berlin ein Schaf oder ein Schwein selbst schlachten?
- Für den eigenen Verbrauch ja, aber nur angemeldet. Wer außerhalb eines zugelassenen Schlachthofs ein Schaf, eine Ziege, ein Rind oder ein Schwein schlachten will, meldet das Tier vorher beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht seines Bezirks zur amtlichen Schlachttieruntersuchung und zur Fleischuntersuchung an; bei Schweinen kommt die Trichinenuntersuchung dazu. Vor dem Blutentzug ist eine vollständige Bewusstseinsausschaltung vorgeschrieben. Betäubungsloses Schlachten ist Privatpersonen verboten und nur in besonders zugelassenen Schlachtstätten möglich, und in Berlin hat keine Schlachtstätte eine solche Ausnahmegenehmigung.
- Ich habe Ratten im Hof, was muss ich tun?
- Melden und bekämpfen lassen, beides zusammen. Ratten zählen in Berlin zu den Gesundheitsschädlingen: Der Befall ist unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirks anzuzeigen, und zugleich beauftragt die Eigentümerin oder die Hausverwaltung eine Fachkraft; als Mieterin wendest du dich an sie, auf öffentlichem Land handelt das Bezirksamt. Nach der Bekämpfung geht das Ergebnis samt der eingesetzten Mittel schriftlich an das Gesundheitsamt. Wespen, Mücken, Käfer und Mäuse fallen nicht unter die Meldepflicht. Selbst zu ködern führt selten weiter: Rattengift mit Antikoagulanzien der zweiten Generation bleibt geschulten berufsmäßigen Anwendern vorbehalten, und ohne festgestellten Befall darf ohnehin nicht ausgebracht werden.
- Ein Waschbär wohnt auf meinem Dachboden, wer hilft?
- Beraten kann dich die Wildtierberatung des NABU, die im Auftrag der Jagdbehörde arbeitet; handeln musst du selbst, denn für Wildtiere im Siedlungsbereich besteht keine behördliche Zuständigkeit zur Bestandsregulierung. Fangen, umsetzen oder töten darfst du das Tier nicht: Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, Fallen sind in Berlin grundsätzlich verboten, in Wohngebieten ist die Jagd untersagt, und von Februar bis September gilt Schonzeit. Ein einmal gefangenes Tier darf gar nicht mehr freigelassen werden. Was hilft, ist Aussperren: den Einstieg abends verschließen, wenn das Tier draußen ist, Fallrohre und Stämme mit glatten Manschetten sichern und Äste einen Meter vom Dach zurückschneiden. Duftstoffe, Geräusche, Licht und Ultraschall bringen nichts.
- Was hilft gegen den Marder im Motorraum?
- Am zuverlässigsten ein elektrisches Abwehrsystem nach dem Weidezaunprinzip, das eine Werkstatt einbaut, dazu Wellrohr aus hartem Kunststoff über den gefährdeten Kabeln; eine Motorwäsche nimmt den Geruch des Vorgängers weg, der das Beißen überhaupt auslöst. Steinmarder verteidigen nämlich ihr Revier, und darum häufen sich Schäden nach einem Parkplatzwechsel zwischen zwei Revieren und im Frühjahr vor der Paarungszeit. Im Dach ist die Lage anders: Öffnungen ab etwa viereinhalb Zentimetern reichen ihnen, Kaninchendraht und Bauschaum halten sie nicht auf, und von März bis Juli darfst du sie nicht aussperren, weil sonst die Jungen verhungern.
- Wildschweine wühlen in meinem Garten, was darf ich tun?
- Sichern, nicht selbst eingreifen. Für Schäden außerhalb der Jagdbezirke gibt es keinen Ersatz, und das Grundstück zu sichern ist Sache der Eigentümer: Empfohlen wird ein stabiler Zaun von mindestens anderthalb Metern Höhe, etwa vierzig Zentimeter tief eingegraben und im Boden nach außen gebogen, alternativ ein Elektrozaun mit Warnschildern für Vorbeigehende. Offene Komposthaufen, Fallobst und abgeladene Gartenabfälle locken die Tiere an und sind der häufigste Grund, warum sie wiederkommen; Wildtiere zu füttern ist in Berlin ohnehin verboten. Begegnest du einer Rotte, bleibst du ruhig, gehst langsam zurück und lässt den Tieren einen Fluchtweg, eine Bache mit Frischlingen umgehst du weiträumig, und den Hund nimmst du an die Leine.
- Ich habe ein totes Wildschwein gefunden, wen verständige ich?
- In den Berliner Forsten das zuständige Forstamt, außerhalb der Forsten das Bezirksamt. Den Fundort meidest du weiträumig und hältst Hunde davon fern, damit der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nicht an Schuhen oder Pfoten weiterwandert. Für Menschen ist die Seuche ungefährlich, für Haus- und Wildschweine dagegen fast immer tödlich. Weil sie über Fleischerzeugnisse verschleppt wird, gehören Speisereste in einen geschlossenen Abfallbehälter und nicht in die Landschaft, und wer mit Hund unterwegs ist, sorgt dafür, dass dieser Wild weder hetzt noch stört.
- Ich habe ein verletztes Wildtier gefunden, wohin damit?
- Berliner Wildtiere versorgt die Klein- und Heimtierklinik der Freien Universität rund um die Uhr, und für Finderinnen und Finder ist die Behandlung kostenfrei; Tiere aus Brandenburg nimmt sie nur an, wenn es Greifvögel oder Eulen sind. Ein verletztes, hilfloses oder krankes Wildtier darfst du aufnehmen, um es gesund zu pflegen. Eine Nottötung setzt voraus, dass an der Aussichtslosigkeit keinerlei Zweifel besteht, und gehört in tierärztliche Hand. Bei Waschbär, Marderhund und Nutria kommt das Freisetzungsverbot für invasive Arten hinzu: Ein aufgenommenes Tier darf nicht an anderer Stelle wieder ausgesetzt werden.
- Ich möchte meine Nachzucht verkaufen, brauche ich eine Genehmigung?
- Bei streng geschützten Arten ja, und dafür ist die Oberste Naturschutzbehörde bei der Senatsverwaltung zuständig, nicht dein Bezirk. Sie erteilt die Vermarktungsgenehmigung, ohne die Kauf und Verkauf von Arten des Anhangs A verboten bleiben; als Vermarkten zählt auch das Zurschaustellen, Vorrätighalten oder Befördern zu kommerziellen Zwecken. Nachweisen musst du die legale Herkunft, bei eigener Zucht über eine Nachzuchtbestätigung oder Angaben zu den Elterntieren, dazu aussagefähige Fotos. Gekennzeichnet wird bei Vögeln vorrangig mit einem geschlossenen Ring, bei Säugetieren und Reptilien mit einem Transponder oder einer Fotodokumentation; über Abweichungen entscheidet dieselbe Stelle. Die laufende Bestandsmeldung dagegen geht an die Untere Naturschutzbehörde deines Bezirks.
- Brauche ich für ein Tiershooting im Park oder im Wald eine Genehmigung?
- Sobald es gewerblich ist, ja. Der Berliner Wald darf nach dem Landeswaldgesetz zur Erholung betreten werden, alles andere ist genehmigungspflichtig: Für gewerbliches Fotografieren und für Dreharbeiten stellst du einen Antrag beim zuständigen Forstamt, und weil dazu eine Verträglichkeitsprüfung des Drehorts gehört, dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen; liegt der Ort in einem Schutzgebiet, kommt die Naturschutzbehörde hinzu. In den Parks von Grün Berlin, darunter Britzer Garten, Gärten der Welt und Tempelhofer Feld, genehmigt der Betreiber, für Mauerpark und Park am Gleisdreieck dagegen das Bezirksamt. Für die Hunde im Bild gilt dabei weiter die Leinenpflicht, es sei denn, ihr steht in einem Auslaufgebiet.
- Darf mein Hund mit in den Zoo oder in den Tierpark?
- In den Tierpark ja, in den Zoo nicht. Der Tierpark lässt Hunde an kurzer Leine auf das Gelände, höchstens zwei je Besucherin, Kotbeutel gehören dazu; sogar in die Tierhäuser dürfen sie mit, nur nicht in die begehbaren Tieranlagen, und die Beschilderung vor Ort geht jeder allgemeinen Regel vor. Andere Haustiere bleiben zu Hause. Im Zoo sind Hunde ausgeschlossen; anerkannte Assistenzhunde kommen mit ihrer Bescheinigung hinein, die du am Servicecenter vorlegst, und dürfen dort ebenfalls in die Tierhäuser, aber nicht in begehbare Anlagen.
- Ich vermute eine Tierquälerei, an wen wende ich mich?
- An das Ordnungsamt des Bezirks, in dem das Tier gehalten wird; ist der Ort unbekannt, geht die Meldung an die Behörde, in deren Bezirk du den Vorfall beobachtet hast. Jeder der zwölf Bezirke hat dafür eine Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. In die Anzeige gehören Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls, die betroffenen Tiere und die ihnen zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden sowie beteiligte Personen und Zeugen; verlangt wird eine unterschriebene Zeugenaussage mit Anschrift, anonym geht es also nicht. Daneben ist die oder der Landestierschutzbeauftragte eine eigene Ansprechstelle für Bürgerinnen und Tierschutzorganisationen.