Tierärztliche Versorgung des Praxisgebietes. Zweck des Zusammenschlusses ist die jederzeitige Gewährleistung der tierärztlichen Versorgung des Praxisgebietes, eine Spezialisierung der Vertragspartner auf einzelnen Gebieten und eine ausgewogene Verteilung der anfallenden Arbeiten. Dabei sind alle für eine Tierarzttätigkeit maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten.
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