Der Tierschutzverein Düsseldorf begann 1873 als Geflügel-Züchter-Verein. Nach dem Zweiten Weltkrieg kümmerte sich Clara Vahrenholz um Hunde und Katzen, die in den Ruinen der Stadt Zuflucht gefunden hatten. Die Verwaltung stellte ihr ein ehemaliges Arbeitslager und Futter zur Verfügung und ernannte sie zur ersten Leiterin des Tierheims in Rath, das der Verein bis heute betreibt. Ohne Eintritt zugänglich ist der städtische Wildpark im Grafenberger Wald, angelegt 1927, mit rund 100 Tieren von Rothirsch und Muffelwild bis zu Wildkatze und Waschbär. Der Aquazoo Löbbecke Museum gehört ebenfalls der Stadt und führt Zoo, Aquarium und Naturkundemuseum in einem Haus zusammen, mit über 570 Tierarten.
Tierexperten & Anbieter in Düsseldorf
Beliebte Kategorien in Düsseldorf
Lokale Anbieter direkt in Düsseldorf
Marion Leugers SchnüffelBar
Große Auswahl an natürlichem Nass- & Trockenfutter ohne Zusatzstoffe. exklusive Marken, schneller Versand
MUSTAX GmbH
Der Vertrieb mit Futtermitteln und Nahrungsergänzungen für Tiere sowie Sportbekleidung, -zubehör, insbesondere für den Reitsport und Bedarfsartikel für den Tiersport.
YAVU Horse Racing UG (haftungsbeschränkt)
Der Betrieb von Pferderennen, die Pferdezucht, das Marketing und der Handel mit Pferden und anderen Tieren.
Juliette Piotrowski - horsecare and more GmbH
Anwendung und Handel mit Geräten aller Art zur gesundheitlichen Unterstützung, Regeneration und Rehabilitation von Pferden, Hunden und Katzen, Handel mit Reitsportartikeln im weitesten Sinne, Durchführung von Seminaren und Fortbildungen zur Wissensvermittlung und Weiterbildung im Bereich Pferdepflege und Pferdegesundheit, Reiterweiterbildung, Handel mit Nahrungsergänzungen und Futtermitteln sow...
Barney & Baxter Deutschland GmbH
Der Verkauf und Vertrieb von und Handel mit Waren aller Art, insbesondere solcher, die im Zusammenhang mit dem Reitsport stehen.
Häufige Fragen für Tierhalter in Düsseldorf
- Ich habe in Düsseldorf ein Tier gefunden, was jetzt?
- Du darfst es mitnehmen, musst den Fund aber beim Fundbüro anzeigen; bleibt das Tier bei dir, informierst du das Ordnungsamt und hinterlässt dort besondere Kennzeichen des Tieres und deine Rufnummer. Bei einer zugelaufenen Katze rät die Stadt, sie erst ein paar Tage zu beobachten: Dass sie mehrfach bei dir auftaucht, heißt noch nicht, dass sie kein Zuhause hat, und regelmäßig füttern sollst du sie darum nicht. Handeln solltest du bei auffallend ungepflegtem Fell, starkem Floh- oder Zeckenbefall, offenen Wunden, kahlen Stellen oder starker Abmagerung. Bei einem Hund lohnt zuerst die Frage in der Nachbarschaft.
- Muss ich meine Katze in Düsseldorf kastrieren lassen?
- Ja, sofern sie draußen unterwegs ist. Seit dem 26. Dezember 2016 gilt eine Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet: Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen keinen unkontrollierten freien Auslauf haben, und wer das nicht sicherstellen kann, muss die Katze unfruchtbar machen lassen. Fortpflanzungsfähig ist nach der Verordnung eine Katze, die fünf Monate oder älter und nicht unfruchtbar gemacht worden ist; das Faltblatt der Stadt sagt es kürzer und nennt den fünften Lebensmonat. Jede Freigängerkatze braucht außerdem einen Mikrochip oder eine Tätowierung und einen Eintrag in dem Register, das die Stadt dafür führt. Wer züchten will, kann von der Auslaufregel eine Ausnahme beantragen und muss dafür glaubhaft machen, dass Kontrolle und Versorgung aller Nachkommen gesichert sind; an Kennzeichnung und Registrierung ändert die Ausnahme nichts.
- Gilt in Düsseldorf eine Leinenpflicht?
- Nicht überall, aber an den meisten Orten, an denen du unterwegs bist. Über die Anleinorte des Landeshundegesetzes hinaus greift die Düsseldorfer Straßenordnung: Sie zieht alle Grünanlagen und die Freizeitanlagen hinein, und in Naturschutzgebieten kommt ein striktes Wegegebot dazu. Im Stadtwald darf dein Hund dagegen auf den Wegen frei laufen, solange er unter Kontrolle steht, gehorcht und dem Jagdtrieb nicht folgt; gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bleiben auch dort angeleint. Landwirtschaftlich genutzte Flächen darfst du mit Hund gar nicht betreten, auch die Treckerspuren nicht.
- Wo darf mein Hund in Düsseldorf ohne Leine toben?
- Auf über dreißig eingezäunten Hundeauslaufplätzen, dazu auf drei Freilaufflächen, die nur beschildert und nicht eingezäunt sind. Auch dort muss dein Hund im Einwirkungsbereich bleiben und jederzeit zurückgerufen werden können, sonst gehört er selbst auf dem Auslaufplatz an die Leine. Für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen hat die Stadt keinen dieser Plätze freigegeben; das Gartenamt nennt als Grund, dass sie nicht ausbruchsicher sind. Ohne eine Fläche, die gerade für diese Hunde ausgewiesen ist, bleibt es für sie bei Leine und Maulkorb, und daran ändert auch ein Zaun nichts.
- Darf ich mit dem Hund in den Wildpark?
- Nein, auch angeleint nicht. Im Wildpark leben Rothirsche, Rehe, Muffelwild und Wildschweine, dazu Fasane und Rebhühner und ein Raubwildgehege mit Füchsen, Iltissen, Wildkatzen und Waschbären. Warum Hunde draußen bleiben, erklärt das Gartenamt an anderer Stelle: Wild fühlt sich von ihnen gehetzt, gerät in Panik und kann sich auf der Flucht verletzen. Bei abgelegten Kitzen kommt hinzu, dass die Ricke ihr Junges unter Umständen nicht mehr annimmt, wenn es Hundegeruch angenommen hat.
- Ich habe einen Jungvogel oder ein verletztes Wildtier gefunden, wer hilft?
- Meistens niemand, denn ein Jungtier ohne Eltern ist selten verwaist: In der Natur lassen Elterntiere ihren Nachwuchs zwischendurch allein, um Futter zu holen. Bei einem unverletzten Jungtier gilt darum Hände weg und zügig weitergehen. Bei vielen Arten, vor allem bei Säugetieren, nehmen die Eltern ihre Jungen nicht mehr an, wenn sie menschlichen Geruch tragen; bei Vögeln gilt das ausdrücklich nicht. Ein unbefiederter Nestling gehört zurück ins eigene Nest, ein befiederter Ästling bleibt sitzen, weil die Vogeleltern ihn auch außerhalb des Nestes versorgen. Mauersegler und Wanderfalken sind die Ausnahme: Ihr Nest liegt meist unerreichbar hoch, sie brauchen fachkundige Hilfe. Entnehmen darfst du nur eindeutig verletzte, geschwächte oder unterkühlte Tiere, und die bringst du zur Kontrolle in eine Tierarztpraxis. Wer ein Wildtier aufnimmt, trägt Unterbringung, Auswilderung, tierärztliche Versorgung und Kosten selbst und lässt es frei, sobald es genesen und selbstständig ist; eine dauerhafte Haltung ist verboten. Fragen dazu beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
- Brauche ich zum Reiten in Düsseldorf ein Kennzeichen?
- Ja, und ausgegeben wird es vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt; die Jahresreitplakette klebst du darauf. Im Wald beschränkt Düsseldorf das Reiten auf die gekennzeichneten Reitwege. Nicht geritten wird außerdem auf gekennzeichneten Fuß- und Radwegen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen; Feldraine, Böschungen, Waldschneisen und Rückegassen sind ebenfalls tabu, weil sie nicht für den Verkehr bestimmt sind.
- Muss ich anmelden, dass ich Hühner oder ein Pferd halte?
- Ja, und zwar vor dem ersten Tier. Neben der Registrierung bei der Tierseuchenkasse zeigst du die Haltung in Düsseldorf dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz an; angegeben werden die im Jahresdurchschnitt gehaltene Zahl, die Nutzungsart und der Standort. Für Pferde, Esel und ihre Kreuzungen kommt der Equidenpass dazu.
- Gelten die Geflügelpest-Regeln auch für ein paar Hühner im Garten?
- Ja, die tierseuchenrechtlichen Vorschriften gelten unabhängig von Art, Stückzahl, Zweck und Haltungsform und treffen Hobbyhaltungen genauso wie große Bestände. Führe ein Bestandsregister und versorge die Tiere mit Futter und Wasser so, dass Wildvögel nicht herankommen; dasselbe gilt für Geräte, Geschirr und Einstreu. Halte Desinfektionsmittel und Einwegschutzkleidung bereit und sorge dafür, dass du die Tiere aufstallen kannst, falls die Veterinärbehörde es anordnet. Tote Wasserwildvögel aus dem Stadtgebiet gibst du zur Untersuchung an der Kleintiersammelstelle ab oder meldest sie dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen; unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Bestand gehören ebenfalls gemeldet und tierärztlich abgeklärt.
- Muss ich eine Schildkröte oder einen Papagei melden?
- Wenn es ein Wirbeltier einer besonders geschützten Art ist, ja, und zwar unverzüglich nach dem Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde, die im Garten-, Friedhofs- und Forstamt sitzt. Anzugeben sind Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen des Tieres. Abgemeldet wird ebenso unverzüglich, und jede Veränderung im Bestand sowie jeder Standortwechsel gehören angezeigt. Dem Formular legst du bei besonders geschützten Arten einen Herkunftsnachweis bei, etwa eine Zuchtbescheinigung, bei streng geschützten Arten die Kopie der EU-Bescheinigung.
- Was brauche ich, wenn ich ein geschütztes Tier verkaufen oder tauschen will?
- Bei streng geschützten Arten eine EU-Bescheinigung, die du bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragst. Sie ist für Vermarktungshandlungen zwingend, und dazu zählen der Verkauf, das Anbieten zu Verkaufszwecken, der Tausch und der Kauf; ohne sie kann die Vermarktung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Nach der neunzehnten Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im November 2022 sind Arten neu gelistet und andere höher eingestuft worden, weshalb die Stadt Halterinnen und Halter bittet nachzusehen, ob ihr Tier inzwischen meldepflichtig geworden ist. Viele geschützte Arten müssen zudem gekennzeichnet sein, je nach Art über geschlossene Ringe, Transponder oder eine Fotodokumentation; Ringe und Transponder geben nur zwei dafür zugelassene Bundesverbände aus. Wer gewerblich züchtet oder handelt, führt außerdem Buch über seinen Bestand.
- Wo finde ich in Düsseldorf nachts einen Tierarzt?
- Über keine eigene Nummer. Für die Kreisstelle Düsseldorf führt die Tierärztekammer Nordrhein in ihrer Übersicht der Notfalldienstringe weder eine regionale Rufnummer noch aktuelle Angaben. Den Transport in die diensthabende Praxis organisierst du selbst, und wer zuerst eintrifft, kommt nicht zwangsläufig zuerst dran, weil nach Dringlichkeit behandelt wird.
- Wann brauche ich eine tierschutzrechtliche Erlaubnis?
- Sobald du gewerbsmäßig mit Tieren arbeitest, und anfangen darfst du erst, wenn sie erteilt ist. Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen führt das Verfahren und benennt die erfassten Tätigkeiten einzeln: Tierheim, Tierpension einschließlich Sport- und Freizeitpferden, jede andere gewerbsmäßige Tierhaltung, Zucht und Handel, Zurschaustellung, Tierbörsen, Reit- und Fahrbetrieb, Einfuhr und Vermittlung von Tieren aus dem Ausland, Hundetraining gegen Entgelt, Schutzhundeausbildung für Dritte und Schädlingsbekämpfung an Wirbeltieren. Gewerbsmäßig heißt dabei: selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnabsicht. Auch ein Reitverein fällt darunter, wenn er regelmäßig Pferde für Nichtmitglieder gegen Entgelt bereithält, und bei der Schutzhundeausbildung reicht schon das Bereitstellen der Plätze oder Räume. Für jede dieser Tätigkeiten gibt es ein eigenes Online-Formular.
- Darf ich mein Haustier in Düsseldorf im Garten begraben?
- Ja, auf deinem eigenen Grundstück und mit Zustimmung des Eigentümers auch auf einem fremden. Für einzelne Haustiere nennt das Umweltamt drei Bedingungen: kein Wasserschutzgebiet, mindestens 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche und nicht in der Nähe öffentlicher Wege. Steht dir kein Grundstück zur Verfügung, bringst du dein Tier zur städtischen Kleintiersammelstelle am Höherweg oder zu einem Tierfriedhof im Stadtgebiet, dessen Angaben das Amt zum Januar 2026 erneuert hat. Ist ein Großtier wie ein Pferd gestorben, verweist es auf einen Betrieb der Tierkörperbeseitigung.
- Wie melde ich meinen Hund an und wieder ab?
- Angemeldet wird beim Steueramt, persönlich, schriftlich, telefonisch oder über das Anmeldeformular, mit Name, Anschrift und Geburtsdatum der Halterin, der Rasse, der Herkunft des Hundes und dem Datum, seit dem er bei dir lebt. Ein zugelaufener Hund gilt steuerlich als aufgenommen, sobald du ihn nicht innerhalb von vier Wochen abgibst. Mit dem Steuerbescheid kommt eine nummerierte Steuermarke, die gilt, bis der Hund abgegeben wird, verloren geht oder du wegziehst. Auch die Abmeldung musst du innerhalb von vier Wochen erledigen und die Marke dabei zurückgeben; rückwirkend geht sie höchstens sechs Monate und nur mit Nachweis, etwa einer tierärztlichen Bescheinigung.
- Zahle ich für einen Hund aus dem Tierheim weniger Steuer?
- Nur beim ersten Mal: Die Befreiung gilt für höchstens zwölf Monate und für einen Hund, den du erstmals aus dem Tierheim in Rath aufnimmst, und sie läuft ausschließlich auf Antrag mit Nachweis beim Steueramt. Befreit sind außerdem Blindenführhunde, Assistenzhunde, Rettungshunde, Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen sowie Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe. Ermäßigt zahlen Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses sowie Halter von Wachhunden, deren Gebäude weit von der nächsten Bebauung entfernt liegen. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gibt es weder Befreiung noch Ermäßigung, und zwar auch nicht für die übrigen Hunde desselben Haushalts.
- Was verlangt Düsseldorf für die Haltung eines gefährlichen Hundes?
- Über die Erlaubnis entscheidet in Düsseldorf das Ordnungsamt, und welche Nachweise dafür nötig sind, gibt das Landeshundegesetz vor, nicht die Stadt. Eigen ist Düsseldorf der Schritt danach: Zur Erlaubnis verschickt das Amt eine Nachweiskarte im Scheckkartenformat, und beim Ausführen musst du sie oder die Erlaubnis selbst dabeihaben.
- Wo lege ich Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung ab?
- Beides nimmt in Düsseldorf der Amtstierarzt ab, nicht ein privater Sachverständiger: zuständig ist das Veterinärwesen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, und Termine vergibt die Behörde auf Anfrage. Mit seiner Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung beantragst du anschließend die Befreiung vom Leinen- oder Maulkorbzwang; wie weit die Befreiung dann reicht, entscheidet das Landesrecht und nicht die Stadt.
- Muss ich Hundekot in Düsseldorf aufsammeln?
- Ja, und die Pflicht steht in der Düsseldorfer Straßenordnung: Wer einen Hund ausführt, muss dafür sorgen, dass er Straßen und Anlagen nicht verunreinigt und Passanten nicht belästigt; kommt es doch dazu, bist du zur unverzüglichen Säuberung verpflichtet. Als Anlagen zählt die Verordnung alle öffentlich zugänglichen Grünanlagen, Friedhöfe, Kinderspiel- und Bolzplätze, Freizeitanlagen, Wälder, Anpflanzungen und Uferzonen, die Regel deckt also fast jeden Spazierweg der Stadt ab. Auch auf den Hundeauslaufplätzen gilt sie, worauf das Gartenamt eigens hinweist.
- Darf mein Hund mit auf den Friedhof oder auf den Spielplatz?
- Nein. Die Straßenordnung verbietet es, Tiere auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe mitzunehmen, angeleint oder nicht, und das Ordnungsamt stellt das auf seiner Hundeseite eigens klar. Für die dreizehn städtischen Friedhöfe wiederholt die Friedhofssatzung das Verbot und nimmt davon ausdrücklich Blindenhunde aus. Auf den übrigen städtischen Rasenflächen darfst du dich dagegen aufhalten; ausgenommen sind neu eingesäte oder besonders gekennzeichnete Flächen, Blumenbeete und Strauchpflanzungen.
- Darf mein Hund im Landschaftsschutzgebiet frei laufen?
- In den Düsseldorfer Landschaftsschutzgebieten ja, solange die Fläche nicht zugleich eine Park-, Garten- oder Grünanlage ist; im Rheinpark und im Schlosspark Garath bleibt die Leine deshalb dran. In Naturschutzgebieten gilt das Gegenteil: Dort ist jeder Hund anzuleinen, und zusätzlich gilt ein striktes Wegegebot. Wo die Grenzen verlaufen, zeigt der Landschaftsplan im Kartenportal der Stadt. An der Gebietsart ändert sich für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nichts, sie bleiben auch hier angeleint.
- Muss ich meinen Hund im Frühjahr anleinen?
- Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt raten dazu, ihn mindestens vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen, weil dann Brut- und Setzzeit ist. Frei laufende Hunde stöbern Gelege, Jungvögel und abgelegte Kitze auf, und junge Säugetiere werden von der Mutter oft nicht mehr angenommen, wenn sie Hundegeruch angenommen haben. Ist ein Jungtier nach dem Kontakt unverletzt, setzt du es möglichst dort wieder ab, wo du es gefunden hast. In Naturschutzgebieten und in Grünanlagen gilt die Leinenpflicht ohnehin das ganze Jahr.
- Warum soll ich die Gänse in den Parks nicht füttern?
- Weil die Düsseldorfer Straßenordnung das Füttern wildlebender Tiere außerhalb besonders gekennzeichneter Futterplätze verbietet und die Stadt das kontrolliert und ahndet. Dahinter steht das Gänsemanagement, das 2018 begonnen hat: Aus jedem gefundenen Nest in den Parkanlagen werden alle Eier bis auf ein oder zwei entnommen, denn bei einem leeren Nest würden die Vögel erneut brüten. 2025 zählte die Stadt 1.135 Gänse im Stadtgebiet, davon 812 in den Parkanlagen; ohne das Programm wären nach ihrer Rechnung mehr als 2.000 Kanadagänse zu erwarten gewesen. Am Elbsee wird zusätzlich jeden Winter die Vogelinsel für Austernfischer, Flussregenpfeifer und Möwen von Bewuchs freigehalten, auch weil Möwen Gänseeier fressen. Füttern erlaubt ist dagegen im Wildpark, dort mit mitgebrachten Äpfeln und Möhren oder mit dem Futter aus den Automaten.
- Wer ist in Düsseldorf für Ratten zuständig?
- Das hängt vom Ort ab: im öffentlichen Kanalnetz sowie an Pumpstationen und Beckenanlagen der Stadtentwässerungsbetrieb, auf öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen das Gartenamt, bei ordnungsrechtlichen Verstößen das Ordnungsamt; auf einem Privatgrundstück sind die Eigentümerin, der Eigentümer oder die Hausverwaltung dran. Selbst Gift auslegen ist auf Straßen und in Anlagen nicht erlaubt, die Straßenordnung behält die Bekämpfung dort den zuständigen städtischen Stellen vor; im Kanal hängen seit 2017 Köder an den Schachtdeckeln, die alle paar Wochen kontrolliert werden. Als Tierhalterin nimmst du den Nagern am wirksamsten die Nahrung: Tierfutter in geschlossenen Behältern aufbewahren, auf das Füttern von Enten und Tauben verzichten und am Vogelhäuschen einen Kletterschutz anbringen.
- Auf meinem Grundstück leben verwilderte Katzen, was passiert damit?
- Die Katzenschutzverordnung erlaubt der Ordnungsbehörde und den von ihr Beauftragten, freilebende Katzen in Obhut zu nehmen, zu kennzeichnen, zu registrieren und unfruchtbar machen zu lassen; danach kommen sie möglichst dort wieder in die Freiheit, wo sie aufgegriffen wurden. Als Eigentümerin oder Pächterin musst du das Betreten des Grundstücks dulden und beim Zugriff mithelfen. Wird eine Freigängerkatze aufgegriffen, sucht die Behörde zuerst die Haltungsperson; ist die Katze noch fortpflanzungsfähig, kann sie die Unfruchtbarmachung anordnen und vor dem nächsten Freigang eine tierärztliche Bestätigung verlangen. Fehlen Kennzeichnung und Registrierung ganz, kann sie Dritte damit beauftragen, und die Kosten trägt dann die Haltungsperson.
- Ich habe ein totes Tier gefunden, wer kümmert sich darum?
- Fass es nicht an: Die Todesursache ist häufig unklar, und tote Tiere können Krankheiten übertragen. Melden kannst du den Fund bei der Unteren Jagdbehörde, bei der Unteren Naturschutzbehörde oder beim Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Liegt das Tier auf einer öffentlichen Straße, übernimmt der städtische Entsorgungsbetrieb die Beseitigung; auf einem Privatgrundstück ist der Eigentümer zuständig und kann es zur Kleintierkörpersammelstelle am Höherweg bringen, mit Gummihandschuhen angefasst und in zwei Tüten dicht verpackt. Für verletzte oder verendete Tiere auf den Waldwegen ist dagegen die Forstabteilung die richtige Adresse.
- Wer ist für Wildtiere im Düsseldorfer Stadtwald zuständig?
- Die Forstabteilung, und zwar ausschließlich für den Wald: Dort meldest du ein verletztes oder verendetes Tier auf den Waldwegen. Für alle Vorfälle mit Wildtieren außerhalb des Stadtwaldes ist die Untere Jagdbehörde zuständig, bei einem Wildunfall informierst du grundsätzlich die Polizei. Der Stadtwald wird in Eigenregie bejagt, Jagderlaubnisscheine stellt die Stadt nicht aus. Wer den Jagdschein selbst machen möchte, reicht den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde im Ordnungsamt ein; die Prüfungstermine stehen in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt.
- Brauche ich zum Angeln in Düsseldorf einen Fischereischein?
- Ja, und davor die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, das rund 6.000 Anglerinnen und Angler in der Stadt betreut. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es den Schein im neuen Format: als fälschungssichere Scheckkarte mit Chip und als elektronisches Zertifikat fürs Smartphone, ausgestellt auf Lebenszeit, dazu die Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Ältere Scheine bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, längstens bis zum 31. Dezember 2030; für den Umtausch ins Scheckkartenformat musst du einmal persönlich in der Behörde erscheinen. Der Jugendfischereischein entfällt, dafür dürfen Kinder und Jugendliche von zehn bis fünfzehn Jahren ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Schein dabei ist. Mit dem Fischereischein allein darfst du noch nicht angeln: Für jedes Gewässer brauchst du zusätzlich einen Erlaubnisschein.
- Was gilt in den Fisch- und Laichschonbezirken am Rhein?
- Die Bezirksregierung hat als obere Fischereibehörde mehrere Rheinabschnitte zu Fisch- und Laichschonbezirken erklärt, bei Düsseldorf vier am rechten und einen am linken Ufer, jeweils von der Uferlinie bis höchstens zur Mittelwasserlinie. Sie schützen Laich- und Jungfischplätze der Wanderfische, allen voran des Maifischs. Verboten ist dort alles, was Ufer und Bewuchs verändert, Sohlmaterial oder Wasserpflanzen entnimmt, Erschütterungen und Lärm einträgt oder Uferbefestigungen und Anlagen schafft; ebenso Bade- und Wassersport samt Tauchen sowie Fischbesatz außerhalb des Wanderfischprogramms. Das Angeln selbst bleibt erlaubt: Die ordnungsgemäße Ausübung des Fischereirechts ist ausdrücklich ausgenommen, einschließlich des ganzjährigen Betretens von Uferbereich und Flussbett.
- Ich betreibe einen Reiterhof, brauche ich andere Reitkennzeichen?
- Ja, das Garten-, Friedhofs- und Forstamt gibt Reitkennzeichen für die gewerbliche Nutzung getrennt von denen für Privatpersonen aus, ausdrücklich auch für Reiterhöfe. Einen Neuantrag stellst du, wenn zum ersten Mal Reitabgabe entrichtet wird oder ein weiteres Pferd dazukommt; ist das Kennzeichen schon vorhanden, reicht der Folgeantrag für die Jahresreitplakette, die aufgeklebt wird. Beantragen kannst du ab dem 1. Januar für das laufende Jahr, online oder per Mail an das Gartenamt; persönliche Anschreiben verschickt die Stadt seit 2026 nicht mehr, du musst also selbst daran denken.
- Was muss ich nachweisen, wenn ich gewerbsmäßig mit Tieren arbeiten will?
- Der Antrag benennt die Tierarten, mit denen du arbeiten willst, die verantwortlichen Personen und die Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen. Die Sachkunde belegst du über Ausbildung oder bisherigen beruflichen Umgang mit Tieren; als Beispiele nennt die Stadt Zoofachverkäuferin, Tierpflegerin und Pferdewirtin. Dazu kommt ein Führungszeugnis als Beleg der Zuverlässigkeit, und die Räume müssen Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere nach dem Tierschutzrecht zulassen. Unter Umständen ist zusätzlich eine baurechtliche Nutzungsänderung nötig, worauf das Amt eigens hinweist. Mit der Tätigkeit anfangen darfst du erst, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
- Ich möchte einen Hund aus dem Ausland mitbringen, was verlangt das Amt?
- Jedes Tier, das nach Deutschland eingeführt wird, braucht einen EU-Heimtierausweis, in dem Name und Anschrift der Besitzerin, die Chipnummer und eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sind; soll das Tier an Dritte weitergegeben werden, gelten strengere Anforderungen. Am Düsseldorfer Flughafen werden immer wieder Hunde und Katzen sichergestellt und in Quarantäne gebracht, weil die Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Wer als Flugpate ein Tier begleitet, ist während des Transports verantwortlich und muss für die Unterbringung bis zur Freigabe aufkommen. Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen rät, die Einreisebestimmungen vorher mit dem zuständigen Veterinäramt zu klären, und weist darauf hin, dass für Reptilien, Amphibien, Insekten, Zierfische, Geflügel, Vögel und Bienen eigene Vorschriften gelten.
- Nimmt das Tierheim in Rath auch Kleintiere und Wildvögel auf?
- Ja. Der Tierschutzverein Düsseldorf und Umgebung ließ 2024 ein neues Kleintierhaus bauen, weil das alte für die vielen Kaninchen und Meerschweinchen zu eng geworden war; beim Tag der offenen Tür im September 2025 stand es fertig auf dem Gelände. Die Kaninchengehege sind knabbersicher, desinfizierfähig und zwischen den Nachbartieren blickdicht, damit weniger Stress entsteht, und über Durchlässe lassen sie sich für größere Gruppen verbinden. Dazu kamen eine Außenvoliere, lichte Wildvogelvolieren und eine Vogelquarantäne; Platz haben im Kleintierhaus neben Kaninchen und Meerschweinchen auch Hamster, Farbratten und Mäuse. Alles gehört zum Tierheim in Rath, das der Verein betreibt.