Der Lennebergwald ist mit rund 700 Hektar der größte Wald im intensiv landwirtschaftlich genutzten Rheinhessen, steht unter Naturschutz und wird jährlich von etwa einer Million Menschen besucht, begleitet von fast 90.000 Hunden. Getragen wird er von einem Zweckverband, den die Stadt Mainz und die Gemeinde Budenheim 1951 gegründet haben. Nebenan liegt der Mainzer Sand, eine Binnendünenlandschaft mit Steppenpflanzen, in der Sandlaufkäfer und blauflügelige Ödlandschrecke leben; im Süden zieht sich das Laubenheimer-Bodenheimer Ried über 180 Hektar Röhricht und Stromtalwiesen, in das der Weißstorch mit mehreren Brutpaaren zurückgekehrt ist. Im Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung leben in Volieren und drei offenen Taubenschlägen rund 1.000 Tauben, und der Verein betreibt dort eine eigene Wildtierstation. Der Zoo Mainz verteilt sich auf zwei Standorte: den Wildpark in Gonsenheim, der gefährdete Haustierrassen wie die Thüringer Waldziege und die Hühnerrasse Deutscher Sperber hält, und das Vogelhaus im Stadtpark.
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Zoohandlung
Die Produktion von und der Handel mit Hundeleinen und Hundehalsbändern sowie der Betrieb eines Onlineshops.
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Reitsportgeschäft
Die Pferdevermittlung, der Handel mit Pferden und Pferdebedarf, sowie die Pferdezucht und die Ein- und Ausfuhr, sowie der Handel mit Reitsportartikeln. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Erzeugung und Vermarktung von Agrarprodukten.
Tierschutzverein für Mainz und Umgebung e.V.
Tierheim
Tierheim in Mainz mit Vermittlung von Hunden, Katzen, Kleintieren, Vögeln und Exoten. Informationen zu Vermittlungszeiten, Schutzgebühr sowie Spenden- und Mitgliedschaftsmöglichkeiten.
Häufige Fragen für Tierhalter in Mainz
- Wo gilt in Mainz Leinenpflicht?
- In öffentlichen Anlagen, im Bereich der Fußgängerzonen und in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten. In Grünanlagen schreibt die Grünanlagensatzung eine Leine von höchstens zwei Metern vor; ausgenommen sind allein Dienst- und Blindenhunde beim zweckentsprechenden Einsatz oder in der Ausbildung. Ein als gefährlich eingestufter Hund bleibt außerhalb des befriedeten Besitztums überall angeleint, auch dort, wo andere Hunde frei laufen dürfen. Auf Kinderspielplätze darfst du deinen Hund gar nicht mitnehmen und in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken nicht baden lassen; im Laubenheimer Park und auf dem Goetheplatz, ausgenommen die Durchquerung zwischen Leibniz- und Goethestraße, sind Hunde durch eine eigene Verordnung ganz ausgeschlossen.
- Gibt es in Mainz Hundeauslaufflächen?
- Auf den Seiten der Stadt und in der Ortsrechtsdatenbank findet sich keine ausgewiesene Freilauffläche, und die Grünanlagensatzung kennt von ihrer Zwei-Meter-Leine keine Ausnahme für einen solchen Bereich. Mainz verfügt über 376 Hektar öffentliches Grün, doch der Freilauf verlagert sich damit in den Wald und in die Feldgemarkung außerhalb der Anlagen. Dort gelten die Waldregeln und in den Naturschutzgebieten Wegegebot und Leinenpflicht; ein als gefährlich eingestufter Hund muss auch dort angeleint bleiben und einen Maulkorb tragen.
- Darf mein Hund im Lennebergwald ohne Leine laufen?
- Nein. Der Waldknigge des Zweckverbands hält zwar fest, dass im Wald keine Pflicht zum Anleinen besteht, solange der Hund den Einwirkungsbereich seines Halters nicht verlässt und eine Beunruhigung des Wildes ausgeschlossen ist. Der Lennebergwald ist aber seit Juni 1996 Naturschutzgebiet, und dort ist es nach den Rechtsverordnungen verboten, die Wege zu verlassen oder Hunde unangeleint laufen zu lassen. Dasselbe gilt im Mainzer Sand, im Laubenheimer-Bodenheimer Ried und am Mombacher Rheinufer. Für einen als gefährlich eingestuften Hund lässt das Landesgesetz von der Leine ohnehin keine Ausnahme zu.
- Brauche ich in Mainz einen Sachkundenachweis für meinen Hund?
- Für einen gewöhnlichen Familienhund nicht. Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über gefährliche Hunde verlangt die Sachkunde nur von dem, der einen gefährlichen Hund halten will. Auch die Mainzer Hundesteuersatzung kennt keine Vergünstigung für einen Hundeführerschein: Ihre Ermäßigungen und Befreiungen hängen an Wach-, Dienst-, Herden-, Rettungs- und Assistenzhunden, nicht an einer bestandenen Halterprüfung. Zur Pflicht wird die Sachkunde erst, wenn dein Hund als gefährlich eingestuft ist oder wenn du gewerbsmäßig fremde Hunde ausbildest.
- Welche Hunde gelten in Mainz als gefährlich?
- Das Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004 nennt drei Rassen und Typen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier, dazu Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rechnet Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully in ihren verschiedenen Züchtungen ausdrücklich dazu. Gefährlich ist außerdem jeder Hund, der sich als bissig erwiesen hat, Wild oder Vieh hetzt oder reißt, Menschen in aggressiver Weise angesprungen ist oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft entwickelt hat. Handel, Zucht und Vermehrung sind verboten, und außerhalb des befriedeten Besitztums gelten Leinen- und Maulkorbpflicht; von der Leine lässt das Gesetz keine Ausnahme zu, vom Maulkorb kann die Behörde eine erteilen.
- Was verlangt die Erlaubnis für einen gefährlichen Hund?
- Ein berechtigtes Interesse, das eng ausgelegt wird, und eine Reihe von Nachweisen. Vorzulegen sind neben dem Antrag die Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung, ein Beleg der charakterlichen Eignung durch Führungszeugnis und Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ein Haftpflichtnachweis, die Chip-Bescheinigung einer Tierarztpraxis und die Bescheinigung über die Unfruchtbarmachung, die bei bissigen Hunden entfällt. Die Sachkundeprüfung nimmt die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz ab und veröffentlicht dazu ihre Prüfungsstandards. Die erfassten gefährlichen Hunde wertet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in einem eigenen Portal aus, nach Rechtsgrund, Rasse, Geburtsjahr sowie Landkreis und kreisfreier Stadt.
- Wie schnell muss ich meinen Hund in Mainz anmelden?
- Binnen vierzehn Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug, schriftlich bei der Steuerverwaltung, mit Rasse, Wurftag oder Alter, Geschlecht und dem bisherigen Halter. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft, zugelaufene mit Ablauf von zwei Monaten nach dem Zulauf. Dieselbe Frist gilt für die Abmeldung, bei der du die Steuermarke zurückgibst. Außerhalb der Wohnung und des umfriedeten Grundbesitzes muss dein Hund die gültige Marke sichtbar tragen, und du zeigst sie auf Verlangen vor.
- Wird ein Hund aus dem Tierheim von der Hundesteuer befreit?
- Ja, auf Antrag und für zwölf Monate, wenn du den Hund nachweislich selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung übernommen hast; auf eine andere Person übertragbar ist die Befreiung nicht. Ebenfalls auf Antrag befreit sind Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Zahl, sofern die Herde mindestens fünf Tiere zählt, sowie Rettungshunde mit bestandener Prüfung, solange sie dem zivilen Bevölkerungsschutz oder dem Katastrophenschutz uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Für gefährliche Hunde gibt es weder diese Befreiung noch die allgemeine Ermäßigung.
- Was gilt für Hundezüchter bei der Mainzer Hundesteuer?
- Wer mindestens zwei eingetragene Zuchttiere derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken in eigenem Gewahrsam in Zwingern hält, kann die Zwingerregelung beantragen. Dafür legst du die Bescheinigung einer im Vereinsregister eingetragenen zucht- oder stammbuchführenden Züchtervereinigung vor, führst ein Zwingerbuch mit Bestand, Zu- und Abgängen sowie Namen und Adressen der Erwerber und hältst tierschutzgerechte Unterkunftsräume vor. Das ordnungsgemäß geführte Zwingerbuch ersetzt die einzelne Meldepflicht. Bleibt der Zuchterfolg zwei Jahre aus, entfällt die Vergünstigung.
- Gibt es in Mainz eine Katzenschutzverordnung?
- Nein. Rheinland-Pfalz hat seine Kommunen im Juli 2015 ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken sowie Kennzeichnung und Registrierung vorzuschreiben, doch die Mainzer Ortsrechtsdatenbank enthält keine solche Verordnung. Unkastrierter Freigang ist im Stadtgebiet damit nicht untersagt. Das Tierheim macht die fehlende flächendeckende Kastrationspflicht dafür verantwortlich, dass so viele Katzen auf der Straße leiden; rund fünfzig warten dort gerade auf ein neues Zuhause.
- Ich habe eine fremde Katze aufgenommen, was jetzt?
- Erst prüfen, ob sie überhaupt zugelaufen ist: Als Fundtier gilt nach der Landestierärztekammer ein Tier, das besitzerlos, aber nicht herrenlos ist, erkennbar an gutem Ernährungszustand, Halsband, Kennzeichnung und Zutraulichkeit. Dann ist es eine Fundsache, und zuständig wird die Stadt als Fundbehörde; die Annahme und Versorgung der Fundtiere aus dem Stadtgebiet übernimmt das Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung. Du kannst das Tier auch ohne Meldung bei der Stadt direkt dort abgeben, dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige. Gefährdet ein frei laufendes Tier die Verkehrssicherheit, verständigst du zuerst die Polizei.
- Wer kümmert sich in Mainz um verletzte Wildtiere?
- Das Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung: Seine Wildtierstation gehört fest zum Betrieb und wird von erfahrenen Pflegerinnen und Pflegern versorgt. Aufgenommen werden Gänse, Schwäne, Füchse, Igel, Singvögel, Krähen und Eichhörnchen; an besonders intensiven Tagen sind es bis zu fünfzig Wildtiere. Der Verein rät ausdrücklich davon ab, Erstversorgung oder Aufzucht selbst zu versuchen, und stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Anlaufstellen her. Greifvögel nimmt sonst der Gonsenheimer Wildpark auf, während einer Vogelgrippe-Welle zum Schutz der eigenen Bestände jedoch nicht.
- Darf ich in Mainz Tauben füttern?
- Nein, weder auf öffentlichen Straßen noch in öffentlichen Anlagen; dasselbe gilt für Wasservögel und für das Auslegen oder Ausstreuen von Futter. Statt zu füttern betreibt die Stadt ein Stadttaubenmanagement mit einer Beauftragten im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt. Es gibt fünf betreute Taubenschläge, in denen die Tiere Körnerfutter, Wasser und medizinische Versorgung bekommen und ihre Eier gegen Attrappen getauscht werden. Wildes Füttern lockt die Tauben aus den Schlägen und erschwert genau diese Steuerung.
- Warum darf ich im Wildpark Gonsenheim kein eigenes Futter mitbringen?
- Weil die Tiere dort individuell abgestimmte Futterpläne haben und Zufütterung sie krank macht; die Grünanlagensatzung lässt in den Tiergehegen in Gonsenheim und im Stadtpark deshalb nur Automatenfutter zu. Ist ein Automat leer, ist die Tagesration bereits verfüttert. Auch Gras aus der Umgebung ist tabu, weil es mit Hundekot und -urin belastet ist und dazwischen giftige Pflanzen wachsen. Gemüse- und Obstspenden nimmt das Team am Minizoo entgegen, Brot nicht.
- Darf ich meinen Mähroboter nachts laufen lassen?
- Nein, seit dem 4. April 2025 nicht mehr. Eine Allgemeinverfügung untersagt im gesamten Stadtgebiet den Betrieb von Mährobotern von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang; tagsüber sind sie uneingeschränkt erlaubt. Anlass ist der Westeuropäische Igel, der dämmerungs- und nachtaktiv ist, sich bei Gefahr einrollt und deshalb nicht fliehen kann. In Rheinland-Pfalz gilt er inzwischen als gefährdet. Frei laufende Hunde bedrohen Igel auf ähnliche Weise, wenn sie Laubhaufen und Hecken durchstöbern.
- Darf ich ein Hornissen- oder Wildbienennest entfernen lassen?
- Nur ausnahmsweise, und die Zuständigkeit hängt an der Art. Alle heimischen Wildbienen und Hummeln sowie Kreisel- und Knopfhornwespen sind besonders geschützt; lässt sich die Brutstätte wegen erhöhter Gefährdung nicht erhalten, entscheidet die Obere Naturschutzbehörde über eine Genehmigung. Für die Europäische Hornisse kann das Grün- und Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde eine erteilen, bei allen sonstigen heimischen Wespenarten ist eine Abstimmung mit dem Amt nötig. Die invasive Asiatische Hornisse steht nicht unter dem allgemeinen Schutz; ihre Nester zu entfernen ist nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin empfohlen. Nester auf Privatflächen meldest du über das Meldeportal ArtenFinder des Landes, Nester auf städtischen Grün-, Spiel- und Freizeitflächen dem Grün- und Umweltamt.
- Muss ich meine Griechische Landschildkröte in Mainz melden?
- Ja, jedes einzelne Tier, und zwar unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde im Grün- und Umweltamt. Gemeldet werden Kauf, Abgabe, Nachzucht, Tod, Diebstahl, Entlaufen und der Fund eines herrenlosen Tieres. Soll mit dem Tier gehandelt werden, brauchst du je Tier eine EU-Bescheinigung, die früher blaue CITES-Papiere hieß und beim Tier bleibt. Ist das Tier nicht mit einem Transponder gekennzeichnet, gehört eine Fotodokumentation dazu: je eine formatfüllende, scharfe Aufnahme von Panzeroberseite und Bauchseite auf kariertem Papier mit Kästchen von einem Zentimeter Kantenlänge.
- Muss ich Hühner oder Bienen im Mainzer Garten anmelden?
- Ja, bei der Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, denn diese Behörde ist auch für das Stadtgebiet Mainz zuständig. Geflügel meldest du mit Name, Anschrift, Art und der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Zahl, unabhängig von der Bestandsgröße und auch als Hobbyhalter; das gilt für Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Für Bienen gibt es einen eigenen Meldebogen mit Standort und Zahl der Völker. Stammen deine Völker nicht aus dem Landkreis Mainz-Bingen oder der Stadt Mainz, musst du zusätzlich ein Gesundheitszeugnis über die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut vorlegen.
- Wer ordnet in Mainz die Aufstallung bei Vogelgrippe an?
- Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, das auch für das Stadtgebiet zuständig ist, per Allgemeinverfügung. Am 4. November 2025 hat es so angeordnet, dass Geflügelhalter im Landkreis und in der Stadt Mainz ihre Tiere im Stall unterbringen, ausdrücklich auch Hobbyhaltungen und unabhängig von der Bestandsgröße; Geflügelmärkte und Ausstellungen waren zugleich untersagt. Kranke oder verendete Möwen, Enten, Gänse, Schwäne und Greifvögel sollst du nicht einsammeln und nicht in eine Praxis oder ein Tierheim bringen, sondern einen Fund dem Veterinäramt melden. Im Zoo Mainz bleibt das Vogelhaus im Stadtpark während einer Einstallpflicht für Besucher geschlossen.
- Was muss ich der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden?
- Halter von Pferden, Bienenvölkern und Geflügel melden ihre Tierzahl jedes Jahr bis zum 15. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen werden dagegen zum Stichtag 1. Januar aus der HI-Tier-Datenbank abgefragt. Die Anstalt führt getrennte Kassen für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Bienen und Geflügel, die sich untereinander nicht ausgleichen. Sie setzt die Entschädigung für Tierverluste fest und trägt einen großen Teil der Kosten der Tierkörperbeseitigung.
- Wo darf ich rund um Mainz im Wald reiten?
- Nur auf ausgewiesenen und beschilderten Reitwegen, und weil der Lennebergwald Naturschutzgebiet ist, ausdrücklich nur auf den eigens dazu bestimmten, markierten Wegen; der Zweckverband veröffentlicht dafür eine Reitwegekarte. Auf Fußpfaden und gekennzeichneten Wanderwegen ist Reiten nicht gestattet. Auch im Laubenheimer-Bodenheimer Ried bittet die Stadt Reitende ausdrücklich auf die ausgewiesenen Reitwege.
- Darf ich im Mainzer Außenbereich einen Reitplatz anlegen?
- Das hängt daran, wie die Pferdehaltung einzuordnen ist. Der Stadtrat hat am 31. Oktober 2013 einen Kriterienkatalog beschlossen, der vier Konstellationen unterscheidet: Reitplatz bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit eigener Pferdezucht, Reitplatz bei einer Pensionstierhaltung, Reitplatz bei Hobbytierhaltung und reine Reitsportanlage. Die ersten beiden zählen im Regelfall zu den privilegierten Vorhaben; bei der Pensionspferdehaltung setzt das voraus, dass dem Betrieb genügend Fläche für den überwiegenden Futteranteil zur Verfügung steht, wofür der Katalog 0,35 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche je Pferd nennt. Hobbytierhaltung und Reitsportanlagen bleiben Einzelfallprüfung oder brauchen eigens geschaffenes Baurecht.
- Wer erteilt in Mainz die Erlaubnis für Hundeschule, Tierpension oder Zucht?
- Das Amt für Veterinärwesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim, nicht die Stadt: Die dortige Abteilung betreut Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung für den Kreis und für das Stadtgebiet Mainz und hält dafür einen eigenen Zuständigkeitsbereich Tierschutz in der Stadt Mainz vor. Erlaubnispflichtig sind unter anderem gewerbsmäßige Zucht und Haltung von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, der Handel mit Wirbeltieren, der Reit- oder Fahrbetrieb, das Zurschaustellen, das Ausbilden fremder Hunde und das Anleiten der Halter, die Schutzhundeausbildung, Tierheime und ähnliche Einrichtungen sowie Tierbörsen. Das Antragsformular der Kreisverwaltung führt diese Fälle einzeln auf.
- Wie werde ich in Rheinland-Pfalz Hundetrainerin oder Hundetrainer?
- Seit dem 1. August 2014 braucht eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung durch den Halter anleitet. Für Rheinland-Pfalz nehmen die Sachkundeprüfung dazu drei Kammern ab: die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz sowie die Kammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Bei der rheinland-pfälzischen Kammer anmelden können sich Volljährige aus dem ganzen Bundesgebiet; einzureichen sind eine Beschreibung der bisherigen Tätigkeit, vorhandene Nachweise aus der Hundeausbildung und eine Haftpflichtversicherung, die das Risiko der praktischen Prüfungsteile abdeckt. Die praktischen Teile folgen erst nach bestandener Theorie; die Kammer veröffentlicht anschließend eine Liste der Trainerinnen und Trainer, die bei ihr bestanden haben.
- Wer hat in Mainz nachts tierärztlichen Notdienst?
- Die Praxen selbst, untereinander abgesprochen. Die Berufsordnung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz verpflichtet jede niedergelassene Tierärztin und jeden niedergelassenen Tierarzt, die Versorgung an Wochenenden, Feiertagen, nachts und bei sonstiger Abwesenheit durch verbindliche Übereinkunft mit Nachbarpraxen oder Kliniken sicherzustellen und die Tierbesitzer darüber in geeigneter Form zu informieren. Der Notfalldienst entsteht vorrangig als freiwilliger Zusammenschluss; kommt in einer Region keiner zustande, kann die Kammer ihn einrichten. Wer im Notfall Hilfe braucht, fragt deshalb zuerst bei der eigenen Praxis nach deren Notfallregelung.