In Bonn sitzt die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Tierschutzbundes, der Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland, und mit ihr FINDEFIX, dessen Haustierregister seit 1981 arbeitet. Das Übereinkommen zum Schutz wandernder Tierarten trägt den Namen der Stadt und heißt Bonner Konvention; das dazugehörige Weltregister mit 4.430 wandernden Wirbeltierarten entstand mit dem Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig. Am selben Museum arbeitet seit 1960 die Fledermaus-Beringungszentrale, deren Ringe die Kennung MUS BONN tragen und deren Archiv bis 1932 zurückreicht. Auf dem Venusberg unterhält die Stadt ein Wildgehege mit Rot- und Damwild, das ganzjährig offen steht; im ehemaligen Schwarzwildgehege daneben ist wegen der Afrikanischen Schweinepest und einer Bodensanierung frühestens ab 2027 wieder eine artgerechte Haltung möglich. Rundherum liegen elf Naturschutzgebiete, und für Tiere in Not rückt die Feuerwehr aus: Ihr Gerätewagen Tierrettung fährt im Jahr 600 bis 800 Einsätze.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Bonn
- Muss ich meine Katze in Bonn kastrieren lassen?
- Ja, bevor sie das erste Mal nach draußen darf. Bonn hat seit dem 1. Juli 2012 eine eigene Verordnung für Freigängerkatzen: Sobald das Tier fünf Monate alt ist, lässt du es tierärztlich kastrieren, per Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und in einer dafür geeigneten Datenbank eintragen, und zwar alles drei vor dem ersten Freigang. Für Kater gilt das genauso wie für Kätzinnen. Die Verordnung läuft bis Ende Juni 2032. Wohnungskatzen ohne Zugang ins Freie sind nicht gemeint.
- Meine Katze ist schon kastriert, muss ich noch etwas tun?
- Kennzeichnung und Registrierung holst du nach, denn die Verordnung verlangt beides auch für längst kastrierte Freigänger. Eine lesbare Tätowierung genügt; einen Mikrochip musst du dann nicht mehr setzen lassen, weil die Art der Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist. Eingetragen wird das Tier in der Datenbank einer privaten Organisation, deren Formulare in Tierarztpraxen meist bereitliegen. Ausnahmen bewilligt das Amt für Bürgerdienste auf Antrag im Einzelfall, etwa für eine Zucht mit belegter Betreuung und Vermittlung der Jungtiere oder wenn eine Operation für das Tier zu riskant wäre.
- Ich füttere eine Katze, die niemandem gehört. Betrifft mich die Verordnung?
- Ja. Nach Auskunft der Stadt erwirbt Eigentum an einer herrenlosen Katze, wer sie regelmäßig füttert, und trägt damit selbst die Pflicht zu Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. Routinekontrollen gibt es nicht; bei tierschutzrechtlichen Überprüfungen sieht die Verwaltung im Einzelfall aber nach, ob eine Freigängerkatze kastriert ist. Wer eine Futterstelle betreut und beim Einfangen Hilfe braucht, wendet sich an die Tierschutzvereine, die verwilderte Katzen einfangen, kastrieren lassen und zurücksetzen.
- Wo muss mein Hund in Bonn an die Leine?
- In den Anlagen der Bonner Straßenordnung, und darunter fällt mehr, als der Name vermuten lässt: Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Gärten, Brunnenanlagen, Friedhöfe, Ufer und Böschungen von Gewässern, Kinderspiel- und Sporteinrichtungen und Schulhöfe, dazu die Flächen der U-Bahnhöfe. Die Anleinorte des Landeshundegesetzes gelten daneben unverändert weiter. Ausgenommen sind die ausgewiesenen Freilaufflächen; von der Anleinpflicht der Straßenordnung ausgenommen sind außerdem blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit ihrem Blindenführhund.
- Wo darf mein Hund frei laufen?
- Auf den ausgeschilderten Hundefreilaufflächen, an denen Beutelspender und Abfallbehälter stehen und die die Stadt auf ihrer Seite zu den Hundewiesen in einer Karte einblendet. Beim Verlassen der Fläche kommt der Hund wieder an die Leine, und die Häufchen nimmst du überall unverzüglich auf. Ein gefährlicher Hund und ein Hund der Rasselisten dürfen dort nur dann von der Leine, wenn die Fläche gerade auch für sie ausgewiesen ist; sagt das Schild dazu nichts, bleiben Leine und Maulkorb. In den Naturschutzgebieten ist Freilauf ausgeschlossen: Dort bleibt der Hund jederzeit angeleint, und die offiziellen Wege darfst du nicht verlassen. Die Stadt begründet das mit am Boden brütenden Vögeln, mit rastenden Wildgänsen und mit der Wildkatze, die vor einem freilaufenden Hund flüchtet und sich dabei verletzen kann.
- Muss mein Hund im Wald an die Leine?
- Auf den Wegen nicht, daneben schon: Abseits der Wege darfst du ihn im Wald nur angeleint mitführen, und im Landschaftsschutzgebiet läuft die Grenze genauso. Für einen gefährlichen Hund und für einen Hund der Rasselisten endet der Spielraum früher: Sie gehören auch auf den Hauptwaldwegen an die Leine.
- Darf ich meinen Hund mit auf den Friedhof nehmen?
- Ja, aber nur fest und kurz angeleint. Die Friedhofssatzung untersagt zunächst, Tiere überhaupt mitzubringen, und nimmt davon allein Blindenführhunde und angeleinte Hunde aus. Werden Gräber oder Friedhofseinrichtungen beschädigt oder verschmutzt, kann die Friedhofsverwaltung Hunde auch ganz aussperren. Andere Haustiere bleiben damit vor dem Tor.
- Bis wann muss ich meinen Hund anmelden?
- Zwei Monate hast du Zeit, gerechnet ab der Aufnahme in den Haushalt oder ab dem Zuzug nach Bonn; bei einem Welpen aus dem eigenen Wurf beginnen die zwei Monate erst an dem Tag, an dem er drei Monate alt geworden ist. Zur Anmeldung gehören Name und Anschrift der haltenden Person, das Datum der Aufnahme, die Hunderasse und die Namen aller volljährigen Personen im Haushalt. Danach kommt die Steuermarke; außerhalb der Wohnung und des umfriedeten Grundstücks muss sie sichtbar am Hund sitzen, und ähnlich aussehende Anhänger darfst du ihm nicht umhängen. Bei Abgabe an eine andere Person nennst du bei der Abmeldung deren Namen und Anschrift.
- Gibt es für einen Hund aus dem Tierheim eine Steuerbefreiung?
- Nein, die Bonner Satzung kennt eine solche Befreiung nicht. Stattdessen zahlt die Stadt auf Antrag einen Zuschuss zu den Haltungskosten in Höhe der Jahressteuer, wenn du einen Hund aus dem Bonner Albert-Schweitzer-Tierheim übernimmst. Für ein Tier unter acht Jahren läuft er zwei Jahre lang, sofern das Tier so lange in deinem Haushalt bleibt, kein weiterer Hund dort lebt und es kein gefährlicher Hund im Sinne der Satzung ist; ab acht Jahren läuft der Zuschuss bis zum Lebensende des Tieres, dann auch neben anderen Hunden und auch für einen gefährlichen Hund. Die Antragsformulare liegen im Tierheim bereit. Ermäßigt wird die Steuer selbst nur bei laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder gleichstehendem Einkommen sowie für Rettungshunde im regelmäßigen Einsatz mit bestandener Leistungsprüfung.
- Was verlangt Bonn für einen großen oder gelisteten Hund?
- Bei einem großen Hund zeigst du die Haltung der Ordnungsbehörde an und legst zu den Nachweisen des Landes ein aktuelles Foto von vorn und von der Seite; danach erhältst du einen Halterausweis, den du beim Ausführen mitführst. Bei einem Hund der zweiten Rasseliste sieht sich der Außendienst der Ordnungsbehörde die Unterbringung vor Ort an, und beim Old English Bulldog kommt eine Bestimmung des Phänotyps durch das Veterinäramt hinzu. Steuerlich zählt eine andere Liste: Höher besteuert werden allein die vier Rassen, die schon von Gesetzes wegen als gefährlich gelten, samt ihren Kreuzungen, dazu jeder Hund, der auf Schärfe ausgebildet worden ist, unkontrolliert Tiere hetzt oder einen Menschen gebissen hat, ohne dabei eine Straftat abzuwehren.
- Kann ich meinen Hund von Leine und Maulkorb befreien lassen?
- Ja, über den freiwilligen Verhaltenstest des Bonner Veterinäramts. Angesehen werden das Verhalten gegenüber Menschen und Artgenossen, das Verhalten im Straßenverkehr und die Bindung zwischen dir und deinem Hund; besteht er, stellt das Amt eine Bescheinigung aus. Zwei Bonner Eigenheiten: Ein Termin kommt erst zustande, wenn vier Hunde zusammenkommen, und die haltende Person muss in Bonn wohnen. Für die vier höher besteuerten Rassen wirkt der bestandene Test doppelt, denn solange die Befreiung gilt, wird der erhöhte Steuersatz nicht erhoben.
- Wo lege ich den Sachkundenachweis ab?
- Beim Bonner Veterinäramt, nach telefonischer Anmeldung, als Multiple-Choice-Test am Rechner nach Art der Führerscheinprüfung; zur Vorbereitung stellt die Stadt einen Fragenkatalog samt Lösungen bereit. Antreten dürfen dort Bonnerinnen und Bonner mit einem gelisteten oder im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hund. Das Amt nimmt den Test auch Auswärtigen mit einem gelisteten Hund ab, sofern sie eine Bescheinigung ihrer eigenen Ordnungsbehörde mitbringen, dass sie ihn dort noch nicht abgelegt haben. Für einen bloß großen Hund nimmt das Amt den Test dagegen nicht ab; da fragst du in deiner Tierarztpraxis nach.
- Brauche ich zum Ausreiten ein Kennzeichen?
- Ja, und ausgegeben wird es in Bonn von der Unteren Naturschutzbehörde. Gültig wird die Plakette erst mit dem Jahresaufkleber, den dieselbe Stelle gegen die Reitabgabe ausgibt und der bis zum 31. Dezember läuft; das Kennzeichen selbst gilt in ganz Nordrhein-Westfalen und hängt an der haltenden Person, nicht am einzelnen Pferd. Übernimmst du ein Pferd samt vorhandener Plakette, kannst du sie mit einem schriftlichen Antrag weiterführen.
- Wo darf ich in Bonn im Wald reiten?
- Nur auf Wegen, die mit dem Verkehrszeichen für Reitwege ausgeschildert sind. So regelt es eine Allgemeinverfügung von 2018, die für sämtliche Waldflächen im Stadtgebiet gilt und genau eine Ausnahme nennt: den Waldwirtschaftsweg westlich der Autobahn 565 zwischen den Einmündungen Weingartsbahn und Rulandsweg. In den Bonner Natur- und Landschaftsschutzgebieten bleibt es ebenfalls bei den ausgewiesenen Reitwegen. Eine gedruckte Reitwegekarte gibt das Kundenzentrum Geodaten aus, online lässt sich das Netz im Bonner Stadtplan einblenden.
- Ich habe ein Tier gefunden, wohin damit?
- Ins Albert-Schweitzer-Tierheim: Dorthin gibt das Fundbüro der Stadt gefundene Tiere zur Versorgung. Den Fund selbst zeigst du unverzüglich an, denn erst diese Anzeige setzt die Fristen des Fundrechts in Gang. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten niemand, kann das Eigentum an dich übergehen; verlangst du das Tier danach nicht binnen eines Monats heraus, fällt es an die Stadt.
- Ein Tier ist verletzt oder steckt fest, wen rufe ich?
- Die Tierrettung gehört in Bonn zur Feuerwehr, gemeldet wird über deren Leitstelle; den Notruf wählst du nur, wenn ein Tier in Lebensgefahr schwebt. Der Gerätewagen Tierrettung steht in Beuel und ist durchgehend besetzt, die Kosten trägt die Stadt, solange niemand als Verursacher feststeht. Gerettete Haus- und Stadttiere bringt die Feuerwehr in eine Tierarztpraxis, zum Teil auch in Auffangstationen der Region. Um verletzte Wildschweine, Rehe oder Gänse kümmern sich die Jagdausübungsberechtigten, tote Tiere holt der kommunale Entsorgungsbetrieb ab.
- Darf ich Tauben, Enten oder Nutrias füttern?
- Nein, keines von beidem und auch die Nutrias nicht. Die Straßenordnung untersagt stadtweit, verwilderte Haustauben und wildlebende Tauben zu füttern oder Futter für sie auszulegen; Futter für andere Vögel bringst du so an, dass Tauben nicht herankommen. Seit 2019 gilt an öffentlichen Gewässern dasselbe für Wasservögel und Nutrias, und der Stadtordnungsdienst achtet auf seinen täglichen Streifen darauf. Die Stadt begründet es damit, dass die Tiere ihre Scheu verlieren und auf Rad- und Gehwege geraten, dass Kot das Gewässer kippen lässt und dass die Nutrias in der Rheinaue die für die Seesanierung gepflanzten Wasserpflanzen abfressen und die Ufer untergraben.
- Muss ich Bienen oder Hühner anmelden?
- Ja, Bienen sogar an zwei Stellen: vor Beginn der Haltung beim Bonner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit genauem Standort und der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Völker, dazu bei der Tierseuchenkasse des Landes. Wo Hühner und übriges Geflügel stehen, will das Bonner Amt ebenfalls wissen. Wanderst du mit Völkern über die Stadtgrenze oder kaufst welche zu, brauchen sie eine Gesundheitsbescheinigung des Amtes am Herkunftsort, die du am neuen Standort vorlegst. Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer und Tropilaelaps-Milbe sind anzuzeigen, und zwar schon beim bloßen Verdacht.
- Muss ich meine Landschildkröte fotografieren?
- Ja, wenn sie zu einer besonders geschützten Art gehört und du sie statt mit einem Transponder über eine Fotodokumentation kennzeichnest. Die Bilder müssen die Linienführung der Bauch- und Rückenschilder zeigen, denn daran wird das einzelne Tier wiedererkannt; weil Schildkröten wachsen, ist die Reihe fortzuschreiben: im ersten Lebensjahr halbjährlich, im zweiten bis zehnten Lebensjahr jährlich, ab dem elften Lebensjahr alle fünf Jahre. Die Fotos schickst du unaufgefordert an die Untere Naturschutzbehörde, die daraus die Dokumentation anlegt. Reißt die Reihe ab und lässt sich das erwachsene Tier den Jugendbildern nicht mehr zuordnen, kann es eingezogen werden und geht in das Eigentum der Stadt über.
- Darf ich mein Haustier im eigenen Garten begraben?
- Kleintiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel ja, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Bonner Veterinärdienste. Dazu muss das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebiets liegen, und der Tierkörper ist mit einer Erdschicht von mindestens einem halben Meter zu bedecken.
- Darf ich ein Wespen- oder Hornissennest entfernen lassen?
- Bei der Deutschen und der Gewöhnlichen Wespe ohne Genehmigung, denn diese beiden Arten stehen nicht unter besonderem Schutz; grundlos zerstören darfst du ihr Nest trotzdem nicht. Hornissen, Hummeln und alle Wildbienen sind besonders geschützt, jeder Eingriff am Nest braucht die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, und Umsiedeln geht dem Abtöten vor. Getötet werden darf erst, wenn ein Umsetzen technisch ausscheidet und ein echter Notfall vorliegt, etwa eine Insektengiftallergie oder ein Nest im Zimmer eines Kleinkinds. Für die Asiatische Hornisse gilt seit März 2025 anderes: Sie ist als etabliert eingestuft, die Kommunen müssen nicht mehr jedes Nest beseitigen, und Betroffene beauftragen die Entfernung auf eigene Rechnung und melden den Fund mit Foto und Standortangabe an das Landesamt oder an die Bonner Naturschutzbehörde.
- Ab wann braucht ein Betrieb mit Tieren eine Erlaubnis?
- Zuständig sind die Veterinärdienste im Amt für Umwelt und Stadtgrün; unter ihren Dienstleistungen führt die Stadt keinen Antrag auf eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, anders als etwa zur Hundesteuer oder zur Reitplakette. Als amtliche Aufgabe benennt sie das Überwachen gewerblicher Tierhaltungen und zählt dafür Zoofachgeschäfte, größere Tierzuchten, Zirkusse, Tierheime und Tierpensionen auf, dazu landwirtschaftliche Haltungen und Versuchstierhaltungen. Wer Tiere ausstellt, erhält von dort die häufig verlangte Seuchenfreiheitsbescheinigung; anzugeben sind Name und Anschrift, Ort und Datum der Ausstellung, die Tierart und die Art der zu bescheinigenden Seuchenfreiheit. Wer einen fremden Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung nimmt, wird für ihn nach der Steuersatzung außerdem selbst hundesteuerpflichtig.
- Wer hat in Bonn nachts Notdienst?
- Eine zentrale Rufnummer für die Stadt gibt es nicht. Die Kreisstelle der Tierärztekammer Nordrhein umfasst Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis und verweist für Bonn auf eine Informationsseite der hiesigen Praxen, ohne eine gemeinsame Nummer zu nennen. Einen Anspruch auf einen Hausbesuch hast du dabei nicht, das Tier muss zur Praxis oder Klinik gebracht werden.