Der Frankfurter Stadtwald gehört der Stadt seit einer Urkunde vom 2. Juni 1372 und misst 5.785 Hektar, von denen 3.866 innerhalb der Stadtgrenzen liegen. In ihm leben rund 1.350 Käferarten, darunter eines der bedeutendsten Hirschkäfer- und Heldbockvorkommen Hessens, dazu rund 370 Schmetterlingsarten, zehn Fledermausarten und rund 700 Pflanzenarten; vom Pferderücken aus lässt er sich auf 90 Kilometern Reitwegen erkunden. Der GrünGürtel wurde 1991 per Verfassung beschlossen und nimmt rund 80 Quadratkilometer ein, etwa ein Drittel der Stadtfläche. Die gärtnerisch gepflegten Grünanlagen kommen auf über 1.360 Hektar, und gemeldet sind etwa 22.000 Hunde in rund 470 Rassen.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Frankfurt am Main
- Muss ich meine Katze in Frankfurt kastrieren lassen?
- Ja, sobald sie unbeaufsichtigt ins Freie kann. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine Katzenschutzverordnung: Freigang bekommt nur, wer kastriert, per Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert ist. Für Katzen unter fünf Monaten gilt sie nicht. Das Veterinärwesen kann den Nachweis über Kastration und Registrierung verlangen; trifft es eine unkastrierte Freigängerkatze an und lässt sich mangels Kennzeichnung binnen zweier Tage niemand ermitteln, kann es die Kastration auf Kosten der haltenden Person veranlassen.
- Gilt in Frankfurt eine Leinenpflicht?
- In den Grünanlagen ja, und die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein. Die Gefahrenabwehrverordnung verlangt sie zusätzlich überall dort, wo viele andere Menschen unterwegs sind: in Fußgängerzonen, auf Brücken, Treppen, Rampen und Überführungen, in Durchgängen und Unterführungen, an Haltestellen des Nahverkehrs und in unterirdischen Anlagen. Von Spielplätzen, Ballspielplätzen und Spielparks hältst du dein Tier ganz fern. Im Stadtwald und in weiten Teilen des GrünGürtels darf der Hund ohne Leine laufen, muss dabei aber in Sichtweite bleiben und auf Ruf oder Pfiff zuverlässig zurückkommen. Diensthunde und Blindenhunde sind beim Einsatz und in der Ausbildung ausgenommen.
- Wo darf mein Hund in Frankfurt ohne Leine laufen?
- Auf 25 ausgewiesenen Hundeauslaufflächen, dort unter Aufsicht, und im Stadtwald. In der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli erwartet die Stadt besondere Rücksicht.
- Was gilt in den Naturschutzgebieten?
- Frankfurt hat sieben davon, und in allen muss der Hund an die Leine und ihr müsst auf den offiziellen Wegen bleiben. Einige Gebiete dürfen gar nicht betreten werden. Für jedes gilt eine eigene Verordnung, deshalb unterscheiden sich die Regeln von Gebiet zu Gebiet; die Einzelheiten stehen auf den Hinweistafeln. Zuständig ist bei Gebieten über fünf Hektar die obere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt, darunter die Untere Naturschutzbehörde der Stadt.
- Wo darf mein Hund gar nicht mit hin?
- Auf Liegewiesen, Spielplätze und als Hundeverbotszone gekennzeichnete Flächen, in die Waldspielparks, ins StadtWaldHaus samt Außengelände und in den Zoo. Diensthunde und Blindenhunde sind von den Verboten der Grünanlagensatzung ausgenommen, in den Zoo dürfen Blinden- und andere Betreuungshunde mit.
- Darf mein Assistenzhund mit in städtische Einrichtungen?
- Ja. Seit dem 28. November 2022 heißt die Stadt Assistenzhunde in allen städtischen Einrichtungen ausdrücklich willkommen; die Inklusionsrichtlinien sahen den Zutritt schon vorher vor.
- Wann muss ich meinen Hund anmelden?
- Binnen zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt, bei einem selbst gezogenen Welpen binnen zwei Wochen, nachdem er drei Monate alt geworden ist. Als Halterin oder Halter giltst du auch, wenn du einen fremden Hund länger als zwei Monate pflegst, unterbringst oder auf Probe hältst; dann läuft die Zwei-Wochen-Frist ab dem Tag, an dem diese zwei Monate überschritten sind. Bei der Anmeldung gibst du Rasse, Gruppe oder Kreuzung und die Abstammung an. Endet die Haltung, meldest du das binnen zwei Wochen, gibst die Steuermarke zurück und nennst bei einer Weitergabe Namen und Anschrift der übernehmenden Person. Außerhalb der Wohnung und des umfriedeten Grundbesitzes muss der Hund die gültige Marke sichtbar befestigt tragen.
- Brauche ich für meinen Hund eine Erlaubnis?
- Für gefährliche Hunde ja, und zwar vom Ordnungsamt und vor der Anschaffung. Als gefährlich gelten neun Rassen samt ihren Kreuzungen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Unabhängig von der Rasse zählt jeder Hund dazu, der gebissen hat, Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen ist oder unkontrolliert Tiere gehetzt hat. Dem Antrag legst du ein Führungszeugnis bei, den Sachkundenachweis, eine positive Wesensprüfung, den Nachweis der Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Chip, eine Hundehaftpflichtversicherung und den Nachweis gezahlter Hundesteuer; führen darf den Hund nur, wer volljährig ist und die Sachkunde hat. Die Erlaubnis wird befristet erteilt und kann widerrufen werden, wenn eine Voraussetzung wegfällt.
- Wo finde ich am Wochenende einen tierärztlichen Notdienst?
- Den diensthabenden Kollegen hängt jede Praxis tagesaktuell am Eingang aus, denn die Berufsordnung verpflichtet sie, die Versorgung außerhalb der Sprechzeiten über eine schriftliche Absprache mit Nachbarpraxen sicherzustellen. Frag also zuerst dort, wo dein Tier ohnehin behandelt wird. Findest du keine solche Regelung, kannst du das der Landestierärztekammer Hessen melden.
- Ich habe ein verletztes Wildtier gefunden, was tue ich?
- Bring es ins Tierheim oder zu den Wildtierfreunden in Maintal, mit denen das Tierheim zusammenarbeitet. Versuch nicht, das Tier dauerhaft selbst zu versorgen. Am StadtWaldHaus gibt es außerdem eine Wildtier-Auffangstation mit Volieren, in denen unter anderem Waldkauz, Turmfalke und Eichelhäher leben.
- Darf ich in Frankfurt Tauben füttern?
- Nein, im öffentlichen Raum gilt das Fütterungsverbot seit 1970. Erlaubt bleiben Tränken, wenn du sie täglich reinigst und das Wasser täglich wechselst. Statt zu töten arbeitet die Stadt mit betreuten Taubenhäusern, in denen die Eier gegen Attrappen getauscht werden.
- Ich habe eine kranke Taube gefunden, wer nimmt sie?
- Zwei Tierschutzvereine nehmen im Auftrag der Stadt kranke und verletzte Stadttauben an und versorgen sie tierärztlich; einer davon bekommt dafür einen jährlichen Zuschuss.
- Wo darf ich in Frankfurt reiten?
- Im Stadtwald auf den ausgewiesenen Reitwegen. In öffentlichen Grünanlagen ist Reiten untersagt, und Pferde dürfen dort auch nicht frei laufen.
- Wohin mit einem Vogel oder Reptil, das keine normale Praxis behandelt?
- An die Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Universität Gießen, die einzige veterinärmedizinische Fakultät Hessens. Sie hält außerhalb der Sprechzeiten einen Notdienst und nimmt auch hilfsbedürftige Wildtiere an.
- Ich bringe ein Tier aus dem Urlaub mit, was brauche ich?
- Eine eindeutige Kennzeichnung per Mikrochip und einen europäischen Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Fehlt der Impfschutz, drohen Rückflug oder eine dreimonatige Quarantäne. Je nach Herkunftsland kommt ein Tollwuttiter aus einem zugelassenen Labor dazu, und die Frage klärst du besser vorab mit dem Veterinäramt.
- Wer erteilt die Erlaubnis für Zucht, Handel oder Tierpension?
- Die Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt, und du brauchst sie, bevor du loslegst. Erfasst sind das Halten von Tieren in einem Tierheim oder Zoo, die Schutzhundeausbildung für Dritte, Tierbörsen sowie gewerbsmäßig Halten, Züchten, Handeln, ein Reit- und Fahrbetrieb und die Zurschaustellung von Tieren. Das Antragsformular des Amtes führt zusätzlich das Ausbilden von Hunden für Dritte und die Anleitung des Halters auf, also die klassische Hundeschule. Mit dem Antrag reichst du ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ein, beide nicht älter als sechs Monate, dazu Nachweise über Ausbildung und fachbezogene Fortbildungen. Für die gewerblichen Erlaubnisse hält das Amt ein eigenes Formular für den Folgeantrag bereit.
- Darf ich mein Haustier in Frankfurt im Garten begraben?
- Bei kleineren Heimtieren erlaubt dir Frankfurt das Grab im eigenen Garten, wenn das Tier mindestens 50 Zentimeter tief liegt und das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Sonst führt der Regelweg über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, und das Ordnungsamt bezieht das ausdrücklich auf alle Heimtiere. Als Ausnahmen nennt es die Bestattung auf einem zugelassenen Tierfriedhof und die Einäscherung in einem zugelassenen Tierkrematorium; über Kontakte informieren niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte. Auf öffentlichen Wegen und Plätzen holt die städtische Entsorgungs- und Servicegesellschaft ein totes Tier ab, auf privatem Gelände bist du als Eigentümerin oder Eigentümer selbst verantwortlich und beauftragst ein privates Unternehmen. Auf den städtischen Friedhöfen ist eine Tierasche nicht vorgesehen: Die Friedhofsordnung widmet sie dem Andenken an verstorbene Personen und lässt als Tiere nur angeleinte Assistenzhunde zu.
- Muss ich Hühner oder anderes Geflügel in Frankfurt anmelden?
- Ja, und zwar vorher. Wer Landtiere hält, also Vögel, Landsäugetiere, Bienen oder Hummeln, meldet das vor Aufnahme der Haltung der zuständigen Veterinärbehörde und zusätzlich der Hessischen Tierseuchenkasse. Ob du damit Geld verdienst oder ein paar Hühner im Garten hältst, macht dabei keinen Unterschied. In Frankfurt nimmt die Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt die Anzeige entgegen. Jede spätere Änderung an deiner Haltung und ihr Ende meldest du denselben beiden Stellen.
- Was ist der Tierhalterantrag, und wozu die Registriernummer?
- Mit dem Tierhalterantrag der Stadt meldest du eine Nutztierhaltung an; das Formular kommt vom Amtstierärztlichen Dienst im Ordnungsamt. In der Anlage Nutztiere trägst du nach der Viehverkehrsverordnung ein, wie viele Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer und wie viel Geflügel du im Jahresdurchschnitt hältst; Bienen stehen dort unter den sonstigen Tieren mit Art und Anzahl. Du erhältst eine Registriernummer, und wer einen Betrieb übernimmt, gibt zusätzlich die Nummer der übergebenden Person an. Deine Angaben laufen weiter an die Datenbank Herkunfts- und Informationssystem Tiere und an die Hessische Tierseuchenkasse. Was sich später an Betrieb und Tierhaltung ändert, teilst du dem Veterinäramt unverzüglich mit.
- Muss ich meine Bienenvölker in Frankfurt melden?
- Ja, an zwei Stellen. Die Haltung selbst zeigst du vor Beginn der Veterinärbehörde an, dieselbe Meldung geht an die Hessische Tierseuchenkasse. Bei der Tierseuchenkasse sind allerdings nur die Völker meldepflichtig, die nicht ohnehin über den Landesverband Hessischer Imker gemeldet werden. Im städtischen Tierhalterantrag stehen Bienen in der Zeile für sonstige Tiere, zusammen mit Art und Anzahl. Dass Bienenseuchen die Stadt beschäftigen, ist keine Theorie: Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den Seuchen, mit denen das Frankfurter Veterinärwesen in den vergangenen Jahren zu tun hatte.
- Wer muss sich bei der Hessischen Tierseuchenkasse melden?
- Alle, die in Hessen Einhufer, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Geflügel, Bienen oder Gehegewild halten, unabhängig von Geschlecht und Alter der Tiere. Ob die Haltung landwirtschaftlich ist oder reines Hobby, spielt keine Rolle; als Halterin oder Halter gilt, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Tier hat, nicht wer es besitzt. Zu den Einhufern zählen neben Pferden auch Fohlen, Esel, Maulesel und Maultiere, zum Geflügel Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln. Die Bestandszahlen der Rinderhaltungen holt sich die Tierseuchenkasse selbst aus der Herkunftssicherungs-Datenbank, und für Fische ist die Meldepflicht seit 2012 ausgesetzt. Tiere, die im Jahresverlauf nur vorübergehend auf fremde Weiden ziehen, meldest du kein zweites Mal.
- Darf ich in einem Frankfurter Kleingarten Hühner halten?
- Nein. Die Kleingartenordnung der Stadt schließt die Haltung von Haus- und Kleintieren in Kleingärten aus, und Hunde sind innerhalb der Anlage anzuleinen. Erlaubt sind allein Bienenvölker, und zwar in einem der Anlage angemessenen Umfang und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vereinsvorstands; die gesetzliche Haftung bleibt bei der imkernden Person. Die Fachaufsicht über die vom Magistrat verpachteten Kleingartenflächen führt das Grünflächenamt.
- Was bedeutet die Geflügelpest für meine Hühner im Garten?
- Bei zu hohem Infektionsdruck ordnet das Ordnungsamt per Allgemeinverfügung eine Aufstallung an, dazu ein Verbot von Geflügelveranstaltungen und umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen. Im Winter 2025 auf 2026 war das der Fall, nachdem tote Kraniche und eine Graugans im Stadtgebiet positiv auf die hochpathogene aviäre Influenza getestet worden waren; fünf Befunde kamen zwischen Mitte Oktober und Ende November zusammen. Nach dem Ende der Stallpflicht rät die Veterinärbehörde weiterhin zu Ausläufen, die mit Netzen von höchstens 25 Millimetern Maschenweite abgespannt sind, zur Fütterung ausschließlich im Stall, zu gewechselter Kleidung vor dem Betreten und zu wildvogelsicher gelagertem Futter. Bei Wildgänsen werden weiter Kotproben genommen.
- Wie viel Landwirtschaft und wie viele Nutztiere gibt es in Frankfurt überhaupt?
- Rund 4.000 Hektar des Stadtgebiets werden landwirtschaftlich genutzt, etwa ein Sechstel der Fläche, und es gibt noch etwa 75 landwirtschaftliche Betriebe. Viehhaltung spielt dabei eine untergeordnete Rolle, denn die fruchtbaren Lössböden tragen vor allem Ackerbau; Weiden mit Nutztieren sind in Frankfurt selten. Die eine Ausnahme ist die Pensionspferdehaltung, auf die sich viele Frankfurter Betriebe als Marktnische des Ballungsraums spezialisiert haben. Im Umweltamt arbeitet seit 1991 eine Arbeitsgruppe, in der Landwirte, Stadtverwaltung und die landwirtschaftliche Fachbehörde zusammenkommen.
- Gibt es in Frankfurt noch Rassegeflügel- und Kaninchenzucht?
- Ja, und mit langer Tradition: 1927 zählte die Stadt bereits 27 Rassegeflügelvereine, heute sind es 32 mit 27 Zuchtanlagen. Für Rassekaninchen gibt es einen eigenen Kreisverband, dessen Mitgliedsvereine regelmäßig ausstellen, etwa beim Erntedankfest am Rossmarkt. Die Geflügelzüchter verleihen Schaubrüter an Kitas und Schulen, in denen Kinder das Schlüpfen der Küken verfolgen können. Beratung und Förderanträge für das Kleintierzuchtwesen laufen über das Grünflächenamt.
- Darf ich am Weiher im Park Enten und Gänse füttern?
- Nein. Die Grünanlagensatzung verbietet es, frei lebende Tiere und ausdrücklich Wasservögel oder Fische zu füttern oder Futter für sie auszulegen; ebenso untersagt sind Nachstellen, Bewerfen und Aufscheuchen. In den Grünanlagen leben vor allem Kanada- und Graugänse, Nilgänse machen den kleineren Teil aus, und ihre Ansammlungen auf den Liegewiesen hängen unmittelbar am Futterangebot. Im Ostpark trennt seit 2018 eine Hecke den Weiher von der großen Liegewiese: Während der Mauser meiden die Gänse diese Fläche seither, und ihre Zahl dort ging um etwa zwei Drittel zurück. Eine Bejagung in Parks oder am Mainufer scheidet rechtlich aus.
- Warum geht eine Nilgans im Park auf mich los?
- Meist führt sie Junge und hält schnelle Joggerinnen oder Radfahrer für eine Gefahr. Das Grünflächenamt bittet deshalb darum, in unmittelbarer Nähe der Küken das Tempo zu drosseln und Abstand zu halten; die robuste Gegenwehr lässt dann nach. Eingreifen darf die Stadt kaum: Gänse sind als europäische Vogelarten geschützt, zum Teil sogar besonders geschützt, und ein Eingriff in ihre Fortpflanzung ist ausgeschlossen, auch über Hormone. Dass die EU einzelne Arten als möglicherweise invasiv einstuft, ändert daran zunächst nichts.
- Muss ich in Frankfurt Hundekotbeutel mitführen?
- Geeignete Abfallbeutel, und zwar immer. Die Grünanlagensatzung verlangt, dass du sie ständig mitführst und die Hinterlassenschaften deines Hundes unverzüglich beseitigst; auf den Hundeauslaufwiesen gilt das genauso. Die Gefahrenabwehrverordnung zieht denselben Kreis über die Grünanlagen hinaus und erfasst Straßen, Fußgängerbereiche und unterirdische Anlagen. Wer eine Verunreinigung verursacht, muss sie auf eigene Kosten beseitigen. Ausgenommen sind Blindenhunde beim Einsatz und in der Ausbildung.
- Darf mein Hund in einem Weiher der Grünanlagen schwimmen?
- Nein. Die Grünanlagensatzung untersagt es, Tiere in den Gewässern der Grünanlagen baden zu lassen, und verbietet daneben, Boote oder Schwimmkörper einzubringen. Zugefrorene Gewässer in Grünanlagen darfst du weder betreten noch befahren, mit Hund erst recht nicht. Für Diensttiere und Blindenhunde kennt die Satzung eigene Ausnahmen, das Badeverbot gehört nicht dazu.
- Darf man in Frankfurt mit einem Hund betteln?
- Grundsätzlich ja, solange die Haltung tierschutzkonform bleibt: Der Hund braucht Zugang zu Wasser und eine Liegeunterlage, darf nicht festgebunden oder in Decken fixiert sein und muss erkennbar versorgt wirken. Verboten wird es, sobald das Tier aktiv eingesetzt wird, etwa mit Sonnenbrille, Schildern oder Verkleidung oder als Teil einer Darbietung; das gilt dann als erlaubnispflichtige Zurschaustellung. Kontrolliert werden der Heimtierausweis mit Chipnummer und Tollwutimpfung, die Herkunft des Tieres, sein Allgemeinzustand und die Bedingungen vor Ort. Zuerst fordert das Ordnungsamt auf, Mängel abzustellen; sichergestellt wird ein Tier nur in schweren Fällen, und das Betteln allein reicht dafür nie.
- Welche Wildtiere leben mitten in Frankfurt?
- Wanderfalken brüten auf den Hochhäusern der Innenstadt, deren Dachflächen sie wie eine Felsenlandschaft nutzen; im Raum Frankfurt zählt die Untere Naturschutzbehörde zwischen 12 und 14 Brutpaare, nachdem die Art in den 1970er Jahren fast verschwunden war. Der Biber ist über den Main aus dem Spessart zurückgekehrt und lebt heute an Main und Nidda, wo ihm die Renaturierungen naturnahe Ufer verschafft haben; am Mainbogen in Fechenheim entsteht dafür eine Auenlandschaft mit zwei Altarmen und mehreren Tümpeln. In den Streuobstwiesen sitzt eine Steinkauzpopulation, die das Umweltdezernat der Stadt zu den größeren in Deutschland zählt, und rund um den Bankenturm im Ostend leben wieder hunderte Mauereidechsen, die vor dem Bau eingefangen und umgesiedelt wurden. Auf dem abgesperrten ehemaligen Müllberg Monte Scherbelino, der nur unter fachkundiger Führung betreten werden darf, brüten inzwischen Uhu, Neuntöter und Flussregenpfeifer.
- Was macht der Zoo Frankfurt für den Artenschutz?
- Der städtische Zoo führt für sechs Tierarten das Zuchtbuch und koordiniert damit ihre Vermehrung über viele Zoos hinweg: Gorilla und Rostkatze im internationalen Zuchtbuch, Nashornleguan im europäischen, dazu Rostkatze, Schlanklori, Socorrotaube und Gelbrückenducker im Ex-situ-Programm des europäischen Zooverbands. Ziel solcher Programme sind Populationen, die demografisch und genetisch ausgewogen bleiben und schwindende Wildbestände künftig stützen können; Grundlage ist ein laufend geführtes Zuchtbuch, an das jeder beteiligte Zoo seine Bestandsänderungen meldet. Auf 11 Hektar leben mehr als 5.400 Tiere, während Futterküche, Gewächshäuser und Quarantänestation auf einem Nachbargrundstück liegen, damit die Fläche den Tieren bleibt. Das älteste Gehege ist die Greifvogel-Voliere von 1872.
- Wer beobachtet eigentlich, wie es der Tierwelt in Frankfurt geht?
- Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung kartiert seit 1985 die Biotoptypen des Stadtgebiets; seit 2023 läuft das als zwölfjährige Forschungskooperation mit dem Umweltamt der Stadt. In 24 Untersuchungsgebieten werden im Drei-Jahres-Turnus die gesamte Flora, die Vogelwelt und, wo vorhanden, das Vorkommen des Heldbockkäfers dokumentiert, in 16 weiteren Gebieten einzelne Artengruppen. Neu einwandernde Arten werden dabei punktgenau verortet, sodass sich Ausbreitung und Gefährdung heimischer Arten abschätzen lassen. Die Ergebnisse liegen als Geodaten im Geoportal der Stadt und fließen in Schutz- und Pflegekonzepte ein; der siebte Kartierdurchgang läuft seit 2024.
- Was brauche ich, um im Main oder in der Nidda zu angeln?
- Einen Fischereischein, den in Frankfurt die Untere Fischereibehörde im Ordnungsamt ausstellt. Voraussetzung sind mindestens 14 Lebensjahre und eine bestandene hessische oder in Hessen anerkannte Fischerprüfung, sofern du nicht davon befreit bist. Die staatliche Fischerprüfung nimmt das Ordnungsamt in regelmäßigen Abständen ab, mit begrenzter Teilnehmerzahl und nur für Menschen mit Wohnsitz in der Stadt. Antrag und Verlängerung laufen zurzeit ausschließlich auf dem Postweg, eine persönliche Vorsprache dafür ist nicht möglich. Gehört dir das Fischereirecht am Gewässer nicht selbst, brauchst du zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein der rechteinhabenden oder pachtenden Person.
- Was gilt im Stadtwald wegen der Afrikanischen Schweinepest?
- In einer Restriktionszone gelten Anleinpflicht für Hunde und ein generelles Jagdverbot. Frankfurt war im Südwesten betroffen, dort lag ein rund 2.500 Hektar großes Stück des Stadtwalds in der Zone; die Veterinärbehörde ließ sie von Drohnen mit Wärmebildkameras nach verendetem Schwarzwild absuchen und zählte dabei rund 260 lebende Wildschweine. Infizierte Tiere wurden in Frankfurt nicht gefunden, und für Teile des hessischen Gebiets sind die Beschränkungen inzwischen wieder aufgehoben. Welche Flächen gerade betroffen sind, veröffentlicht das Ordnungsamt in seinen Allgemeinverfügungen. Ein totes Wildschwein solltest du melden, damit der Kadaver untersucht werden kann.
- Zahle ich für einen Hund aus dem Tierheim weniger Steuer?
- Für zwei Jahre ab dem Tag der Übernahme gar keine, wenn der Hund aus einer Einrichtung des örtlichen Tierschutzvereins kommt. Die Hundesteuersatzung befreit außerdem dauerhaft Blinden- und Assistenzhunde, Diensthunde von Polizei- und Zollbediensteten im eigenen Haushalt und Rettungshunde staatlich anerkannter Hilfsorganisationen. Wer die Begleithundeprüfung nach den Richtlinien des Verbands für das Deutsche Hundewesen bei einer dafür anerkannten prüfenden Person besteht, bekommt eine Ermäßigung. Für Hunde, die als dauerhaft gefährlich eingestuft sind, gilt keine dieser Vergünstigungen.