Die Rostocker Heide gehört der Stadt seit 1252, und mit über 6.000 Hektar zählt Rostock nach eigenen Angaben zu den fünf größten kommunalen Waldbesitzern Deutschlands. Im Zoo Rostock leben 6.500 Tiere in 500 Arten, und seit 1980 führt das Haus das Internationale Zuchtbuch für Eisbären. Die Universität Rostock betreibt in der Marina Hohe Düne mit dem Marine Science Center ein Robbenforschungszentrum, in dem zehn Seehunde, zwei Seelöwen und ein Seebär mitarbeiten, alle männlich, damit kein Nachwuchs abgegeben werden muss. Die Rote Liste der Brutvögel der Hansestadt Rostock von 1998 verzeichnet 172 Arten, davon 22 als ausgestorben oder verschollen. Das Tierheim Rostock-Schlage des Rostocker Tierschutzvereins versorgt täglich rund 250 Tiere, und eine Vertreterin des Vereins gehört dem Tierschutzbeirat des Landes an, der sich im Juli 2025 neu konstituiert hat.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Rostock
- Gilt in Rostock überall Leinenpflicht?
- Nein, sie hängt am Ort und am Hund. Die Rostocker Hundeverordnung von 2012 schreibt eine Leine von höchstens zwei Metern nur in benannten Bereichen vor: in Warnemünde auf Seestraße, Seepromenade, Bahnhofsvorplatz samt Brücke und Tunnel, Passagierkai, dem südlichen Teil der Straße Am Strom und dem Hauptbadestrand, dazu im Innenstadtkern zwischen Langer Straße, Steinstraße, August-Bebel-Straße und Schröderplatz, im Areal Schwanenteichpark sowie in allen straßenverkehrsrechtlich ausgewiesenen Fußgängerbereichen. Dazu kommen der Leinenzwang auf dem gesamten Badestrand und auf den kommunalen Friedhöfen sowie landesweit die Leinenpflicht bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos und überall dort, wo du anderen nicht ausweichen kannst. Ein als gefährlich eingestufter Hund unterliegt dagegen einer generellen Leinenpflicht samt Maulkorbzwang; von der Leinenpflicht frei sind allein Jagd- und Herdengebrauchshunde, solange sie im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden. Von den ortsbezogenen Regeln ausgenommen sind Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie Diensthunde von Behörden und Such- und Rettungshunde, soweit ihr bestimmungsgemäßer Einsatz das erfordert.
- Wo darf mein Hund in Rostock ohne Leine laufen?
- In der Rostocker Heide hält das Stadtforstamt eine Hundeauslaufzone vor, auf der Hunde unangeleint über eine Fläche von 8 Hektar herumtollen dürfen; eingezeichnet ist sie im Faltblatt des Amtes zur Rostocker Heide. Auf den übrigen Waldwegen bittet das Stadtforstamt darum, den Hund zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz des Wildes an der Leine zu lassen. Für einen als gefährlich eingestuften Hund bleibt es auch dort bei Leine und Maulkorb, denn die generelle Leinenpflicht der Hundehalterverordnung gilt unabhängig vom Ort.
- Darf mein Hund an den Rostocker Strand?
- Ja, aber die Saison entscheidet. Vom 1. Oktober bis 30. April darfst du ihn an allen Abschnitten des bewirtschafteten Strandes in Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide mitnehmen, vom 1. Mai bis 30. September nur auf den besonders beschilderten Hundestrandabschnitten; am unbewirtschafteten Naturstrand östlich von Markgrafenheide bis zur Stadtgrenze in der Rostocker Heide sind Hunde ganzjährig erlaubt. Auf dem gesamten Badestrand gilt Leinenzwang mit höchstens zwei Metern, und Hinterlassenschaften nimmst du unverzüglich auf. Von der Saisonregel ausgenommen sind Blinden- und Therapiehunde, Begleithunde von Behinderten sowie Diensthunde der Behörden und Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz das erfordert. Einen als gefährlich eingestuften Hund darfst du an keine Badestelle mitnehmen, die nicht für Hunde ausgewiesen ist, und er bleibt dort an Leine und Maulkorb.
- Wo genau liegen die Hundestrände in der Badesaison?
- In Warnemünde und Diedrichshagen sind es die Strandblöcke zwischen den Strandzugängen 7 und 9, der lange Abschnitt zwischen den Zugängen 28 und 34 sowie der Block zwischen den Zugängen 39 und 40; in Hohe Düne und Markgrafenheide die Blöcke zwischen den Zugängen 10 und 14 und der Block zwischen den Zugängen 26 und 27. Der Abschnitt bei den Zugängen 7 bis 9 ist zusätzlich auf ein Zeitfenster vom Abend bis in den Vormittag begrenzt; die genaue Spanne steht in Anlage 5 der Strandsatzung. Östlich von Strandzugang 34 beginnt der Naturstrand, dort gibt es keine Saisongrenze. Angeleint bleibt der Hund auf allen diesen Abschnitten, und an jedem Hundestrandaufgang stehen Beutelspender.
- Muss ich in Rostock eine Kottüte dabeihaben?
- Ja, außerhalb des eigenen befriedeten Grundstücks immer. Die Hundeverordnung verlangt das unverzügliche Aufnehmen und dazu, dass du ein geeignetes Behältnis mitführst und es den Kontrollkräften auf Verlangen vorzeigst. Die Stadt betreibt dafür 66 Standorte im Stadtgebiet, davon 41 Hundetoiletten und 25 reine Beutelspender, überwiegend betreut vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz. In Grünanlagen gilt die Beseitigungspflicht zusätzlich über die Grünflächensatzung, die außerdem verlangt, Tiere von Spielanlagen fernzuhalten.
- Gilt in Mecklenburg-Vorpommern noch eine Rasseliste?
- Nein. Seit Juli 2022 knüpft das Land die Gefährlichkeit eines Hundes nicht mehr an seine Rasse oder Gruppe an. Als gefährlich gilt ein Hund, der eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigt, unprovoziert einen Menschen oder ein Tier gebissen oder wiederholt Menschen gefährdet hat, oder der unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzt und reißt. Erst diese Feststellung löst die Erlaubnispflicht aus, und mit ihr den Leinen- und Maulkorbzwang. Wer einen so eingestuften Hund nicht gewerbsmäßig züchten, halten oder führen will, beantragt die Erlaubnis beim Stadtamt, und zwar vor dem Erwerb des Hundes, sonst unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der amtlichen Feststellung der Gefährlichkeit.
- Was wird bei der Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde in Rostock verlangt?
- Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird vor dem Prüfungsausschuss des Oberbürgermeisters abgelegt; die Einladung kommt schriftlich. Im theoretischen Teil bekommst du 45 Fragen vorgelegt, von denen 33 vollständig richtig beantwortet sein müssen; der zugehörige Fragenkatalog steht zum Herunterladen bereit. Der praktische Teil läuft zuerst auf einem eingefriedeten Gelände, wo vor allem die Leinenführigkeit an der Reihe ist, danach im öffentlichen Verkehrsraum mit wechselnden Umwelteinflüssen. Du weist die Sachkunde nur für die Rasse oder Gruppe nach, die du halten willst, und legst die praktische Prüfung grundsätzlich mit genau diesem Tier ab; wer züchten will, muss zusätzlich gefestigte kynologische Kenntnisse belegen. Die Prüfung lässt sich innerhalb eines Jahres zweimal wiederholen.
- Kann ich meinen Hund von Leine und Maulkorb befreien lassen?
- Für gefährliche Hunde bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einen Wesenstest an, mit dem sich die Gefährlichkeit ausschließen lässt; der Hund muss dafür mindestens 15 Monate alt sein. Geprüft werden vier Bereiche: Hund-Mensch-Kontakt, Hund-Umwelt-Kontakt, Hund-Hund-Kontakt und Gehorsam. Nach fünf Jahren steht der Test erneut an. Entscheidest du dich stattdessen nur für die Sachkundeprüfung bei der Ordnungsbehörde, muss der Hund weiterhin Leine und Maulkorb tragen. Die Befreiung selbst beantragst du beim Stadtamt; bis sie vorliegt, bleibt es bei der generellen Leinenpflicht, von der nur Jagd- und Herdengebrauchshunde während des Einsatzes ihrer Zweckbestimmung ausgenommen sind.
- Wie melde ich meinen Hund in Rostock an?
- Innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem du einen Hund hältst oder nach Rostock zuziehst, beim Finanzverwaltungsamt oder in einem der Ortsämter. Mit dem Steuerbescheid bekommst du einen Hundesteuerausweis, den du stets mitführen und den Kontrollkräften auf Verlangen zeigen musst. Stirbt der Hund, gibst du ihn ab, läuft er weg oder ziehst du fort, meldest du ihn binnen zwei Wochen ab. Für Assistenz-, Blindenführ-, Dienst-, Sanitäts-, Rettungs- und Therapiehunde sowie für Behindertenbegleithunde in Ausbildung kommt eine Befreiung in Betracht, für Wach-, Jagd- und Zuchthunde eine Ermäßigung, jeweils gegen Nachweis.
- Muss ich meine Freigängerkatze in Rostock kastrieren lassen?
- Ja. Seit dem 29. September 2016 gilt im gesamten Stadtgebiet eine Stadtverordnung, nach der Katzen, denen du Bewegung außerhalb der Wohnung ermöglichst, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert und mit einem implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein müssen; anschließend trägst du sie in eine geeignete Datenbank ein. Für Tiere unter fünf Monaten gilt das nicht. Auf Antrag sind Ausnahmen möglich, vor allem für die Zucht von Rassekatzen, wenn du glaubhaft darlegst, dass die Nachzucht versorgt wird. Kastration, Kennzeichnung und Registrierung musst du dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf Verlangen schriftlich belegen, etwa durch tierärztliches Attest, Eintrag im Heimtierausweis oder Kopie der Registrierung.
- Ich füttere Straßenkatzen. Betrifft mich die Verordnung auch?
- Ja. Wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter hinstellt, muss diese Tiere ebenfalls kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen; Katzen unter fünf Monaten bleiben auch hier außen vor. Trifft die Stadt eine unkastrierte Katze im unkontrollierten Freigang an, kann sie der Halterin oder dem Halter aufgeben, das nachzuholen, und die Kosten einer behördlichen Kastrationsaktion nachträglich auferlegen. Die Stadt bezifferte den Bestand freilebender Katzen im Jahr 2016 auf rund 3.500 Tiere und teilte damals mit, dass sie einen Zuschuss zur Kastration von Streunerkatzen gewährt; Näheres dazu gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Der Tierschutzverein arbeitet mit Futterstellen, an denen die Tiere mit Lebendfallen eingefangen, kastriert, gechipt und wieder freigelassen werden.
- Darf ich in Rostock Möwen oder Tauben füttern?
- Nein, in den ausgewiesenen Bereichen nicht. Das Möwenfütterungsverbot gilt im gesamten Ortsteil Seebad Warnemünde, im Fußgängerbereich der Innenstadt zwischen Neuem Markt, Kröpeliner Straße, Breiter Straße, Universitätsplatz und Schröderplatz sowie im Stadthafen und ist bis zum 28. Juli 2029 befristet; für verwilderte Tauben und Wildtauben gilt seit dem 5. September 2024 eine eigene Verordnung für die Innenstadt und den Stadthafen. Erfasst ist jeweils auch das Auslegen von Futter oder Lebensmitteln, die diese Vögel erfahrungsgemäß aufnehmen. In öffentlichen Grünanlagen ist das Füttern wildlebender Tiere und verwilderter Haustiere ohnehin stadtweit untersagt. Grundstückseigentümer müssen bei Möwen nach vorheriger Ankündigung Maßnahmen gegen die Bruttätigkeit dulden, bei Tauben die Beseitigung von Nistplätzen und die Vergrämung, dort im gesamten Stadtgebiet und auch auf Privatgrundstücken.
- Ich habe in Rostock ein Haustier gefunden. Wohin damit?
- Zum Rostocker Tierschutzverein, der die Fundtiere im Auftrag der Stadt aufnimmt; das vom Verein betriebene Tierheim in Schlage nimmt Fundtiere aus dem Stadtgebiet ebenfalls auf. Melde dabei die Tierart, den Fundort und die Fundzeit. Rechtlich ist ein entlaufenes Haustier eine Fundsache, also musst du den Fund der Stadt als Fundbehörde anzeigen; die Abgabe im Tierheim erledigt das in der Regel mit. Behalten darfst du das Tier nur mit Zustimmung der Fundbehörde, und der bisherige Eigentümer bleibt Eigentümer, solange er ermittelt wird oder sich meldet. Für die Versorgung, Unterbringung und nötige tierärztliche Behandlung kommt die Stadt auf.
- Wer kommt, wenn ein Tier im Straßenverkehr verunglückt oder ein fremder Hund frei herumläuft?
- Der Kommunale Ordnungsdienst des Stadtamts. Rostock hat die Aufgabe Gefahrenabwehr Tier am 1. April 2024 vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz auf den Ordnungsdienst übertragen und das Team dafür auf drei Personen aufgestockt. Zuständig ist er für Gefahren durch entlaufene Haustiere, für im Straßenverkehr verunfallte Tiere und für sonstige Tiere im öffentlichen Raum, von denen eine konkrete Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Abgabe von Fundtieren hat sich dadurch nicht geändert, sie läuft weiter über den Tierschutzverein. Gefährdet ein Tier gerade akut Menschen oder die Verkehrssicherheit, verständigst du unmittelbar die Polizei.
- Wie melde ich einen Hundebiss in Rostock?
- Umgehend beim Stadtamt, Abteilung Ordnungsangelegenheiten, oder bei der Polizei. Anzeigen solltest du neben einem Biss auch, wenn ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen hat oder sich losgerissen und dadurch eine Gefährdung ausgelöst hat, etwa im Straßenverkehr. Nützlich sind Angaben dazu, wo und wann der Vorfall passiert ist, wer den Hund hält und welche Steuernummer er trägt, bei landwirtschaftlichen Nutztieren die Erkennungsmarke, dazu der Hergang und mögliche Zeugen. Ist die Ordnungsbehörde nicht erreichbar, geht die Meldung an die Polizei.
- Wer hat nachts tierärztlichen Notdienst in Rostock?
- Außerhalb der üblichen Sprechzeiten, also nachts, an Wochenenden und an Feiertagen, versorgt der tierärztliche Notfalldienst die Patienten. Gedacht ist er für Tiere nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen; Routinebehandlungen, Impfungen und länger bestehende, nicht bedrohliche Erkrankungen gehören nicht dazu. Woran du einen echten Notfall erkennst und wo du dann Hilfe bekommst, beantwortet die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Notdienstseite mit einer Frageliste und einem Faltblatt zum Kleintiernotdienst.
- Eine Robbe liegt am Strand. Was soll ich tun?
- Abstand halten und den Weg ins Wasser freilassen. Das Deutsche Meeresmuseum nennt fünf Regeln: den Fluchtweg nie versperren, mindestens 100 Meter Abstand halten, das Tier weder berühren noch füttern oder bewerfen, Hunde anleinen und sich niemals zwischen Mutter und Jungtier stellen. Eine Robbe am Strand ist an der Ostsee wieder ein Normalfall: Zeigt sie keine drastischen äußeren Verletzungen, atmet ruhig und hat keinen Ausfluss an Maul, Nüstern und After, ist sie im Regelfall gesund und braucht keine Hilfe. Beobachtet dich das Tier aufmerksam und folgt dir mit dem Blick, ist es bereits gestört, dann entfernst du dich wieder. Bist du unsicher oder sind Tier oder Menschen gefährdet, informierst du die Polizei oder das Deutsche Meeresmuseum, das sich mit Ordnungsamt, Nationalparkamt, Biosphärenreservat oder den Amtstierärzten in Verbindung setzt.
- Ich habe einen toten Schweinswal oder eine tote Robbe gefunden. Wem melde ich das?
- Totfunde von Meeressäugetieren in Mecklenburg-Vorpommern werden am Deutschen Meeresmuseum in Stralsund gesammelt, das dafür eine eigene Bereitschaft unterhält. Bergbare Tiere werden später seziert, und die Untersuchungsberichte entstehen zusammen mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Nenne dabei möglichst genau, was du gefunden hast und wo. Auch lebende Sichtungen von Schweinswalen, Kegelrobben und Seehunden sammelt das Museum, dafür gibt es einen Meldebogen zum Herunterladen. Für Lebendstrandungen und für Robben, die Hilfe brauchen oder bedrängt werden, hält das Museum eine gesonderte Meldemöglichkeit bereit.
- Darf ich am Rostocker Strand reiten?
- Nur mit Sondererlaubnis, und die erteilt allein die Tourismuszentrale auf Antrag. Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April ist Strandreiten in Warnemünde und Diedrichshagen von Strandaufgang 28 in östlicher Richtung bis auf Höhe von Strandaufgang 11 zugelassen, in Markgrafenheide und Hohe Düne ab Strandaufgang 20 westwärts. Ohne Antrag geht es nur an zwei Stellen: An den gekennzeichneten Strandabschnitten Stolper Ort und Rehtannen im Naturstrandbereich der Rostocker Heide ist Strandreiten ganzjährig gestattet. Erreichbar sind sie über die ausgewiesenen Reitwege, und wie weit die Strecke nutzbar ist, hängt von der natürlichen Küstendynamik ab.
- Wo darf ich in der Rostocker Heide reiten?
- Nur auf den Wegen und Plätzen, die dafür bereitgestellt und gekennzeichnet sind. Die Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet verbietet Reiten und Kutschfahren außerhalb dieser Strecken ausdrücklich, und dasselbe Verbot trifft das Halten oder Hüten landwirtschaftlicher Nutz- und Wildtiere auf Waldwiesen ohne Genehmigung sowie das Errichten von Tiergehegen. In öffentlichen Grünanlagen der Stadt ist Reiten dagegen ganz untersagt; das regelt die Grünflächensatzung zusammen mit dem Befahrverbot.
- Brauche ich für eine Hundeschule oder eine Tierpension in Rostock eine Erlaubnis?
- Ja, vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, und zwar bevor du anfängst. Erlaubnispflichtig ist der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren: die Zucht oder das Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, der Handel mit Wirbeltieren, ein Reit- oder Fahrbetrieb, das Zurschaustellen von Tieren, die Ausbildung von Hunden für Dritte samt der Anleitung von Haltern, also auch Hundeschulen, dazu Schutzhundeausbildung, Tierbörsen, Tierheime und Auffangstationen sowie die entgeltliche Vermittlung eingeführter Tiere. Gewerbsmäßig heißt: selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür ausdrücklich keine Voraussetzung, die Erlaubnis brauchst du trotzdem.
- Welche Unterlagen verlangt das Veterinäramt für diese Erlaubnis?
- Den Antrag, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, eine beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises und einen Nachweis der Zuverlässigkeit. Dazu kommen Angaben über Art und Anzahl der betroffenen Tiere, die Art der Tätigkeit, die verantwortliche Person sowie die Flächen, Räume und Einrichtungen der Haltung, belegt etwa durch Flurstückskarten, Skizzen oder Fotos. Nach der Vollständigkeitsprüfung vereinbart das Amt einen Vor-Ort-Termin, bei dem der amtliche Tierarzt die Räumlichkeiten abnimmt. Rechne mit bis zu vier Monaten Bearbeitungszeit, verlängerbar um zwei weitere; die Erlaubnis kann befristet und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
- Ab wie vielen Hündinnen gilt meine Zucht in Rostock als gewerbsmäßig?
- Eine Zahl nennt die Rostocker Dienstleistungsbeschreibung nicht. Sie stellt allein darauf ab, ob die vier Merkmale zusammenkommen: selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Wer das erfüllt, braucht die Erlaubnis unabhängig davon, wie viele Tiere im Haus stehen. Weil die Einstufung damit am Einzelfall hängt, klärst du sie am besten vorab mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, bevor der erste Wurf geplant ist.
- Muss ich Hühner, Pferde oder Bienen in Rostock anmelden?
- Ja, an zwei Stellen nacheinander. Zuerst zeigst du die Haltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt an; anzeigepflichtig sind unter anderem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Gehegewild, Kameliden und Bienen. Bei Bienen gehören die Zahl der Völker und ihr Standort in die Anzeige, spätestens zu Beginn der Haltung; die Anzeige geht formlos schriftlich, per Fax oder elektronisch. Das Amt vergibt daraufhin eine zwölfstellige Registriernummer, mit der du dich anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldest. Dort läuft dann die jährliche Tierzahlmeldung zum Stichtag 3. Januar, und du kannst die Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine, Bienen sowie Schafe und Ziegen in Anspruch nehmen.
- Muss ich eine Landschildkröte oder eine Königspython melden?
- Sobald die Art besonders geschützt ist, ja. Die Haltung solcher Wirbeltiere ist nach der Bundesartenschutzverordnung meldepflichtig; die Bestandsanzeige und die Bestandsänderungsanzeige stellt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen als untere Naturschutzbehörde als Formular bereit. Für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes Rostocker Heide nimmt das Stadtforstamt diese Rolle wahr. Fragen zu Haltung, Besitz und Vermarktung geschützter Arten beantwortet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Ein eigenes Gefahrtierrecht mit Haltungsverboten für giftige oder große Exoten, wie es einzelne andere Bundesländer haben, führt Rostock in seinem Dienstleistungsverzeichnis nicht.
- Darf ich meinen Hund mit in den Zoo Rostock nehmen?
- Ja, an kurzer Leine. Nicht mit hinein darf er in die Tierhäuser, ins Darwineum und ins Besucherzentrum des Polariums. An der Zookasse bekommst du einen Flyer, der die Regeln zusammenfasst und die Hundetränken im Park verzeichnet, dazu eine Hundetüte. Füttern ist im Zoo den Tierpflegerinnen und Tierpflegern vorbehalten, und das gilt ausdrücklich auch für die Damhirsche, deren Anlage von außerhalb des Zoos einsehbar ist.
- Warum darf mein Mähroboter in Rostock nachts nicht mehr fahren?
- Wegen der Igel. Die Stadt hat am 11. Juni 2026 als untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Mähroboter in Rostocks Gärten und Grünanlagen von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages nicht fahren dürfen. Tagsüber bleibt die Nutzung erlaubt. Der Grund: Igel flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein oder erstarren, und die Sensoren der Geräte erkennen sie bisher nicht rechtzeitig. Ein Blick in die Hecken vor dem Mähen hilft zusätzlich, schlafende Tiere und Jungtiere zu verschonen.
- Was sind die abgesperrten Flächen am Strand?
- Das sind Strandinseln, also Brutflächen für den Sandregenpfeifer. Der kleine Watvogel verbringt die Zeit von März bis August an den heimischen Sand- und Kiesstränden, legt sein Nest nur als flache Mulde an, und Gelege wie Küken sind so gut getarnt, dass sie an belebten Stränden leicht übersehen und zertreten werden. Während der Brutsaison werden deshalb einzelne, meist höher gelegene Strandbereiche abgezäunt und beschildert; unten an der Wasserkante kannst du weiter entlanggehen. Die Schilder bitten darum, die Flächen nicht zu betreten und mitgeführte Hunde anzuleinen. Getragen wird das Vorhaben an Brutplätzen rund um Rostock vom Zoo Rostock zusammen mit der Fachgruppe Ornithologie Rostock im NABU.
- Ich habe ein verletztes oder scheinbar verlassenes Wildtier gefunden.
- Zuerst gilt: nicht mitnehmen. Das Land gibt dazu ein Faltblatt mit dem Titel Hände weg von Wildtieren heraus, das den Umgang mit scheinbar allein gelassenen, verletzten oder kranken Wildtieren beschreibt. Ein Wildtier ist kein Fundtier im Rechtssinn, die Fundtierregelung der Stadt gilt für Haustiere; für ein hilfsbedürftiges Wildtier verweist Rostock auf die Einsatzleitstellen, die dann die zuständigen Stellen informieren. Geht von einem Tier im öffentlichen Raum eine konkrete Gefahr aus, ist der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt zuständig. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Rostocker Heide ist das Stadtforstamt zugleich untere Naturschutzbehörde und damit Ansprechpartner für Artenschutzfragen vor Ort.
- Wie werde ich in Rostock Falknerin oder Falkner?
- Über zwei Prüfungen. Zuerst legst du die vereinfachte Jägerprüfung ohne Schießprüfung ab, danach die Falknerprüfung, in der du ausreichende Kenntnisse über das Halten, die Pflege und das Abtragen von Beizvögeln, über den Greifvogelschutz und über die Beizjagd nachweist. Den Falknerjagdschein erteilt die untere Jagdbehörde an deinem Wohnsitz auf Antrag, und Voraussetzung ist, dass dir zuvor der Jagdschein erteilt wurde. Vorzulegen sind unter anderem das Prüfungszeugnis, ein Lichtbild und der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; ab 16 kann die Behörde einen mit Einschränkungen verbundenen Falknerjugendjagdschein erteilen.
- Ich will ein Gehege für Wildtiere bauen. Muss ich das anmelden?
- Ja. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wildlebender Arten gehalten werden, und du musst das Vorhaben mindestens einen Monat vor Baubeginn bei der unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Die Behörde kann zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes Anordnungen zur Errichtung treffen; als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere darfst du das Gehege nicht betreiben, dafür greift die Erlaubnispflicht des Veterinäramts. Im Landschaftsschutzgebiet Rostocker Heide ist das Errichten und Betreiben von Tiergehegen dagegen ganz verboten.
- Mein Haustier ist gestorben, darf ich es in Rostock im Garten vergraben?
- Auf eigenem Gelände ja, solange es nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegt; über dem Tierkörper muss eine mindestens 50 Zentimeter starke Erdschicht liegen. Mecklenburg-Vorpommern nennt Hunde, Katzen und Vögel als Beispiele und stellt den Tierfriedhof sowie die Verbrennung in einer zugelassenen Anlage als gleichwertige Wege daneben. Wählst du keinen davon, ist die Abholung unverzüglich bei dem Betrieb anzumelden, der die Tierkörperbeseitigung im Land ausführt. Für ein Pferd, das eingeäschert werden soll, braucht es vorher eine Genehmigung des örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts. Ist die Todesursache deines Haus- oder Nutztieres unklar, kannst du das Tier auf eigene Kosten untersuchen lassen; in besonderen Fällen ordnet das Amt die Sektion von sich aus an. Auf den kommunalen Friedhöfen und im Ruheforst ist eine Tierasche nicht vorgesehen: Die Satzung widmet sie Personen und erwähnt Tiere nur bei der Leinenpflicht und im Haftungsausschluss.
Was in Mecklenburg-Vorpommern landesweit für Tierhalter gilt