Das Albert-Schweitzer-Tierheim liegt auf 8.400 Quadratmetern im Nordviertel und ist nach eigener Beschreibung eines der wenigen innenstadtnahen Tierheime Deutschlands: sieben Hundehäuser, fünfzehn Katzenzimmer, ein Kleintierhaus mit Freifläche für Hühner und ein Badeteich für die Tierheimhunde. Versorgt werden dort im Jahresschnitt 450 Hunde, 400 Kleintiere und 600 Exoten. Träger ist nicht die Stadt, sondern der Tierschutzverein Groß-Essen, 1874 als Verein für Geflügel- und Singvögelzucht sowie für Tierschutz mit sechzig Mitgliedern gegründet. Bei der Unteren Naturschutzbehörde sind über 5.500 Halter mit mehr als 29.000 geschützten Exemplaren verzeichnet, und rund 27.000 Hunde waren 2026 steuerlich angemeldet.
Tierexperten & Anbieter in Essen
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Lokale Anbieter direkt in Essen
Franz Schulte Heimtierbedarf Großhandel Import Export GmbH
Der Großhandel mit Heimtierbedarfsartikeln einschließlich des Imports und des Exports.
Georg Overwien
Collie-Zuchtstätte (VDH) mit Infos zu Zuchthunden, Welpenwürfen (A–I), Wurfplanung, Gesundheitsdaten und Fotogalerien; mit Bezug zu Essen/NRW.
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Sattelkontrollen und Sattelanpassung für Pferd und Reiter – ergänzt durch Anfertigungen und Reparaturen an Reitsportartikeln sowie Hundeleinen, Halsbändern und Geschirren.
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Tierpension für Hunde, Katzen und ausgewählte Kleintiere in Essen. Familienbetrieb seit 1982 mit Unterkunft, Futter, täglichem Ausführen sowie optionalen Zusatzleistungen wie Medikamentengabe oder zusätzliche Spaziergänge.
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Reitsportgeschäft für Reitbekleidung sowie Pferde- und Ponyausstattung in Essen-Werden – stationär auf ca. 600 m², mit Secondhand-Bereich und Online-Shop.
Tako Bello UG (haftungsbeschränkt)
Der Handel mit Tierzubehör, das Beraten, Betreiben und Halten von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen.
Tierheilpraktikerin Tanja Scholly
Mobile Tierheilpraxis und Tierphysiotherapie im Ruhrgebiet für Pferde, Hunde und Kleintiere – mit Akupunktur, Blutegeltherapie, Phytotherapie, Ernährungsberatung sowie Kursen wie Erste Hilfe am Hund.
Airedale Ruhrpott Terrier
Airedale-Terrier-Welpen und Terrier zur Vermittlung in Essen: Informationen zu Wurfplanung, Airedale-Familie sowie Bildergalerie und Kontaktmöglichkeiten.
Hufotel GmbH
Der Betrieb von Pensionspferdeställen, die Erbringung sämtlicher dazugehöriger Dienstleistungen inkl. der Erteilung von Reitunterricht, die Zucht von Pferden sowie die dazugehörige Ausbildung, der Handel mit Pferden sowie der Besitz und die Bewirtschaftung der für den Gegenstand des Unternehmens notwendigen Immobilien.
Thomas Hettgen Einzelhandel mit Reitsportartikeln
Mobiler Sattelservice für Pferde in NRW: Sattelberatung, Passformkontrolle am Stall, Anpassung, Polsterung und Reparatur von Sätteln sowie Verkauf von Neu- und Gebrauchsätteln.
Häufige Fragen für Tierhalter in Essen
- Muss ich meine Katze in Essen kastrieren lassen?
- Für Freigängerinnen ja, für reine Wohnungskatzen nicht. Essen hat seine Katzenschutzverordnung bereits im März 2016 erlassen. Als fortpflanzungsfähig zählt dort jede Katze, die fünf Monate oder älter und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist; wer bei ihr den unkontrollierten Auslauf nicht sicher verhindern kann, muss sie tierärztlich unfruchtbar machen lassen. Freigängerkatzen müssen zusätzlich per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und bei einem Haustierregister eingetragen sein.
- Gibt es in Essen eine Leinenpflicht?
- Ja. Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt müssen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen an der Leine geführt werden, ausgenommen auf den gekennzeichneten Hundewiesen; einen gefährlichen Hund und einen Hund bestimmter Rassen nimmt auch diese Ausnahme nicht von der Leine. Die Anleinorte des Landeshundegesetzes kommen obendrauf.
- Muss ich meinen Hund in Essen anmelden?
- Binnen zwei Wochen nach der Aufnahme, die Abmeldung binnen eines Monats nach dem Ende der Haltung. Anmeldung und Ermäßigungen laufen über das Serviceportal. Große und gefährliche Hunde meldest du zusätzlich beim Ordnungsamt an; die Steueranmeldung allein reicht dafür nicht.
- Wo finde ich in Essen nachts einen Tierarzt?
- Über den Notfalldienstring der Kreisstelle Essen, den die Tierärztekammer Nordrhein mit einer nur regional gültigen Rufnummer führt. Dein Tier musst du selbst in die Praxis bringen, einen Anspruch auf Hausbesuch oder Abholung gibt es nicht, und behandelt wird nach Dringlichkeit statt nach Reihenfolge.
- Brauche ich für meine Hundeschule in Essen eine Erlaubnis?
- Ja. Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder die Ausbildung anleitet, braucht eine tierschutzrechtliche Erlaubnis vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Angesehen werden Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person und des Betreuungspersonals; nachzuweisen sind Sachkundenachweis, Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Lassen sich Zweifel an der Sachkunde nicht ausräumen, folgen ein Fachgespräch und eine begleitete Unterrichtsstunde.
- Muss ich als Hundetrainerin ein eigenes Trainingsgelände haben?
- Nein. Die Stadt sagt ausdrücklich, dass der Beruf ganz oder teilweise mobil ausgeübt werden kann und ein Trainingsgelände keine Voraussetzung ist. Dann gibst du im Antrag die regelmäßig genutzten Trainingsorte an. Nutzt du doch einen festen Platz, wird seine Eignung für tierschutzgerechtes Training beurteilt, und nimmst du Hunde in den eigenen Haushalt auf, gehört ein Lageplan mit skizzenhafter Raumaufteilung zum Antrag.
- Was verlangt Essen für eine Tierpension oder Hundetagesstätte?
- Eine Erlaubnis, und der Antrag geht weiter als bei anderen Betrieben: Neben Sachkunde und Zuverlässigkeit brauchst du eine Konzeptbeschreibung mit den geplanten Abgabe- und Abholzeiten sowie der Betreuungsform, also Einzel- oder Gruppenhaltung, Tages- oder mehrtägige Betreuung, Haltung in Räumen oder im Freien. Dazu kommt ein Skizzenplan der Räume und Einrichtungen. Für eine Pferdepension und für die Zucht gelten eigene Anträge; bei der Zucht gibst du die Zahl der fortpflanzungsfähigen Tiere und die geplanten Würfe je Kalenderjahr an.
- Ich veranstalte eine Tierbörse, was muss ich anmelden?
- Melde die Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn beim Veterinäramt. Für gewerbliche Ausstellungen wie Tierbörsen kommt eine tierschutzrechtliche Genehmigung dazu, und aus Seuchenschutzgründen kann die Veranstaltung mit Auflagen verbunden werden. Die Meldepflicht trifft Tierausstellungen ebenso wie sonstige Veranstaltungen mit Tieren.
- Wo darf mein Hund in Essen ohne Leine laufen?
- Auf den 29 ausgewiesenen Hundewiesen, die ein besonderes Hinweisschild tragen, und auf den Waldwegen, solange du ihn sicher unter Kontrolle hast. Überall sonst gilt auf Verkehrsflächen und in Anlagen die Leinenpflicht, abseits der Waldwege darf er nur angeleint mit. Auf Liegewiesen darfst du ihn gar nicht mitnehmen. Für einen gefährlichen Hund und für einen Hund bestimmter Rassen entscheidet nicht das Schild, sondern wofür die Fläche ausgewiesen ist: Von Leine und Maulkorb befreit ihn allein ein Auslaufgebiet, das die Stadt gerade für gefährliche Hunde ausgewiesen hat, und die Essener Wiesen sind für Hunde ausgewiesen.
- Darf mein Hund am Baldeneysee oder am Ruhrufer frei laufen?
- Nein. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zählt Ufer und Böschungen von Gewässern ausdrücklich zu den Anlagen, in denen Hunde an die Leine gehören. In den Naturschutzgebieten kommt hinzu, dass du die Wege nicht verlassen darfst und der Hund dort ohnehin nicht frei laufen darf.
- Darf ich meinen Hund mit auf den Friedhof nehmen?
- Ja, als einziges Tier und nur an einer kurzen Leine von höchstens anderthalb Metern. Andere Tiere dürfen auf die städtischen Friedhöfe nicht mitgebracht werden, und ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Friedhofssatzung.
- Wo bekomme ich die Hundesteuermarke für meinen Hund?
- Du bekommst gar keine mehr zum Anhängen. Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt eine digitale Marke die Metallmarke: Mit dem Steuerbescheid kommt ein persönlicher QR-Code, über den du die Marke als Wallet-Karte auf dein Smartphone lädst und bei Kontrollen vorzeigst. Ohne Smartphone genügt ein Foto des Bescheids oder der ausgeschnittene Abschnitt mit dem QR-Code. Eine Befestigung am Halsband ist nicht mehr nötig.
- Ein Hund ist mir zugelaufen, was muss ich tun?
- Gib ihn binnen zwei Wochen bei der Fundstelle des Ordnungsamts oder beim Tierschutzverein Groß-Essen ab. Tust du das nicht, gilt der Hund steuerlich als in deinen Haushalt aufgenommen, und du bist Hundehalterin oder Hundehalter. Bei Pflege, Verwahrung, Probehaltung oder Anlernen bleibst du nur so lange steuerfrei, wie du nachweist, dass der Hund in einer anderen Gemeinde versteuert oder befreit ist; überschreitet die Betreuung zwei Monate, entsteht die Steuerpflicht in jedem Fall.
- Lohnt sich ein Hund aus dem Tierheim steuerlich?
- Für einen Hund, den du erstmalig aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim in deinen Haushalt aufnimmst, entfällt die Hundesteuer auf Antrag für die ersten 36 Monate. Befreit werden auf Antrag außerdem Blindenführhunde, Assistenzhunde mit gültigem Ausweis, Rettungs- und Suchhunde mit abgelegter Prüfung sowie Herdengebrauchshunde. Bei einem gefährlichen Hund gilt die Befreiung nur, wenn du bei der Aufnahme bereits die ordnungsbehördliche Erlaubnis beantragt hast.
- Ich habe einen großen Hund, reicht die Steueranmeldung?
- Nein, die Haltung musst du zusätzlich beim Ordnungsamt anzeigen. Die Einstufung greift dabei schon beim Welpen, wenn absehbar ist, dass er die Maße des Landeshundegesetzes erreicht. Als Halterin oder Halter giltst du bereits, wenn du einen Hund mindestens sechs Wochen hältst oder in Pflege nimmst. Die Sachkundeprüfung nimmt das Essener Veterinäramt nur Menschen mit Essener Meldeadresse ab, die Verhaltensprüfung organisiert das Ordnungsamt.
- Brauche ich zum Ausreiten in Essen ein Kennzeichen?
- Ja, und du bekommst es bei der Unteren Naturschutzbehörde. Ausgegeben werden zwei gelbe Kennzeichen mit einer jährlich zu erneuernden Plakette, und zwar an Pferdehalterinnen und Pferdehalter mit Wohnsitz in Essen; wo das Pferd steht, spielt keine Rolle. Dazu kommt eine Aufzeichnungspflicht: Wer mit deinem Pferd unterwegs war, musst du festhalten und auf Verlangen vorlegen.
- Wo darf ich in Essen reiten?
- Auf den gekennzeichneten Reitwegen und auf Wanderwegen, die ein Hufeisen als Zeichen tragen. Die Reitwege sind Sonderwege: Du musst sie benutzen, und für alle anderen sind sie gesperrt. Wo die Stadt ein Reitverbot ausgeschildert hat, gilt es auch in der freien Landschaft. Pferdeäpfel auf Verkehrsflächen und in Anlagen nimmst du mit, denn die Beseitigungspflicht der Stadt nennt Pferde ausdrücklich.
- Muss ich Hühner oder Bienen in Essen anmelden?
- Zweimal sogar: Zur Meldung bei der Tierseuchenkasse kommt eine eigene beim Essener Veterinäramt, fällig vor Beginn der Haltung. Bienenvölker meldest du dort mit Zahl und Standort; willst du mit ihnen über die Stadtgrenze wandern, brauchst du vorher eine Bescheinigung über Seuchenfreiheit.
- Ich habe ein Tier gefunden, wohin damit?
- Ins Albert-Schweitzer-Tierheim, das die Fundtiere für die Stadt aufnimmt; bringen darfst du es selbst. Kannst du das nicht, meldest du dich dort, und abends sowie an Wochenenden und Feiertagen organisiert die Leitstelle der Stadt den Transport. Einfangen übernimmt das Tierheim nicht, das Tier muss zur Abholung gesichert sein. Wer eine Fundkatze oder einen Fundhund aufnimmt, behält und den Fund nicht meldet, macht sich strafbar. Die fünfzehnstellige Chipnummer steht im Impfpass, bei Vögeln zählt die Ringnummer.
- Mein Tier ist gestorben, darf ich es im Garten begraben?
- Kleine Haustiere ja, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und die bedeckende Erdschicht mindestens fünfzig, besser hundert Zentimeter dick ist. Sonst nimmt das Tierheim das Tier an, oder du wendest dich an einen zugelassenen Tierfriedhof oder ein zugelassenes Tierkrematorium. Ein verstorbenes Pferd, einen Esel oder ein Maultier darfst du erst transportieren, nachdem die Stadt die Ausnahme für die Einäscherung genehmigt hat.
- Ich möchte eine geschützte Landschildkröte verkaufen, geht das einfach so?
- Nein. Für alle Arten des strengsten Schutzanhangs brauchst du eine Vermarktungsbescheinigung der Unteren Naturschutzbehörde, und Vermarktung meint schon das Anbieten, Vorrätighalten und Zurschaustellen zu kommerziellen Zwecken. Die Bescheinigung ist eine Art Ausweis des Tieres: Sie geht bei Verkauf oder Weitergabe an die neuen Halter über und muss bei Transporten mitgeführt werden. Ausnahmen vom Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbot gibt es nur bei nachgewiesener rechtmäßiger Herkunft.
- Ich habe ein verletztes Wildtier gefunden, was mache ich?
- Erst einmal nichts. Viele Wildtiere legen ihre Jungen ab, um sie zu schützen, und brauchen keine Hilfe; die Stadt bittet ausdrücklich darum, kein Wildtier mit nach Hause zu nehmen. Wirkt das Tier offensichtlich verletzt oder hilfebedürftig, versuch nicht, es einzufangen, sondern ruf die Polizei oder die Untere Jagdbehörde an. Für ein herrenloses oder verletztes Tier nennt das Veterinäramt zwei Wege: werktags tagsüber das Albert-Schweitzer-Tierheim, nachts und am Wochenende den Polizeinotruf.
- Ein Igel liegt verletzt in meinem Garten, wer hilft?
- Eine der beiden Essener Pflegestellen für Wildtiere, die eine davon betreiben die Igelfreunde Ruhrgebiet. Melde dich dort ohne Aufschub, denn nach Einschätzung des Umweltamts zählt bei einem verletzten Igel jede Stunde. Von 93 Igeln, die die Pflegestelle 2025 betreute, hatte gut ein Viertel schwere Schnittverletzungen an Kopf, Körper oder Gliedmaßen, meist durch Mähroboter und andere Gartengeräte; die Mehrheit dieser schwer verletzten Tiere starb oder musste eingeschläfert werden. Der Igel steht nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz.
- Ich habe ein totes Wildschwein im Wald gefunden.
- Melde den Fund unmittelbar der Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes, die dann mit der Stadt die Bergung und die Untersuchung abstimmt. Der Aufruf dazu richtet sich ausdrücklich an Waldspaziergängerinnen und Waldspaziergänger. Hintergrund ist die Afrikanische Schweinepest: Wildschweinkadaver werden in Nordrhein-Westfalen seit Langem standardmäßig darauf untersucht, damit ein Ausbruch früh auffällt.
- Ein Fuchs kommt regelmäßig in meinen Garten, was tun?
- Den Garten für ihn uninteressant machen. Füchse aus dem Essener Wald ziehen bis in waldnahe Wohnlagen, wo für sie etwas zu holen ist; auch Hühner oder Kaninchen im Garten locken sie an, wogegen eine fuchssichere Einzäunung hilft. Füttern und Halten von Füchsen ist generell verboten, weil ein gefüttertes Tier seine Scheu verliert. Nach Auskunft des Umweltamts sind Füchse nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an; im Spätsommer sieht man sie häufiger, weil die Jungtiere abwandern.
- Am Baldeneysee lagen tote Schwäne, was heißt das für meinen Hund?
- Anleinen. Nachdem im Januar 2025 an zwei dort gefundenen Schwänen die hochpathogene Vogelgrippe amtlich festgestellt wurde, empfiehlt das Veterinäramt genau das: Ein frei laufender Hund kann mit infiziertem Wildgeflügel in Kontakt kommen und das Virus weitertragen. Halte selbst Abstand zu Wildvögeln und fass sie nicht an. Verendete Vögel meldest du dem Veterinäramt oder der Feuerwehr, mit Vogelart und möglichst genauem Fundort.
- Ich habe ein Nest der Asiatischen Hornisse, muss ich es melden?
- Melden ist erwünscht, Beseitigen erlaubt. Seit die Art im März 2025 bundesweit als weit verbreitet eingestuft wurde, muss die Untere Naturschutzbehörde nicht mehr flächendeckend bekämpfen; anders als beim heimischen Verwandten brauchst du für ein Nest der Asiatischen Hornisse keine behördliche Genehmigung, trägst die Beseitigung dann aber selbst. Nur im Umkreis von 850 Metern um festgelegte Konfliktpunkte finanziert die Stadt die Bekämpfung, darunter die Heisinger Ruhraue, das Naturschutzgebiet Mechtenberg, die Wiesen am Flughafen Essen-Mülheim, das Gelände der Zeche Zollverein und der Gleispark Frintrop. Nester und Einzeltiere meldest du mit Fotobeleg über das Neobiota-Portal des Landesamtes.
- Darf ich ein Hummel- oder Hornissennest umsetzen lassen?
- Nur mit einer schriftlich beantragten Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde, und zwar für das Umsiedeln wie für das Beseitigen von Hummel-, Hornissen- und Bienenvölkern. Dem formlosen Antrag legst du eine Begründung, aussagekräftige Fotos und bei Bedarf einen Lageplan bei. Dieselbe Befreiung brauchst du, wenn du Niststätten von Gebäudebrütern entfernen willst oder Hecken und Gehölze in der Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September zurückschneiden musst. Verstöße gegen den Artenschutz verfolgt die Behörde selbst; anonymen Anzeigen kann sie nicht nachgehen, weil sie den Verdacht belegen muss.
- Darf ich in Essen Tauben oder Enten füttern?
- Nein, das Füttern von Wildtauben, Wild- und Wassergeflügel ist im gesamten Stadtgebiet untersagt, und Futter für andere Tiere musst du so auslegen, dass Tauben, Wasservögel und Ratten nicht herankommen. Statt Fütterung setzt Essen auf betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell, in denen die Eier gegen Attrappen getauscht werden. Die Betreuung der Stadttauben ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune; sie läuft über zwei ehrenamtliche Taubenvereine, mit denen die Stadt 2025 Kooperationsvereinbarungen samt Futterkostenzuschuss geschlossen hat.
- In meiner Straße leben verwilderte Katzen, wer kümmert sich?
- Der Katzenschutzbund Essen, ein reiner Ehrenamtsverein, der seit 1977 verwilderte Hauskatzen und ihre Nachkommen in den Stadtteilen versorgt, bei Bedarf Einfangaktionen durchführt und die Tiere tierärztlich versorgen und kastrieren lässt; jährlich sind das 200 bis 300 herrenlose Katzen, für die er auch Futterstellen unterhält. Unabhängig davon darf die Stadt eine angetroffene freilebende Katze in Obhut nehmen, kennzeichnen, registrieren und unfruchtbar machen lassen und danach wieder freilassen. Betritt die Behörde dafür dein Grundstück, musst du das dulden und beim Zugriff helfen.
- Mein Hundesitter geht mit dem Hund Gassi, braucht er einen Steuernachweis?
- Ja, denn die Pflicht, den Nachweis außerhalb des eigenen Grundstücks mitzuführen, gilt auch für jede Person, die den Hund für dich ausführt. Die digitale Marke lässt sich dafür auf mehrere Handys im Haushalt und an beauftragte Personen weitergeben. Weitergeben musst du die Wallet-Datei selbst: Ein Screenshot reicht nicht, weil nur die Originaldatei den funktionsfähigen Code enthält. Deinen Personalausweis brauchst du dem Hundesitter nicht mitzugeben, kontrolliert wird allein die Marke.
- Darf ich meinen Hund mit in den Grugapark nehmen?
- Ja, durchgehend an kurzer Leine, auf Spielplätzen im Park gar nicht. Die kurze Leine begründet der Park mit den vielen frei lebenden Tieren, darunter Rehwild, das aus dem angrenzenden Wald hereinwechselt. Hinterlassenschaften nimmst du unverzüglich auf. Wildtiere und die im Park ansässigen Tiere darfst du nicht füttern, auch das Wassergeflügel an Margarethensee und Waldsee nicht; erlaubt ist allein das Futter aus den Automaten an den Tiergehegen.
- Darf ich einen Listenhund von einem Züchter übernehmen?
- In aller Regel nicht. Die Erlaubnis für einen gefährlichen Hund erteilt das Ordnungsamt im Regelfall nur bei Übernahme aus einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, und die Übernahme selbst setzt seine Zustimmung voraus; für die Übernahme von einer Privatperson oder von einer Züchterin ist eine Erlaubnis üblicherweise nicht möglich. Bei einem Hund der zweiten Rasseliste des Landeshundegesetzes ist eine Erlaubnis dagegen auf Antrag möglich, auch wenn er vom Züchter kommt.
- Ich handle mit Tieren oder züchte, welche Nachweise verlangt der Artenschutz?
- Ein Bestandsbuch, täglich geführt. Wer gewerbsmäßig mit geschützten Tieren oder Pflanzen handelt, also Zoogeschäfte, Züchterinnen und Präparatoren, trägt laufende Nummer, Eingangs- und Abgangstag, Art, Zahl, Kennzeichnung, die Besitzdokumente sowie Name und Anschrift von Einlieferer und Empfänger ein und legt das Buch auf Verlangen vor. Für zeitlich begrenzte Börsen und Messen gilt dasselbe. Ein lebendes geschütztes Wirbeltier meldest du der Unteren Naturschutzbehörde binnen vier Wochen nach Beginn der Haltung schriftlich, mit Herkunftsnachweis, und jeden Zu- und Abgang danach ebenfalls.
- Wildschwein oder Dachs vom Jäger, was ist vor dem Verzehr nötig?
- Eine Trichinenuntersuchung. Sie ist bei Wildschwein, Dachs, Nutria und anderem fleischfressenden Wild vorgeschrieben, und die amtliche Probe wird am Erlegeort oder am Wohnort der Jägerin genommen. Selbst ziehen darf eine Jägerin die Probe nur, wenn sie dafür beauftragt ist, das Tier selbst erlegt hat und das Fleisch für den Eigenbedarf oder in kleinen Mengen für Endverbraucher und nahe gelegene Einzelhandelsbetriebe bestimmt ist. Dazu müssen ein Wildursprungsschein vorliegen und das Tier mit einer Wildmarke gekennzeichnet sein.
- Was bedeutet ein Faulbrut-Ausbruch für meine Bienenvölker?
- Ein Sperrgebiet mit zwei Kilometern Radius um den betroffenen Bienenstand. Ein Ausbruch in einer Nachbarstadt kann deshalb bis auf Essener Gebiet reichen, und die Stadt erlässt dann eine Allgemeinverfügung; welche Gebiete gerade betroffen sind, führt das Veterinäramt auf seiner Seite zu den aktuellen Tierseuchen. Zeigen deine Völker Veränderungen, die auf Amerikanische Faulbrut hindeuten, meldest du das unverzüglich dem Veterinäramt. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, der Honig bleibt uneingeschränkt essbar. Vor jedem Ortswechsel eines Volkes musst du klären, ob Ausgangs- und Zielort einer tiergesundheitsrechtlichen Beschränkung unterliegen.