Der deutsche Tierschutz hat in Stuttgart angefangen: 1837 gründete sich hier nach eigener Darstellung der erste Tierschutzverein Deutschlands und des europäischen Kontinents, und zwei Jahre später stand ein Tierschutzparagraf im württembergischen Polizeistrafgesetz. Die Stadt unterhält seit 1953 einen eigenen Tiernotdienst, den sie als in Deutschland einzigartig bezeichnet: eine kommunale Tierrettung, die zu verletzten Wild- und Fundtieren ausrückt. Das Tierheim in Botnang bringt auf rund einem Hektar zwei Hundehäuser, ein Katzenhaus, ein Vogelhaus mit Volieren, ein Schweine- und Ziegenhaus, eine Pferdekoppel, einen Igelauslauf und getrennte Quarantänen für Wildtiere und Exoten unter. Mit den SilberPfoten vermittelt derselbe Verein ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, damit ältere Menschen ihr Tier behalten können. Im Stadtgebiet leben nach dem Faltblatt der Stadt für Hundehalter von 2020 rund 15.000 Hunde. Die Wilhelma, nach eigener Auskunft der einzige zoologisch-botanische Garten Deutschlands, hält an die 11.000 Tiere in rund 1.200 Arten und verteilt sie auf 16 Reviere samt Kranken- und Quarantänestation. Den Rot- und Schwarzwildpark ließ König Friedrich I. 1815 anlegen und mit 568 Stück Rot- und 138 Stück Damwild bestücken.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Stuttgart
- Darf ich mit dem Hund durch die Weinberge?
- Ja, aber ganzjährig nur auf den Wegen. Für Garten-, Obst- und Weinbauflächen gilt das ohne Ausnahme. Äcker sind zwischen Saat und Ernte tabu, Grünland zusätzlich von Anfang März bis Ende Oktober.
- Gilt in Stuttgart eine Leinenpflicht?
- Keine allgemeine, aber an vielen Orten. In öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, an Haltestellen samt Treppen und Bahnsteigen und in Menschenansammlungen gehört der Hund an die kurze Leine von höchstens anderthalb Metern. Überall sonst auf öffentlichen Straßen darf er nicht ohne eine Aufsichtsperson umherlaufen, die jederzeit auf ihn einwirken kann.
- Wohin darf ich meinen Hund gar nicht mitnehmen?
- Auf Spielplätze, Liegewiesen, Schulhöfe, die Außenanlagen von Kitas und Kinder- und Jugendhäusern, Bolzplätze, Trendspielanlagen und Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel, soweit diese öffentlich genutzt werden. In die Wilhelma dürfen nur Assistenzhunde. Während des Frühlingsfests und des Cannstatter Volksfests sind Hunde auf dem Wasen nicht erlaubt, und in die Mercedes-Benz Arena, das Gazi-Stadion und das Robert-Schlienz-Stadion dürfen sie gar nicht mit. Auf dem öffentlichen Weg Neckardamm ist der Hund dagegen erlaubt, aber nur an der kurzen Leine.
- Wo darf mein Hund in Stuttgart frei laufen?
- Auf fünf eingezäunten Hundeauslaufwiesen in Zuffenhausen, am Fasanenhof, in Wangen, in Bad Cannstatt und in Stuttgart-Süd. Vor dem Verlassen der Fläche nimmst du den Hund wieder an die Leine. Im Stadtwald gibt es keine Leinenpflicht, dort musst du ihn aber jederzeit unter Kontrolle haben; in sechs Naturschutzgebieten gilt die kurze Leine. Ein Hund, den die Kampfhundeverordnung erfasst, bleibt auf all diesen Flächen trotzdem an der Leine: Für ihn gilt auf öffentlichem Gelände durchgehend Leinenpflicht.
- Gibt es in Stuttgart eine Katzenschutzverordnung?
- Nein. Baden-Württemberg hat die Befugnis dafür 2013 an die Gemeinden übertragen, Stuttgart hat davon bisher keinen Gebrauch gemacht; im Stadtrecht steht keine Regelung zu Katzen. Eine solche Verordnung würde Kastration, Kennzeichnung und Registrierung für Katzen mit unkontrolliertem Freigang verlangen. Bis dahin bleibt beides freiwillig.
- Darf mein Mähroboter nachts laufen?
- Nein, seit Mai 2026 nicht mehr. Stadtweit muss das Gerät eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang stehen und darf frühestens eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang wieder anfangen. Der Grund sind Igel und andere dämmerungs- und nachtaktive Tiere, die vor den Messern nicht fliehen. Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall und nur mit Nachweis, etwa für vollständig abgeschirmte Flächen.
- Darf ich Tauben oder Enten füttern?
- Tauben nirgends im Stadtgebiet, und Futter für andere Vögel musst du so auslegen, dass Tauben nicht herankommen. Enten, Schwäne, Wildgänse und Rallen dürfen auf öffentlichen Grünflächen und an öffentlichen Gewässern nicht gefüttert werden, der gesamte Neckar im Stadtgebiet eingeschlossen. Ausgenommen sind allein die betreuten Taubenschläge.
- Wie melde ich meinen Hund in Stuttgart an?
- Bei der Stadtkämmerei, innerhalb eines Monats nachdem der Hund eingezogen oder drei Monate alt geworden ist; dabei gibst du die Rasse an, bei Kreuzungen die von Vater- und Muttertier. Beim Ende der Haltung meldest du ihn binnen eines Monats ab und gibst die Marke zurück; verkaufst du ihn, gehören Name und Anschrift des Erwerbers in die Abmeldung. Außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück muss jeder anzeigepflichtige Hund seine Steuermarke sichtbar tragen. Für einen Hund direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Stuttgarter Tierschutzeinrichtung gibt es auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung; sie gilt nur für den ersten Hund im Haushalt und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Lässt sich ein Halter nicht ermitteln, gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe gehalten hat.
- Mein Hund gilt als Kampfhund, wie komme ich da heraus?
- Über die Verhaltensprüfung. Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen wird die Eigenschaft vermutet, bei anderen Rassen erst, wenn die Ortspolizeibehörde sie feststellt. Die Vermutung lässt sich durch eine bestandene Prüfung widerlegen; dafür braucht der Hund einen wirksamen Tollwutschutz. War er beim Bestehen jünger als 15 Monate, folgt eine Wiederholung zwischen 15 und 18 Monaten. Von der Leine befreit dich das alles nicht: Draußen auf öffentlichem Gelände bleibt so ein Hund angeleint, und diese Pflicht überdauert die Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung.
- Ich habe ein Tier gefunden, was muss ich tun?
- Den Fund unverzüglich dem Städtischen Vollzugsdienst mitteilen, wenn du den Halter nicht kennst. Der berät entweder oder holt das Tier ab und bringt es ins Tierheim. Ist das Tier verletzt, kommt es zuerst zur Erstversorgung in eine Praxis oder Klinik.
- Wer hilft bei einem verletzten Wildtier oder Vogel?
- Der Städtische Tiernotdienst rückt aus, bei Wildtieren kostenfrei; bei einem Haustier werden die Einsatzkosten dem Halter berechnet, wenn er zu ermitteln ist. Verletzte heimische Wildvögel nimmt das NABU-Vogelschutzzentrum in Mössingen an, das für ganz Baden-Württemberg zuständig ist und um einen Anruf vorab bittet.
- Wo darf ich in Stuttgart reiten?
- Im Stadtwald nur auf Wegen, und diese müssen mindestens drei Meter breit sein; auf allen anderen Waldflächen ist Reiten nicht erlaubt. Liegt der Wald in einem Naturschutzgebiet, weisen Schilder auf ergänzende Regelungen hin, und im Rot- und Schwarzwildpark darfst du Jungholz und Kulturen zwischen dem 1. April und dem 31. August nicht durchstreifen. Für einen geführten Ausritt als Veranstaltung brauchst du die Genehmigung der unteren Forstbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie die Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. Ein Reitkennzeichen wie in anderen Bundesländern kennt Baden-Württemberg nicht.
- Muss ich melden, dass ich Hühner, Bienen oder ein Pferd halte?
- Ja, beim Veterinäramt, und ausdrücklich auch als Hobbyhalter. Die Meldepflicht umfasst Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Wachteln, Laufvögel und Bienen. Ändern sich Art oder Zahl der Tiere, meldest du das nach.
- Wie läuft der Antrag auf eine tierschutzrechtliche Erlaubnis?
- Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung, und du solltest früh anfangen: Das Verfahren zieht sich über mehrere Monate, höchstens vier bis sechs. Baden-Württemberg beteiligt dabei den organisierten Tierschutz. Sind deine Unterlagen vollständig, erfährt das gemeinsame Büro der anerkannten Tierschutzvereine Art und Umfang der Tätigkeit, Tierart, Tierzahl und deine Qualifikation, und die Vereine haben vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Weist du keine einschlägige Ausbildung nach, führst du ein Fachgespräch mit einem Amtsveterinär; reicht das Ergebnis nicht, ist eine Nachprüfung frühestens nach sechs Wochen möglich. Anschließend sieht sich eine Amtstierärztin die Haltungseinrichtungen vor Ort an und benennt Mängel, die du beheben musst. Denk auch ans Baurecht: Tierheime und Tierpensionen sind in Wohngebieten nicht zulässig, und darauf achtet das Amt für öffentliche Ordnung in diesem Verfahren nicht.
- Darf ich mein Haustier in Stuttgart im Garten begraben?
- Ein einzelnes Kleintier darfst du auf dem eigenen Grundstück begraben, wenn dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegt und mindestens 50 Zentimeter Erde über das Tier kommen. Das Amt für öffentliche Ordnung nennt drei weitere Wege: einen dafür zugelassenen Platz, also einen Tierfriedhof, die Abgabe an ein Tierkrematorium oder die Abgabe an einer Kleintierkadaversammelstelle. Tierfriedhöfe gibt es in Möhringen und in Heumaden; die Sammelstelle im Stuttgarter Norden ist nach dem Haftungsausschluss der Stadt ausdrücklich keine städtische Einrichtung.
- Wohin mit einem toten Tier, das nicht in den Garten kann?
- Im Abfall-ABC lässt Stuttgart Heimtiere bis Katzengröße in der Restabfalltonne zu. Für Klauen- und Huftiere gilt dagegen eine Andienungspflicht beim Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken; eine Ausnahmegenehmigung zur Kremierung veröffentlicht die Stadt nicht. Findest du ein verletztes herrenloses Tier oder ein totes Haus- oder Wildtier im öffentlichen Raum, meldest du das dem Städtischen Vollzugsdienst.
- Muss ich meine Landschildkröte oder meinen Papagei anmelden?
- Ja, aber nicht bei der Stadt: Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Tier lebt, für Stuttgart also das Regierungspräsidium Stuttgart. Meldepflichtig sind fast alle lebenden Wirbeltiere besonders geschützter Arten, also Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische; die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten sind ausgenommen. Einen Zugang zeigst du unverzüglich an, spätestens zwei Wochen nach Kauf oder Geburt, und dieselbe Pflicht gilt für gestorbene, abgegebene oder entlaufene Tiere sowie für einen Wechsel des Haltungsortes. Mit der Bestandsmeldung legst du die Nachweise der legalen Herkunft vor. Seit Februar 2024 läuft das über das Online-Portal MelBA, wahlweise weiter per Post.
- Wie muss ein geschütztes Reptil gekennzeichnet sein?
- Streng geschützte Wirbeltiere und viele besonders geschützte Vögel müssen einzeln erkennbar sein. Die Methode hängt von der Art ab: Landschildkröten und ausgewählte weitere Reptilien werden über eine Fotodokumentation erfasst, gezüchtete Vögel tragen einen geschlossenen Ring, Säugetiere sowie große Reptilien und große Vögel einen Transponder. Das Kennzeichen gehört in die Anmeldung; kennzeichnest du ein Tier erst später, teilst du das dem Regierungspräsidium mit. Bei einem Exemplar mit EU-Bescheinigung darf nur die Behörde das Kennzeichen eintragen, sonst verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit. Die legale Herkunft musst du für jedes einzelne Tier jederzeit belegen können, auch für nicht kennzeichnungspflichtige.
- Ich habe eine Schildkröte im Park gefunden, was mache ich?
- Zwei Meldungen, nicht eine. Ein Fundtier ist rechtlich eine Fundsache, du gibst also eine Fundanzeige bei der Stadtverwaltung auf; gehört das Tier zu einer geschützten Art, meldest du es zusätzlich beim Regierungspräsidium an. Papiere wird es dazu in aller Regel nicht geben, die legale Herkunft bleibt damit offen. Verkaufen oder mit dem Tier züchten darfst du deshalb nicht, und das weitere Vorgehen besprichst du mit der Artenschutzstelle. Ausgesetzte und frei laufende Haustiere nimmt in Stuttgart der Städtische Vollzugsdienst entgegen.
- Darf ich in Stuttgart eine Giftschlange oder ein anderes Gefahrtier halten?
- Erlaubt ist es, denn eine Erlaubnispflicht dafür kennt Baden-Württemberg nicht. Außer der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde gibt es im Land keine besonderen landesweiten Vorschriften für gefährliche Tiere, und im Stuttgarter Stadtrecht steht dazu ebenfalls nichts; einzelne Gemeinden dürfen eigene Regeln aufstellen. Das Land arbeitet stattdessen mit Empfehlungen, in der Fassung von 2026: ein abschließbarer Raum mit Sichtfenster und selbsttätigem Türschließer, vergitterte Fenster, dichte Wanddurchbrüche, beschriftete Terrarien und eine Bestandsliste mit den lateinischen Artnamen, die Helfer im Notfall erreichen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Empfohlen werden außerdem ein ausgehängter Notfallplan, geeignetes Handling-Werkzeug wie Schlangenhaken und Plexiglasröhren sowie eine besondere Haftpflichtversicherung. Für die Gefahrenabwehr bei Tieren ist in Stuttgart das Sachgebiet des Amts für öffentliche Ordnung zuständig, das Tierschutzrecht und Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Tieren führt.
- Ich kann mein Reptil nicht mehr halten, wohin damit?
- Eine eigene staatliche Auffangstation für Reptilien hat Baden-Württemberg nicht. Ein Bericht im Auftrag des Landes zählte 2015 vier Reptilienstationen im Land und hielt fest, dass die Auffangstation für Reptilien in München im Rahmen einer Kooperation mit dem Land auch Tiere aus Baden-Württemberg aufnimmt. Der Münchner Verein nennt sich den größten seiner Art in Deutschland; er nimmt abgegebene, ausgesetzte und beschlagnahmte Exoten auf, vermittelt sie weiter und schult Behörden, Polizei- und Feuerwehreinheiten im Umgang mit ihnen. Eine Abgabe läuft dort wie in einem Tierheim, also nach vorheriger Absprache. Gehört dein Tier zu einer meldepflichtigen Art, meldest du es nach der Abgabe beim Regierungspräsidium ab.
- Ab wann gilt meine Zucht als gewerbsmäßig?
- Eine Zahl nennt Stuttgart nicht. Erlaubnispflichtig ist nach der Aufstellung des Amts für öffentliche Ordnung das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild sowie der gewerbsmäßige Handel mit ihnen; ob deine Zucht darunter fällt, beurteilt die Behörde im Einzelfall. Der Antrag legt dich dann fest: Er verlangt die Art der Tätigkeit, die höchste Zahl der Tiere je Tierart und eine Aufstellung aller Räume, die dem Züchten, Halten und auch nur vorübergehenden Unterbringen dienen, samt Grundfläche und Höhe. Frag deshalb vor dem ersten Wurf beim Amt nach, statt die Schwelle selbst zu schätzen. Für die Hundesteuer zieht die Stadt eine eigene, in der Satzung ausdrücklich genannte Grenze.
- Was ist die Zwingersteuer, und wer bekommt sie?
- Sie ist die Stuttgarter Steuerform für Hundezucht und tritt an die Stelle der Steuer je Einzelhund. Beantragen kannst du sie, wenn du mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse zu Zuchtzwecken hältst, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, und wenn Zwinger, Zuchttiere und die gezüchteten Hunde im Zuchtbuch einer von der Stadt anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind. Wer in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet hat, bekommt sie nicht. Du führst Bücher über Bestand, Erwerb und Veräußerung der Hunde und legst sie bis Ende März vor, sonst entfällt die Vergünstigung. Für die Rassen der Liste in der Satzung gilt sie nicht; wer zur Zwingersteuer herangezogen wird, erhält zwei Steuermarken.
- Welche Unterlagen verlangt der Erlaubnisantrag?
- Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beide nicht älter als sechs Monate, dazu vorhandene Nachweise über theoretische und praktische Sachkunde. Im Formular gibst du an, ob gegen dich oder die verantwortliche Person in den letzten fünf Jahren ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz-, Tierseuchen- oder Artenschutzrecht lief oder noch läuft. Dazu kommen ein Grundrissplan mit allen genutzten Räumen einschließlich der Futtervorratsräume sowie Angaben zu Personal und weiteren verantwortlichen Personen, für die du ebenfalls Sachkundenachweise beilegst. Wer Wirbeltiere zur entgeltlichen Abgabe ins Inland bringt, ergänzt einen Transportplan mit Strecke, Fahrzeug und Spediteur. Für Tierbörsen, Zirkusse und wandernde Tierschauen gilt dieses Formular nicht, dafür läuft ein eigenes Verfahren.
- Zahle ich für einen Assistenz- oder Rettungshund Hundesteuer?
- Auf Antrag nicht. Befreit sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen; als hilfsbedürftig gilt, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzt. Ebenfalls befreit sind Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen; diese Prüfung darf zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Für Hunde, die die Satzung als gefährlich einstuft, gibt es keine Befreiung.
- Welche Rassen stuft die Hundesteuer als gefährlich ein?
- Die Liste der Steuersatzung ist länger als die der Landesverordnung. Sie erfasst American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sowie Kreuzungen mit diesen Rassen bis zur ersten Elterngeneration. Dazu kommt jeder Hund, bei dem die Ortspolizeibehörde eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren festgestellt hat. Für diese Hunde gibt es weder eine Befreiung noch die Ermäßigung für Tierheimhunde noch die Zwingersteuer. Die Satzung wurde zuletzt am 23. Oktober 2025 geändert und gilt in dieser Fassung seit Anfang 2026.
- Was verlangt die Erlaubnis für einen Kampfhund?
- Vier Dinge musst du nachweisen, und die Stadt schreibt selbst, dass die Voraussetzungen in den wenigsten Fällen vorliegen. Verlangt werden ein berechtigtes Interesse, also ein Bedarf, den ein Hund ohne diese Eigenschaft nicht angemessen deckt, deine Zuverlässigkeit, die nötige Sachkunde und eine besondere Haftpflichtversicherung; an der Zuverlässigkeit fehlt es etwa bei einschlägigen Vorstrafen, wiederholtem ordnungswidrigem Verhalten, einer Abhängigkeit oder wenn du den Hund körperlich nicht führen kannst. Der Hund braucht eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung, über die Halter und Tier eindeutig zuzuordnen sind. Der Antrag ist formlos, nennt aber Rasse oder Kreuzung, Geschlecht, Fellfarbe, Alter und Kennzeichnung; nach der Zuverlässigkeitsprüfung lädt die Stadt zum Wesenstest, der dreimal im Jahr stattfindet. Die erteilte Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie führst du mit dem Hund immer mit.
- Muss ich Hundekot überall aufheben?
- Die Polizeiverordnung verlangt es ausdrücklich für öffentliche Anlagen. Die Stadt bittet zusätzlich darum, den Kot überall mitzunehmen, und begründet das mit den landwirtschaftlichen Flächen: Auf Weiden und Futterwiesen überträgt er Krankheiten auf Nutztiere, und was auf Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen liegen bleibt, landet über die Ernte im Handel. Tütenspender stehen an vielen Stellen im Stadtgebiet; ein anderer Beutel oder Zeitungspapier tut es genauso. Entsorgt wird das Ganze im Mülleimer. Wer den Kot liegen lässt, handelt ordnungswidrig.
- Ab welchem Alter darf ein Welpe aus dem Ausland nach Deutschland?
- Innerhalb der EU nicht vor fünfzehn Wochen, weil erst ab diesem Alter eine Tollwutimpfung gültig sein kann. Aus bestimmten Drittländern ist die Einfuhr erst ab sieben Monaten zulässig, denn dort kommen eine Blutuntersuchung auf die Wirksamkeit der Impfung und danach drei Monate Wartezeit hinzu. Das Stuttgarter Veterinäramt hatte im Dezember 2025 nach eigener Auskunft seit Monaten verstärkt mit illegal importierten Hunden und Katzen zu tun und warnt, dass Verkäufer in Internetinseraten falsche Angaben machen und gefälschte Papiere mitschicken. Bei Zweifeln kannst du dich vor dem Kauf beim Veterinäramt erkundigen. Fehlt der wirksame Impfschutz, kann die Behörde eine Quarantäne anordnen.
- Ich jage in Stuttgart, was gilt für Wildbret?
- Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden, bevor das Fleisch zum Verzehr freigegeben wird. Die Probe darfst du selbst nehmen, wenn du dafür geschult und vom Veterinäramt beauftragt bist; untersucht wird sie in einem akkreditierten Labor. Die Beauftragung beantragst du formlos und legst eine Kopie des gültigen Jagdscheins, die Teilnahmebestätigung der Schulung sowie Angaben zu Wohnort und Jagdbezirk bei. Gibst du Wildbret an einen zugelassenen Betrieb ab, ist die amtliche Fleischuntersuchung immer vorgeschrieben. Zeigen sich bedenkliche Merkmale, muss ohnehin ein amtlicher Tierarzt hinzugezogen werden, und das gilt für Wild ebenso wie für Tiere aus Gehegehaltung.
- Ich habe ein totes Wildschwein gefunden, was tun?
- Melde den Fund umgehend, auch wenn der Kadaver schon stark verwest ist: Früh geborgene Tiere sind der wirksamste Hebel gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Halte Abstand, damit der Erreger nicht an Schuhen oder Kleidung weiterwandert. Zuständig ist die Dienststelle für Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen, außerhalb der Dienstzeiten der Städtische Vollzugsdienst und nachts die Polizei. Nenne den Fundort so genau wie möglich, etwa über die Koordinaten deines Mobiltelefons, oder setze die Meldung über die App Tierfund-Kataster ab. Für Haus- und Wildschweine endet die Seuche fast immer tödlich, Menschen und andere Tierarten sind für sie nicht empfänglich.
- Was bringt mir die Tierseuchenkasse, wenn mein Bestand krank wird?
- Sie zahlt Beihilfen, aber nur für Tierarten, für die du Beiträge entrichtest: Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Bienenvölker und Geflügel. Voraussetzung ist, dass du die richtige Tierzahl gemeldet und die Beiträge pünktlich gezahlt hast, dass du rechtzeitig eine Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt verständigt hast und dass Krankheit und Verlust belegt sind. Den Antrag reichst du innerhalb eines Jahres nach dem Schaden beim Veterinäramt ein, das ihn prüft und an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg weiterleitet. Wer für denselben Verlust schon eine Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz erhalten hat, bekommt keine Beihilfe. Über außerordentliche Beihilfen entscheidet der Beihilfeausschuss der Kasse.
- Wo sehe ich in Stuttgart Tiere, ohne in den Zoo zu gehen?
- Auf der Tierwiese im Höhenpark Killesberg leben Ponys, Esel, Minischweine, Alpakas, Schafe und Ziegen; der Park ist ganzjährig und durchgehend geöffnet. Im Rot- und Schwarzwildpark im Westen kannst du Hirsche im Gehege beobachten. Der eingezäunte Hirschpark dort wurde 1936 angelegt und misst rund 100 Hektar. Hunde dürfen im Naturschutzgebiet nicht frei laufen, das verbietet die Verordnung von 1939 ausdrücklich, und in Jungholz und Kulturen darfst du zwischen dem 1. April und dem 31. August gar nicht hinein. Beide Flächen stehen ohne Anmeldung offen.
- Warum weiden mitten in der Stadt Schafe?
- Weil Mähen allein die Halbtrockenrasen nicht erhält. Die Stadt lässt Flächen wie im Naturschutzgebiet Eichenhain gezielt von Schafen beweiden, damit die typische Pflanzen- und Tierwelt dieser mageren Hänge bleibt; das Gebiet ist rund 34 Hektar groß und trägt bis zu 300 Jahre alte Eichen. Auch die Wiesen der Feuerbacher Heide, in weiten Teilen Landschaftsschutzgebiet, werden regelmäßig von Schafen beweidet. Für dich als Hundehalterin heißt das zweierlei: Im Eichenhain gilt die kurze Leine, und auf Weiden und Futterwiesen gehört Hundekot nicht hin, weil er Infektionskrankheiten auf Nutztiere überträgt.
- Brauche ich zum Angeln in Stuttgart einen Fischereischein?
- Ja, und du musst ihn beim Fischen dabeihaben. Ausgestellt wird er vom Amt für öffentliche Ordnung, wenn dein Hauptwohnsitz in Stuttgart liegt; er gilt auf Lebenszeit und setzt die bestandene Fischerprüfung voraus, für die du zuvor einen anerkannten Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden besuchen musst. Die Prüfung ist schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren, wird zweimal im Jahr abgenommen und findet in dem Bezirk statt, in dem du den Lehrgang gemacht hast; abgefragt werden Fischkunde, Gewässerkunde, Hege und Pflege der Gewässer sowie Fischerei-, Wasser-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht. Zum Schein brauchst du zusätzlich die Zustimmung des Fischereiberechtigten für das Gewässer, in dem du angeln willst. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und sechzehn Jahren bekommen einen Jugendfischereischein ohne Sachkundenachweis, dürfen damit aber nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Schein angeln.
- Ich vermute Tierquälerei, an wen wende ich mich?
- An das Amt für öffentliche Ordnung, und ein begründeter Verdacht genügt. Die Meldung geht formlos, über einen Vordruck der Stadt oder über das Serviceportal des Landes. Hilfreich sind die Tierart, eine kurze Schilderung mit Ort und Datum, mögliche Zeugen, Beweismittel und, falls bekannt, Name und Anschrift der haltenden Person. Die Sachbearbeitung entscheidet dann über die nächsten Schritte, etwa eine Kontrolle der Haltung vor Ort, ein Anschreiben oder eine Vorladung. Parallel prüft sie, ob zu der Person bereits eine Akte bei der Tierschutzbehörde besteht.
- Wer hilft bei Marder, Waschbär oder Fuchs im Wohngebiet?
- Erste Anlaufstelle ist die untere Jagdbehörde, die in Stuttgart beim Amt für öffentliche Ordnung sitzt. Baden-Württemberg hat 2020 die Stadtjägerin und den Stadtjäger als eigene Rolle eingeführt: Die untere Jagdbehörde erkennt sie auf Antrag landesweit und unbefristet an, tätig werden dürfen sie in einer Gemeinde aber erst, wenn diese sie ausdrücklich einsetzt. Sie beraten zu Wildtieren in befriedeten Bezirken, also in Gärten, auf Dachböden und in Hinterhöfen, und dürfen dort nach festgelegten Maßgaben jagen, wenn vorbeugende Maßnahmen nicht mehr weiterhelfen. An jeder unteren Jagdbehörde benennt das Land zusätzlich Wildtierbeauftragte für die Fachberatung und das Wildtiermonitoring.
- Ich möchte im Stuttgarter Wald mit einer Gruppe arbeiten, brauche ich eine Genehmigung?
- Ja, und zwar von der unteren Forstbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Zusätzlich muss die Eigentümerin oder der Eigentümer des Waldstücks zustimmen, und das ist in Stuttgart nicht immer dieselbe Stelle: Gut die Hälfte der Waldfläche gehört der Stadt, zweitgrößter Eigentümer ist das Land Baden-Württemberg mit ForstBW. Der Stuttgarter Wald bedeckt rund 5.000 Hektar und damit knapp ein Viertel des Stadtgebiets. Ohne Genehmigung bleibt es beim normalen Waldbesuch, für den Reiten nur auf mindestens drei Meter breiten Wegen und Radfahren nur auf mindestens zwei Meter breiten Wegen erlaubt sind.