Im Aquarien- und Terrarienhaus des Tierparks stehen zwischen den Becken Vitrinen mit jurazeitlichen Fossilien aus dem Altmühltal; seit dieser Erweiterung von 1996 heißt die 1933 eröffnete Anlage Tierpark und Fossilium. Dort leben rund 4.000 Tiere in mehr als 300 Arten, jährlich kommen über 300.000 Besuchende, und der Tierpark beteiligt sich an 21 europäischen Zuchtprogrammen und Zuchtbüchern, unter anderem für Humboldtpinguin, Waldrapp, Kea und Europäische Sumpfschildkröte. Das Tierheim wurde 1988 eingeweiht und liegt auf rund 18.000 Quadratmetern im Erbbaurecht der Stadt; auf dem Gelände stehen Bienenvölker, aus deren Ertrag der Tierheim-Honig entsteht. Für Hunde weist die Stadt 14 Hundewiesen aus, von 900 bis 15.000 Quadratmetern, und im Frühjahr stellt sie an der Stembergstraße Krötenzäune auf, aus deren Fangeimern Erdkröten, Frösche und Molche von Hand zum Laichgewässer getragen werden.
Tierexperten & Anbieter in Bochum
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Tierheilpraktikerin Karin Bednorz
Tierheilpraktiker
Tierheilpraxis für Hunde in Bochum-Wattenscheid mit Fokus auf Trächtigkeitsbegleitung, Geburtshilfe, Wurfbetreuung und Ernährungsberatung. Ergänzend: Dalmatinerzucht „aus dem Haus Punctum“ (VDH/FCI).
Jennifer Vogl - Fell in Form
Tierfriseur
Hundepflege in Bochum-Eppendorf: Waschen und Föhnen, Entfilzen, Trimmen, Krallen schneiden, Ohrenpflege sowie Zahnreinigung mit Ultraschall – mit individuellem Vorgespräch und ruhiger Salon-Atmosphäre.
Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umg.
Tierheim
Tierheim in Bochum für Fundtiere und Tiervermittlung; betrieben vom Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. mit angeschlossener Hundeschule und Informationen zu Mitgliedschaft und Unterstützung.
Häufige Fragen für Tierhalter in Bochum
- Muss ich meine Katze in Bochum kastrieren lassen?
- Ist sie unkastriert und fünf Monate oder älter, gilt sie als fortpflanzungsfähig: Dann musst du entweder sicherstellen, dass sie keinen unkontrollierten Auslauf hat, oder sie kastrieren lassen. Die Katzenschutzverordnung vom Dezember 2017 gilt seit dem 1. Januar 2018 im gesamten Stadtgebiet; das Auslaufverbot und die Pflicht zu Kennzeichnung und Registrierung greifen seit dem 1. Februar 2018. Hat die Stadt deine Freigängerkatze aufgegriffen und ordnet die Kastration an, musst du vor dem nächsten Auslauf eine schriftliche tierärztliche Bestätigung vorlegen.
- Muss meine Freigängerkatze gechipt und registriert sein?
- Ja, beides. Kennzeichnen musst du sie eindeutig und dauerhaft per Mikrochip oder Ohrtätowierung und sie danach in einem Haustierregister eintragen, das mit der Stadt zusammenarbeitet; als verlässliche Partner nennt das Ordnungs- und Veterinäramt FINDEFIX vom Deutschen Tierschutzbund und TASSO. Trifft die Stadt oder eine beauftragte Person eine ungekennzeichnete Freigängerkatze an und lässt sich die Haltungsperson nicht ermitteln, darf sie das Tier kennzeichnen, registrieren und, falls noch nicht geschehen, kastrieren lassen und danach wieder freilassen.
- Darf ich in Bochum Straßenkatzen oder Tauben füttern?
- Nein. Die Bochumer Sicherheitsverordnung verbietet im gesamten Stadtgebiet das Füttern verwilderter Haustiere einschließlich Katzen und Tauben, dazu von Wildtauben sowie Wild- und Wassergeflügel und das Füttern von Fischen an stehenden, öffentlich zugänglichen Gewässern. Futter für andere Vögel musst du so auslegen, dass verwilderte Haustauben und Wildtauben nicht herankommen; Niederwild wie Kaninchen, Hasen oder Rehe dürfen nur Jagdausübungsberechtigte füttern. Zum Katzenfüttern merkt das Ordnungs- und Veterinäramt zusätzlich an, dass regelmäßiges Füttern unkastrierter Tiere die unkontrollierte Vermehrung stützt und nicht tierschutzgerecht ist.
- Wo gilt in Bochum Leinenpflicht?
- Die Bochumer Sicherheitsverordnung greift weiter als der Landesrahmen: Innerhalb bebauter Ortsteile gehört jeder Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und auf gekennzeichneten Radwegen an die Leine, ganz gleich, wie groß er ist; ausgenommen sind allein die ausgewiesenen Hundeauslaufbereiche. Hinzu kommen Kleingartenanlagen und städtische Gärten, Naturschutzgebiete sowie öffentliche Verkehrsmittel und U-Bahn-Anlagen. Ganz fernhalten musst du dein Tier von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Schulhöfen, Friedhöfen, Badeanstalten sowie Spiel- und Liegewiesen.
- Wo darf mein Hund frei laufen?
- Ohne Leine auf den Hundewiesen, im Wald auf den Wegen und im Landschaftsschutzgebiet in Sicht- und Rufweite; im Naturschutzgebiet dagegen bleibt er angeleint. Das alles gilt nur, solange dein Hund weder gelistet noch im Einzelfall als gefährlich eingestuft ist: Von seinen Hundewiesen nimmt das Ordnungs- und Veterinäramt diese beiden Gruppen ausdrücklich nicht aus, Leine und Maulkorb bleiben ihnen bis zur Ausnahmegenehmigung. Die Hundewiesen sind Rasenflächen in Park- und Grünanlagen, teils mit Stahlmattengitterzaun eingefriedet, teils nur ausgeschildert, und wo ein Schild Nutzungszeiten nennt, gelten sie. Fast der gesamte städtische Wald steht unter Landschafts- oder Naturschutz; das größte zusammenhängende Gebiet ist das Weitmarer Holz, dazu kommen Laerholz, Berghofer Holz, Hörster Holz und der Südpark. Hinterlassenschaften nimmst du überall unverzüglich auf, sonst lässt die Stadt sie beseitigen.
- Reicht für meinen großen Hund die Steueranmeldung?
- Nein, das sind zwei getrennte Wege. Zur Steuer meldest du jeden Hund beim Amt für Finanzsteuerung an, und zwar vor Ablauf von zwei Wochen nach der Aufnahme in deinen Haushalt oder nach dem Zuzug. Die Anzeige beim Ordnungsamt läuft davon unabhängig und ist schon fällig, wenn dein Hund die Maße des Landeshundegesetzes rassetypisch erst noch erreichen wird; dort legst du neben den Nachweisen, die das Land verlangt, ein Foto vor. In Bochum leben über 17.500 Hunde.
- Bekomme ich für einen Tierheimhund eine Steuerbefreiung?
- Für die ersten zwölf Monate der Haltung, auf Antrag, und nur für einen Hund innerhalb von fünf Jahren. Das Tierheim muss als gemeinnützig bestätigt sein, und seine Genehmigung darf die Auslandsvermittlung nicht einschließen. Stell den Antrag zusammen mit der Anmeldung: Rückwirkend wird nichts bewilligt, und je Haushalt trägt nur eine Vergünstigungsart. Seit November 2024 kommen außerdem Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und von Asylbewerberleistungen für eine Ermäßigung in Betracht.
- Muss mein Hund die Steuermarke sichtbar tragen?
- Ja, sobald er außerhalb deiner Wohnung oder deines umfriedeten Grundbesitzes unterwegs ist, und den Beauftragten der Steuerabteilung zeigst du sie auf Verlangen vor. Die Marke kommt mit dem ersten Hundesteuerbescheid und bleibt gültig, bis eine neue ausgegeben wird; das geschieht in Bochum nicht jährlich. Sie bleibt Eigentum der Stadt und geht bei der Abmeldung zurück, die vor Ablauf von zwei Wochen nach dem Ende der Hundehaltung fällig ist.
- Kann ich meinen Hund von der Leinenpflicht befreien lassen?
- Eine allgemeine Befreiung gibt es nicht. Für gelistete Hunde erteilt das Ordnungs- und Veterinäramt nach bestandener Verhaltensprüfung eine personengebundene Ausnahme von der erweiterten Maulkorb- und Leinenpflicht: Der Hund muss dafür mindestens 24 Monate alt sein, und jede Person, die ihn ohne Maulkorb und Leine führen soll, braucht den eigenen Nachweis. Für Welpen gelisteter Rassen ist ab Vollendung des sechsten Lebensmonats eine bis zum 24. Lebensmonat befristete Ausnahme möglich, wenn eine Hundeschule bescheinigt, dass er mindestens alle zwei Wochen an einer Junghundeausbildung teilnimmt; danach bleiben dir sechs Wochen für den Nachweis der Verhaltensprüfung. Amtliche Verhaltensprüfungen aus ganz Nordrhein-Westfalen erkennt die Stadt an.
- Woher weiß ich, ob mein Mischling ein Listenhund ist?
- Wenn du unsicher bist, beantragst du beim Veterinäramt eine Bestimmung des Phänotyps; erst danach steht fest, ob dein Hund unter die Rasseliste fällt. Fällt er darunter, reichst du für die Erlaubnis beim Ordnungs- und Veterinäramt neben den Nachweisen des Landes ein Foto und ein Führungszeugnis ein. Das besondere öffentliche Interesse, das ein als gefährlich geltender Hund zusätzlich verlangt, liegt nach der Rechtsprechung in der Regel nur dann vor, wenn das Tier aus einem Tierheim vermittelt wurde.
- Darf ich meinen Hund mit in den Tierpark nehmen?
- Ja, an kurzer, gesicherter Leine. Anbinden ist untersagt, und einen entlaufenen Hund musst du unverzüglich einfangen oder dem Zoopersonal melden. Wer dort Hundetraining anbieten will, meldet den Besuch vorher an und braucht die Genehmigung der Geschäftsführung.
- Brauche ich in Bochum ein Reitkennzeichen?
- Ja. Zuständig ist das Umwelt- und Grünflächenamt: Es gibt das Kennzeichen aus, das hier ans Zaumzeug gehört, und dazu die Reiterplakette, die du jedes Jahr erneuerst; die neuen Plaketten liegen ab Januar bereit.
- Wo darf ich in Bochum ausreiten?
- Im Wald nur auf den Wegen, die eigens als Reitweg gekennzeichnet sind. Ausgewiesen sind der zusammengeführte Reitweg Weitmar-Stiepel aus dem Rundreitweg im Weitmarer Holz und dem Reitweg Stiepel bis in die Ruhraue, dazu der Reitweg Hof Bergen, der Reitweg Gerthe und der Reitweg Südpark in Wattenscheid-Höntrop. In Grünanlagen darfst du die gekennzeichneten Wege nicht verlassen.
- Ich habe ein Haustier gefunden, wohin damit?
- Ins Tierheim des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung, das die Fundanzeige im Auftrag der Stadt entgegennimmt; eine zusätzliche Meldung bei der Stadt entfällt damit. Behalten darfst du das Tier nicht. Willst du es vorübergehend selbst versorgen, sprich das vorher mit dem Tierheim ab; ein Recht auf Eigentumserwerb entsteht erst sechs Monate nach der Meldung. Kannst du es außerhalb der Tierheimzeiten nicht selbst hinbringen, wendest du dich an die Polizei; sie informiert einen Einsatzfahrer, der einen Schlüssel zu den Notfallboxen hat.
- Mein Haustier ist entlaufen, wo suche ich?
- Melde den Verlust unverzüglich dem Tierheim, auch wenn dein Tier gechipt ist: Lässt sich der Chip nach dem Einfangen nicht auslesen, hilft nur der Abgleich mit der dortigen Vermisstendatei. Melde es außerdem bei einem Haustierregister als vermisst, wo du auch erfährst, ob es bereits aufgefunden wurde. Der Umweltservice sammelt daneben tot aufgefundene Tiere auf öffentlichen Flächen ein, liest den Mikrochip aus und veröffentlicht Tierart, Fundort, Fundtag und Farbe für drei Monate; herausgegeben werden verstorbene Tiere aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht.
- Was mache ich mit einem verletzten Wildtier?
- Bei dir aufnehmen darfst du es nicht, und das Tierheim darf keine Wildtiere annehmen, weil seine Betriebserlaubnis auf Haustiere lautet. Beobachte es zuerst aus Abstand, denn viele Tiere wirken nur hilflos: Ein Jungvogel, der im Frühjahr am Boden hüpft, lernt meist gerade fliegen und wird weiter von den Eltern gefüttert. Ist es wirklich verletzt, darfst du es vorsichtig einfangen und zu einer Tierarztpraxis bringen, angefasst nur mit Handschuh oder weichem Tuch; schaffst du den Transport nicht, informierst du die Leitstelle der Feuerwehr, ausdrücklich nicht den Notruf. Für ein verendetes jagdbares Tier ist der Jagdausübungsberechtigte zuständig, den die untere Jagdbehörde vermittelt.
- Ich habe eine Taube mit einem Ring am Fuß gefunden.
- Dann ist es keine Stadttaube, sondern eine Brief- oder Haustaube und damit das Tier eines Halters: Der Ring trägt eine Zahlenkombination, aus der Herkunft und Verein hervorgehen. Für die Zuordnung und den weiteren Umgang verweist das Ordnungs- und Veterinäramt auf die Hinweise des Verbands Deutscher Brieftaubenzüchter. Stadttauben dagegen sind die verwilderten Nachkommen solcher Tiere; sie bleiben dort, wo sie viel Futter finden, und vermehren sich unkontrolliert.
- Ein Fuchs oder Waschbär zieht in meinem Garten Junge auf.
- Warte die Aufzucht ab und mach deinen Garten in der Zwischenzeit unattraktiv. Die Stadt rät dazu, offenes Hunde- und Katzenfutter und Fallobst wegzuräumen, Mülltonnen zu verschließen, Vogelfutter außer Reichweite zu hängen und Hohlräume unter Gartenhäuschen zuzumachen, sobald du dich vergewissert hast, dass dort kein Tier mit Jungen sitzt. Das Abwarten hat einen Grund: Jungfüchse und Jungwaschbären dürfen zwar ganzjährig bejagt werden, die Elterntiere sind während der Aufzucht aber zu schonen, beim Fuchs zwischen März und Juni, beim Waschbären zwischen September und Februar.
- Darf ich ein Wespen- oder Hornissennest entfernen lassen?
- Das hängt an der Art. Wildbienen, Hornissen, Hummeln und einige Wespenarten sind besonders geschützt: Nest entfernen, umsiedeln oder ein Volk abtöten geht nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Für andere Arten wie die Deutsche und die Gemeine Wespe braucht es keine Befreiung; geht von ihnen eine Gefahr aus, dürfen sachkundige Personen oder Firmen unmittelbar tätig werden, wobei die fachgerechte Umsiedlung Vorrang hat und das Töten das letzte Mittel bleibt. Das Nest der Asiatischen Hornisse meldest du mit Fotobeleg über das Neobiota-Portal an das Landesamt; es hängt ab etwa Juli frei in Baumkronen ab zehn Metern Höhe, Einzeltiere werden nicht mehr erfasst.
- Muss ich meine Schildkröte oder Schlange melden?
- Ein lebendes Wirbeltier einer besonders geschützten Art meldest du der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich und schriftlich, mit Herkunftsnachweis; nur wenige Arten sind davon ausgenommen. Jeden Zu- und Abgang, einen Wohnungswechsel und eine längere anderweitige Unterbringung meldest du nach. Ein gefährliches Tier wildlebender Art zeigst du zusätzlich dem Ordnungs- und Veterinäramt an, das die Haltung danach regelmäßig auf Ausbruchsicherheit kontrolliert. Sehr giftige Tiere, die nach Biss oder Stich einen Menschen erheblich verletzen oder töten können, darfst du grundsätzlich nicht halten; beschlagnahmte Exoten aus ganz Nordrhein-Westfalen kommen ins Artenschutzzentrum Metelen.
- Muss ich meine Hühner oder Bienen anmelden?
- Ja, und zwar an zwei Stellen: beim Ordnungs- und Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse des Landes. Für Hühner und Puten gilt bundesweit eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit; darauf weist die Stadt hin, seit im Februar 2026 nach dreißig Jahren ohne Ausbruch wieder Fälle in deutschen Geflügelhaltungen auftraten.
- Ab wann brauche ich für Zucht oder Hundetraining eine Erlaubnis?
- Für viele gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren brauchst du die Erlaubnis des Ordnungs- und Veterinäramts; gewerbsmäßig heißt selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht. Die Stadt zählt dafür ausdrücklich Hundetraining, Hundetagesstätte, Tier- und Pferdepension, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierhandel, mobiles Betreuen über längere Zeit, tiergestützte Therapie und Zucht auf; einzureichen sind Sachkundenachweis, Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug der verantwortlichen Person, bei Hundetrainern nach theoretischer und praktischer Prüfung. Bei der Zucht hängt die Schwelle an der Tierart: bei Hunden ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei Würfen im Jahr, bei Katzen ab fünf fortpflanzungsfähigen Tieren oder fünf Würfen, bei Schildkröten ab mehr als 50 Jungtieren im Jahr.
- Darf ich mein Haustier im Garten begraben?
- Auf dem eigenen Grundstück ja, wenn es mindestens 50 Zentimeter tief liegt und genug Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen hat. In Wasserschutzgebieten ist es verboten. Für ein verstorbenes Pferd gilt etwas anderes: Willst du es kremieren lassen, brauchst du vor dem Transport eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungs- und Veterinäramts und reichst den Nachweis der erfolgten Kremierung innerhalb von dreißig Tagen nach.
- Wer hat in Bochum nachts Notdienst?
- Das lässt sich nicht an einer Stelle nachschlagen. Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe führt zwar eine Kreisstelle Bochum und Herne, nennt für sie im Notdienst-Finder aber keinen eigenen Notdienstring, während sie das für viele andere Kreisstellen tut. Es bleibt also der Weg über die eigene Praxis und die Vertretung, die sie für die Nacht benennt.
- Was hat sich beim Fischereischein geändert?
- Seit dem 1. Juli 2026 wird er unbefristet erteilt, und ausgegeben wird er als Scheckkarte mit NFC-Chip oder als elektronisches Zertifikat fürs Smartphone; ältere Scheine bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und lassen sich auf Antrag vorher tauschen. Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und fünfzehn dürfen in Begleitung einer Person mit Fischereischein angeln, sofern auch für sie ein Fischereierlaubnisschein erworben wurde. Angeln darfst du damit erst, wenn zusätzlich die Fischereiabgabe für das laufende Fischereijahr entrichtet ist und der Fischereiberechtigte des Gewässers zugestimmt hat.