In Kiel gehören fünf städtische Tiergehege zum Alltag: ganzjährig geöffnet, der Eintritt frei, und in ihnen leben zusammen über 200 Tiere. Im größten, dem rund 40 Hektar messenden Gehege Tannenberg, ziehen Dam- und Muffelwild ohne Zaun zwischen den Wegen der Spaziergänger umher, und die Kieler Wisentherde gehört seit rund fünf Jahrzehnten zur internationalen Herdbuchzucht, die 1923 mit zwölf Gründertieren begann. An der Kiellinie hält das Aquarium GEOMAR vier Seehunde in einem Becken mit 250.000 Litern Ostseewasser, von denen stündlich 50.000 Liter frisch aus der Förde nachfließen. Das Tierheim Uhlenkrog, 1972 eröffnet und vom 1872 gegründeten Tierschutzverein getragen, versorgt an einem Tag im Schnitt 215 Tiere und nimmt Fundtiere für Kiel und elf Umlandgemeinden auf; 2019 kam eine Wildtierstation dazu, 2022 eine Reptilienstation. Bei den Wildbienenkartierungen zum Kieler Aktionsplan Bienenschutz sind seit 2015 auf ausgewählten städtischen Flächen 116 Wildbienenarten nachgewiesen worden.
Tierexperten & Anbieter in Kiel
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Lokale Anbieter direkt in Kiel
Birte Schweimer Hundezucht
Labrador-Retriever-Zucht in Kiel mit Informationen zu Welpenaufzucht, Gesundheitsdaten der Zuchthunde, Nachzuchten und Ablauf beim Welpenkauf; aktuell keine Wurfplanung.
Pet Drs Deutschland GmbH
Handel und Vertrieb von Heimtierpflegemitteln und Heimtierfutter, Erbringung von Verpackungs- und Versandienstleistungen sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand verbundenen Tätigkeiten
Gebrauchshundsportverein Friedrichsort
Hundesportverein in Kiel-Friedrichsort mit Trainingsangeboten von Welpen- und Junghundeausbildung bis Mantrailing, Rally Obedience, Hoopers, Canicross und Wasserarbeit sowie Prüfungen und Veranstaltungen.
Tierschutzverein für Kiel und Umgebung
Tierheim und Tiervermittlung in Kiel: Vermittlung von Hunden, Katzen, Kleintieren, Bauernhoftieren und Wildtieren sowie Hilfe bei Fundtieren, Wildtierstation und Notfällen.
Horse'Second-Hand
Pferdezubehör (neu & Second-Hand) in Kiel: Reitsportartikel ab Lager, Flohmarkt für Klein- und Ersatzteile sowie Waschservice für Decken und Lederbekleidung.
Baltic Stable GmbH
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Pferdezucht, An- und Verkauf von Sportpferden und Handel mit Waren aller Art, soweit dieser nicht erlaubnispflichtig ist.
Koko von Knebel Retail GmbH
Einzelhandel mit Tierbedarf, Textilien, Einrichtungsgegenständen im In- und Ausland
Häufige Fragen für Tierhalter in Kiel
- Darf ich in Kiel Möwen füttern?
- Nein, im gesamten Stadtgebiet nicht. Die Stadtverordnung zum Möwenfütterungsverbot gilt seit dem 15. Mai 2023 und erfasst ausdrücklich auch das Auslegen von Futter und Lebensmitteln, die Möwen erfahrungsgemäß aufnehmen. Ein Brötchen auf der Bank oder Pommes am Hafen zählen also mit. Silber-, Sturm-, Lach-, Mantel- und Heringsmöwe finden auf den Flachdächern der Stadt ideale Brutbedingungen, das Nahrungsangebot aus menschlichen Abfällen kommt dazu. Gegen Angriffsflüge in der Jungenaufzucht hilft nur Vorbeugen vor der Brutzeit: Bisher ungenutzte Nistplätze dürfen unattraktiv gemacht werden, sobald aber ein Nistplatz da ist, auch einer aus dem Vorjahr, ist er geschützt und Vergrämung nicht mehr zulässig.
- Gilt das Fütterungsverbot auch für Tauben?
- Ja, und zwar schon länger: Die Stadtverordnung zum Taubenfütterungsverbot gilt seit dem 1. April 2021 für verwilderte Haus- und Wildtauben im gesamten Stadtgebiet, ebenfalls einschließlich des Auslegens von Futter. Gefüttert wird stattdessen kontrolliert an einer Stelle: Der Tierschutzverein betreibt seit 2022 nahe dem Hauptbahnhof das erste Kieler Taubenhaus, das rund achtzig Tieren ein Quartier bietet. Dort können die gelegten Eier durch künstliche ersetzt werden, um die Population auf niedrigem Niveau zu halten; die Baukosten hat die Deutsche Bahn übernommen. Weitere Taubenhäuser sind in Planung.
- Muss ich meine Katze in Kiel kastrieren lassen?
- Wenn sie fortpflanzungsfähig ist und unkontrolliert nach draußen darf, ja. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Katzenschutzverordnung des Landes im gesamten Schleswig-Holstein und verlangt für solche Freigängerkatzen dreierlei: Kastration, Kennzeichnung mit einem Mikrochip durch eine Tierarztpraxis und Eintrag in ein anerkanntes Haustierregister. Nach Ablauf der Übergangsfrist muss all das ab dem 1. Januar 2027 erledigt sein. Sterilisation oder eine chemische Behandlung erkennt die Verordnung nicht an, und kontrollierter Auslauf an der Leine oder in einem unüberwindbar eingezäunten Bereich fällt nicht darunter.
- Ab welchem Alter greift die Kastrationspflicht?
- Ab fünf Monaten; bei jüngeren Tieren kann eine tierärztliche Einschätzung im Einzelfall dazu führen, dass sie schon als fortpflanzungsfähig gelten. Als Nachweis reicht eine schriftliche Bestätigung der Tierarztpraxis, aus der Eingriff und Identität des Tieres eindeutig hervorgehen. Kann deine Katze aus gesundheitlichen Gründen nicht kastriert werden, darf sie keinen unkontrollierten Freigang mehr bekommen. Wird eine unkastrierte Freigängerkatze aufgegriffen und lässt sich die Haltungsperson binnen fünf Tagen nicht ermitteln, darf die Behörde Kennzeichnung, Registrierung und Kastration selbst veranlassen. Auch wer züchtet, ist von der Regel nicht ausgenommen.
- Hatte Kiel vorher eine eigene Katzenschutzverordnung?
- Nein. Das Land hatte die Befugnis dafür bereits im November 2014 an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden übertragen, doch im Kieler Ortsrechtsverzeichnis steht bis heute keine solche Verordnung; zu Tieren finden sich dort nur die beiden Fütterungsverbote, die Hundesteuersatzung und die Satzungen zum Tierfriedhof. Praktisch übernahm der Tierschutzverein die Arbeit: Er betreut Futterplätze verwilderter Katzen, fängt Tiere zur Kastration und setzt sie an ihrem Futterplatz wieder aus. Mit der Landesverordnung ist diese Lücke seit Juli 2026 geschlossen.
- Gibt es in Schleswig-Holstein eine Rasseliste?
- Nein, und das ist der auffälligste Unterschied zu vielen anderen Bundesländern. Seit dem Hundegesetz von Anfang 2016 darf ein Hund allein wegen seiner Rasse nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. Gefährlich ist er erst, wenn er einen Menschen oder ein Tier gebissen, wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat, und darüber entscheidet die Behörde am Wohnort im Einzelfall. Ist ein Hund einmal eingestuft, darfst du ihn nur mit Erlaubnis halten, und in der Öffentlichkeit muss er an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Unabhängig davon dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen nach Bundesrecht nicht zum dauerhaften Halten nach Deutschland eingeführt werden; Ausnahmen davon gibt es nicht.
- Muss ich meinen Hund chippen lassen?
- Ja, jeden Hund, der älter als drei Monate ist. Die Tierarztpraxis setzt dafür einen etwa reiskorngroßen Transponder unter die Haut, der einer international festgelegten Norm entsprechen und mit einem passenden Lesegerät auslesbar sein muss. Zusätzlich verlangt das Landesrecht außerhalb des eigenen befriedeten Grundstücks ein Halsband oder eine ähnliche Kennzeichnung, aus der sich die Halterin oder der Halter ermitteln lässt; eine Mobilnummer allein genügt dafür ausdrücklich nicht. In Kiel kommt die Steuermarke dazu: Sie muss angelegt sein, sobald der Hund die Wohnung oder den umfriedeten Grundbesitz verlässt.
- Wie melde ich meinen Hund in Kiel an?
- Schriftlich beim Amt für Finanzwirtschaft, und zwar binnen vierzehn Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt oder nach dem Zuzug; die Anmeldung geht online, per Formular, per Post oder per Mail, ein persönlicher Termin ist nicht nötig. Bei der Anmeldung gibst du die Rasse an, bei einem übernommenen Hund zusätzlich Name und Anschrift der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers. Steuerpflichtig wird der Hund frühestens mit dem Kalendermonat, der auf den Monat folgt, in dem er drei Monate alt wird. Beim Abmelden gibst du die Steuermarke zurück; hältst du auch dafür die Frist nicht ein und legst keinen Nachweis vor, läuft die Steuerpflicht bis zum Eingang der Abmeldung weiter.
- Wird die Hundesteuer für einen Hund aus dem Tierheim Uhlenkrog erlassen?
- Ja, und in einem ungewöhnlich langen Zeitraum: Für einen Hund, der dauerhaft im Tierheim Kiel untergebracht war, wird die Steuer auf Antrag 48 Monate lang nicht erhoben, einmal je Haushalt innerhalb von sechs Jahren, gegen Vorlage einer Bescheinigung des Tierheims. Ganz befreit sind außerdem anerkannte Assistenz- und Therapiehunde, Herdengebrauchshunde, Dienst-, Rettungs- und Sanitätshunde sowie Hunde von Forst- und Jagdbediensteten. Ermäßigt wird die Steuer für den ersten Hund, wenn du den Sachkundenachweis nach dem Hundegesetz vorlegst, allerdings befristet auf drei Jahre; auch der Kiel-Pass führt zu einer Ermäßigung. Wer in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei verurteilt wurde, bekommt weder das eine noch das andere.
- Wo muss ich meinen Hund in Kiel anleinen?
- Das Landesrecht nennt die Orte, nicht die Stadt: bei Versammlungen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Zuwegen, in Treppenhäusern, Aufzügen und Fluren von Mehrfamilienhäusern, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Straßen und Plätzen mit ähnlich starkem Publikumsverkehr, in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme der besonders ausgewiesenen Hundeauslaufgebiete, in den Tiergehegen, auf Sportanlagen, Zelt- und Campingplätzen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. Im Wald kommt beides zusammen: an der Leine und nur auf den Waldwegen, abseits der Wege hat auch der angeleinte Hund nichts zu suchen. Ganz fernhalten musst du deinen Hund von Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern, Kinos sowie Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen sowie von Badeanstalten, Badestellen, Kinderspielplätzen und Liegewiesen. Die Kieler Grünflächensatzung verlangt in Grün- und Parkanlagen zusätzlich, ihn so an der Leine zu führen, dass andere Personen nicht belästigt werden. Ausgenommen sind Dienst-, Such- und Rettungshunde, Blindenführ- und Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde im Einsatz.
- Wo darf mein Hund in Kiel frei laufen?
- Auf 19 ausgeschilderten Hundeauslaufflächen, von den Olympiawiesen in Schilksee über Projensdorfer Gehölz, Krusenkoppel, Schreven- und Schützenpark bis zum Vieburger Gehölz, zum Volkspark und zur Grünanlage am Heidenberger Teich. Eingezäunt ist davon nur der Auslauf im Schrevenpark; alle anderen Flächen teilst du dir mit Spaziergängern. Ohne Leine darf dein Hund außerdem auf Wanderwegen außerhalb von Grün- und Parkanlagen laufen, dort allerdings mit erhöhter Aufsichtspflicht; führt der Weg durch Wald, bleibt es bei Leine und Waldweg. Für einen als gefährlich eingestuften Hund gilt nichts davon: Er bleibt in der Öffentlichkeit an der Leine und trägt einen Maulkorb, frei laufen darf er auf einem ausbruchsicheren Grundstück. Kot nimmst du überall auf, auch auf den Freilaufflächen; kostenlose Beutel dafür gibt die Stadt aus.
- Darf mein Hund mit an den Kieler Strand?
- Im Winterhalbjahr weitgehend ja, im Sommer nur an einer Stelle. Vom 1. Oktober bis zum 31. März darf dein Hund am Strand zwischen Falckenstein und Schilksee frei laufen; vom 1. April an darfst du dagegen an den Badestränden Falckenstein und Schilksee bis zum 30. September keinen Hund mitführen, an den übrigen Kieler Stränden sogar bis zum 31. Oktober. Einzige Ausnahme in dieser Zeit ist der vor Ort ausgewiesene Hundestrand am Falckensteiner Strand. Achte in beiden Fällen auf die Beschilderung: Der Strandabschnitt gehört zu einem Landschaftsschutzgebiet, und an der Schilkseer Steilküste stehen die Uferschwalben unter strengem Schutz. Ein als gefährlich eingestufter Hund kommt hier trotzdem nicht von der Leine: Der Strand zählt zur Öffentlichkeit, und dort führst du ihn angeleint und mit Maulkorb.
- Wo darf ich in Kiel reiten?
- Nicht in den öffentlichen Grünflächen: Die Grünflächensatzung untersagt das Reiten dort, ausgenommen sind Wege und Flächen, die durch Beschilderung freigegeben sind. Am Wasser gilt dasselbe Fenster wie für Hunde, nur ohne Ausnahme: Vom 1. April bis zum 31. Oktober darfst du an den Kieler Stränden kein Pferd mitführen, an den Badestränden Falckenstein und Schilksee bis zum 30. September, und ein Gegenstück zum ausgewiesenen Hundestrand gibt es für Pferde nicht. Über die Stadtgrenze hinaus bauen die Landesforsten gemeinsam mit dem Pferdesportverband am Reitwegenetz Schleswig-Holstein und stellen Unterlagen zum Anlegen und Nutzen von Reitwegen bereit.
- Mein Hund hat gebissen, was passiert jetzt?
- Der Vorfall gehört umgehend zum Kieler Ordnungsamt, mit Hergang, Zeit, Ort, möglichen Zeugen und ärztlicher oder tierärztlicher Bescheinigung der Verletzung. Die Behörde prüft dann, ob sich der Verdacht bestätigt, und ordnet dafür in der Regel eine tierärztliche Begutachtung an, die das Verhalten des Hund-Halter-Gespanns in Alltagssituationen erfasst. Wird dein Hund eingestuft, brauchst du eine Erlaubnis und legst dafür Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Sachkundebescheinigung und den Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung vor; die Sachkundeprüfung legst du theoretisch und praktisch mit genau diesem Hund ab. In der Öffentlichkeit gilt danach Leinen- und Maulkorbpflicht, auf dem eigenen, ausbruchsicheren Grundstück darf er frei laufen. Von der Maulkorbpflicht kann die Behörde auf Antrag befreien, wenn ein Wesenstest die Sozialverträglichkeit belegt. Den Antrag auf Rücknahme der Einstufung kannst du frühestens zwei Jahre nach Feststellung der Gefährlichkeit und ein Jahr nach bestandenem Wesenstest stellen.
- Darf ich mit einem als gefährlich eingestuften Hund züchten?
- Nein, und anders als bei anderen Pflichten gibt es hier keinen Ermessensspielraum: Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten, und Schleswig-Holstein kennt dazu keine Ausnahme. Daneben steht ein zweites, allgemeines Verbot: Kein Hund darf mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet werden, unabhängig von der Rasse. Ein rassebezogenes Zuchtverbot für einzelne Rassen gibt es dagegen nicht. Zuständig ist in Kiel das Ordnungsamt.
- Ich habe ein Haustier gefunden, wohin damit?
- Ins Tierheim Uhlenkrog, das der Tierschutzverein für Kiel und Umgebung betreibt und an das du dich in Kiel direkt wenden kannst; eine zusätzliche Meldung bei der Stadt entfällt damit. Außerhalb der Zeiten, in denen das Tierheim besetzt ist, nimmt die Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldung an. Halte Tierart, mögliche Verletzungen, Fundort und Funddatum sowie deinen Namen und deine Anschrift bereit. Gefährdet ein frei laufendes Tier den Verkehr, ist die Polizei die richtige Stelle. Und wenn dein eigenes Tier verschwunden ist, melde es ebenfalls dort: Je früher die Meldung vorliegt, desto eher lassen sich Tier und Halter wieder zusammenbringen.
- Ich habe einen verletzten Igel oder Wildvogel gefunden.
- Ruf zuerst im Tierheim an, bevor du das Tier mitnimmst. Die dortige Wildtierstation, 2019 eingeweiht und nach und nach um Volieren mit Wasserbecken, Auswilderungsluken und Inkubatoren ergänzt, versorgt vor allem Tauben, Möwen, Krähen, Wassergeflügel, Igel und heimische Singvögel, hat aber begrenzte Plätze. Die Mitarbeitenden klären am Telefon, ob überhaupt eine Notlage vorliegt: Viele Tiere werden der Natur unnötig entnommen. Ist ein Tier sichtbar verletzt, gehört es zu einer Tierarztpraxis, und du klärst am besten vorher, wo es danach weiter versorgt werden kann. Eigene Aufzuchtversuche gehen nach Erfahrung des Tierheims in aller Regel zulasten des Tieres.
- Am Strand liegt ein junger Seehund, was tun?
- Nicht anfassen, großen Abstand halten, den Hund fernhalten und die Seehundjäger, die Seehundstation Friedrichskoog oder die Polizei verständigen. Seehundjäger sind vom Land berufene Jägerinnen und Jäger, die keine Robben bejagen, sondern die Strandabschnitte kontrollieren, angespülte Meeressäuger bergen und vor Ort entscheiden; ihr Netzwerk deckt Nord- und Ostseeküste ab. Nicht jedes allein liegende Jungtier ist verlassen: Manche Mütter sind nur auf Nahrungssuche, andere Tiere sind längst selbstständig und ruhen sich aus. Ist ein Tier noch nicht entwöhnt, aber überlebensfähig, bringen die Seehundjäger es nach Friedrichskoog, der landesweit einzigen vom Land autorisierten Aufnahmestelle für Robben. Seehunde unterliegen dem Jagdrecht, dürfen aber seit 1974 nicht mehr bejagt werden.
- Darf ich ein Wespen- oder Hornissennest entfernen lassen?
- Bei Hornissen, Hummeln und Wildbienen nur mit Genehmigung des Landesamts für Umwelt, denn diese Arten stehen unter besonderem Schutz. Für die staatenbildenden Wespenarten wie die Deutsche Wespe reicht ein vernünftiger Grund, etwa eine Allergie oder ein Nest unmittelbar an einer stark genutzten Terrasse. Weil vorher zweifelsfrei feststehen muss, um welche Art es geht, gehört die Bestimmung in fachkundige Hände, und die Entfernung ebenso. Die Freiwilligen Feuerwehren sind in Kiel dafür nicht zuständig, die Berufsfeuerwehr rückt nur bei Gefahr im Verzug aus, etwa an Kindertagesstätten, Schulen oder Pflegeheimen. Beraten wird über das Umweltschutzamt.
- Darf ich eine Giftschlange oder ein anderes gefährliches Wildtier halten?
- Privat nicht. In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art verboten; gemeint sind Arten, die ausgewachsen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können, also etwa Raubtiere, Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione. Eine Ausnahme erteilt allein das Landesamt für Umwelt, und der Antrag muss vor Beginn der Haltung dort vorliegen; verlangt werden ein Herkunftsnachweis und eine Begründung, warum die Haltung erforderlich ist. Für Reptilien in Not gibt es in Kiel immerhin eine Anlaufstelle: Das Tierheim hat 2022 eine Reptilienstation mit einem Außenbereich für Land- und Wasserschildkröten fertiggestellt.
- Muss ich meine Hühner, Pferde oder Bienen anmelden?
- Ja, an zwei Stellen und schon vor Beginn der Haltung. Beim Kieler Ordnungsamt, Sachbereich Tiergesundheit und Tierschutz, zeigst du die Haltung mit Namen, Anschrift, Standort, Nutzungsart und der voraussichtlichen Tierzahl an, bei Bienen mit der Zahl der Völker; danach bekommt dein Betrieb eine Registriernummer. Die Anzeigepflicht reicht weit und umfasst neben Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern auch Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Gehegewild, Kameliden und Fische aus Aquakultur. Getrennt davon meldest du dich beim Tierseuchenfonds des Landes an, einem vom Landwirtschaftsministerium verwalteten Sondervermögen, aus dem Entschädigungen für Tierverluste und freiwillige Beihilfen gezahlt werden; melde- und beitragspflichtig sind die Besitzer von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen und Geflügel.
- Was verlangt die Behörde von Hobby-Geflügelhaltern gegen die Geflügelpest?
- Füttern und tränken an Stellen, an die Wildvögel nicht herankommen, Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern, Stallkleidung von Straßenkleidung trennen und Neuzugänge zunächst getrennt halten. Ordnet die Behörde eine Aufstallung an, brauchst du einen geschlossenen Stall oder eine Schutzvorrichtung mit dichter, überstehender Dachabdeckung und einer Seitenbegrenzung, die Wildvögel abhält; wie sich das umsetzen lässt, besprichst du mit dem Veterinäramt, baurechtliche Fragen vorab. Für Hühner und Puten kommt die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit dazu. Bereits der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist dem Amtstierarzt zu melden; eine Entschädigung setzt voraus, dass die Meldung unverzüglich erfolgt ist, die Zahl der gehaltenen Tiere beim Tierseuchenfonds gemeldet war und der Beitrag gezahlt wurde.
- Ab wann brauche ich für Hundeschule, Tierpension oder Zucht eine Erlaubnis?
- Sobald du gewerbsmäßig mit Tieren umgehst, und in Kiel erteilt die Erlaubnis das Ordnungsamt, Sachbereich Tiergesundheit und Tierschutz. Gewerbsmäßig heißt selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht; eine Zahl von Würfen oder Zuchttieren nennt die Kieler Leistungsbeschreibung nicht, maßgeblich ist allein dieses Merkmal. Erfasst sind Zucht und Haltung von Wirbeltieren, Handel, Reit- und Fahrbetrieb, Zurschaustellen von Tieren, das Ausbilden von Hunden für Dritte und das Anleiten von Haltern in Hundeschulen, Tierheime und Auffangstationen, die entgeltliche Einfuhr und Vermittlung aus dem Ausland, die Ausbildung von Schutzhunden und das Veranstalten von Tierbörsen; landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild bleiben ausgenommen. Bei Hundeschulen trifft die Pflicht die Betreiberin oder den Betreiber, freiberuflich dort tätige Trainerinnen und Trainer brauchen eine eigene Erlaubnis, und auch Verhaltenstherapeutinnen fallen darunter. Plane Zeit ein: Die Bearbeitung dauert bis zu vier Monate und kann um zwei weitere verlängert werden.
- Was verlangt die Hundetrainer-Zertifizierung der Tierärztekammer?
- Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein vergibt einen eigenen Sachkundenachweis für Hundetrainerinnen und Hundetrainer, zu dem sich Bewerberinnen aus dem ganzen Bundesgebiet anmelden können. Zulassungsvoraussetzung ist Volljährigkeit; einzureichen sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine knappe Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten und eine Beschreibung der Örtlichkeiten, an denen du arbeitest. Die Prüfung hat zwei Teile: zuerst ein Test am Rechner unter Aufsicht in einer tierärztlichen Einrichtung mit fünfzig Fragen aus einem Katalog, danach ein Fachgespräch mit praktischer Prüfung vor einem in der Regel dreiköpfigen Gremium, das auch das Hund-Halter-Team stellt. Bewertet werden dort unter anderem die Einschätzung von Ausbildungsstand und Persönlichkeit, die Kommunikation mit Mensch und Hund und die praktische Umsetzung des ersten Ausbildungsschritts. Das Zertifikat erlischt, wenn du nicht jedes Jahr acht Stunden wissenschaftlich begründete Fortbildung zur Verhaltenskunde nachweist. Zugleich sind es Betriebe mit einer Erlaubnis zur gewerblichen Hundeausbildung, die im Land die Sachkundeprüfungen für Hundehalterinnen abnehmen dürfen.
- Wer hat in Kiel nachts tierärztlichen Notdienst?
- Schleswig-Holstein regelt das landesweit: Die Tierärztekammer organisiert den Kleintiernotdienst zentral und teilt das Land dafür in Notfalldienstbereiche ein. Gedacht ist er für Erkrankungen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten werktäglichen Sprechstunde der Haustierarztpraxis zu warten; die Versorgung soll ganztägig sichergestellt sein. Erreichbar ist der Dienst über eine landeseinheitliche Notdienstrufnummer, die die Kammer veröffentlicht, und die eingeteilte Praxis muss währenddessen jederzeit zumindest telefonisch erreichbar sein. Teilnehmen muss jede Praxis im Land; tierärztliche Kliniken für Kleintiere sind vom zentralen Dienst ausgenommen.
- Wo kann ich mein Haustier in Kiel bestatten lassen?
- Auf dem städtischen Tierfriedhof in Kiel-Russee, der unmittelbar neben dem dortigen Friedhof liegt und sich auf rund 3.000 Quadratmetern erstreckt, unter anderem mit einem stattlichen Mammutbaum. Den Termin vereinbarst du vorher beim Friedhofsbüro und bringst das Tier selbst mit; abgeholt oder zwischengelagert wird es nicht. Die Beisetzung ist still: Das Tier wird in deiner Anwesenheit in die Erde gelegt, du kannst am Grab bleiben, und geschlossen wird es erst, nachdem du gegangen bist. Es gibt vier nach der Größe des Tieres gestufte Grabarten sowie die Wahl zwischen einem individuell gestaltbaren Einzelgrab und einem Gemeinschaftsgrab unter Rasen; auf Wunsch trägt eine Gedenkstele eine Metallplatte mit Namen und Sterbedatum.