Mannheim ist eines der letzten Rückzugsgebiete des Feldhamsters: In Baden-Württemberg leben nur noch in zwei Regionen welche, der Großteil davon auf Mannheimer Feldern, und seit 2007 hat das städtische Artenhilfsprogramm 2.169 Jungtiere ausgewildert; der Bestand liegt inzwischen bei rund 450 Tieren. Für Tiere, die niemandem gehören, hat die Stadt einen Tierschutzfonds: Wer ein herrenloses oder wildlebendes Tier aus Mannheim pflegt, tierärztlich behandeln oder kastrieren lässt, kann sich seine Aufwendungen erstatten lassen, und auch betreute Futterstellen für freilebende Hauskatzen und Material für Igelauffangstationen sind förderfähig. Seit August 2024 hat die Stadt einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten, vom Gemeinderat für fünf Jahre benannt und fachlich unabhängig im Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Im Luisenpark führt ein Rundweg mitten durch eine Freiflugvoliere von 1.300 Quadratmetern, in der Waldrappen, Hammerköpfe und Nimmersattstörche fliegen, während die Weißstorchkolonie des Parks frei lebt. Im Herzogenriedpark nimmt ein Bauernhof fast die ganze Ostseite ein; in seiner Nutztierarche stehen ungarische Zackelschafe, Zwergesel und ostafrikanische Zwergziegen.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Mannheim
- Muss ich meine Katze in Mannheim kastrieren lassen?
- Ja, und zwar im gesamten Stadtgebiet. Freilaufende Katzen ab fünf Monaten müssen kastriert, per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister eingetragen sein, bevor du sie unkontrolliert nach draußen lässt. Die Stadt kann dir einen Nachweis über Kastration und Registrierung abverlangen. Von der Kastrationspflicht sind auf Antrag Ausnahmen möglich, Kennzeichnung und Registrierung bleiben davon unberührt. Beschlossen hat der Gemeinderat die Verordnung im Dezember 2022; die Kastrationspflicht kam mit einer Änderung zum 1. Oktober 2024 dazu.
- Was passiert, wenn meine unkastrierte Katze aufgegriffen wird?
- Dann kann die Stadt handeln, und du zahlst dafür. Trifft die Stadt oder eine von ihr beauftragte Person deine unkastrierte Freigängerkatze an, kann sie dir die Kastration aufgeben und das Tier bis zur Ermittlung der Halterin in Obhut nehmen. Lässt sich deine aktuelle Anschrift binnen 48 Stunden nicht ermitteln, darf sie die Katze auf deine Rechnung kastrieren lassen; ist das Tier zusätzlich nicht gekennzeichnet und registriert, kommen Kennzeichnung und Registrierung hinzu. Eine wirklich freilebende Katze kann die Stadt nach der Kastration wieder freilassen, möglichst dort, wo sie aufgegriffen wurde.
- Gilt in Mannheim eine Leinenpflicht?
- Innerhalb der zusammenhängenden Bebauung ja, auf Straßen und in öffentlichen Anlagen. Außerhalb darf dein Hund grundsätzlich frei laufen, solange keine Beschilderung es untersagt; die Leinenpflicht der Landesregeln für gefährliche Hunde und seuchenrechtliche Anordnungen bleiben davon unberührt. Ohne eine Person, die jederzeit auf ihn einwirken kann, darf er nirgends umherlaufen, und auf ausgewiesenen, eingezäunten Hundelaufflächen entfällt die Anleinpflicht. Kinderspielplätze und sonstige Spielanlagen sind mit Tieren tabu. Und du musst je mitgeführtem Hund mindestens eine Kottüte dabeihaben und sie dem Vollzugsdienst auf Verlangen zeigen.
- Darf mein Hund im Mannheimer Wald frei laufen?
- Im Stadtwald ohne Leine, in den Naturschutzgebieten mit. Dein Hund muss aber immer in Sicht- und Rufweite bleiben und zuverlässig auf Kommandos reagieren, sonst begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nimm ihn an die Leine, wenn du ein Wildtier siehst, wenn dir andere Waldbesucher begegnen und in Bereichen mit vielen Menschen wie Spielplätzen, Wildgehegen oder Grillhütten. Wegen einer Tierseuche kann die Stadt für Teile des Stadtgebiets zusätzlich eine Leinenpflicht und ein Wegegebot anordnen; das geht der Waldregel vor. Den Kot sammelst du auch im Wald ein und entsorgst ihn außerhalb des Waldes. Für Hunde der reglementierten Rassen oder Rassetypen gilt die Waldregel nicht: Sie bleiben auf öffentlichem Gelände an der Leine, und daran ändert auch eine bestandene Verhaltensprüfung nichts.
- Was bedeutet die Schweinepest-Sperrzone für meinen Hund?
- Das gesamte Mannheimer Stadtgebiet liegt in der Sperrzone II der Afrikanischen Schweinepest. Solange die Stadt das per Allgemeinverfügung anordnet, gilt nördlich des Neckars außerhalb der zusammenhängend bebauten Gebiete eine Leinenpflicht für Hunde, und im Wald bleibst du zu Fuß, mit dem Rad und mit dem Pferd auf befestigten Waldwegen und gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen. Ausgenommen von dieser Leinenpflicht sind Kadaversuchhunde im Einsatz, brauchbare Jagdhunde auf der Nachsuche sowie Hirten-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde und anerkannte Assistenzhunde. Ein totes Wildschwein gehört gemeldet, mit genauer Ortsangabe an den Veterinärdienst. Welche Fassung gerade gilt, steht auf der Seite der Stadt zur Afrikanischen Schweinepest.
- Darf ich mit dem Hund auf die Reißinsel?
- Nein, dort sind Hunde ganz verboten, Fahrräder ebenfalls. Die Reißinsel im Waldpark ist Naturschutzgebiet und zwischen dem 1. März und dem 30. Juni komplett gesperrt, damit die Vögel ihre Jungen ungestört großziehen können. Ab dem 1. Juli ist sie wieder zugänglich, und auch dann bleibst du auf den Wegen. Ein Mannheimer Bankier hatte der Stadt die damalige Fasaneninsel mit der Auflage vermacht, sie zu schützen.
- Wie muss ich mein Tier im Spinelli-Park führen?
- An eine Leine von höchstens anderthalb Metern, und das gilt für Hunde, Katzen und andere Haustiere gleichermaßen. Du musst jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Spielflächen, die umzäunten Artenschutzzonen abseits der Wege sowie die Wildbienen- und Sandrasenflächen darfst du mit Tieren nicht betreten. Diensthunde sowie Blinden- und Assistenzhunde sind davon ausgenommen. Geeignete Kottüten musst du stets mitführen.
- Spare ich mit einem Hundeführerschein Hundesteuer?
- Ja, für die beiden Jahre nach dem Prüfungsjahr. Voraussetzung ist, dass du die Prüfung freiwillig abgelegt hast; eine gleichwertige Prüfung wie die Begleithundeprüfung nach den Standards der Federation Cynologique Internationale zählt genauso. Je Hund eines Haushalts gibt es die Befreiung nur einmal, und sie entfällt für Kampfhunde und gefährliche Hunde, bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen gegen dich und dann, wenn der Hundeführerschein schon in einer anderen Gemeinde steuerlich berücksichtigt wurde. Den Antrag stellst du bis zum 30. Juni des Folgejahres. Für einen Hund, den du seit 2020 unmittelbar aus dem Mannheimer Tierheim oder einer gemeinnützigen Mannheimer Tierschutzeinrichtung übernommen hast, gibt es auf Antrag eine unbefristete Befreiung; bei einem Kampfhund allerdings nur, wenn du mit ihm den Hundeführerschein gemacht hast.
- Ich biete Hundeführerscheine an, was muss ich bescheinigen?
- Dass deine Prüfung dem Standard der Hundesteuersatzung entspricht. Der Hundeführerschein darf nur nach einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung ausgestellt werden. Die Theorie deckt Entwicklung, Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften ab, dazu das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen, die Körpersprache von Hunden, Erziehung und Ausbildung sowie die Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit. In der Praxis weist das Team aus Hund und Halter ein sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit nach. Die Bescheinigung nennt Name, Rasse, Markennummer und Geburtsjahr des Hundes, Namen und Geburtsdatum der teilnehmenden Person, die Bestätigung über beide Prüfungsteile, das Prüfungsdatum und die Unterschrift der prüfenden Person.
- Wie melde ich meinen Hund in Mannheim an?
- Innerhalb eines Monats, schriftlich beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling. Die Frist läuft ab dem Beginn der Haltung oder ab dem Tag, an dem der Hund drei Monate alt wird. Außerhalb deiner Wohnung und deines umfriedeten Grundstücks muss er die sichtbar befestigte Steuermarke tragen. Endet die Haltung, meldest du das binnen eines Monats ab und gibst die Marke zurück; bei einem Verkauf nennst du Namen und Anschrift der erwerbenden Person. Ziehst du mit dem Hund in eine andere Gemeinde oder übereignest du ihn dorthin, darf Mannheim eine Kontrollmitteilung schicken.
- Brauche ich für meine Hundeschule eine Erlaubnis?
- Ja, sobald du gewerbsmäßig arbeitest, und zwar beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Erlaubnispflichtig ist die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte ebenso wie die gewerbsmäßige Anleitung von Haltern zur Ausbildung ihrer Hunde. Nach den Hinweisen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, die das Land Baden-Württemberg veröffentlicht, fallen auch Hundeverhaltenstherapeuten darunter; tierärztliche Verhaltenstherapie im freien Beruf dagegen nicht. Freiberuflich tätige Trainerinnen in einer fremden Hundeschule brauchen eine eigene Erlaubnis. Dem Mannheimer Antrag legst du ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei.
- Wie weise ich meine Sachkunde für die Erlaubnis nach?
- Über ein Fachgespräch bei der Behörde. Wer keine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung nachweist, die zum Umgang mit Hunden befähigt, wird im Regelfall dazu geladen; es hat einen theoretischen und einen praktischen Teil, und der beamtete Tierarzt wird als Sachverständiger beteiligt. Eine mehrmonatige Schulung mit eigenständiger Arbeit an Hund und Halter plus eine dokumentierte Prüfung in Theorie und Praxis kann das Fachgespräch ersetzen. Hast du ein solches Gespräch vor weniger als zehn Jahren bei einer anderen Behörde im Fachgebiet Hundeausbildung bestanden, soll die Behörde darauf verzichten. Eine pauschale Anerkennung von Verbandsprüfungen gibt es nicht.
- Welche weiteren Tätigkeiten brauchen eine Erlaubnis?
- Neben der Hundeausbildung das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung, das Halten und Zurschaustellen von Tieren in einem Zoo, das Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren außer Nutztieren zur Abgabe oder Vermittlung, das Ausbilden von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken, Tierbörsen, das gewerbsmäßige Züchten, Halten und Handeln mit Tieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, der gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetrieb sowie das gewerbsmäßige Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlingen. Die Amtstierärztinnen der Stadt kontrollieren dabei ausdrücklich auch Zoohandlungen, Tierschauen, Zirkusse, Tiertransporte und Ponyreitbahnen.
- Woran erkenne ich einen seriösen Vermittler für einen Auslandshund?
- Lass dir die Erlaubnis zeigen. Der Veterinärdienst der Stadt rät ausdrücklich dazu, die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vorlegen zu lassen, die das Veterinäramt am Sitz der vermittelnden Stelle ausgestellt hat. Die vermittelnde Organisation oder Person muss in Deutschland ansässig sein oder eine Adresse in Deutschland haben, und auch deutsche Tierheime brauchen diese Erlaubnis. Seriöse Vermittler arbeiten mit Pflegestellen, bei denen du den Hund vor der Übernahme mehrfach besuchen kannst. Anlass für die Empfehlungen war ein Tollwutnachweis bei einem aus Russland stammenden Hund im Rhein-Pfalz-Kreis.
- Mein Hund gilt als Kampfhund, was heißt das in Mannheim?
- Ab einem Alter von sechs Monaten brauchst du eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, in Mannheim also des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Als Kampfhunde gelten nach der Landes-Polizeiverordnung unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen. Die Vermutung lässt sich durch eine bestandene Verhaltensprüfung widerlegen, und dieselbe Prüfung ist auch Voraussetzung für die Haltungserlaubnis. Zugelassen wird nur ein Hund mit wirksamem Tollwutschutz; angesehen werden Grundgehorsam, Anbinden und Entfernen der Hundeführerin, Verhalten gegenüber Fahrzeugen, fremden Personen und Tieren sowie die Reaktion auf akustische und optische Reize. Auf öffentlichem Gelände bleiben Hunde der reglementierten Rassen und Rassetypen trotzdem an der Leine, auch nach bestandener Prüfung.
- Ich habe ein Tier gefunden, wohin damit?
- Melde den Fund der Leitstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rechtlich Fundsachen, und die Stadt ist als Fundbehörde für die Annahme und die artgerechte Unterbringung zuständig. Ist die Leitstelle nicht erreichbar, nehmen Polizei und Feuerwehr die Anzeige entgegen. Gefährdet ein frei laufendes Tier den Verkehr, verständige zuerst die Polizei. Meldet sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht, gilt das Tier nach Auskunft der Stadt als herrenlos und darf weitervermittelt werden.
- An wen wende ich mich bei einem Wildtier im Garten?
- An den Wildtierbeauftragten der Stadt. Baden-Württemberg schreibt diese Stelle auf Kreisebene vor, und in Mannheim ist sie seit Juni 2025 besetzt; zuständig ist sie für alle Arten, die unter das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz fallen, etwa Fuchs, Dachs, Waschbär, Schwan und Gans. Für verletzte Wildtiere führt die Stadt eine Liste von Auffangstationen und Ansprechstellen, getrennt nach Vögeln, Igeln und Eichhörnchen. Stadttauben und Halsbandsittiche haben eigene Anlaufstellen.
- Was mache ich, wenn mir mit dem Hund ein Wildschwein begegnet?
- Nimm den Hund an die Leine und zieh dich langsam zurück. Selbst ein großer Haushund ist einem Wildschwein unterlegen und kann in einer Auseinandersetzung lebensgefährlich verletzt werden. Lass dem Tier immer einen Fluchtweg, dräng es nie in eine Zaun- oder Hausecke und umgeh eine Bache mit Frischlingen weiträumig. Für den eigenen Garten empfiehlt die untere Jagdbehörde einen stabilen Zaun von mindestens anderthalb Metern Höhe, der einen massiven Sockel hat oder etwa 40 Zentimeter tief in den Boden reicht.
- Darf ich in Mannheim Enten oder Tauben füttern?
- Nein, im gesamten Geltungsbereich der Polizeiverordnung nicht. Verboten ist das Füttern wildlebender oder herrenloser Tiere, ausdrücklich auch von Tauben und Wasservögeln, ebenso das Auslegen und Ausstreuen von Futter. Die Stadt nennt als Gründe die Kippflügelkrankheit bei Wasservögeln durch Brot, die Ausbreitung von Parasiten an Futterstellen, den Verlust der natürlichen Scheu und angelockte Ratten. Am Rheinauer See ist zusätzlich das Baden von Tieren verboten.
- Ich habe einen Jungvogel gefunden, was tun?
- Meistens gar nichts. Viele Jungvögel verlassen das Nest, bevor sie fliegen können, und werden von den Eltern weiter gefüttert; die untere Naturschutzbehörde rät, das Tier zunächst an Ort und Stelle zu lassen und aus einem Versteck etwa zwei Stunden zu beobachten. Nur wenn in dieser Zeit kein Elternvogel auftaucht oder das Jungtier verletzt oder offensichtlich gefährdet ist, greifst du ein. Sitzt der Vogel auf der Straße oder auf einem Radweg, setz ihn in einen Busch in unmittelbarer Nähe und geh weg, damit die Eltern herankommen. Eine Ausnahme ist der Mauersegler: Sitzt er am Boden, braucht er Hilfe, und du erkennst ihn daran, dass alle vier Krallen nach vorn zeigen.
- An meinem Haus hängt ein Hornissennest, was darf ich tun?
- Stehen lassen. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest darfst du nicht einfach entfernen, und nötig ist das meist auch nicht: Die Tiere bleiben friedlich, solange niemand dem Nest zu nahe kommt, und auf einem Dachboden besteht in der Regel gar keine Gefahr. Oft genügt es, den betroffenen Teil von Garten oder Terrasse eine Zeit lang zu meiden. Muss ein Nest doch umgesetzt werden, darf das nur eine Fachkraft tun; beraten dazu die Naturschutzbehörde und die Naturschutzbeauftragten der Stadt. Hast du eine Asiatische Hornisse gesehen, meldest du die Sichtung auf der Meldeplattform des Landes, denn diese gebietsfremde Art breitet sich in Baden-Württemberg weiter aus.
- Muss ich meine Schildkröte oder Papageien melden?
- Beim Regierungspräsidium Karlsruhe, nicht bei der Stadt. Meldepflichtig sind nach der Bundesartenschutzverordnung alle lebenden Wirbeltiere besonders geschützter Arten, dazu Präparate und Körperteile. Ein neu erworbenes Tier meldest du innerhalb eines Monats, eigene Nachzuchten spätestens nach drei Monaten. Die Meldung nennt Art, Geschlecht, Alter, besondere Kennzeichen sowie Datum und vollständige Anschrift bei Erwerb und Abgabe; auch ein Wohnortwechsel und ein Wechsel des Haltungsstandortes gehören dazu. Tiere ohne Kennzeichnung müssen mit einer zugelassenen Methode wie Ring oder Transponder nachgekennzeichnet werden.
- Muss ich Hühner, Bienen oder ein Pferd anmelden?
- Ja, beim Veterinärdienst, und auch als Hobbyhalterin. Für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Tauben, Truthühner, Nutzfische und Bienen brauchst du keine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, aber der Betrieb muss vor dem Beginn der Haltung angezeigt und registriert werden. Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen melden ihre Tierzahlen zum Stichtag 1. Januar bis zum 15. Januar an den Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht. Änderungen im Laufe des Jahres, bei Bienen die Zahl der Völker, zeigst du dem Veterinärdienst unverzüglich an. Für Gatterwild, Laufvögel und Pelztiere gilt dagegen die Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz.
- Muss ich meine Hühner bei Vogelgrippe einsperren?
- Wenn die Stadt es anordnet, ja. Dein Geflügel darf dann nur in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen gehalten werden, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. In der Saison 2025 und 2026 galt eine solche Aufstallpflicht vom 14. November bis zum 12. Februar; seit Oktober 2025 war in Mannheim bei fünf tot aufgefundenen Wildvögeln das Virus nachgewiesen worden. Findest du eine tote oder auffällig schwache Möwe, einen Wasser-, Greif- oder Rabenvogel oder einen Reiher, meldest du das dem Veterinärdienst mit möglichst genauem Fundort; Tauben und Spatzen meldest du nur bei gehäuften Todesfällen.
- Wo darf ich in Mannheim ausreiten?
- Nur auf ausgewiesenen Reitwegen, und das gilt auch, wenn du dein Pferd nur führst. Die Reitwege im Käfertaler Wald, im Dossenwald und im Waldpark sind mit einem Pferdekopf markiert. Die Erholungswaldsatzung verbietet das Reiten abseits gekennzeichneter Waldwege ausdrücklich. Umgekehrt darfst du auf Wegen unter zwei Metern Breite, auf Reitwegen und auf Sport- und Lehrpfaden nicht Rad fahren.
- Ich will ein Hundetraining im Wald anbieten, brauche ich eine Genehmigung?
- Ja, bei der unteren Forstbehörde. Der Antrag muss schriftlich und mit einer Kartendarstellung mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung vorliegen; die Behörde stimmt sich mit den Revierleitungen ab und wägt natur- und artenschutzrechtliche Belange sowie die Erholungswaldsatzung ab. Bei Sportveranstaltungen können Sperrungen oder Streckenposten nötig werden. Auch nach der Genehmigung bleibst du als Veranstalterin für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich. Denk daran, dass das Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist.
- Ein Tier ist im öffentlichen Raum gestorben, wer holt es ab?
- Die Stadt kümmert sich um tote herrenlose Haustiere, um größere tote Wildtiere und um seuchenverdächtige Kleintiere im öffentlichen Raum. Nicht zuständig ist sie auf Privatgrund, bei bekannten Besitzern und bei nicht seuchenverdächtigen Kleintieren. Im Wald gilt Jagdrecht; dort meldest du den Fund dem Forstamt.
- Ich bin mit einer Tierarztrechnung nicht einverstanden, wer hilft?
- Wende dich zuerst an deine Praxis. Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg ist keine Schiedsstelle und erstellt keine Gutachten, sie kann aber deine schriftliche Schilderung an die Tierärztin weiterleiten und um eine Stellungnahme bitten. Auf Wunsch sieht sie außerdem nach, ob die abgerechneten Leistungen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben abgerechnet wurden. Beides hat keine aufschiebende Wirkung für die gesetzte Zahlungsfrist, und anonyme Beschwerden bearbeitet die Kammer nicht.
- Darf ich meinen Hund in den Luisenpark mitnehmen?
- Nein, Hunde sind dort nicht erlaubt; ausgenommen sind Blindenhunde. Der Park begründet das mit dem Schutz seiner vielen freilaufenden Tiere. Auf dem Bauernhof des Parks leben Blumenhühner, Coburger Fuchsschafe, Göinge-Ziegen und Bunte Bentheimer, und im Innenraum brüten Rauchschwalben und Schleiereulen.
- Wohin mit meinem verstorbenen Haustier in Mannheim?
- Die Stadt sagt dazu vor allem eines: Ist die Halterin oder der Halter bekannt, muss diese Person die Beseitigung selbst veranlassen, unabhängig vom Fundort; im Abfall-ABC steht dazu nur, dass ein Tierkadaver wegen der Seuchengefahr gesondert entsorgt werden muss. Einen Tierfriedhof betreibt der Tierschutzverein in Neckarau; er ging im August 2004 in Betrieb. Seine Friedhofsordnung lässt Hunde, Katzen, Nager, Vögel und andere im Haushalt gehaltene Kleintiere zu und schließt Paarhufer aus rechtlichen Gründen aus. Das Gelände ist nicht öffentlich zugänglich, den Schlüssel bekommst du mit dem Pachtvertrag, und lebende Tiere darfst du dorthin nur als angeleinten Hund mitbringen. Auf den kommunalen Friedhöfen ist eine Tierasche nicht vorgesehen: Die Bestattungsordnung widmet sie verstorbenen Personen und ihren Urnen, und Tiere mitzubringen ist dort außer für Blindenführhunde untersagt.
- Wie finde ich in Mannheim abends oder am Wochenende einen Tierarzt?
- In Baden-Württemberg wird der Notdienst vor Ort verabredet, du erfährst also bei deiner eigenen Praxis, wer gerade Dienst hat. Die Notfall- und Bereitschaftsdienstordnung der Landestierärztekammer will ihn vorrangig durch kollegiale Übereinkunft benachbarter niedergelassener Praxen eingerichtet sehen; erst wenn das nicht gelingt, richtet die Kammer selbst einen ein. Die Einteilung ist rechtzeitig in ortsüblicher Weise unter der Überschrift Tierärztlicher Notdienst bekanntzumachen, und wer kurzfristig ausfällt, muss die Änderung an der Praxistür und auf dem Anrufbeantworter seiner Praxis mitteilen. Die Berufsordnung verpflichtet jede eigene Praxis zur Teilnahme und jede Tierärztin in Notfällen zur Ersten Hilfe; tierärztliche Kliniken müssen ständig dienstbereit sein. Behandelt wird im Notdienst nur, was den Notfall ausgelöst hat, danach verweist die diensthabende Praxis dich an die vorbehandelnde zurück.