Der Tierpark Hellabrunn wurde 1911 gegründet, liegt im Landschaftsschutzgebiet der Isarauen und ordnet seine Tiere seit 1928 nach Kontinenten; als erster Geozoo der Welt zeigt er auf 40 Hektar über 500 Tierarten. Die Auffangstation für Reptilien ging aus der Klinik für Fische, Reptilien und Amphibien der Ludwig-Maximilians-Universität hervor, wurde 2001 ein eigener Verein und arbeitet heute an drei Standorten. Das Tierheim München führt seit 1959 eine gemeinnützige Gesellschaft; angeschlossen ist eine eigene Wildtierstation, die verwaiste und verletzte heimische Wildtiere bis zur Auswilderung betreut. Wie artenreich die Stadt selbst ist, zeigt die Übersicht des Referats für Klima- und Umweltschutz: In der Isar leben etwa 34 Fischarten, im Stadtgebiet kommen über 200 Wildbienenarten vor. Und 2025 zählte das Statistische Amt rund 45.500 gemeldete Hunde, die meisten davon in Bogenhausen.
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Reptilien-Auffangstation in München: Aufnahme und Pflege von Fund- und Abgabetieren, Weitervermittlung/Adoption sowie Beratung und Führungen zu Tierschutz und Artenschutz.
Tierheim München - Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Betreiben eines Tierheims.
Häufige Fragen für Tierhalter in München
- Muss ich meine Katze in München kastrieren lassen?
- Nein, eine Pflicht kennt München nicht. Die Stadt hat keine Katzenschutzverordnung erlassen und appelliert stattdessen an die Vernunft der Halterinnen und Halter: kennzeichnen, kastrieren, impfen lassen. Sie rechnet auf ihrer Tierschutzseite auch vor, warum: Katzen werden im Schnitt mit sechs bis neun Monaten geschlechtsreif, und eine fortpflanzungsfähige Katze kann mehrere Würfe im Jahr mit bis zu acht Jungen bekommen. Unter den meist ungeimpften verwilderten Tieren verbreiten sich Katzenschnupfen und Katzenseuche, und der wachsende Seuchendruck erreicht auch die Freigängerin von nebenan.
- Gibt es in München eine Leinenpflicht?
- Keine allgemeine, und das hat einen rechtlichen Grund: Weil dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen ist, wäre ein flächendeckender Leinenzwang unzulässig, weshalb im Stadtgebiet der Grundsatz Freilauf gilt. Angeleint wird im gesamten Westpark und auf den Wegen der mit grünen Pollern abgegrenzten Bereiche. Für erwachsene Hunde ab 50 Zentimetern Schulterhöhe kommen die Innenstadt innerhalb des Altstadtrings, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Märkte und Veranstaltungen sowie Bahnsteige und öffentliche Verkehrsmittel dazu. Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten unabhängig von ihrer Größe als groß, erwachsen ist ein Hund ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat. Vom Grundsatz ausgenommen sind Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis: Sie bleiben stadtweit an der Leine.
- Muss ich meinen Hund in München anmelden?
- Ja, innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtkämmerei, und dieselbe Frist gilt beim Tod, bei der Abgabe und beim Wegzug. Bei der Kennzeichnung lässt dir München die Wahl: Entweder trägt dein Hund die ausgegebene Steuermarke, oder du meldest den bereits eingesetzten Transponder. Sichtbar getragen werden muss das Kennzeichen überall außerhalb der Wohnung und des eigenen Grundbesitzes. Legst du mit deinem Hund einen Hundeführerschein oder eine gleichwertige Prüfung ab, kannst du dich für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen; anerkannt werden Prüfungen ab dem 1. Mai 2014.
- Im Garten sitzt eine fremde Schildkröte, wohin damit?
- Ein Fundtier ist rechtlich eine Fundsache, deshalb entscheidet zuerst die Fundgemeinde über seinen Verbleib. Im Großraum München nimmt die Auffangstation für Reptilien dir diese Meldung ab; das Tier bringst du nach Terminvereinbarung dorthin. Traust du dir das Einfangen nicht zu oder hältst du das Tier für gefährlich, rufst du Polizei oder Feuerwehr und behältst es aus sicherer Entfernung im Blick. Die Station warnt dabei vor Fehlalarm: Hinter der vermeintlichen Kobra steckt fast immer eine heimische Ringelnatter, harmlos und selbst geschützt. Wurde ein Tier erkennbar ausgesetzt, erstattet die Station in jedem Fall Anzeige gegen Unbekannt.
- Wo finde ich in München nachts eine Tierklinik?
- Einen wechselnden Notdienstplan der Praxen führt der Tierärztliche Bezirksverband Oberbayern für München und den Landkreis nicht. Er verweist auf den eigenen Haustierarzt und listet daneben die Kliniken im Großraum, die rund um die Uhr Notdienst anbieten; dazu zählt die Kleintierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität. Für Vögel, Kleinsäuger, Reptilien, Amphibien und Zierfische unterhält die Universität eine eigene Klinik mit abendlicher Rufbereitschaft, die außerhalb der Sprechzeiten allerdings nur lebensbedrohliche Fälle annimmt und eine telefonische Anmeldung voraussetzt.
- Brauche ich für meine Hundeschule in München eine Erlaubnis?
- Ja. Wer gewerbsmäßig Hunde für andere ausbildet oder Halterinnen und Halter beim Training anleitet, braucht dafür eine Erlaubnis des Städtischen Veterinäramts; das gilt auch für Verhaltenstherapie und für die Ausbildung von Jagd-, Blinden- oder Wachhunden. Zuständig ist München nur, wenn Wohnsitz oder Betriebsstätte im Stadtgebiet liegen. Du benennst eine für den Tierschutz verantwortliche Person, die während der Tätigkeit örtlich und zeitlich weitgehend anwesend sein muss; ihre Sachkunde klärt das Amt in einem Fachgespräch aus digitalem Fachfragentest, mündlichem Teil mit externem Sachverständigen und praktischer Prüfung, zu der du eigene Hund-Halter-Gespanne mitbringst. Wer nicht besteht, darf frühestens nach zwei Monaten wiederholen.
- Welche Tierbetriebe brauchen sonst noch eine Erlaubnis?
- Tierheim, zoologische Einrichtung, Schutzhundeausbildung für Dritte und die entgeltliche Abgabe oder Vermittlung von Tieren immer; Zucht und Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, Handel, Reit- und Fahrbetrieb, Zurschaustellen und Schädlingsbekämpfung dann, wenn du sie gewerbsmäßig betreibst. Zirkusbetriebe und wandernde Tierschauen haben ein eigenes Antragsverfahren, Tierbörsen ebenfalls. Nachzuweisen sind persönliche Zuverlässigkeit, geeignete Räumlichkeiten und Sachkunde, bei Tierbörsen entfällt der Sachkundenachweis; dazu kommen Führungszeugnis und bei gewerbsmäßigen Tätigkeiten eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Darf ich in einer Münchner Grünanlage gewerblich mit Hunden arbeiten?
- Nicht ohne Weiteres. Die Grünanlagensatzung untersagt gewerbliche Aktivitäten aller Art in städtischen Grünanlagen; für gewerbsmäßiges Hundetraining kann die zuständige Bezirksinspektion im Einzelfall eine Ausnahme zulassen. Rechne das früh ein, wenn du einen festen Trainingsplatz suchst.
- Ich vermittle Tiere aus dem Ausland, brauche ich dafür eine Erlaubnis?
- Ja. Wer Wirbeltiere außer Nutztieren zur Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung nach Deutschland bringt, braucht die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, also auch Tierschutzorganisationen und Privatpersonen, die gegen eine Schutzgebühr weitergeben. Die verantwortliche Person weist ihre Sachkunde in einem Fachgespräch nach und muss Verbleib, Gesundheitsstatus und tierärztliche Behandlungen nachvollziehbar dokumentieren. Welpen aus Deutschland dürfen erst ab über acht Wochen abgegeben werden, Welpen aus dem EU-Ausland wegen der Tollwutimpfung erst ab fünfzehn Wochen.
- Darf mein Hund auf der Fröttmaninger Heide ohne Leine laufen?
- Nur mit der Freilaufmarke der Naturschutzbehörde, und auch dann nicht überall: ganzjährig in der grünen Zone, vom 1. August bis Ende Februar auf den Wegen der orangen Zone, in der roten und der blauen Zone gar nicht. Voraussetzung ist, dass eine mit dem Hund im selben Haushalt lebende Person einen Kurs mit theoretischer und praktischer Prüfung bestanden hat, dass Hund und Person bei der Unteren Naturschutzbehörde in eine Liste eingetragen sind und dass der Hund das ausgegebene Erkennungszeichen trägt; jede eingetragene Person bekommt dazu eine Kennkarte. Ohne Freistellung gilt die kurze Leine bis zwei Meter, und Teile der Heide sind wegen Munitionsresten im Boden gesperrt.
- Was gilt für Hunde in den Isarauen?
- In der Hirschau und der Oberen Isarau gelten Zonen. In den Quellbereichen des Brunnbaches und auf den Kalk-Trockenrasen und Pfeifengraswiesen darf dein Hund die vorhandenen Wege nicht verlassen und auch auf den Wegen weder frei noch an einer Leine über zwei Meter laufen; die Zonen sind vor Ort ausgeschildert. Dasselbe gilt auf beweideten, entsprechend gekennzeichneten Flächen. Ausgenommen sind Jagdhunde und Hütehunde im Einsatz. Liegengelassener Hundekot zählt im Schutzgebiet ausdrücklich als nachteilige Veränderung.
- Zählt ein XXL Bully in München als Kampfhund?
- Möglicherweise ja. Das Kreisverwaltungsreferat weist darauf hin, dass viele der neu angebotenen, nicht anerkannten Rassen Kreuzungen aus den beiden Kampfhundekategorien sind, und nennt dafür Beispiele wie American Bully, Pocket Bully, Exotic Bully und Victorian Bulldog; dass eine Rasse in der Verordnung nicht steht, widerlegt die Zugehörigkeit nicht. Eine Rassebestimmung per DNA-Analyse erkennt das Amt nicht an, weil solche Tests auf Wahrscheinlichkeiten beruhen und die Labore keine gemeinsame Datenbank nutzen. Kläre die Einstufung deshalb vor dem Kauf. Fällt dein Hund unter die Verordnung und hast du kein gültiges Negativzeugnis, führst du ihn zu jeder Tages- und Nachtzeit an einer höchstens zwei Meter langen Leine, im gesamten Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in allen öffentlichen Anlagen. Einen Maulkorbzwang darf die Verordnung dagegen nicht aussprechen; den kann nur das Kreisverwaltungsreferat im Einzelfall verfügen.
- Brauche ich für eine Vogelspinne oder eine Schlange eine Erlaubnis?
- Für gefährliche Tiere wildlebender Art ja, und zwar vom Kreisverwaltungsreferat, bevor du das Tier anschaffst. Verlangt werden persönliche Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis, bei Privatpersonen auch körperliche Eignung, Sach- und Fachkunde, eine Haftpflichtversicherung, die alle Schäden aus der Haltung abdeckt, und ein berechtigtes Interesse: wissenschaftliche, tierschützerische oder artenerhaltende Gründe zählen, reine Liebhaberei nicht. Das Städtische Veterinäramt sieht sich die Räume in der Regel vor Ort an. Welche Arten erfasst sind, steht in einer Liste, die das Umweltministerium als Beispiel aufgestellt und das Kreisverwaltungsreferat ergänzt hat; vollständig ist sie nicht, jeder Fall wird einzeln entschieden.
- Muss ich meine Landschildkröte oder meinen Papagei melden?
- Ja, bei der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz, und zwar am Tag nach der Anschaffung oder nach der Geburt, sobald die Überlebensfähigkeit feststeht. Zu melden sind Erwerb, Abgabe, eigene Nachzuchten, Verlust, Tod und jeder Standortwechsel; ziehst du innerhalb Münchens um, meldest du die Tiere auf die neue Adresse um, bei einem Umzug in eine andere Gemeinde ab und dort neu an. Die Pflicht trifft beide Seiten, die abgebende und die aufnehmende Person.
- Muss ich Hühner, Bienen oder ein Pferd in München anzeigen?
- Ja, vor Beginn der Haltung beim Städtischen Veterinäramt. Anzuzeigen sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer sowie zehn Geflügelarten von der Ente bis zur Wachtel; für Bienen gilt die Pflicht nach dem Bienenseuchenrecht ebenso. Die Hobbyhaltung ist ausdrücklich eingeschlossen, denn ob eine Tierseuche eingeschleppt wird, hängt nicht davon ab, wozu die Tiere gehalten werden, und im Seuchenfall erreicht das Amt nur registrierte Bestände. Die dafür nötige Betriebsnummer vergibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding.
- Darf ich meinen Hund auf die Wiesn mitnehmen?
- Nein. Die Oktoberfestverordnung verbietet, Tiere auf die Festwiese mitzuführen; ausgenommen sind Assistenzhunde. Für das Frühlingsfest und den Flohmarkt auf der Theresienwiese steht dasselbe Verbot in einer eigenen Verordnung, die allerdings keine Ausnahme nennt.
- Wer nimmt einen verletzten Jungvogel oder Igel?
- Die Wildtierstation des Münchner Tierheims, die vor allem Igel, Enten, Tauben sowie Sing- und Rabenvögel bis zur Wiederauswilderung betreut und auch hilfsbedürftige Hausenten, Hühner und Ziegen aufnimmt. Wildtiere sind rechtlich herrenlose Tiere; ein Jungtier, das nur verlassen wirkt, bleibt, wo es ist, und nur ein offensichtlich verletztes oder krankes Tier gehört in menschliche Obhut, und auch dann nur, bis es wieder freigelassen werden kann.
- Ich habe ein Tier gefunden, was muss ich tun?
- Melde den Fund umgehend der Vermisstenstelle des Münchner Tierheims, über das Meldeformular und mit Fotos; außerhalb ihrer Erreichbarkeit wendest du dich an die zuständige Polizeidienststelle. Das Formular fragt nach Chip, Tätowierung oder Ring, nach Halsband oder Geschirr und danach, ob das Tier bei dir bleibt, denn daran hängt die Zuordnung zum Halter. Steckt das Tier in einer misslichen Lage und kommst du selbst nicht weiter, verständigst du die Tierschutzinspektoren des Vereins. Und: Das Tierheim ist keine medizinische Notaufnahme, ein verletztes Tier gehört zuerst in eine Praxis oder Klinik.
- Mein Tier ist gestorben, was ist erlaubt?
- Ein Heimtier darfst du in München auf eigenem Grund vergraben, wenn es nicht an einer übertragbaren Tierseuche gelitten hat. Es muss unmittelbar nach dem Tod geschehen, eine Zwischenlagerung ist nicht zulässig, das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht unmittelbar an einem öffentlichen Platz oder Weg liegen, über dem Tier müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen, und die Umhüllung darf die Verwesung nicht behindern. Sonst nimmt ein Tierfriedhof oder ein Krematorium das Tier auf. Für die Kremierung eines Pferdes oder eines anderen Equiden brauchst du eine Ausnahmegenehmigung, die du beim Städtischen Veterinäramt beantragst.
- Was mache ich bei Biberschäden am Grundstück?
- Melde den Schaden innerhalb einer Woche, nachdem du ihn bemerkt hast, schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde, mit Ort, Zeitpunkt, Art und Umfang; Bayern unterhält dafür einen Schadensfond, und München hat hauptamtliche Biberberaterinnen und Biberberater. Für Verkehrsunfälle, Personenschäden und Schäden öffentlicher Stellen gibt es keinen Ersatz. Selbst eingreifen darfst du nicht: Der Biber ist streng geschützt, und das Verbot umfasst ausdrücklich auch das Beschädigen oder Zerstören von Biberdämmen. Einzelne wertvolle Gehölze kannst du mit festem Drahtzaun oder Verbissschutz sichern, gefällte Bäume solltest du liegen lassen, sonst fällt der Biber weitere.
- Darf ich Tauben füttern?
- Nein, seit 2018 im gesamten Stadtgebiet nicht, und das Verbot erfasst auch ausgelegtes Futter, das Tauben erfahrungsgemäß aufnehmen. In städtischen Grünanlagen ist das Ausbringen von Futter und Lebensmitteln ohnehin untersagt. Stadttauben sind verwilderte Haustauben und rechtlich herrenlos; statt zu füttern fördert die Stadt Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern.
- Wo darf ich in München reiten?
- In städtischen Grünanlagen nur auf den dafür ausgeschilderten Wegen und Flächen, im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen, und in der freien Natur auch auf Privatwegen, soweit sie sich zum Reiten eignen; dort haben Fußgänger Vorrang. Im Landschaftsschutzgebiet Hirschau und Obere Isarau bleibst du auf vorhandenen Straßen, befestigten Forstwirtschaftswegen, markierten Reitwegen und den vor Ort gekennzeichneten Flächen.
- Woran erkenne ich eine Asiatische Hornisse, und wer will davon wissen?
- An ihrem dunklen Körper mit gelb bis rostbraun abgesetztem Hinterleibsende, und sie bleibt kleiner als die heimische Hornisse. Ihr Nest hängt frei, oft hoch im Baum, wo es meist erst nach dem Laubfall auffällt; auch Gebälk an Gebäuden kommt vor. Gemeldet wird eine Sichtung nicht bei der Stadt, sondern möglichst mit Bildnachweis über das Portal Beewarned der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Ob für das Stadtgebiet schon ein Vorkommen bestätigt ist, hält die Untere Naturschutzbehörde auf ihrer Wespenseite fest.
- Im Rollladenkasten summt es, darf ich das Nest entfernen?
- Selbst tätig werden darfst du nicht: Hornissen sind besonders geschützt, und ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist weder das Töten der Tiere noch das Entfernen des Nestes erlaubt. Melde das Nest über das Kontaktformular der Behörde, die berät und bei Bedarf ihre ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberatung zu einem Ortstermin schickt. Häufig lässt sich die Saison aussitzen: Außer bei Feldwespen bewohnt ein Volk sein Nest nur einen Sommer lang und bezieht es im Folgejahr nicht wieder, danach kannst du das leere Nest gefahrlos abnehmen. Vorbeugen geht nur vor April, etwa mit einer Bürstenleiste am Rollladen.
- Ich halte ein paar Hühner im Garten: Was gilt bei Geflügelpest?
- Häufen sich Erkrankungen oder Todesfälle, meldest du das unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt. In einem kleinen Bestand bis hundert Tieren löst schon der dritte Todesfall an einem Tag die Pflicht aus, das Vorliegen der Geflügelpest tierärztlich ausschließen zu lassen. Ob verschärfte Biosicherheit, ein Fütterungsverbot für Wildgeflügel oder ein Verbot von Geflügelschauen gilt, ordnet die Stadt per Allgemeinverfügung an; die Anordnung vom November 2022 hob sie im September 2023 wieder auf. Hunde und Katzen sollten während eines Geschehens nach Rat des Amtes im Uferbereich der Isar und der Münchner Seen nicht frei laufen.
- Am Ufer liegt ein toter Wasservogel, was jetzt?
- Nicht anfassen und dem Städtischen Veterinäramt melden. Das gilt für Enten, Gänse, Schwäne und andere Wasservögel ebenso wie für Fälle, in denen mehrere Vögel auf einmal verenden. Bei einem einzelnen toten Singvogel ist Geflügelpest dagegen unwahrscheinlich; ihn kannst du mit Einmalhandschuhen aufnehmen und über den Hausmüll entsorgen. Nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen nehmen Polizei und Feuerwehr seuchenverdächtige Funde von Wasservögeln entgegen.
- Ich habe ein Wildschwein erlegt, wo lasse ich die Trichinenprobe untersuchen?
- Nicht mehr bei der Stadt: München hat seine Trichinenuntersuchungsstelle zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Wer Wohnort oder Erlegeort im Stadtgebiet hat, kann trotzdem weiter untersuchen lassen, auf zwei Wegen. Liegt dir die Aufgabenübertragung für die Probenahme vor, entnimmst du die Probe bei Wildschwein und Dachs selbst und schickst sie im frankierten Päckchen ein, das du zusammen mit Wildmarken und Wildursprungsschein bekommst; den Befund erhältst du unmittelbar. Sonst nimmt das amtliche Personal die Probe, dafür meldest du dich mindestens einen Werktag vorher an.
- Bei uns im Hinterhof laufen Ratten, was tun?
- Melde den Befall dem Gesundheitsreferat, mit möglichst genauen Angaben zu Ort und Zeit deiner Beobachtungen; die erste Begehung folgt in der Regel binnen einer Woche. Bekämpfen musst du auf eigenem Grund allerdings selbst oder über eine Fachfirma, unabhängig davon, woher die Tiere kommen. Für Tierhalter hat sich 2026 einiges verschoben: Blutgerinnungshemmende Rattengifte sind nur noch für geschulte berufsmäßige Anwender zugelassen, Restbestände für Privatleute dürfen bis zum 22. Oktober 2026 aufgebraucht werden. Diese Wirkstoffe treffen alle Wirbeltiere, Hund, Katze und Wildtiere eingeschlossen.
- Auf dem Dachboden poltert es nachts, wer hilft bei Marder oder Waschbär?
- Ansprechpartner ist die untere Jagdbehörde im Kreisverwaltungsreferat; sie nennt Fuchs, Steinmarder, Wildkaninchen und Rabenkrähe als die häufigsten Wildtiere im Stadtgebiet. Eine Lebendfalle aufzustellen ist keine Lösung, sondern ein erheblicher Rechtsverstoß, und für Schäden außerhalb der Jagdreviere haftet niemand: Haus und Grundstück sicherst du selbst. Praktisch heißt das, Einstiege mit Brettern oder Maschendraht zu schließen, Äste vom Dach wegzuschneiden, Mülltonne und Komposthaufen dicht zu halten und offenes Hunde- oder Katzenfutter draußen wegzuräumen. Bleibt der Besuch, vermittelt die Behörde einen Stadtjäger.
- Darf ich meine Griechische Landschildkröte verkaufen oder verleihen?
- Nur mit einer EU-Vermarktungsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, und die muss vorliegen, bevor du das Tier anbietest. Als Vermarktung zählt weit mehr als der Verkauf: auch das Anbieten, das Vorrätighalten, der Tausch, das Vermieten und das Zurschaustellen zu kommerziellen Zwecken. Erteilt wird die Genehmigung, wenn du die legale Herkunft belegst, etwa mit Zuchtnachweis der Elterntiere, Einfuhrgenehmigung oder Unterlagen aus der Zeit vor der Unterschutzstellung. Bei Landschildkröten gehört eine scharfe, formatfüllende Aufnahme von Bauch- und Rückenpanzer dazu.
- Wie muss ein besonders geschütztes Tier gekennzeichnet sein?
- Vögel tragen einen geschlossenen Artenschutzring, Säugetiere einen Transponder unter der Haut, Reptilien einen Transponder oder eine Fotodokumentation, die die individuellen Merkmale eindeutig zeigt. Ringe und Transponder geben Fachverbände aus, nicht die Behörde selbst. Von der vorgeschriebenen Methode abweichen darfst du nur mit schriftlicher Genehmigung. Muss ein Ring herunter, darf das ausschließlich eine Tierärztin oder ein Tierarzt tun; das neue Kennzeichen meldest du der Unteren Naturschutzbehörde nach und begründest, warum der Wechsel nötig war.
- Ich fotografiere Hunde: Wo darf ich in München arbeiten?
- Auf städtischen Grünflächen nicht ohne Weiteres, denn die Grünanlagensatzung untersagt gewerbliche Aktivitäten jeder Art; über eine Ausnahme im Einzelfall entscheidet die Bezirksinspektion. Im Englischen Garten und im Schlosspark Nymphenburg entscheidet nicht die Stadt, sondern die Bayerische Schlösserverwaltung: Beide Anlagenvorschriften verlangen für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen zu gewerblichen Zwecken vorher eine schriftliche Zustimmung. Für Aufnahmen in Schutzgebieten wie den Isarauen ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Privates Fotografieren mit dem eigenen Hund berührt das alles nicht.
- Darf mein Hund im Englischen Garten frei laufen?
- Nein. Der Englische Garten ist staatliche Parkanlage und fällt nicht unter das Stadtrecht; seine Anlagenvorschriften verbieten seit 2018 ausdrücklich, Hunde frei laufen zu lassen, und verlangen, dass niemand durch den mitgeführten Hund gefährdet oder belästigt wird. Im Schlosspark Nymphenburg gehört dein Hund an die kurze Leine, bleibt auf den Wegen und darf nicht in die Gewässer. Liegengelassener Hundekot ist in beiden Anlagen eigens untersagt. Wer sich auf den Münchner Grundsatz Freilauf verlässt, liegt hier also falsch.
- Darf ich meinen Hund mit in den Tierpark nehmen?
- Ja, an kurzer Leine, aber mit klaren Grenzen. Pro Besucherin oder Besucher ist ein Hund erlaubt; Gruppen von Hundehaltern und Hundeschulen dürfen das Gelände grundsätzlich gar nicht betreten, weil der Besuch für jeden Hund eine Herausforderung ist. In die Tierhäuser darf dein Hund nicht, auch nicht auf dem Arm, und auf die Spielplätze ebenso wenig; ausgenommen sind nachgewiesene Assistenz- und Blindenführhunde an kurzer Leine. Anbinden und unbeaufsichtigt zurücklassen ist verboten, andere Tiere als Hunde dürfen gar nicht mit. Im ganzen Tierpark gilt zudem ein absolutes Fütterungsverbot.
- Was mache ich nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier?
- Die Polizei rufen. Die untere Jagdbehörde im Kreisverwaltungsreferat weist ausdrücklich darauf hin, dass Verkehrsunfälle mit Wildtieren dorthin gehören und nicht zu ihr. Ein verendetes Wildtier auf deinem eigenen Grundstück ist dagegen deine Sache: Zuständig für die Entsorgung ist der Grundeigentümer, der dafür ein Unternehmen beauftragen kann. Liegt ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund, informierst du den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs, der Tiere bis zur Größe eines Schäferhundes abholt.
- Wo gibt es in München Hundeauslaufflächen?
- Die Frage stellt sich hier anders herum: Es gilt der Grundsatz Freilauf, dein Hund darf also überall dort ohne Leine laufen, wo keine Regelung etwas anderes sagt, und eigene Auslaufflächen weist die Stadt deshalb nicht aus. Eine solche Regelung trifft allerdings jeden Kampfhund ohne gültiges Negativzeugnis: Für ihn gilt die Leinenpflicht in allen öffentlichen Anlagen und auf allen Wegen, Straßen und Plätzen der Stadt, also gerade dort, wo der Grundsatz sonst greift. Was daraus entsteht, nennt das Kreisverwaltungsreferat selbst einen Flickenteppich: Grünanlagensatzung, Hundeverordnung, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen und die Vorschriften staatlicher Parkanlagen greifen nebeneinander. Vor jedem neuen Gassiweg lohnt deshalb der Blick auf die Beschilderung. Kontrolliert wird das von einem Außendienst mit bis zu vier Stellen, den der Stadtrat 2013 eingerichtet hat.
- Ich kann meine Schlange nicht mehr halten, nimmt die Station sie?
- Ja, wie ein Tierheim nimmt die Auffangstation für Reptilien auch Abgabetiere auf, aber nicht zu jeder Zeit. Sie rät dir, zuerst selbst nach einem Platz zu suchen, etwa über Halterverbände oder im Bekanntenkreis. Meldest du dich bei ihr, kann es zwischen Mai und September deutliche Wartezeiten geben, und der Grund dafür ist eine Verpflichtung: Fundtiere, ausgesetzte Tiere und behördlich beschlagnahmte Tiere nimmt die Station vorrangig auf und hält dafür dauerhaft Platz frei. Kündige eine geplante Abgabe deshalb früh an, damit Quarantäne und Unterbringung geplant werden können.