In Leipzig leben nach Schätzung der Stadt rund 10.000 Waschbären, und sie holen sich einen Großteil ihres Futters aus Mülltonnen, Komposten und Näpfen, die draußen stehen bleiben. Für Tierfragen hat die Stadt einen eigenen Beirat für Tierschutz, den der Stadtrat 1999 eingesetzt hat und der in der Regel viermal im Jahr öffentlich tagt. An der Veterinärmedizinischen Fakultät steht eine Klinik für Vögel und Reptilien, nach eigener Angabe eine von fünf hochspezialisierten Universitätskliniken in Deutschland, die rund 80 Tiere gleichzeitig stationär versorgen kann. Der Tierschutzverein geht auf eine Gründung von 1875 zurück, wurde 1955 zwangsaufgelöst und 1990 neu gegründet.
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Tierheim
Tierheim und Tiervermittlung in Leipzig: Informationen zu Hunden, Katzen und Exoten, Meldung von Fund- und entlaufenen Tieren sowie Hinweise zu Besuchsterminen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen für Tierhalter in Leipzig
- Brauche ich in Leipzig eine Erlaubnis für eine Schlange oder ein Raubtier?
- Ja. Die Polizeiverordnung der Stadt verlangt für das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen eine Erlaubnis der Stadt Leipzig, und dieselbe Pflicht trifft jedes Tier, das durch seine Körperkräfte, sein Gift oder sein Verhalten Personen gefährden kann. Der Wortlaut ist damit weiter als eine Artenliste: Es zählt, was von dem Tier ausgehen kann, nicht allein, wie es heißt.
- Gibt es in Leipzig eine Katzenschutzverordnung?
- Nein, und das ist eine bewusste Entscheidung: 2021 kam die Stadt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für Katzenschutzgebiete nicht vorliegen. Stattdessen läuft seit Anfang der 1990er Jahre ein städtisches Kastrationsprogramm, das freilebende Katzen einfängt, kastrieren lässt und an der Fangstelle wieder freilässt; zwischen 1991 und September 2020 waren das 10.685 Tiere. Im September 2025 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, mit der sächsischen Staatsregierung und Leipziger Landtagsabgeordneten über eine Katzenschutzverordnung auf Landesebene zu sprechen. Für Freigängerkatzen bleibt die Kastration in Leipzig damit freiwillig; die Stadt hält sie für die Voraussetzung einer stabilen Population auf niedrigem Niveau.
- Gilt in Leipzig eine Leinenpflicht?
- Ja, auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, außer die Fläche ist als Freilauffläche ausgewiesen. Ausgenommen sind nur Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz, Hütehunde während der Schafweidehaltung und Jagdhunde im Einsatz. Spiel- und Sportplätze darfst du mit Hund gar nicht betreten, und in größeren Menschenansammlungen kommt ein Maulkorb dazu.
- Wo darf mein Hund in Leipzig frei laufen?
- An 43 ausgewiesenen Freilaufstandorten, jeder mit mindestens einem Schild gekennzeichnet. Zwei davon sind Hundestrände, am Westufer des Cospudener Sees und am hinteren Ostufer des Kulkwitzer Sees. Hunde, die als gefährlich gelten, bleiben auch dort an der Leine.
- Was muss ich beim Gassigehen dabeihaben?
- Zwei Dinge, und beide kann der Stadtordnungsdienst sehen wollen: ausreichend geeignetes Hilfsmittel, um Hundekot aufzunehmen und zu transportieren, und den jeweils aktuellen Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer. Die ausgegebenen Registriermarken gelten längstens bis Ende 2026, und Ersatzmarken werden nicht mehr ausgegeben.
- Wie melde ich meinen Hund in Leipzig an?
- Binnen zwei Wochen nach Beginn der Haltung bei der Stadtkämmerei, und ebenso binnen zwei Wochen wieder ab. Als Halter giltst du auch, wenn du einen Hund mehr als vier Wochen in Pflege oder Verwahrung nimmst. Wer den Hund chippen lässt, die Mikrochip-Nummer nachweist und dem Auslesen bei Kontrollen zustimmt, zahlt auf Antrag für die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2029 weniger; wer einen Hund aus dem Leipziger Tierheim übernimmt, ist auf Antrag die ersten sechs Monate der Haltung befreit. Zum 31. Juli 2025 waren in Leipzig 25.706 Hunde gemeldet.
- Ich habe ein Tier gefunden oder meines ist entlaufen, was tue ich?
- Die Fundanzeige nimmt das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt oder das Tierheim entgegen; ist dein eigenes Tier entlaufen, rät die Stadt zur Anfrage bei beiden Stellen. In die Anzeige gehören deine Kontaktdaten, eine Beschreibung des Tieres, Fundort und Fundzeit, dazu die Hundesteuermarke und, falls vorhanden, die Chipnummer. Bei einem Tier in Not hilft die Integrierte Regionalleitstelle weiter.
- Ich habe ein verletztes Wildtier gefunden, wer ist zuständig?
- Das hängt vom Tier ab. Ein verletztes oder totes jagdbares Tier im öffentlichen Raum, etwa Fuchs, Marder, Reh oder Bussard, meldest du dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei, das an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten vermittelt; ein Wildschweinkadaver und ein Massensterben von Wildvögeln gehören dagegen zum Veterinäramt. Leicht verletzte Wildvögel versorgt die ehrenamtliche Wildvogelhilfe nach telefonischer Absprache, und die Auffangstation am Wildpark gibt Auskunft zum Umgang mit Wildtieren; ob sie selbst Tiere aufnehmen kann, steht auf der Seite der Stadt. Aufnehmen darfst du ein ersichtlich verletztes oder krankes Wildtier nur zur Gesundpflege und musst es nach der Genesung unmittelbar wieder in die Freiheit entlassen. Von Waschbären und anderen invasiven Arten rät die Stadt ab, sie überhaupt aufzunehmen, weil sie nicht wieder ausgesetzt werden dürfen.
- Wo darf ich in Leipzig reiten?
- Im Wald nur auf Wegen, die dafür ausgewiesen und gekennzeichnet sind; im Leipziger Stadtwald sind das rund 36 Kilometer, für die die Stadt zehn Kartenblätter zum Herunterladen bereithält. Außerhalb des Waldes gilt: geeignete Wege und besonders ausgewiesene Flächen ja, gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade, Spielplätze und Liegewiesen nein.
- Darf ich Enten und Tauben füttern?
- Nein. Wild lebende Wasservögel dürfen am Kulkwitzer See und an allen anderen stehenden Gewässern der Stadt nicht gefüttert werden, weil das Futter dem Gewässer Nährstoffe zuführt und faulende Reste gefährliche Bakterien fördern. Die Polizeiverordnung verbietet zusätzlich, wildlebende Haustauben und Ratten zu füttern.
- Muss ich anmelden, dass ich Hühner, Bienen oder ein Pferd halte?
- Ja, beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, und die Bestandszahlen zusätzlich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse. Erfasst sind Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfische und Bienen. Die Meldung an die Tierseuchenkasse ist unabhängig davon Pflicht, ob du die Tiere landwirtschaftlich oder zu privaten Zwecken hältst.
- Kann ich das Tierheim Leipzig einfach besuchen?
- Nein, feste Besuchszeiten gibt es seit 2020 bewusst nicht mehr. Wer ein Tier kennenlernen will, meldet sich vorher und bekommt einen eigenen Termin. Das Tierheim begründet das mit deutlich weniger Stress in den Hundehäusern und mehr Zeit für die Gespräche.
- Was brauche ich, um gewerblich mit Tieren zu arbeiten?
- Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes, und mit der Tätigkeit beginnen darfst du erst, wenn sie erteilt ist. Sie deckt Zucht, Haltung und Handel mit Wirbeltieren ab, den Reit- und Fahrbetrieb, die Zurschaustellung, das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung, Tierbörsen sowie das Ausbilden von Hunden für Dritte samt Anleitung des Halters. Der Antrag fragt nach der bestehenden Gewerbeanmeldung und verlangt unter anderem Sachkundenachweise, Belege über den Umgang mit Tieren in den letzten drei Jahren, ein Führungszeugnis, ein Tierbestandsbuch sowie Grundrissskizze und Lageplan der genutzten Räume und Freiflächen. Gehegewild und landwirtschaftliche Nutztiere sind ausgenommen; für sie bleibt es bei der Registrierung beim selben Amt.
- Darf ich mein Haustier in Leipzig im Garten begraben?
- Auf einem Grundstück, das dein Eigentum ist, ja: nicht in einem Wasserschutzgebiet, nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube. Das Merkblatt des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes nennt als Beispiele Hunde, Katzen und Kaninchen und spricht ausdrücklich von Eigentum, nicht von Pacht. Sonst bleiben drei Wege: die sächsische Tierkörperbeseitigungsanlage, die niedergelassene Tierarztpraxis oder ein Tierbestatter. Weil das europäische Recht Heimtiere in die höchste Risikostufe einordnet, muss das innerhalb Sachsens geschehen; wer sein Tier in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Staat der Europäischen Union bringen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung und wendet sich dafür an das Amt. Ein kommunaler Friedhof kommt nicht in Frage, denn die Friedhofssatzung widmet die Friedhöfe der Bestattung von Personen.
- Wer hat in Leipzig nachts oder am Wochenende Notdienst?
- Für Leipzig gilt der sachsenweite Kleintier-Notfalldienst der Landestierärztekammer; die Stadt verlinkt ihn auf ihrer Seite zur Tierrettung samt einem Faltblatt der Kammer. Der Dienst deckt Nächte, Wochenenden und Feiertage ab, leistet in erster Linie lebensrettende Sofortmaßnahmen und taktet die Fälle nach Dringlichkeit ein, sodass Wartezeit entstehen kann; Hausbesuche sind bei Kleintieren unüblich. Das Faltblatt rät dir, den EU-Heimtierausweis und regelmäßig gegebene Medikamente mitzunehmen und für einen sicheren Transport zu sorgen, bei Katzen und kleinen Hunden in einer geschlossenen Box. Geht es um eine amtstierärztliche Sache außerhalb der Dienstzeiten, führt der Weg über die Polizeidirektion oder die Integrierte Rettungsleitstelle.
- Muss ich anmelden, dass ich eine Schildkröte oder einen Papagei halte?
- Ja, sobald die Art besonders oder streng geschützt ist, und die Anzeige geht an die Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz. Für fast alle geschützten lebenden Wirbeltiere gilt sie: gemeldet wird unverzüglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Kauf, Geburt oder Schlupf, und abgemeldet wird ein Tier, das stirbt oder abgegeben wird. Welche Arten von der Meldepflicht ausgenommen sind, listet die Bundesartenschutzverordnung; gekennzeichnet sein und einen Herkunftsnachweis haben müssen auch diese Tiere. Eine Voliere oder ein Schildkrötengehege im Garten zählt als Tiergehege und ist mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
- Ich habe eine Landschildkröte gefunden, darf ich sie behalten?
- Behalten darfst du sie nicht. Bei artengeschützten Tieren, wozu alle Landschildkröten, die meisten Papageien und viele weitere Exoten zählen, muss das Fundtier ins Tierheim; die Zuständigkeit liegt vom ersten Tag an bei der Unteren Naturschutzbehörde. Bei allen anderen Fundtieren darfst du das Tier nach der Fundmeldung auch selbst verwahren, bist dann aber sechs Monate lang zur Betreuung verpflichtet und wirst erst nach dieser Frist Eigentümer. Weitergeben, verschenken oder verkaufen darfst du das Tier in dieser Zeit nicht. Ein Aushang im Laden oder ein Beitrag in einem Netzwerk ersetzt die Fundmeldung nicht.
- Welche Tiere nimmt das Tierheim Leipzig auf und welche nicht?
- Fast jede Art, die als Haustier gehalten wird: Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Sittiche, Papageien, Schlangen, Schildkröten, Agamen, Geckos und Zierfische. Nicht aufnehmen darf ein Tierheim dagegen einheimische und inzwischen einheimisch gewordene Wildtiere, also Igel, Marder, Eichhörnchen, Füchse, Waschbären, Hasen, Rehe und alle Wildvögel. Nicht einheimische Reptilien wie Schmuckschildkröten fallen nicht darunter und werden als Fundtiere verwahrt. Wer ein Reptil übernehmen möchte, bekommt vorher Besuch: Eine ausgebildete Tierpflegerin sieht sich die geplante Unterbringung vor Ort an.
- Kann ich mein Tier im Tierheim Leipzig abgeben?
- Nur nach Absprache, und einen Anspruch darauf gibt es ausdrücklich nicht. Der Antrag geht schriftlich per Post oder Mail an die Geschäftsführung des Vereins, die über jede Aufnahme selbst entscheidet; liegen gesundheitliche Gründe vor, gehört ein Nachweis dazu. Weil die Kapazitäten begrenzt sind, kann das Tierheim oft nur bei echten Notlagen helfen. Mit der Aufnahme geht das Eigentum am Tier auf den Verein über.
- Ist das Tierheim Leipzig auch für Fundtiere aus dem Umland zuständig?
- Ja, für sieben Nachbarkommunen: Taucha, Markranstädt, Wiedemar, Neukyhna, Schkeuditz und Rackwitz jeweils mit dem Zuständigkeitsbereich Schladitzer Bucht sowie Bad Dürrenberg. Kommt ein Fundtier von dort, genügt die Meldung beim Tierheim, das die Fundanzeige an die Ordnungsbehörde weiterreicht. Für Funde im Stadtgebiet Leipzig entscheiden dagegen die Beamten des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes, ob dem Tier der Fundstatus zuerkannt wird. Mit der Übergabe gehen die Fundrechte an die Kommune über, in der das Tier gefunden wurde.
- Ist jede fremde Katze im Garten ein Fundtier?
- Nein. Viele Katzen sind Freigänger und unternehmen Ausflüge in die Nachbarschaft, deshalb gehört nicht jede fremde Katze ins Tierheim. Beobachte sie und melde sie, damit sich klären lässt, ob sie gesucht wird, und füttere sie auf keinen Fall: Wo es Futter gibt, bleibt die Katze und findet nicht mehr nach Hause. Anders liegt der Fall bei einem sichtbar schlechten Zustand, denn dann ist es vermutlich kein zufriedener Freigänger. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 hat klargestellt, dass ausgesetzte Haustiere nicht herrenlos werden, sondern wie Fundtiere zu behandeln sind.
- Darf mein Hund im Leipziger Auwald frei laufen?
- In den vier Naturschutzgebieten nicht, und die liegen alle im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald: Burgaue mit zwei Teilgebieten und 270 Hektar, Luppeaue mit 598 Hektar, von denen 32 auf das Stadtgebiet entfallen, Elster- und Pleißeauewald mit 66 Hektar und Lehmlache Lauer mit 49 Hektar. Dort dürfen die markierten Wege nicht verlassen und Hunde nicht frei laufen gelassen werden; die Verordnung für die Burgaue führt beides ausdrücklich als Verbot auf. Außerhalb der Schutzgebiete bleibt es bei der Leinenregel der Polizeiverordnung, von der nur die ausgewiesenen Freilaufflächen ausgenommen sind. Einen als gefährlich geltenden Hund nimmst du auch dort nicht von der Leine; die Stadt zählt die Freilaufstandorte ausdrücklich zu den Flächen, auf denen sie bleibt.
- Wer behandelt in Leipzig ein Pferd oder eine Kuh im Notfall?
- Beide Großtierkliniken der Veterinärmedizinischen Fakultät sind Tag und Nacht erreichbar. Die Klinik für Pferde führt dafür zwei getrennte Wege, einen für chirurgische Fälle und einen für innere Erkrankungen und Geburtshilfe; zu ihr gehören eine eigene Hufbeschlaglehrschmiede sowie die Reproduktionsmedizin. Die Klinik für Klauentiere versorgt große und kleine Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden und unterhält für den Transport einen eigenen Fahrdienst. Eine Abteilung Schwein mit Schwerpunkt Reproduktion und Infektionskrankheiten gehört ebenfalls dazu.
- Wohin mit einem kranken Vogel oder Reptil in Leipzig?
- In die Klinik für Vögel und Reptilien der Universität. Sie behandelt Ziervögel, Greifvögel, Tauben, Rassegeflügel und erkrankte Wildvögel ebenso wie Echsen, Schlangen und Schildkröten, und zwar nicht erst im Krankheitsfall, sondern auch zur Ankaufsuntersuchung und zur Haltungsberatung. An Wochenenden und Feiertagen hält sie einen eigenen Notdienst vor. Nach eigenen Angaben ist sie die einzige Klinik mit einem zertifizierten europäischen Weiterbildungsprogramm für Vögel und Reptilien.
- Wann darf ich mit meinem Tier in die Kleintierklinik der Universität?
- Als Universitäts-Tierklinik ist sie Maximalversorger für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und darf im Notdienst deshalb nur lebensbedrohlich erkrankte Tiere aufnehmen. Die Notaufnahme ist durchgehend besetzt, leichtere Notfälle gehören dagegen zum Haustierarzt oder in den Notdienst-Ring der Leipziger Praxen. Bring nach Möglichkeit Untersuchungsbefunde und eine Überweisung mit; behandelt wird nach Dringlichkeit, sodass Wartezeit entstehen kann. Impfungen macht die Klinik nicht, dafür ist die Haustierarztpraxis da.
- Welche Tiere gelten in Sachsen als jagdbares Wild?
- Neben dem bundesweit jagdbaren Wild zählen in Sachsen auch Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria, Nilgans, Wolf sowie Elster, Eichelhäher, Raben- und Nebelkrähe dazu. Wer ein solches Tier verletzt oder hilfsbedürftig aufnimmt, muss das innerhalb weniger Tage dem Jagdausübungsberechtigten melden oder, wenn niemand erreichbar ist, der Unteren Jagdbehörde beim Amt für Stadtgrün und Gewässer. Wer ein Wildtier dauerhaft aufnimmt oder pflegt, macht sich strafbar.
- Darf ich in Leipzig Nutrias füttern?
- Die Stadt sagt Nein: Wildtiere dürfen grundsätzlich nicht gefüttert werden, ausgenommen ist allein das Vogelhäuschen im eigenen Garten. Beim Nutria kommt ein ausdrücklicher Appell dazu, denn wo regelmäßig und stark gefüttert wird, halten sich über lange Zeiträume sehr viele Tiere auf engem Raum, etwa an der Weißen Elster und in der Nähe des Auensees. Die Folgen sind Schäden in Kleingärten, Vorgärten und an Uferböschungen, dazu werden die Ratten mitgefüttert und vermehren sich stärker. Belastbare Bestandszahlen gibt es nach Angabe der Stadt nicht, und von einer Plage spricht sie ausdrücklich nicht.
- Wie melde ich in Leipzig eine Asiatische Hornisse?
- Sichtungen gehören in das Meldeportal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, auf das die Stadt verweist. Am 25. August 2026 wurde in Leipzig-Grünau nach längerer Suche ein Nest im Baumwipfel gefunden und über eine Drehleiter der Branddirektion entfernt; an der Suche beteiligt waren ehrenamtliche Imkerinnen und Imker, der NABU Leipzig und mehrere Behörden. Von der eigenständigen Beseitigung eines Nestes rät die untere Naturschutzbehörde dringend ab, weil die Art ihr Nest wehrhaft verteidigt und die Verwechslung mit den geschützten heimischen Wespen- und Hornissenarten naheliegt.
- Wie melde ich in Leipzig einen Verdacht auf Tierquälerei?
- Beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, das solche Anzeigen ernst nimmt und Experten zur Kontrolle schickt; dafür gibt es ein Online-Formular. Die Beschwerde sollte über den Bagatellbereich hinausgehen und konkrete Angaben zum Beschuldigten und zum Sachverhalt enthalten. Private Tierhaltungen werden nur bei begründetem Verdacht kontrolliert, gewerbliche dagegen regelmäßig. Eingreifen dürfen ausschließlich die dazu befugten Behörden, weder Privatpersonen noch Tierschutzvereine.
- Muss ich eine Tierausstellung oder Tierbörse in Leipzig anmelden?
- Ja, und zwar mindestens vier Wochen vor Beginn beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Das Formular unterscheidet reine Ausstellung, Ausstellung mit Verkauf und Show und verlangt Veranstaltungsort, Zeitraum und einen verantwortlichen Ansprechpartner, der während der Veranstaltung vor Ort ist. Die tierschutzrechtliche Erlaubnis für die Tätigkeit musst du im Antrag mit Datum und ausstellender Behörde nachweisen.
- Was kommt bei einer Bienenhaltung in Leipzig auf mich zu?
- Zur Anzeige gehören die Zahl deiner Völker und der genaue Standort, dazu die Angabe, ob der Honig nur in den Eigenbedarf geht oder vermarktet wird und wo du ihn gewinnst und verarbeitest. Ändert sich etwas daran, meldest du das unverzüglich. Sachsen führt sein Monitoring der Amerikanischen Faulbrut in den Jahren 2023 bis 2026 fort; dafür kommen das Leipziger Veterinäramt und die Bienensachverständigen auf dich zu. Das Monitoring hat sich vor allem darin bewährt, auffällige Stände schon vor einem Ausbruch zu erkennen.
- Was gilt für meine Hühner, wenn die Geflügelpest ausbricht?
- Wird ein Fall in der Nähe nachgewiesen, ordnet das Veterinäramt die Aufstallung für die betroffenen Stadtteile an, die es nach der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts bestimmt; Laufvögel sind davon ausgenommen. Aufgestallt heißt geschlossener Stall oder eine nach oben dichte Abdeckung, deren Maschenweite höchstens 25 Millimeter beträgt und deren Seitenbegrenzung keinen Wildvogel durchlässt. Steigen die Verluste in deinem Bestand, ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben und das Veterinäramt unverzüglich zu informieren. Im Dezember 2025 wurde die Geflügelpest bei einem toten Pelikan im Zoo Leipzig festgestellt; die Vogelbestände des Zoos kamen daraufhin in geschlossene Unterkünfte.
- Darf ich in Leipzig ein Schwein selbst schlachten?
- Ja, außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes, aber das Ergebnis bleibt im eigenen Haushalt: Fleisch und Wurstwaren aus einer Hausschlachtung dürfen nicht an Personen außerhalb der Familie gehen, entgeltlich so wenig wie unentgeltlich. Mindestens drei Werktage vor dem geplanten Schlachttermin meldest du die Schlachtung beim amtlichen Personal deines Fleischhygienebezirks zur Fleischuntersuchung an; bei Hausschweinen und Einhufern kommt die Trichinellenuntersuchung dazu, und verwendet werden darf das Fleisch erst nach dem amtlichen Befund. Töten ohne Betäubung ist verboten, und schlachten darf nur, wer die nötige Sachkenntnis besitzt; eine dienstleistende Person braucht dafür einen behördlichen Sachkundenachweis. Schlachtabfälle gehören weder in den Hausmüll noch in die Erde, sondern nach Anmeldung an eine zugelassene Entsorgung oder an den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung.
- Was verlangt Leipzig für die Haltung eines gefährlichen Hundes?
- Die Erlaubnis erteilt die Kreispolizeibehörde, in Leipzig also das Ordnungsamt. Entschieden wird erst, wenn drei Unterlagen vorliegen: der Nachweis der Sachkunde auf Grundlage einer Sachkundeprüfung, eine besondere Haftpflichtversicherung und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Die Prüfung selbst nimmt der Sachkundeprüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde ab, beantragt wird sie über dasselbe Amt. In den Antrag für den Hund gehören außerdem Zuchtname, besondere Kennzeichen und die Mikrochipnummer.