Der Wiesbadener Stadtwald legt sich als Halbkreis von Osten nach Westen um die Stadt, misst knapp 4.300 Hektar und hat seit 1977 eine eigene Forstverwaltung; der Bund Deutscher Forstleute kürte ihn zum Waldgebiet des Jahres 2025. Der städtische Tier- und Pflanzenpark Fasanerie zeigt auf 25 Hektar mehr als 130 Tiere aus rund 40 heimischen Arten, unter ihnen Braunbär, Wolf und Luchs, und züchtet als einer von drei Arche-Parks in Hessen bedrohte Haustierrassen wie Poitou-Esel und Tauernschecken-Ziegen. Im Rhein liegt die 68 Hektar große Rettbergsaue, die ihrer Vogel- und Pflanzenwelt wegen zum überwiegenden Teil Naturschutzgebiet ist. In den Monaten Mai bis September werden in Wiesbaden jeweils weit über 100 wild lebende Tiere aufgefunden und in Pflege oder tierärztliche Behandlung gegeben. Und in Wiesbaden sitzt die Stiftung Hessischer Tierschutz, die hessische Tierheime, staatlich anerkannte Wildtierauffangstationen und Tierschutzorganisationen mit Katzenkastrationen fördert.
Tierexperten & Anbieter in Wiesbaden
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Hundetraining in Wiesbaden mit Einzeltraining, Welpen- und Junghundekursen sowie Begleithundeausbildung. Trainings finden auch auf Waldwegen und im öffentlichen Raum für alltagstaugliche Übungen statt.
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die Pferdezucht, Deckbetrieb, Pferdetraining, insbesondere Vorbereitung von Pferden auf Galopprennen sowie Ausbildung und Schulung von Pferden sowie Trainern und Pferdehaltern.
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Welpenspielstunde und Welpenerziehung in Wiesbaden mit kleinen Gruppen sowie individueller Welpenberatung im häuslichen Umfeld. Ergänzend: Junghundegruppe, Einzeltraining und Verhaltensberatung – gewaltfrei und ohne Drill.
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Tierschutzverein für Wiesbaden und Umgebung
Tierheim und Tierschutzverein in Wiesbaden: Informationen zu Tiervermittlung, Tierabgabe und Wildtier-Themen sowie Engagementmöglichkeiten wie Gassigeher und Jugendgruppe. Mit Hinweis auf den Tierfriedhof „In Memoriam“.
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Gassi-Service und Hundebetreuung in der Region Wiesbaden/Mainz mit Spaziergängen in kleinen Hundegruppen durch Wald- und Feldgebiete.
Häufige Fragen für Tierhalter in Wiesbaden
- Muss ich meine Katze in Wiesbaden kastrieren lassen?
- Sobald du ihr unkontrollierten Zugang ins Freie gewährst, ja. Die Katzenschutzverordnung gilt seit Dezember 2017 und verlangt, dass du die Katze vorher tierärztlich kastrieren, per Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und in einem Haustierregister eintragen lässt; das greift ab einem Alter von fünf Monaten. Für die Zucht von Rassekatzen sind Ausnahmen von der Kastrationspflicht auf Antrag möglich, und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz legst du den Nachweis auf Verlangen vor.
- Was passiert, wenn meine unkastrierte Katze aufgegriffen wird?
- Trifft das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Stadtgebiet eine fortpflanzungsfähige Freigängerkatze an, kann es der Halterin oder dem Halter Kastration, Kennzeichnung und Registrierung aufgeben. Ist das Tier weder gekennzeichnet noch registriert und lässt sich deshalb binnen 48 Stunden niemand ermitteln, kann das Amt die Kastration auf Kosten der Halterin oder des Halters durchführen lassen. Verwilderte Hauskatzen fängt der Tierschutzverein mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ein, lässt sie kastrieren und bringt sie ins alte Revier zurück; für Tiere, die dort nicht mehr leben können, sucht er Auswilderungs- und Futterplätze.
- Wo gilt in Wiesbaden Leinenpflicht?
- In Fußgängerzonen, auf Brücken, Treppen, Rampen und Überführungen, in Durchgängen und Unterführungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten und Messen, in Gaststätten, in Grünanlagen und auf den beschilderten Waldlehrpfaden. In Grünanlagen hältst du deinen Hund zusätzlich von Liegewiesen, Anpflanzungen, Weihern und Planschbecken fern, und auf Kinder- und Ballspielplätze darfst du ihn gar nicht erst mitnehmen. Blinden- und Behindertenbegleithunde sind beim Einsatz und in der Ausbildung von der Leinen- wie von der Kotbeutelpflicht ausgenommen, Diensthunde nur von der Leinenpflicht.
- Gibt es in Wiesbaden Hundeauslaufflächen?
- Ausgewiesene Auslaufflächen kennt die Stadt nicht: Weder das Ortsrecht noch die städtischen Seiten nennen eine Hundewiese. Geregelt ist die Gegenrichtung, nämlich wo dein Hund nichts zu suchen hat, und das sind die Rheininsel Rettbergsaue, die städtischen Friedhöfe sowie Kinder- und Ballspielplätze. Außerhalb der Leinenbereiche darf er ohne Leine laufen, unbeaufsichtigt umherlaufen lassen darfst du ihn nirgends im Stadtgebiet. Einen gefährlichen Hund nimmt die hessische Hundeverordnung davon aus: Er gehört außerhalb der Wohnung und des eingefriedeten Besitztums an eine Leine von höchstens zwei Metern, solange keine positive Wesensprüfung für ihn vorliegt. Mit ihr entfällt der Leinenzwang, die Ordnungsbehörde kann Leine und Maulkorb aber weiterhin im Einzelfall anordnen.
- Was muss ich beim Gassigehen dabeihaben?
- Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl oder ein anderes geeignetes Mittel, um Hundekot aufzunehmen und zu transportieren. Abgesetzten Kot beseitigst du unverzüglich, und zwar als Halterin oder Halter ebenso wie als Person, die den Hund gerade ausführt.
- Wann muss ich meinen Hund anmelden, und braucht er eine Marke?
- Binnen zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt, unter Angabe von Rasse und Herkunft. Stammt der Welpe von einer Hündin im eigenen Haushalt, laufen die zwei Wochen erst ab dem Tag, an dem er vier Monate alt geworden ist. Das Ende der Haltung zeigst du ebenfalls binnen zwei Wochen an und gibst dabei die Marke zurück. Die gültige Steuermarke muss sichtbar am Hund befestigt sein, mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden; neue Marken gibt die Stadt alle fünf Jahre aus.
- Kann ich mit einem Hundeführerschein Steuern sparen?
- Ja, und zwar ganz: Wer mit seinem Hund freiwillig eine theoretische und eine praktische Prüfung besteht, wird auf Antrag von der Hundesteuer befreit. Die Theorie fragt Sozialverhalten, Gefahrensituationen, Körpersprache, Erziehung und Recht ab, der praktische Teil läuft in der Öffentlichkeit und verlangt Leinenführigkeit, Rückruf, Abbruchsignal, einen Ladenbesuch und Begegnungen; die Prüfungsbestätigung muss Name, Rasse, Chipnummer und Prüfdatum tragen. Befreit sind außerdem Hunde, die du aus einem Tierheim im Stadtgebiet übernommen hast, und beides gilt weder für Listenhunde noch dann, wenn der Hundeführerschein gesetzlich vorgeschrieben war.
- Welche Hunde gelten in Wiesbaden als gefährlich?
- Die hessische Hundeverordnung listet neun Rassen, darunter auch den Rottweiler. Für die Haltung brauchst du eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde, dazu einen Sachkundenachweis, eine bestandene Wesensprüfung des Tieres sowie Nachweise über Mikrochip, Haftpflichtversicherung, Hundesteuer und Impfungen. Rechne mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Prüfen darf nur, wer als sachverständig benannt ist. Die Standards dafür setzt das Regierungspräsidium Darmstadt, das auch die Liste führt; vorgeschlagen werden die Personen entweder vom Verband für das Deutsche Hundewesen oder von der Landestierärztekammer Hessen, die ihre tierärztlichen Sachverständigen zusätzlich selbst veröffentlicht. Geprüft wird grundsätzlich ohne Maulkorb: Eine Wesensprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn der Hund alle Sequenzen auch ohne ihn absolviert hat.
- Darf ich meinen Hund auf einen Friedhof mitnehmen?
- Nein. Die Friedhofssatzung untersagt es, Tiere auf die städtischen Friedhöfe mitzubringen; ausgenommen sind Blinden- und Assistenzhunde. Das schließt den Bestattungswald Frauenstein ein, denn die Satzung führt ihn als einen der Wiesbadener Friedhöfe.
- Wo darf ich in und um Wiesbaden im Wald reiten?
- Auf befestigten oder naturfesten Wegen, die die Waldbesitzer angelegt haben oder die mit deren Zustimmung entstanden sind und auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist; Fußgängern gebührt in der Regel der Vorrang. Auf Rückegassen ist Reiten untersagt, Verjüngungsflächen und Flächen mit Holzernte darfst du gar nicht betreten, und für nicht freigegebene Waldwege wie für kommerzielle Veranstaltungen im Wald brauchst du die Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers; im Wiesbadener Stadtwald ist das die Stadt selbst, die ihn über eine eigene Forstverwaltung bewirtschaftet. Kutschen brauchen eine Nutzbreite von mindestens zwei Metern. Ein Reitkennzeichen kennt das hessische Waldgesetz nicht.
- Brauche ich für eine Hundeschule, eine Tierpension oder einen Reitbetrieb eine Erlaubnis?
- Ja, vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, und eine Gewerbeanmeldung ist dafür keine Voraussetzung. Gewerbsmäßig erlaubnispflichtig sind Zucht und Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, der Handel mit Wirbeltieren, ein Reit- oder Fahrbetrieb, das Zurschaustellen, die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge und das Ausbilden von Hunden für Dritte samt dem Anleiten der Halter. Unabhängig davon brauchen Tierheime und ähnliche Einrichtungen einschließlich Auffangstationen, die Schutzhundeausbildung, Tierbörsen sowie das entgeltliche Verbringen und Vermitteln von Tieren aus dem Ausland eine Erlaubnis.
- Muss ich Hühner im Garten anmelden?
- Ja. Die Geflügelhaltung meldest du dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz spätestens zu Beginn der Haltung, und zwar mit dem amtlichen Formular, in das du Haltungsform, Geflügelarten und Tierzahlen einträgst. Über den Bestand führst du ein Register, und für Hühner und Truthühner gilt eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Das Formular fragt außerdem nach der Nummer der Hessischen Tierseuchenkasse und nach der HIT-Registriernummer.
- Was tue ich bei Geflügelpest oder einem toten Wildvogel?
- Tote Wild- und Wasservögel meldest du mit dem Fundort dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, außerhalb der Dienstzeiten der Leitstelle der Feuerwehr. Ob Geflügel im Stall bleiben muss, entscheidet die Stadt für das Stadtgebiet per Allgemeinverfügung; die jeweils geltende steht auf der Seite des Veterinäramts. Unabhängig von einer Stallpflicht bleiben Biosicherheitsmaßnahmen Pflicht: Schutzkleidung tragen, Schadnager bekämpfen, Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren.
- Darf ich in Wiesbaden Tauben oder Enten füttern?
- Nein. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist das Füttern von Stadt- und Wildtauben untersagt, ebenso das Auslegen von Futter für Wasservögel oder Fische an oder in stehenden Gewässern und Hafenbecken. Statt zu füttern, versorgt die Stadt die Tauben in betreuten Schlägen und tauscht ihre Eier gegen Attrappen; auch wilde Brutplätze etwa in Parkhäusern und Hinterhöfen werden betreut und wöchentlich kontrolliert. Ein Nest mit Eiern oder Küken darf niemand einfach entfernen, auch keine Schädlingsbekämpfung.
- Ich habe ein verletztes Wildtier gefunden, was darf ich tun?
- Wildtiere dürfen ihrem Lebensraum grundsätzlich nicht entnommen werden; erlaubt ist die Aufnahme verletzter, hilfloser oder kranker Tiere zur Gesundpflege, und wer das Tier an sich nimmt, trägt von diesem Moment an Verantwortung und Haftung. Für Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, gilt ein Sonderfall; dazu zählen in Hessen unter anderem Reh, Rotwild, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Feldhase, Marder, Fasan, wild lebende Tauben, Enten und Greifvögel. Das Umweltamt hält eine Orientierungshilfe für die ersten Schritte bereit und eine nach Tiergruppen sortierte Liste von Auffangstationen der Region, die dich beraten, wie das Tier erstversorgt und transportiert wird; für Wildtierarten auf Anfrage nennt die Liste die Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Justus-Liebig-Universität Gießen.
- Was tue ich gegen Waschbären auf dem Grundstück?
- Waschbären gelten nach EU-Recht als invasive Art und unterliegen deshalb dem Jagdrecht: Adulte Tiere dürfen vom 1. August bis zum 28. Februar bejagt werden, Jungtiere ganzjährig. Im befriedeten Bereich ruht die Jagd grundsätzlich, doch die untere Jagdbehörde kann davon Ausnahmen zulassen. Für die Beseitigung eines Befalls bist du als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer selbst zuständig; Fallen aufstellen darf nur, wer einen anerkannten Fangjagdlehrgang vorweisen kann, und die Jagdbehörde unterstützt dich dabei.
- Darf ich ein Hornissen- oder Wildbienennest entfernen lassen?
- Bei heimischen Hornissen, Hummeln und Wildbienen nicht ohne Weiteres: Sie sind besonders geschützt, und für eine Umsiedlung oder Beseitigung braucht es eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde, die nur aus triftigen Gründen erteilt wird. Für Nester der Asiatischen Hornisse, einer invasiven Art, ist keine behördliche Zustimmung nötig; seit sie im März 2025 EU-weit als weit verbreitet gilt, sind die Meldepflicht und die Pflicht entfallen, jedes Nest umgehend zu beseitigen, und die Beseitigung liegt seither bei den Grundstücksbesitzenden. Nester mit aktiven Arbeiterinnen überlässt du in beiden Fällen Fachleuten; das Umweltamt hilft bei der Artbestimmung, vermittelt Ansprechpartner und nimmt Nestmeldungen zur Asiatischen Hornisse mit Foto und Standort weiterhin entgegen.
- Bei mir hat sich ein Bienenschwarm niedergelassen, was nun?
- Ruhig bleiben, Abstand halten: Ein Schwarm in der Traube ist gegenüber Menschen in aller Regel friedlich. Er bleibt Eigentum der imkernden Person, solange sie ihn verfolgt, und dabei darf sie sogar fremde Grundstücke betreten; gibt sie die Verfolgung auf, gilt der Schwarm als verwaist. Melde ihn dann schnell einem örtlichen Imkerverein, der in der Schwarmzeit ein Notfalltelefon bereithält, denn die Bienen bleiben selten lange hängen und beziehen sonst einen Hohlraum, etwa einen Rollladenkasten.
- Ich habe ein Haustier gefunden, was jetzt?
- Aufgefundene entlaufene Tiere kannst du im Tierheim des Tierschutzvereins abgeben. Herrenlose Tiere und Wildtiere behandelt die Stadt dagegen nicht als Fundtiere; für sie gelten eigene Wege.
- Was brauche ich, wenn ich ein Tier im Tierheim abgeben muss?
- Einen vorher vereinbarten Termin, ein geimpftes und entwurmtes Tier samt Impfpass und Entwurmungsnachweis sowie deinen Personalausweis; übereignen kann das Tier nur die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst, sonst braucht die überbringende Person eine Vollmacht und eine Ausweiskopie. Ein abgegebenes Tier verbringt etwa fünf bis sieben Tage in der Quarantänestation, bis alle Untersuchungsergebnisse vorliegen, und kommt erst danach in die Vermittlung. Der Verein weist darauf hin, dass er kein städtisches Tierheim ist und keine öffentlichen Zuschüsse erhält.
- Kann ich im Tierheim mit einem Hund Gassi gehen?
- Ja, aber nicht spontan: Du musst Vereinsmitglied werden, mindestens achtzehn Jahre alt sein und einmal die vereinseigene Hundeschule besuchen. Eine Person führt jeweils nur einen Hund, die Tierpflegerinnen wählen ihn aus, Anfänger bekommen weder schwierige Hunde noch Listenhunde, und ableinen darfst du keinen.
- Gibt es in Wiesbaden einen Tierfriedhof?
- Ja, im Stadtgebiet liegt einer, dessen Ordnung seit dem 15. April 2016 gilt; der Tierschutzverein hat seine Eröffnung bekannt gegeben und übernimmt dort auf Wunsch die Grabpflege. Bestattet werden dürfen nur Haustiere, also Hunde, Katzen, Nager, Vögel und andere im Haushalt gehaltene Heimtiere, während Nutz- und Großtiere ausgeschlossen sind. Zur Wahl stehen Einzelgräber, ein anonymes Sammelgrab, Urnengräber und ein anonymes Streufeld; das Gelände ist nicht öffentlich zugänglich, wer ein Grab pachtet, bekommt einen Schlüssel zum Tor.
- Wie finde ich abends oder am Wochenende einen Notdienst?
- Über deine eigene Tierarztpraxis: Sie ist auskunftspflichtig, welche Praxis oder Klinik den Notdienst innehat, und muss den diensthabenden Tierarzt tagesaktuell am Praxiseingang aushängen sowie telefonisch und, soweit möglich, über ihre Website abrufbar halten. Findest du keine Notdienstregelung, meldest du das der Landestierärztekammer.
- Wie viele Nutztiere gibt es in Wiesbaden noch?
- Die Landwirtschaftszählung 2020 zählte in Wiesbaden 146 landwirtschaftliche Betriebe, davon 42 mit Viehhaltung: 13 hielten zusammen 1.141 Rinder, sechs hielten Schweine, deren Zahl die Statistik als geheim zu halten kennzeichnet. Einhufer führt die hessische Gemeindestatistik auf Gemeindeebene gar nicht.