Hessen hat kein Landeshundegesetz. Was für Hunde gilt, steht in einer Gefahrenabwehrverordnung des Innenministeriums vom 22. Januar 2003, die das Ministerium mit einer eigenen Verwaltungsvorschrift auslegt. Für Sachkunde und Wesensprüfung gibt es im ganzen Land nur eine Adresse: Das Regierungspräsidium Darmstadt legt im Benehmen mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen und der Landestierärztekammer Hessen die Standards fest und benennt die sachverständigen Personen und Stellen, deren Liste überall in Hessen gilt. Und der Tierschutz des Landes hat 2024 in einem Vermerk aufgeschrieben, wo die Grenze kommunaler Leinenpflichten liegt: Eine Stadt, die überall anleinen lässt, muss Freilaufflächen in ausreichender Zahl und Größe bereitstellen, die ohne überhöhte organisatorische Anstrengungen erreichbar sind.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Hessen
- In welchen Situationen schreibt das Land Hessen die Leine vor?
- Landesweit gilt sie für jeden Hund bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Alles Weitere überlässt die Verordnung den Gemeinden: Sie dürfen der Allgemeinheit zugängliche umfriedete oder anderweitig begrenzte Grundstücke bestimmen, in erster Linie Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teile davon, und auch nicht umfriedete Grundstücke einbeziehen, müssen diese dann aber einzeln genau bezeichnen. Was in deiner Stadt dazukommt, steht deshalb auf ihrer Seite; ein Leinenzwang für das gesamte Gemeindegebiet ist nach der Verwaltungsvorschrift des Landes nicht zulässig, und wo eine Stadt fast überall anleinen lässt, muss sie nach dem Tierschutz-Vermerk des Landes erreichbare Freilaufflächen bereitstellen. Für einen als gefährlich eingestuften Hund ist die Lage eine andere: Er gehört überall dort an die Leine, wo er die Wohnung oder das eingefriedete Besitztum verlässt, das Treppenhaus des eigenen Mietshauses eingeschlossen, und die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein. Erst eine positive Wesensprüfung hebt diesen Zwang auf, und die Ordnungsbehörde darf ihn danach im Einzelfall wieder anordnen.
- Muss ein Hund in Hessen gechippt sein, und was gehört an sein Halsband?
- Den Chip verlangt die hessische Hundeverordnung nur für gefährliche Hunde, und dort setzt ihn eine Tierärztin oder ein Tierarzt; ebenso fordert sie den Sachkundenachweis allein für deren Haltung, nicht für jeden Hund. Jeden trifft dagegen die Pflicht am Halsband: Wer seinen Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums der haltenden Person führt oder laufen lässt, muss ihm eines anlegen, auf oder an dem Name und Anschrift der haltenden Person stehen; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben. Seit einer Änderung im November 2022 erfüllt ein korrekt angelegtes Brustgeschirr diese Pflicht genauso, und die Angaben dürfen innen sitzen, damit sie nicht jeder von Weitem mitliest. Gedacht ist das für zwei Lagen: den entlaufenen Hund, den jemand festhalten und zurückbringen kann, und den Schadensfall, in dem die geschädigte Person die verantwortliche erreichen muss.
- Kann mein Hund in Hessen als gefährlich gelten, obwohl er keiner gelisteten Rasse angehört?
- Ja, und dafür genügt ein einziger Vorfall. Die Verordnung führt daneben eine Liste von Rassen, deren Hunde samt Kreuzungen von vornherein als gefährlich gelten; welche das heute sind, sagt das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner Seite zur Verordnung. Unabhängig von der Rasse gilt ein Hund als gefährlich, der einen Menschen gebissen oder in gefahrdrohender Weise angesprungen hat, sofern das nicht aus begründetem Anlass geschah; der ein anderes Tier durch Biss geschädigt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen hat; oder der durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er unkontrolliert andere Tiere hetzt oder reißt. Auf die Schwere der Verletzung kommt es dabei nicht an, auch kleine Bisswunden lösen die Folge aus; außer Betracht bleiben allein ganz geringfügige Beeinträchtigungen wie einzelne herausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer. Sobald du selbst Anhaltspunkte dafür hast, dass dein Hund darunter fallen könnte, musst du das der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzeigen; ab der Feststellung braucht die Haltung eine Erlaubnis. Die Verwaltungsvorschrift des Landes hält ausdrücklich fest, dass ein Wesenstest nicht als Grundlage dafür herangezogen werden darf, ob ein Hund gefährlich ist, und dass ein Hund wegen des verbleibenden Restrisikos auch nach positiver Wesensprüfung ein gefährlicher Hund bleibt. Die Prüfung ändert also nicht die Einstufung, sondern nur die Pflichten, die an ihr hängen.
- Was muss ich nachweisen, bevor ich in Hessen einen gefährlichen Hund halten darf?
- Acht Dinge, und fehlt auch nur eines davon, ist die Erlaubnis zu versagen: Du hast das 18. Lebensjahr vollendet, bist zuverlässig und sachkundig, legst eine positive Wesensprüfung für genau diesen Hund vor, hältst ihn artgerecht und so gesichert, dass er nicht entweicht, lässt ihn mit einer elektronisch lesbaren Marke kennzeichnen, schließt eine Haftpflichtversicherung ab und hast die fällig gewordene Hundesteuer entrichtet. Erteilt wird die Erlaubnis in der Regel befristet, höchstens für vier Jahre; unbefristet meist erst, wenn mindestens zwei befristete vorausgegangen sind, bei über zehn Jahre alten Hunden auch gleich beim ersten Mal. Zwei Feinheiten übersieht man leicht: Die Sachkundebescheinigung gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem du die Prüfung abgelegt hast, und die Wesensprüfung muss bei jeder Erteilung aktuell sein. Bei einem jungen Hund musst du beides erst nachweisen, wenn der Hund fünfzehn Monate alt ist, es sei denn, er ist vorher auffällig geworden oder stammt aus einer Aggressionszucht; bis dahin gibt es eine vorläufige Erlaubnis. Eine außerhalb Hessens erworbene Sachkunde kann die Behörde anerkennen, die Wesensprüfung dagegen nimmt immer eine in Hessen benannte sachverständige Person oder Stelle ab. Und wer den Hund für dich ausführt, braucht dieselbe Sachkunde, muss volljährig sein und darf ihn nur allein führen, also nicht zusammen mit einem zweiten Hund.
- Brauche ich zum Ausreiten im hessischen Wald eine Plakette am Pferd?
- Nein. Das hessische Waldgesetz kennt weder ein Reitkennzeichen noch eine Abgabe dafür, du musst am Pferd also nichts anbringen. Stattdessen entscheidet der Weg: Reiten ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die die Waldbesitzenden angelegt haben oder die mit deren Zustimmung entstanden sind und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist; Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang. Für jeden anderen Waldweg brauchst du die Zustimmung der Waldbesitzenden, auf Rückegassen ist Reiten untersagt, und Verjüngungsflächen sowie Flächen und Wege mit laufenden Holzerntearbeiten sind vom Betreten ganz ausgenommen. Ausgeschilderte Reitwege entstehen nicht von selbst: Vereinigungen, die sich in besonderem Maße der Erholungsfunktion des Waldes widmen, dürfen sie mit Zustimmung der unteren Forstbehörde kennzeichnen, und dieselbe Behörde darf Wege umgekehrt für einzelne Nutzungsarten sperren oder nur beschränkt zulassen, etwa um Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehr zu entmischen. Auf gekennzeichneten Wegen reitest du auf eigene Gefahr.