Dresden betreibt sein Tierheim selbst, als Regiebetrieb des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Es hat Platz für etwa 60 Hunde und 90 Katzen und führt eine eigene Reptilienabteilung mit Schlangen sowie Land- und Wasserschildkröten. Daneben steht eine dichte Katzen-Infrastruktur aus Vereinshand: das Katzenhaus Luga besteht seit dem Sommer 1991 und betreut bis zu 40 Tiere, im Katzenseniorenheim Maxen verbringen über 60 ältere und kranke Katzen ihren Lebensabend. Exotische Haustiere sind hier ein eigenes Thema: 1.800 Dresdner Haushalte hatten 2021 eine Wildtierhaltung gemeldet, am häufigsten Landschildkröten, Chamäleons und Papageien. Draußen an der Elbe liegen bis zu neun besetzte Biberreviere, und im 6.133,2 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet Dresdner Heide wurden 29 künstliche Fledermaus-Winterquartiere eingerichtet, weil es im Stadtgebiet keine natürlichen gibt.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Dresden
- Gibt es in Dresden eine Leinenpflicht?
- Nur in bestimmten Bereichen: in den festgelegten Gebieten von Altstadt und Neustadt, an den Fahrgastunterständen der Haltestellen und bei Menschenansammlungen, dazu nach Naturschutzrecht in der Dresdner Heide und im Naturschutzgebiet Dresdner Elbtalhänge. Überall sonst gilt kein Leinenzwang, jedenfalls für einen Hund ohne besondere Einstufung: Zählt deiner zu den gefährlichen Hunden, hält ihn das sächsische Gefährliche-Hunde-Gesetz im ganzen Stadtgebiet an der Leine und dazu im Maulkorb, sobald er ein sicher umfriedetes Grundstück verlässt, und die Polizeiverordnung sagt ausdrücklich, dass sie dieses Gesetz unberührt lässt. Unabhängig vom örtlichen Leinenzwang darf dein Hund außerhalb gesicherter Grundstücke nicht unbeaufsichtigt laufen, und wer ihn führt, muss dazu körperlich in der Lage sein. Vom örtlichen Leinenzwang ausgenommen sind Jagdhunde im weidgerechten Einsatz sowie Dienst- und Blindenführhunde.
- Darf mein Hund in der Dresdner Heide frei laufen?
- Nein, außer auf den Flächen, die ausdrücklich dafür ausgewiesen sind, und einen als gefährlich eingestuften Hund lassen auch die nicht frei: Dessen Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem sächsischen Gefährliche-Hunde-Gesetz endet erst am sicher umfriedeten Grundstück, eine Ausnahme für Auslaufflächen kennt das Gesetz nicht. Die Schutzgebietsverordnung verbietet es, Hunde in der Heide unangeleint laufen zu lassen; ausgenommen sind Dienst- und Jagdhunde in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde. Die Heide ist überwiegend Landeswald und wird vom Forstbezirk Dresden des Staatsbetriebes Sachsenforst bewirtschaftet. An der Elbe empfiehlt die Stadt die Leine ohnehin, zum Schutz der Biber und der Hunde.
- Was gilt für Hundekot in Dresden?
- Du musst ihn unverzüglich beseitigen, ein geeignetes Behältnis dafür mitführen und es auf Verlangen vorzeigen. Von Kinderspielplätzen, Sportplätzen und öffentlichen Brunnen ist dein Hund fernzuhalten, und gehalten und beaufsichtigt werden müssen Tiere ohnehin so, dass sie niemanden belästigen oder gefährden. Auf den Elbwiesen kommt eine Bitte der Stadt dazu: im Frühling und Sommer auf den offiziellen Wegen zu bleiben, weil ein Landwirt das Gras dort als Futter für seine Tiere mäht und Rinder an den Bakterien im Hundekot schwer erkranken.
- Muss ich meinen Hund in Dresden anmelden?
- Ja, innerhalb von zwei Wochen beim Steuer- und Stadtkassenamt, sobald er älter als drei Monate ist. Endet die Haltung, meldest du das ebenfalls binnen zwei Wochen und gibst die Marke zurück. Auf Antrag befreit werden unter anderem Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Therapie schwerbehinderter Menschen sowie Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in einem Tierasyl untergebracht sind. In Dresden sind rund 14.000 Hunde registriert.
- Welche Hunde brauchen in Dresden eine Erlaubnis?
- In Sachsen wird die Gefährlichkeit bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander vermutet, ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate. Für die Haltung brauchst du eine Erlaubnis, musst volljährig sein, Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, eine besondere Haftpflichtversicherung vorlegen und ausbruchssicher unterbringen; ein Warnschild am Zugang gehört dazu. Draußen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht, auch im Treppenhaus und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, und du darfst nur einen solchen Hund gleichzeitig führen. Die Vermutung lässt sich durch ein behördlich anerkanntes Gutachten widerlegen; bei einem Halterwechsel ist innerhalb eines Jahres ein neues vorzulegen.
- Gibt es in Dresden eine Katzenschutzverordnung?
- Nein, und das ist eine bewusste Entscheidung. Statt Haltern eine Kastrationspflicht aufzuerlegen, hat die Stadt den Auftrag in die Kostensatzung ihres eigenen Tierheims geschrieben: Es unterstützt im Rahmen seiner Kapazitäten Fang und Kastration verwilderter Hauskatzen und bringt sie an ihren Herkunftsort zurück. Der städtische Produktkatalog führt die Regulierung verwilderter Katzenbestände als Ziel und als freiwillige Aufgabe. Dir gegenüber bleibt es beim Appell: Freigängerkatzen sollen Halsband oder registrierten Mikrochip tragen, und über eine Kastration solltest du nachdenken.
- Wo landet ein Fundtier in Dresden?
- Im städtischen Tierheim. Es nimmt Fundtiere, herrenlose und amtlich fortgenommene Tiere auf, dazu Tiere in tierseuchenrechtlicher Quarantäne und Tiere von Haltern in persönlichen Notlagen, und veröffentlicht seine Fundtiere auf einer eigenen Seite. 2025 gab es dort 838 Unterbringungen und 589 Vermittlungen bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 26 Tagen. Weitervermitteln darf das Tierheim ein Tier, wenn die berechtigte Person es freigegeben hat oder es nach gesetzter Frist nicht abgeholt wurde. Meldest du einen freilaufenden herrenlosen Hund, nenne Ort, Zeit und eine Beschreibung; findet sich kurzfristig kein Halter, kommt er ins Tierheim.
- Wo darf ich in Dresden reiten?
- Nur auf Waldwegen, die dafür ausgewiesen und mit dem amtlichen Hinweiszeichen gekennzeichnet sind; ausgewiesen werden sie von der unteren Forstbehörde, die in Dresden bei der Stadt sitzt. Ausgewiesen wird ein Weg nur, wenn Lage und Beschaffenheit keine erheblichen Schäden erwarten lassen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nicht wesentlich leidet und keine Gefahren für Reiter und Pferd zu erwarten sind; erhebliche Reitschäden ersetzt oder beseitigt der Freistaat. In der Dresdner Heide ist Reiten auf nicht ausgewiesenen Wegen ausdrücklich verboten. Auf den Elbwiesen brauchst du außerhalb gekennzeichneter Wege und Flächen eine schriftliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde. Ein Reitkennzeichen verlangen weder das sächsische Waldgesetz noch die Reitwegeverordnung.
- Was passiert mit meinem verstorbenen Pferd?
- Grundsätzlich geht es an die Tierkörperbeseitigung. Willst du es einäschern lassen, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung des Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, die sich erst nach dem Tod des Tieres beantragen lässt. Dazu gehören eine tierärztliche Bescheinigung, dass keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Tierseuche vorliegen, und die Identitätsprüfung anhand des Equidenpasses. Dasselbe gilt für Esel und Maultiere. In Sachsen selbst ist kein Krematorium für Equiden zugelassen; nach der Einäscherung legst du dem Amt binnen 30 Tagen eine Kopie des Handelspapiers und den Nachweis vor und schickst den Equidenpass in derselben Frist an die ausstellende Stelle zurück.
- Muss ich eine Schildkröte oder einen Papagei anmelden?
- Ja, wenn die Art besonders geschützt ist: Meldung ans Umweltamt mit hochgeladenem Herkunftsnachweis. Das Umweltamt ist für Dresden zugleich die Cites-Behörde und überwacht den Handel mit bedrohten Arten sowie deren Kennzeichnung. Keine Meldung brauchen klassische Haustiere wie Katzen, Kaninchen und Hamster, wirbellose Tiere wie Spinnen, Insekten und Skorpione sowie einzelne gut nachgezüchtete Arten, darunter Königspython, Madagaskar-Taggecko und Goldbaumsteiger. Unabhängig davon musst du der Stadt anzeigen, wenn du Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen oder andere Tiere hältst, die durch Körperkräfte, Gifte oder Verhalten Menschen gefährden können.
- Was muss ich anzeigen, wenn ich Hühner oder Bienen halte?
- Die Haltung selbst, und zwar auch als reiner Hobbyhalter beim Lebensmittel- und Veterinäramt; das Ende einer Haltung meldest du ebenso. Erfasst sind neben Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln auch Enten, Gänse, Hühner, Tauben und Wachteln, dazu Gehegewild, Kameliden wie Alpakas, alle übrigen Klauentiere sowie Bienen und Nutzfische. Bei Bienen kommen Meldepflichten dazu: Verdacht auf Amerikanische Faulbrut geht an den Amtstierarzt, Varroose ist meldepflichtig, formlos mit Name, Standort, Zahl der Völker und Datum, einmal je Standort. Willst du Völker an einen Standort außerhalb Dresdens bringen, brauchst du eine Gesundheitsbescheinigung des Veterinäramtes.
- Ich habe tote Wildvögel gefunden, was tun?
- Liegen mehrere an einem Fundort, besonders Wassergeflügel und Greifvögel, melde sie mit genauer Ortsangabe dem Veterinäramt; das ist der Weg der Geflügelpest-Früherkennung. Herrenlose tote Tiere auf öffentlichen Straßen und Plätzen entsorgt die Feuerwehr. Einen einzelnen toten Singvogel oder eine Taube auf dem eigenen Grundstück darfst du über die Restmülltonne entsorgen, und tote Vögel fasst du nur mit Handschuhen an.
- Brauche ich für Hundezucht oder eine Tierpension eine Erlaubnis?
- Ja, sobald es gewerbsmäßig wird. Erlaubnispflichtig sind Zucht, Haltung und Handel mit Wirbeltieren, das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim, die Ausbildung von Schutzhunden für Dritte, der Reit- und Fahrbetrieb, die Zurschaustellung von Tieren, Tierbörsen und gewerbliche Tiertransporte. Die Erlaubnis ist personen- und ortsgebunden, du darfst also erst nach der Erteilung starten; in den Antrag gehören ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein Sachkundenachweis. Ohne Erlaubnis bleibt, wer höchstens zwei fortpflanzungsfähige Hündinnen oder zwei Würfe je Jahr hält beziehungsweise abgibt, bei Katzen höchstens vier fortpflanzungsfähige Tiere oder vier Würfe je Jahr.
- Darf ich meinen Hund mit auf den Friedhof nehmen?
- Ja, angeleint. Andere Tiere dürfen auf den städtischen Friedhöfen nicht mitgebracht werden, und im Friedhofsteich darf kein Tier baden. Auf dem Heidefriedhof gibt es außerdem ein gesondertes Grabfeld für Mensch-Tier-Bestattungen: Die Urne des verstorbenen Haustieres wird als Grabbeigabe beigesetzt und kann bereits zu Lebzeiten des Menschen dorthin; in eine solche Wahlgrabstätte passen zwei Urnen von Menschen und zwei Tierurnen.
- Wer hat in Dresden nachts Notdienst?
- Den Kleintier-Notfalldienst organisiert die Sächsische Landestierärztekammer, deren Sitz in Dresden ist, über einen jährlichen Notfalldienstplan. Wie oft eine Praxis teilnimmt, richtet sich nach der Zahl der dort tätigen Tierärzte; nicht mitgezählt werden Tierärztinnen und Tierärzte, die von der Teilnahme befreit sind, die über 70 sind und nicht mehr teilnehmen möchten, sowie Personen in Elternzeit oder im Beschäftigungsverbot. Für den Dienstplan 2026 hat die Kammer die Ganztagsdienste an Wochenenden und Feiertagen in Zwölf-Stunden-Dienste geteilt und den Abstand zwischen zwei Diensten vergrößert.
- Wo bekomme ich in Dresden unterwegs einen Hundekotbeutel?
- An einer der 245 Hundetoiletten im Stadtgebiet oder an den Papierkörben mit Beutelspender. Den verpackten Haufen wirfst du in den nächsten Papierkorb oder nimmst ihn mit in die Restabfalltonne zu Hause. Auf Gehweg, Wiese und Parkfläche gehört er nie, auch nicht verpackt. Zur Anzeige kommt ein liegen gelassener Haufen nach Angabe der Stadt selten, weil Hund und Halter dafür auf frischer Tat angetroffen werden müssen.
- Darf ich in Dresden Tauben füttern?
- Nein. Die Polizeiverordnung untersagt im öffentlichen Bereich das Füttern von Tauben und Ratten, und wer das trotzdem tut, handelt ordnungswidrig. Vom Füttern auf dem Balkon rät die Stadt ebenfalls ab, weil auch das ordnungswidrig sein kann, sobald die Nachbarschaft darunter leidet. Der Grund liegt in der Biologie der Tiere: Stadttauben brüten bis zu sechsmal im Jahr, wild lebende Tauben nur zweimal, und sie bleiben dort, wo Futter liegt. Wer beobachtet, dass gefüttert wird, meldet es der Führungs- und Einsatzzentrale des Gemeindlichen Vollzugsdienstes.
- Wer hilft in Dresden einem verletzten Wildvogel?
- Die Wildvogelauffangstation des Umweltzentrums Dresden, die seit 2007 auf dem Gelände der Stadtentwässerung arbeitet. Sie nimmt verletzte, kranke und hilflose Wildvögel auf und pflegt sie mit dem Ziel der Auswilderung; die Stadt verweist bei kranken Tauben ausdrücklich auf sie. Melde dich vor dem Vorbeibringen, denn an der Pforte des Geländes musst du angemeldet werden. Als häufigste Ursachen für die Verletzungen nennt die Station Verkehr, Landwirtschaft, Energiegewinnung, Gebäude und Haustiere; getragen wird die Arbeit von vielen Ehrenamtlichen.
- Ein Tier ist in akuter Not, wen rufe ich?
- Bei einem schwer verletzten Tier oder einer Gefahr für Menschen alarmierst du die Feuerwehr über den Notruf. Geht es um Hund oder Katze, sind zuerst die Halterinnen und Halter selbst gefragt: Die Feuerwehr wird erst tätig, wenn die Verantwortlichen die Lage nicht allein lösen können. Ist nichts akut, gehört das Tier in eine Tierarztpraxis, ins Tierheim oder zu fachkundigen Personen. Ein verletztes Tier kannst du der Stadt auch über das Formular Tierschutzanzeige schildern und Fotos anhängen; das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt prüft die Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
- Muss ich meine Hühner oder Bienen auch bei der Tierseuchenkasse melden?
- Ja, zusätzlich zur Anzeige beim Veterinäramt, und die Sächsische Tierseuchenkasse hat ihren Sitz in Dresden. Gemeldet wird ab dem ersten Tier, getrennt für jeden Standort mit eigener Registriernummer und danach jährlich zum Stichtag 1. Januar. Erfasst sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Pferde, Fische und Bienenvölker, Hobbyhaltung eingeschlossen; nur Zierfische bleiben außen vor. Wer die Meldung versäumt, riskiert ein Zwangsgeld und Kürzungen bei Beihilfen und Entschädigungen.
- Was gilt bei einer Hausschlachtung in Dresden?
- Nach der Schlachtung eines Huftieres wie Rind, Schwein, Schaf, Ziege oder Pferd folgt die amtliche Fleischuntersuchung durch einen Tierarzt; erst wenn das Fleisch als tauglich beurteilt ist, darf es verwendet werden. Vorher untersucht wird das Tier nur, wenn dir Störungen des Allgemeinbefindens aufgefallen sind, etwa Fieber oder Fressunlust. Bei Haus- und Wildschweinen sowie bei Einhufern kommt die Untersuchung auf Trichinen dazu. Kaninchen und Geflügel fallen bei der Hausschlachtung nicht unter diese Regeln.
- Ich habe ein totes Wildschwein gefunden, was mache ich?
- Melde den Fund mit genauer Ortsangabe dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt oder der Leitstelle der Feuerwehr; das ist die Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest. Die 2025 durchgeführten Eindämmungsmaßnahmen bewertet die Stadt als erfolgreich; Monitoring und Vorbeugung laufen weiter. Wirf im Wald keine Fleisch- und Wurstreste weg, denn in ungegarten Schweineprodukten bleibt das Virus lange stabil. Speiseabfälle an Hausschweine zu verfüttern ist verboten, auch bei Hobby- und Minipighaltung.
- Was mache ich nach einem Wildunfall?
- Zuerst die Unfallstelle sichern, mit Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. Halte Abstand vom Tier, denn es kann noch leben oder krank sein, und mitnehmen darfst du es nicht: Das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausübungsberechtigten. Einen Unfall mit Schalenwild, also Wildschwein, Reh, Rot- und Damwild oder Muffelwild, zeigst du der Polizei an. Totes Wild bleibt sonst in der Natur liegen; stört ein Kadaver am Straßenrand oder in der Ortslage, informierst du den Jagdausübungsberechtigten, die Stadt als untere Jagd- und Veterinärbehörde oder die Polizei.
- Darf mein Hund in einem Jagdbezirk frei laufen?
- Unbeaufsichtigt nicht: Das sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht laufen zu lassen, und die Wald- und Feldflächen am Dresdner Stadtrand gehören dazu. Einen wildernden Hund darf ein Jagdschutzberechtigter nur nach vorheriger Genehmigung der Jagdbehörde töten, und erteilt wird sie nur, wenn der Hund sich nicht bloß vorübergehend im Revier aufhält und die Beunruhigung des Wildes anders nicht zu verhindern ist. Untere Jagdbehörde ist das Dresdner Ordnungsamt, das auch die Jägerprüfung abnimmt.
- Wie weit darf meine Freigängerkatze sich vom Haus entfernen?
- Eine Grenze setzt dir niemand, aber im Jagdbezirk wird es ab 300 Metern vom nächsten Wohngebäude riskant: Dort dürfen Jagdschutzberechtigte Hauskatzen töten, die sie antreffen oder in einer Falle fangen. In den bebauten Vierteln greift das nicht. Dresdens Strategie für biologische Vielfalt zählt streunende Hauskatzen neben Fuchs und Waschbär zu den Beutegreifern, deren Einfluss auf die Bodenbrüter der Feldflur gemindert werden soll. Gemeint sind Arten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche, für die die Stadt unter anderem in Schönfeld, Roßthal, Wilschdorf und Rähnitz Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten geschlossen hat.
- Was brauche ich, wenn ich mit meinem Tier verreise?
- Innerhalb der EU reisen Hunde, Katzen und Frettchen mit dem EU-Heimtierausweis. Für ein Drittland und für alle anderen Tierarten stellt das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung aus. Für Heimvögel und für Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen gelten eigene Anforderungen, auf die die Stadt gesondert hinweist. Willst du dich außerhalb der EU niederlassen und ein besonders geschütztes Tier mitnehmen, kommt das Bundesamt für Naturschutz dazu.
- Darf ich meinen Hund mit in den Zoo Dresden nehmen?
- Nein, Hunde und andere Haustiere bleiben draußen, und eine Unterbringung am Eingang gibt es nicht. Der Zoo begründet das damit, dass Anblick und Geruch von Hunden bei vielen Zootieren Stress auslösen, weil Hunde zu ihren Fressfeinden zählen. Ausgenommen sind Assistenzhunde: Sie kommen mit Berechtigungsschein und sichtbarer Kennzeichnung wie Kenndecke oder Geschirr mit hinein, dürfen aber weder in die Tierhäuser noch in die begehbaren Anlagen.
- Wie zeige ich in Dresden eine vernachlässigte Tierhaltung an?
- Über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, das private Haltungen nach Bürgerbeschwerden kontrolliert. Notiere Ort und Zeit deiner Beobachtung und reiche sie mit dem Formular Tierschutzanzeige ein, online, per Post oder im Amt, gern mit Fotos. Name und vollständige Anschrift gehören dazu, denn anonymen Beschwerden geht das Amt nicht nach. Wurdest du dagegen von einem Hund angefallen oder gebissen, ist der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes zuständig; er kann Maulkorb- oder Leinenzwang auferlegen.
- Eine Fledermaus ist in meine Wohnung geflogen, was tue ich?
- Im Sommerhalbjahr lässt du sie tagsüber in Ruhe und öffnest nachts das Fenster weit, damit sie von allein ausfliegt. Im Winterhalbjahr und bei einem geschwächten oder verletzten Tier informierst du die Naturschutzbehörde oder eine Fledermausfachperson. Eine tote Fledermaus gibst du bei einer Fachperson oder in einem Naturkundemuseum ab, zusammen mit Fundort, Fundumständen und deinem Namen; trägt sie einen Ring, liest du die Nummer ab und meldest sie weiter, abnehmen darfst du ihn nicht.
- Kann ich in Dresden bei der Krötenwanderung helfen?
- Ja, über die ehrenamtliche Betreuung der Amphibienschutzzäune: An zehn Standorten im Stadtgebiet sammeln Freiwillige von Februar bis April die ankommenden Tiere ein und tragen sie über die Straße zu ihren Laichgewässern. Welche Zäune noch jemanden suchen, sagt dir das Umweltamt. Wie viel dabei zusammenkommt, zeigt die Zählung von 2026: 8.750 Erdkröten, dazu Gras-, Spring- und Teichfrösche, Teich- und Bergmolche sowie Knoblauchkröten. Als Beifang werden Zauneidechsen, Blindschleichen und Feuersalamander registriert. Finanziert wird der Auf- und Abbau der Zäune samt Betreuung vom Freistaat und der Europäischen Union.
- Was mache ich, wenn ich eine Asiatische Hornisse sehe?
- Melden statt handeln. Die Sichtung geht an das Meldeportal des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, möglichst mit Foto oder Video und genauem Fundort, weil sich die Art sonst nicht sicher von der heimischen Hornisse unterscheiden lässt. Gegen Tier oder Nest unternimmst du nichts selbst und hältst mindestens fünf Meter Abstand, denn am Nest verteidigt sie sich heftig; entfernt werden darf ein Nest erst, wenn Fachkundige hinzugezogen sind. Den ersten Nachweis in Sachsen meldete im August 2026 ein Imker in Leipzig an seinem Bienenstock.
- Darf ich ein Taubennest am Haus entfernen?
- Eier ja, Nester mit Küken nein: Die bleiben, bis die Jungtauben ausgeflogen sind, danach darf das Nest weg. Vertreiben darfst du Tauben schonend, etwa mit Windspielen oder reflektierenden Bändern; für fest montierte Abwehr kann die Zustimmung der Eigentümerseite nötig sein. Verletzen ist verboten, Gift und Fallen ebenso. Für die Taubenabwehr am Wohngebäude ist die Eigentümerin oder der Eigentümer verantwortlich, nicht die Mieterschaft. Sitzt eine beringte Brieftaube am Haus, ist sie kein Stadttaubenfall, sondern rechtlich ein Fundtier, und über die Ringnummer lässt sich die Halterin oder der Halter ermitteln.
- Was bedeutet ein Faulbrut-Sperrbezirk für meine Bienen?
- Wird die Amerikanische Faulbrut festgestellt, erlässt das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung mit Sperrbezirk: Weder Völker noch einzelne Bienen, Waben oder Bienenwohnungen dürfen dann hinein oder heraus, und alle Stände im Bezirk sind dem Amt mit Standort und Völkerzahl anzuzeigen. In Dresden traf das zuletzt Lockwitz und die Friedrichstadt; beide Bezirke wurden 2026 wieder aufgehoben, und welche gerade bestehen, führt die Stadt auf ihrer Seite zur Faulbrut. Für Menschen ist die Seuche ungefährlich, und der Honig bleibt verzehrbar. Bis Ende 2026 läuft in Sachsen ein flächendeckendes Monitoring, bei dem alle Bienenvölker beprobt werden sollen; Probennahme und Untersuchung tragen Imkerinnen und Imker nicht selbst.
- Was passiert bei einem Geflügelpest-Ausbruch in der Nähe?
- Das Veterinäramt legt per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Schutz- und Überwachungszonen fest. Nach dem Ausbruch in einem Legehennenbestand in Ebersbach galt auch für Dresdner Geflügelhaltungen ein Überwachungsgebiet; aufgehoben hat die Stadt es im Februar 2026, dreißig Tage nach Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes und den amtlichen Kontrollen in der Zone. Vorbeugen kannst du selbst: Halte dein Geflügel ohne Kontakt zu Wildvögeln, füttere im Stall, lagere Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich, nimm zur Tränke Leitungswasser statt Regen- oder Oberflächenwasser und trage im Auslauf eigene Schutzkleidung. Totfunde, neurologische Auffälligkeiten oder einen Rückgang der Legeleistung meldest du dem Veterinäramt.