Die Tierärztliche Hochschule geht auf eine Roßarzney-Schule zurück, die Georg III. 1778 in Hannover einrichten ließ; sie ist seither eigenständige Hochschule geblieben und sieht sich damit in Deutschland in einer Sonderstellung. Ihre sechs Kliniken behandeln Hunde und Katzen ebenso wie Vögel, Reptilien, Pferde und Nutztiere, und die Großtierambulanz fährt als mobile Praxis ins Umland. In der Stadt selbst stehen rund 2.650 Hektar Wald, darunter die 640 Hektar große Eilenriede mit Rehen, Füchsen, Hasen, Mardern und Fledermäusen. Noch älter ist der Tiergarten, den Herzog Johann Friedrich 1678 für die Hofjagd anlegen ließ: 112 Hektar groß, damals mit 120 Stück Damwild besetzt, deren Bestand bis heute konstant geblieben ist. Der Tierschutzverein besteht seit 1844 und nimmt heute rund 4.000 Tiere im Jahr auf.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Hannover
- Gibt es in Niedersachsen eine Rasseliste?
- Für das Halten nicht. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet sein Verhalten: wenn er einen Menschen oder ein Tier gebissen, jemanden aggressiv angesprungen oder Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen hat. Ein solcher Hund muss draußen immer Leine und Maulkorb tragen. Getrennt davon gilt ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen.
- Was muss ich erledigen, wenn ich mir in Hannover einen Hund anschaffe?
- Fünf Pflichten, und eine davon greift schon vor dem Einzug: Die theoretische Sachkundeprüfung legst du vor der Aufnahme der Hundehaltung ab, die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung. Dazu kommen eine Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung per Transponder und die Steueranmeldung bei der Stadt. Ins niedersächsische Hunderegister muss der Hund vor der Vollendung des siebten Lebensmonats; ist er bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Eine Kennzeichnung durch Tätowierung reicht nicht, und der Chip ersetzt die Hundemarke nicht. Wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.
- Wo gilt in Hannover Leinenpflicht?
- In den öffentlichen Anlagen außerhalb der eingerichteten Hundeauslaufflächen, im gesamten Stadtbezirk Mitte, in Fußgängerzonen und Einkaufszentren sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zu Kindertagesstätten und Schulen. In den Wäldern greift dieser Leinenzwang der Hundeverordnung nur in den Schongebieten und in den Eilenriedebereichen zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße. Während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli jeden Jahres kommt eine zweite Pflicht dazu: Dann müssen Hunde in Wäldern und in der freien Landschaft ohnehin angeleint werden, und zwar auch auf mehreren Auslaufflächen. Die Leine darf höchstens 150 Zentimeter lang sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln führst du deinen Hund angeleint und beaufsichtigt, bei Gefahr für Mitreisende zusätzlich mit Maulkorb, und auf einem Sitzplatz hat er nichts verloren.
- Wo darf mein Hund in Hannover ohne Leine laufen?
- Auf 32 Hundeauslaufflächen mit zusammen rund 42 Hektar und auf neun Auslaufwegen von gut neun Kilometern Länge. Ausgenommen sind das Bornumer Holz und die Flächen und Wege am Kronsberg: Dort gilt vom 1. April bis zum 15. Juli dieselbe Leinenpflicht wie im übrigen Wald und in der freien Landschaft. Auf dem Auslaufareal am Festplatz Vahrenheide bleibt dein Hund an der Leine, solange dort eine Veranstaltung läuft.
- Darf ich mit dem Hund in den Tiergarten?
- Nein, die Tiergartenordnung lässt weder Hunde noch Fahrräder zu, und die Hundeverordnung der Stadt nennt daneben den Stadtpark und die Herrenhäuser Gärten. Zwischen diesen drei Orten gibt es aber einen Unterschied, den man leicht übersieht: Die Ausnahme für Blindenführhunde im Führgeschirr und für Assistenzhunde gilt nach der Verordnung im Stadtpark und in den Herrenhäuser Gärten, für den Tiergarten dagegen nicht. Sperrt die Stadt weitere Grünanlagen oder Teile davon per Schild für Hunde, greift die Ausnahme wieder.
- Muss ich meine Katze in Hannover kastrieren lassen?
- Wenn sie frei herumläuft, ja. Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet: Katzen, die älter als fünf Monate sind, müssen kastriert und spätestens zum Zeitpunkt der Kastration per Mikrochip gekennzeichnet und in einem für Behörden zugänglichen Register eingetragen sein. Die Pflicht trifft Halterinnen und Halter ebenso wie Personen, die freilebenden Katzen regelmäßig an bestimmten Stellen Futter anbieten. Für die Zucht lässt sich eine Ausnahme beantragen, sofern bekannte Elterntiere gezielt verpaart werden und die Versorgung der Nachzucht glaubhaft ist.
- Ich habe einen Jungvogel oder ein verletztes Wildtier gefunden, wohin damit?
- Verletzte und kranke Findlinge nimmt die Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel der Tierärztlichen Hochschule an; allein 2020 waren das über 1.700 Vögel und über 600 Kleinsäuger. Das Aufpäppeln elternloser Jungtiere zählt die Klinik dagegen ausdrücklich nicht zur tiermedizinischen Versorgung, dafür sind die anerkannten Auffangstationen da, und unversehrte Jungvögel werden von ihren Eltern weiter versorgt und gehören zurück nach draußen. Unterliegt das Tier dem Jagdrecht, entscheidet der Jagdausübungsberechtigte, dessen Anschrift die Polizei nennt. Wer ein Wildtier aus der Natur nimmt, ist von da an für seine Versorgung verantwortlich.
- Wer hilft nachts, wenn mein Tier einen Notfall hat?
- Die Kliniken der Tierärztlichen Hochschule halten an sieben Tagen der Woche einen Notdienst rund um die Uhr, und das für mehr Tierarten als Hund und Katze: Beteiligt sind auch die Kliniken für Heimtiere, Reptilien und Vögel, für Pferde, für Rinder und für kleine Klauentiere.
- Ich vermute eine Tierquälerei, wo melde ich das?
- Für Haltungen im Stadtgebiet beim Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt: Er verfolgt ausdrücklich Hinweise aus der Bevölkerung, wenn der Verdacht besteht, dass eine Tierhaltung nicht tierschutzgerecht ist, und das schließt private Haltungen ein. Liegt die Haltung außerhalb der Stadt, etwa in Laatzen oder Langenhagen, verweist die Stadt selbst an den Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region, der dafür einen Vordruck bereithält. Hinein gehören Name und Anschrift der Haltung sowie die Umstände; Fotos helfen. Über die eingeleiteten Maßnahmen bekommst du aus Datenschutzgründen keine Rückmeldung.
- Muss ich anmelden, dass ich Hühner oder ein Pferd halte?
- Ja, und für Haltungen im Stadtgebiet ist die Landeshauptstadt zuständig, nicht die Region: Der Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten nimmt die Anzeige entgegen, und zwar vor Beginn der Tierhaltung. Anzeigepflichtig sind neben Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen auch Einhufer, sämtliches Geflügel, Gehegewild, Kameliden, Fische aus Aquakulturbetrieben und Bienen; dein Betrieb bekommt danach eine Registriernummer. Die Registrierung wird von dort automatisch an die Niedersächsische Tierseuchenkasse weitergeleitet, bei der du schon ab dem ersten Tier meldepflichtig bist. Wer Bienen hält, führt zusätzlich ein Bestandsbuch über angewandte Arzneimittel und beachtet die Vorgaben zur Amerikanischen Faulbrut.
- An wen richte ich den Antrag für eine Hundeschule oder Tierpension?
- An die Landeshauptstadt selbst, nicht an die Region: Für Betriebe im Stadtgebiet erteilt der Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten die tierschutzrechtliche Erlaubnis, während das Antragsformular der Region Hannover ausdrücklich für die Region außer der Stadt Hannover gilt. Die Stadt arbeitet mit zwei Formularen. Das eine deckt Tierheim und ähnliche Einrichtungen, Zoo und Zurschaustellung, das Verbringen, Einführen und Vermitteln von Wirbeltieren, die Schutzhundeausbildung für Dritte sowie Tierbörsen ab. Das andere gilt für die gewerbsmäßigen Tätigkeiten: Zucht und Haltung von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren, Handel, Reit- oder Fahrbetrieb, Zurschaustellung, das Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge und das Ausbilden von Hunden für Dritte oder die Anleitung des Halters. Beide verlangen die berufliche Qualifikation der verantwortlichen Person, die Gattungen der Tiere und eine Beschreibung der Räume; das Formular für die gewerbsmäßigen Tätigkeiten fragt zusätzlich nach der Höchstzahl der Tiere und nach einem Grundrissplan. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug brauchst du in beiden Fällen.
- Mein Tier ist gestorben, was ist in Hannover erlaubt?
- Ein Grab im eigenen Garten ist erlaubt, wenn dir das Grundstück gehört und es nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt; über dem Tierkörper muss dann eine mindestens 50 Zentimeter dicke Erdschicht liegen. In Biotonne oder Kompost gehört ein totes Haustier auf keinen Fall. Ohne eigenen Garten führt der Weg in einen Spezialbetrieb, dessen Kosten du als Halterin oder Halter trägst. Im öffentlichen Verkehrsraum beseitigt der Straßenbaulastträger das Tier, weil es auf der Fahrbahn eine Gefahrenquelle ist; hat es einen Besitzer, veranlasst dieser die Abholung, und auf einem Privatgrundstück ohne ermittelbaren Besitzer der Grundstückseigentümer.
- Was gilt in Hannover, wenn ein Pferd stirbt?
- Ein totes Pferd, ein Esel oder ein Maultier geht grundsätzlich an das beseitigungspflichtige Unternehmen. Wer stattdessen einäschern lassen will, beantragt eine Ausnahmegenehmigung bei dem Veterinäramt, in dessen Zuständigkeitsgebiet sich der Tierkörper befindet; im Stadtgebiet ist das der Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten. Auf dem Antrag bestätigt eine Tierärztin, dass das Tier keine Anzeichen einer für Equiden gelisteten Krankheit zeigt, und stellt anhand des Equidenpasses die Identität fest; abtransportiert werden darf der Tierkörper erst, wenn die Behörde dem Antrag stattgegeben hat. Innerhalb von vierzehn Tagen reichst du eine Kopie des Handelspapiers und den Nachweis der Kremierung nach, und den Equidenpass machst du ungültig und schickst ihn unter Angabe des Todesdatums an die ausstellende Stelle zurück.
- Bis wann muss ich meinen Hund zur Hundesteuer anmelden?
- Innerhalb einer Woche nach der Aufnahme in den Haushalt. Wirft deine eigene Hündin Welpen, muss die Anmeldung innerhalb von einer Woche erfolgen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist. Nimmst du einen fremden Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung, meldest du ihn innerhalb einer Woche nach dem Tag an, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist; ziehst du nach Hannover, in der ersten Woche des folgenden Monats. In die Anmeldung gehören Alter und Anschaffungsdatum, Rasse oder Typ, die Chipnummer, die Haftpflichtversicherung und, falls es sie gab, Name und Anschrift der Vorhalterin. Die ausgegebene Steuermarke muss dein Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes deutlich sichtbar tragen; leben mehrere Personen im Haushalt, sind sie als Gesamtschuldner steuerpflichtig.
- Muss ich in Hannover Hundekot aufsammeln?
- Ja, und die Pflicht trifft nicht allein Hunde. Die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die der Rat im Mai 2026 neu gefasst hat, verlangt von jeder Person, die ein Tier hält oder führt, die von diesem Tier verursachten Kotverunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Dieselbe Vorschrift verpflichtet dich dazu, zu verhindern, dass dein Tier Menschen oder andere Tiere gefährdend anspringt oder anfällt. Beides gilt auf allen öffentlichen Straßen und Anlagen im Stadtgebiet, unabhängig davon, ob dein Hund gerade an der Leine läuft.
- Darf ich in Hannover Tauben oder Enten füttern?
- Nein. Die Sicherheits- und Ordnungsverordnung verbietet das Füttern von Tauben und stellt Wasservögel und andere wildlebende Tiere ausdrücklich gleich. Für Tauben darfst du auch kein Futter auslegen oder anbieten, das für sie bestimmt oder ihnen zugänglich ist. Ausgenommen sind allein Futterplätze, die die Landeshauptstadt eingerichtet hat oder die mit ihrem Einverständnis entstanden sind und die der Reduzierung der Taubenpopulation dienen. Ein solcher Schlag steht in Linden; dort versorgt der Tierschutzverein im Schnitt 200 Tauben und hält die Vermehrung durch Eiertausch in Grenzen.
- Kann ich meinen Hund vom Leinenzwang befreien lassen?
- In Park- und Grünanlagen und in den Wäldern ja, im Einzelfall und auf schriftlichen Antrag beim Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt. Erteilt wird sie nur, wenn du zuverlässig und persönlich geeignet bist und mit genau diesem Hund eine Begleithundeprüfung, einen Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, die Prüfung des Berufsverbandes der Hundeerzieherinnen und Verhaltensberaterinnen der Stufe zwei oder eine gleichwertige Prüfung bestanden hast; als gleichwertig zählt auch eine ohne Leine bestandene praktische Sachkundeprüfung nach dem Hundegesetz. Beizulegen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Die Genehmigung gilt für ein Mensch-Hund-Paar, für jeden weiteren Hund brauchst du eine eigene. Vom 1. April bis zum 15. Juli hilft sie dir in Wäldern und in der freien Landschaft nicht, und im Stadtbezirk Mitte oder im Umkreis von 50 Metern um Kitas und Schulen ebenso wenig.
- Was gilt, wenn mein Hund als gefährlich eingestuft wird?
- Zuerst stellt die Fachbehörde die Gefährlichkeit fest, danach brauchst du für das Halten eine Erlaubnis. Dafür muss dein Hund einen Wesenstest bestehen, den in Niedersachsen nur Tierärztinnen und Tierärzte mit Erfahrung in der Verhaltenstherapie oder mit speziellen Kenntnissen in der Verhaltenskunde abnehmen dürfen, und du musst die praktische Sachkundeprüfung mit genau diesem Tier noch einmal ablegen. Im Freien führst du ihn angeleint und mit einem Maulkorb, der das Beißen sicher verhindert. Untergebracht wird er ausbruchsicher, und an jedem Eingang deines befriedeten Besitztums weist ein Schild auf die Haltung hin. Von Leine und Maulkorb kann die Stadt auf Antrag befreien, wenn eine sachverständige Tierärztin den Hund erfolgreich therapiert hat oder er eine Begleithundeprüfung oder einen der anerkannten Hundeführerscheine bestanden hat; diese Befreiung endet, sobald er wieder jemanden anspringt, beißt oder Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzt.
- Wo darf ich in Hannover reiten?
- Auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen, nicht aber auf Fahrwegen, die als Radweg beschildert sind. Von den Waldflächen im Stadtgebiet bewirtschaftet der Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz rund 1.564 Hektar zertifizierten Stadtwald, dazu rund 1.000 Hektar in Landschaftsräumen wie dem Kronsberg, der Leineaue, dem Altwarmbüchener See und den Ricklinger Kiesteichen, erschlossen durch etwa 200 Kilometer Wander-, Rad- und Reitwege einschließlich des Grünen Rings. Wer reitet, nimmt besondere Rücksicht und räumt Krankenfahrstühlen und Zufußgehenden den Vorrang ein, außer auf einem gekennzeichneten Reitweg. Das niedersächsische Waldgesetz erlaubt der Waldbehörde außerdem, per Verordnung ein amtliches Kennzeichen an den Pferden zu verlangen, damit sich Reitende in der freien Landschaft identifizieren lassen.
- Muss ich mein Pferd der Tierseuchenkasse melden?
- Ja, ab dem ersten Tier, auch wenn du nur ein Pony im Hobby hältst. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse begründet das damit, dass sich jedes einzelne Tier anstecken und die Seuche weitertragen kann. Wer einen Reit- oder Pensionsstall betreibt, ist nach der Viehverkehrsverordnung meldepflichtig und übermittelt dafür die Bestandszahl der Pferde und Ponys; die früher zusätzlich mögliche freiwillige Einstellerliste mit den einzelnen Tieren und ihren Besitzerinnen ist seit 2021 aus Datenschutzgründen entfallen. Die Anzeige der Haltung beim städtischen Veterinärwesen und die Meldung an die Tierseuchenkasse sind zwei verschiedene Vorgänge, hängen aber zusammen: Die Registrierung wird von dort automatisch weitergeleitet.
- Wer nimmt in Hannover ein zugelaufenes Tier auf?
- Das Tierheim in Langenhagen, das der Tierschutzverein für Hannover und Umgegend betreibt und auf dessen Gelände ständig rund 500 Tiere leben. Sein Zuständigkeitsbereich reicht über die Landeshauptstadt hinaus und umfasst auch Langenhagen, die Wedemark, Laatzen, Seelze, Garbsen, Ronnenberg und Springe. Melde den Fund, statt das Tier zu behalten: Rechtlich gehört es jemandem, der es gerade sucht. Polizeidienststellen und Tierarztpraxen können den Mikrochip auslesen, und ein gechipptes und registriertes Tier lässt sich nach sehr kurzer Zeit seiner Halterin zuordnen. Vermisst du selbst ein Tier, meldest du den Verlust bei denselben Registern und im Tierheim.
- Wohin kommen beschlagnahmte oder abgegebene Exoten?
- In die Wildtier- und Artenschutzstation im nahen Sachsenhagen, die im Jahr rund 3.000 Tiere aufnimmt. Sie nimmt fast alle heimischen Arten an; ausgenommen sind aus arbeitstechnischen und seuchenhygienischen Gründen Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Waschbär und Steinmarder. Dazu kommen nicht heimische Vögel, Reptilien und Säugetiere, wobei große Krokodile, besonders gefährliche Giftschlangen und Großraubtiere draußen bleiben. Die Station hält die Zulassungen für die Quarantäne von Affen und Vögeln und die Genehmigung zur Gefahrtierhaltung nach niedersächsischem Recht. Genesene heimische Wildtiere werden ausgewildert, nicht heimische dauerhaft untergebracht, meist in zoologischen Einrichtungen; nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten gehören dabei dem Land Niedersachsen.
- Was beachte ich, wenn auf städtischen Wiesen Rinder und Schafe weiden?
- Abstand halten und den Hund anleinen. Die Landeshauptstadt verpachtet ihre Grünlandflächen an Landwirtinnen und Landwirte aus Stadt und Region; beweidet werden unter anderem Flächen am Kronsberg, in der Schwarzen Heide, am Benther Berg, in der Breiten und Nassen Wiese und entlang der Leinemasch. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün begründet die Bitte doppelt: Hundekot verunreinigt das Futter der Weidetiere, und wer die Flächen betritt, stört wildlebende Tiere und Bodenbrüter. Wiesen und Weiden dürfen deshalb grundsätzlich nicht betreten werden, auch wenn kein Zaun im Weg steht.
- Dürfen Rinder in der Region Hannover noch angebunden gehalten werden?
- Nur noch übergangsweise. Die Region Hannover hat im Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die drei Formen der Anbindehaltung untersagt: die ganzjährige, die kombinierte mit ganzjährig täglich mindestens zwei Stunden Zugang zu Auslauf, Laufhof oder Weide und die saisonale mit täglichem Weidegang während der Vegetationsperiode; dazu kommt das Anbinden männlicher Mastrinder nach Vollendung ihres sechsten Lebensmonats. Für die ganzjährige Anbindung gilt eine Umstellungsfrist von 18 Monaten, für die kombinierte und die saisonale Form eine deutlich längere, in Härtefällen verlängerbare Frist. Zulässig bleibt allein die vorübergehende, zeitlich eng begrenzte Fixierung im Einzelfall, etwa für eine tierärztliche Behandlung oder die Klauenpflege. Wer betroffen ist, meldet seine Entscheidung über das Portal des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
- Wer erkennt in Hannover die Prüfer für den Hundeführerschein an?
- Der Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt. Wer die niedersächsische Sachkundeprüfung abnehmen will, braucht diese Anerkennung vorher und legt dafür Unterlagen vor, aus denen sich die Eignung zur Abnahme ergibt; für die Bearbeitung sind drei Monate vorgesehen. Anerkannte Prüferinnen und Prüfer werden seit dem 1. Juli 2020 an den Tierschutzdienst des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet und dort in einer Liste geführt. Für eine Hundeschule ist das der Unterschied zwischen einem Kursangebot und einer Prüfung, die zählt.
- Kann mein Hund in Hannover Blut spenden?
- Ja, die Klinik für Kleintiere der Tierärztlichen Hochschule sucht dafür Spenderhunde. Infrage kommen Tiere zwischen einem und acht Jahren mit einem Gewicht ab 20 Kilogramm und ausgeglichenem Temperament, die weder aus dem Mittelmeerraum oder außereuropäischem Ausland stammen noch sich dort aufgehalten haben. Vor der ersten Spende stehen eine klinische Allgemeinuntersuchung, eine Blutuntersuchung und ein Test auf Infektionserkrankungen, die über das Blut übertragen werden; die Kosten dafür trägt die Klinik. Gespendet wird höchstens alle drei Monate und nur, wenn die Klinik fragt, etwa für Tiere mit Blutarmut, mit Gerinnungsstörungen oder nach einem Unfall.
- Woher stammen die Tiere im Zoo Hannover?
- Aus Erhaltungszuchtprogrammen und den Nachzuchten europäischer Zoos. Der 1865 gegründete Zoo gibt an, grundsätzlich keine Tiere mehr aus der Wildbahn zu entnehmen, und ist Mitglied im europäischen Zooverband, über den diese Erhaltungszucht koordiniert wird. Auf 22 Hektar leben dort nach eigener Zählung 1.779 Tiere in 164 Arten. Außerhalb des Geländes engagiert sich der Zoo in 15 Ländern für den Artenschutz und wirkte 2025 an 33 Forschungsprojekten mit, unter anderem zu Verhaltensbiologie, Tiermedizin, Mikrobiologie und Genetik.
- Ist für mein Tier die Stadt oder die Region Hannover zuständig?
- Im Stadtgebiet die Landeshauptstadt, außerhalb die Region. Der Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Stadt überwacht hier Tierhaltungen wie Zoologische Gärten, Zirkusunternehmen, Reitbetriebe, Tierhandel und Tierversuchseinrichtungen, geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf nicht tierschutzgerechte Haltungen nach, auch bei privaten Haltern, registriert Nutztierhaltungen, stellt Gesundheitszeugnisse für Reisen aus und beaufsichtigt den Handel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln. Für dieselben Anliegen in Laatzen, Langenhagen oder einer der übrigen Kommunen verweist die Stadt ausdrücklich an die Region Hannover. Einzelne Aufgaben liegen dagegen für das ganze Gebiet bei der Region, etwa die Jagdbehörde.
- Wer ist in Hannover für das Wild zuständig?
- Die Jagdbehörde der Region Hannover. Sie ist für eine bejagbare Fläche von 195.613 Hektar im gesamten Regionsgebiet zuständig, betreut rund 400 Jagdbezirke, nimmt die Jägerprüfung ab, erteilt Jagdscheine und zieht sie ein, wenn jemand jagdrechtlich unzuverlässig wird. Ihre nach eigener Darstellung wesentliche Aufgabe ist die Hege: ein artenreicher, gesunder und den landschaftlichen Verhältnissen angepasster Wildbestand samt seinen Lebensgrundlagen. Dazu gehören der Abschussplan und die befriedeten Bezirke, in denen nur bestimmte Tierarten bejagt werden dürfen.
- Darf mein Assistenzhund überall mit?
- Fast überall, aber nicht überall. Die Hundeverordnung nimmt Blindenführhunde im Führgeschirr und Assistenzhunde von den Hundeverboten auf Schulhöfen und Liegewiesen sowie bei Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten aus, ebenso von den Verboten im Stadtpark und in den Herrenhäuser Gärten und von jedem weiteren Hundeverbot, das die Stadt in einer Grünanlage per Schild anordnet. Auf den städtischen Friedhöfen darfst du überhaupt kein Tier mitbringen, wieder mit Ausnahme von Blindenführhunden im Führgeschirr und Assistenzhunden. Auf Kinderspielplätzen, in Spielparks und im Tiergarten gilt die Ausnahme dagegen nicht; dort bleibt es beim Verbot für alle Hunde.