Der Tierschutzverein Bitterfeld e.V. betreibt das Tierheim Bitterfeld und stellt auf seiner Webseite Informationen rund um Tierschutz, Tiervermittlung und Anlaufstellen bei Fundtieren bereit. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt (seit 1991) und kann Spendenquittungen ausstellen. Zudem wird der Betrieb als anerkannter IHK-Ausbildungsbetrieb genannt.
Ein zentraler Schwerpunkt ist die Vermittlung von Tieren. Das Tierheim vermittelt Hunde, Katzen und Kleintiere. Für Interessierte werden Hinweise gegeben, wie eine Vermittlung vorbereitet wird: Dazu gehört, sich ausreichend Zeit zu nehmen und – wenn möglich – gemeinsam mit allen relevanten Familienmitgliedern zu kommen. Für Besuche wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen.
Im Rahmen der Vermittlung erläutert das Tierheim die Bedeutung von Schutzvertrag und Schutzgebühr. Der Schutzvertrag beschreibt das jeweilige Tier und legt grundlegende Haltungsbedingungen fest. Dazu zählen eine artgerechte Unterbringung und Pflege, die tierärztliche Behandlung bei Krankheiten sowie Einschränkungen, die dem Tierschutz dienen (beispielsweise kein Weiterverkauf oder Verschenken und kein Zuchteinsatz). Die Schutzgebühr wird als Beitrag zur Versorgung und zu anfallenden Maßnahmen rund um die Tiere erläutert; Katzen werden ausschließlich kastriert abgegeben.
Ergänzend weist das Tierheim auf Zuständigkeiten bei Fundtieren hin: Für bestimmte Ortschaften der Gemeinden Muldestausee (Schmerzbach), Sandersdorf-Brehna und Zörbig ist das Tierheim bei Fundtieren nicht zuständig. Außerdem wird die Möglichkeit genannt, Haustiere auf einem Tierfriedhof beerdigen zu lassen.