Zisterziensermönche gründeten 1143 das Kloster Riddagshausen und legten im Lauf der Zeit 28 Teiche an, von denen elf heute noch bestehen; seit 1936 ist das Gebiet Naturschutzgebiet, rund 526 Hektar groß, und seine Fischwirtschaft läuft nach Angaben der Stadt ununterbrochen weiter, was in Niedersachsen einmalig ist. Insgesamt zählt Braunschweig sechs Naturschutzgebiete mit zusammen rund 1.126 Hektar; zuletzt kam Thuner Sundern dazu. Nachgewiesen sind hier 16 Fledermausarten und 13 der 21 in Deutschland lebenden Amphibienarten; Biber und Fischotter waren ausgestorben und haben das Stadtgebiet über Oker und Schunter wiederbesiedelt. Der Tierschutzverein wurde am 16. Februar 1882 gegründet, unter anderem mit dem Ziel, die Vogelwelt in den Park- und Wallanlagen zu erhalten; Wilhelm Raabe war seit 1892 Mitglied, und das Tierheim übernahm der Verein 1955 von der Stadt. An der Bundesallee forscht das Institut für Tierernährung des Friedrich-Loeffler-Instituts, das die Tierärztekammer Niedersachsen als Weiterbildungsstätte für Tierernährung und Diätetik zugelassen hat.
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Häufige Fragen für Tierhalter in Braunschweig
- Muss ich meine Katze in Braunschweig kastrieren lassen?
- Wenn sie nach draußen darf, ja. Braunschweig hat schon 2014 eine Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen erlassen: Wer seiner Katze Zugang ins Freie gewährt, lässt sie vorher kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen. Ausgenommen sind Katzen unter fünf Monaten sowie bereits kastrierte Tiere, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung nur tätowiert wurden. Als Halterin oder Halter gilt ausdrücklich auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert. Die tierärztliche Bestätigung der Kastration bewahrst du das ganze Katzenleben lang auf und legst sie der Behörde auf Verlangen vor.
- Muss meine Freigängerkatze registriert werden?
- Nein. Die Braunschweiger Verordnung verlangt Kastration und Kennzeichnung, eine Eintragung in ein Haustierregister fordert sie nicht, und für die Kennzeichnung genügt der Mikrochip. Wer gezielt Rassekatzen züchtet, kann eine Ausnahme von der Kastrationspflicht beantragen, wenn er Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft darlegt. Für Hunde sieht das Land dagegen ein zentrales Register vor.
- Wo gilt in Braunschweig Leinenpflicht?
- Ganzjährig in neun namentlich aufgezählten Park- und Grünanlagen, darunter der Bürgerpark, der Inselwallpark, der Löwenwall und der Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld und Nußberg. Gar nicht betreten darfst du mit Hund Spielflächen, Fitness-Stationen, den Schul- und Bürgergarten sowie die historischen Friedhöfe. Von diesen beiden Geboten nimmt die Park- und Grünanlagensatzung Assistenzhunde aus. Davon getrennt gilt die Leinenpflicht des Naturschutzrechts: in Schutzgebieten das ganze Jahr, in der übrigen freien Landschaft vom 1. April bis 15. Juli während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
- Muss ich in Braunschweig Kotbeutel dabeihaben?
- Ja, und das ist mehr als eine Empfehlung: Die Park- und Grünanlagensatzung verpflichtet dich ausdrücklich, in Park- und Grünanlagen Hundekotbeutel mitzuführen. Aufsammeln musst du ohnehin überall, auf öffentlichen Straßen und Grünflächen ebenso wie auf Geh- und Radwegen. Entsorgen darfst du den Beutel in öffentliche Papierkörbe und an den Hundestationen, und auch in deine eigene Restmülltonne. Die Stadt rechnet mit rund 300 Gramm Kot je Hund und Tag, was im Stadtgebiet gut zwei Tonnen am Tag ergibt.
- Wo darf mein Hund in Braunschweig frei laufen?
- Auf genau drei ausgeschilderten Hundefreilaufflächen, und dort das ganze Jahr über. Die kleinste liegt am Madamenweg mit rund 5.000 Quadratmetern, die eingezäunte Fläche in Bienrode hat rund 6.000, und die mit Abstand größte im Prinz-Albrecht-Park am Franzschen Feld und Nußberg misst fast 54.000 Quadratmeter. Weil diese Flächen von der Leinenpflicht der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ausgenommen sind, bleiben sie auch im Frühjahr offen. Im übrigen Teil des Prinz-Albrecht-Parks bleibt dein Hund angeleint. Eine Rasseliste kennt Niedersachsen nicht, wohl aber die Einstufung im Einzelfall: Hat die Fachbehörde die Gefährlichkeit deines Hundes festgestellt, ändern diese drei Flächen daran nichts. Er bleibt außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint und trägt ab der Feststellung zusätzlich einen Beißkorb; den Leinenzwang kann die Fachbehörde auf Antrag ganz oder teilweise aufheben, vor allem mit Blick auf den Wesenstest.
- Was gilt für Hunde im Naturschutzgebiet Riddagshausen?
- Leine, ganzjährig, und die Wege darfst du nicht verlassen. Dieselbe Verordnung regelt zwei Dinge, die viele überraschen: Wasservögel füttern ist im gesamten Gebiet untersagt und allein am Kreuzteich erlaubt, und auch die zugefrorenen Teichflächen darfst du im Winter nur dort betreten. Reiten ist auf die in der Verordnungskarte eingezeichneten Reitwege beschränkt, Drachen, Drohnen und Modellflugzeuge sind draußen. Im Gebiet sind regelmäßig Ranger mit dem Fahrrad unterwegs, die auch für Fragen ansprechbar sind.
- Ich habe ein Haustier gefunden, wohin damit?
- Zum Tierheim am Biberweg. Rechtlich sind Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere Fundsachen, und für sie ist der Tierschutzverein die Verwahrstelle der Stadt; die Fundanzeige machst du deshalb direkt dort und nicht beim Fundbüro. Wildtiere sind ausdrücklich keine Fundsachen und fallen nicht unter diese Regel. Das Tierheim nimmt herrenlose, verletzte und in Not geratene Tiere aller Art auf. Hunde bleiben dort im Mittel etwa fünfzig Tage, Katzen rund fünfunddreißig, bis sie ein neues Zuhause haben.
- Was mache ich mit einem verletzten Wildtier oder einem Jungvogel?
- Ein verletztes Wildtier darfst du jeder praktizierenden Tierarztpraxis übergeben; sie darf die Behandlungskosten von der Person verlangen, die den Auftrag erteilt. Alternativ nimmt das Braunschweiger Tierheim verletzte Wildtiere an. Bei Jungvögeln entscheidet der Federzustand: Ästlinge stehen schon auf den Beinen, hüpfen umher und werden von den Eltern weiterversorgt; sie brauchen nur Hilfe, wenn sie verletzt sind oder gefährlich sitzen, und dann höchstens zwanzig Meter versetzt. Nestlinge dagegen, noch nackt oder mit Federspulen, brauchen in jedem Fall Hilfe: unverletzt und ohne die Altvögel zu stören zurück ins Nest, sonst gewärmt in eine Auffang- oder Vogelpflegestation. Eine Ausnahme sind Mauersegler, die aus überhitzten Dachnischen abstürzen und immer in fachliche Obhut gehören.
- Darf ich in Braunschweig Tauben füttern?
- Nein, im gesamten Stadtgebiet nicht: Auf öffentlichen Straßen, in Park- und Grünanlagen und auf sonstigen Grünflächen ist das Füttern wildlebender Tauben untersagt. Dahinter steht ein eigenes Stadttaubenkonzept: Die Stadt richtet betreute Taubenschläge ein, in denen die Tiere Futter, Wasser und sichere Brutplätze finden und ihre Gelege gegen Kunststoffattrappen getauscht werden. Zusätzliches, unkontrolliertes Füttern stört genau diesen Vorgang. Für allgemeine Fragen und für Hinweise auf wilde Brutplätze hat die Stadt eine Stadttaubenbeauftragte benannt.
- Ab wann brauche ich für Hundetraining, Pension oder Zucht eine Erlaubnis?
- Sobald du gewerbsmäßig mit Tieren umgehst, und zuständig ist die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt selbst. Erfasst sind Zucht und Haltung von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, der Handel mit Wirbeltieren, ein Reit- oder Fahrbetrieb, das Zurschaustellen von Tieren, die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge sowie das Ausbilden fremder Hunde und das Anleiten ihrer Halter. Vor der Erlaubnis besichtigt der amtstierärztliche Dienst deine Betriebsstätte, dazu kommt bei Bedarf ein Sachkundegespräch. Rechne mit bis zu vier Monaten Bearbeitung, in schwierigen Fällen bis zu sechs, und beginne erst danach. Bei Hunden verlangt die Stadt den Antrag vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, und für die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken brauchst du eine gesonderte Erlaubnis.
- Ab welcher Tierzahl gilt Zucht als gewerbsmäßig?
- Das hängt an der Tierart, und die Schwellen liegen tiefer, als viele denken. Bei Hunden ist die Grenze in der Regel bei drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei Würfen im Jahr erreicht, bei Katzen bei fünf fortpflanzungsfähigen Tieren oder fünf Würfen. Meerschweinchen, Kaninchen und Chinchillas zählen ab mehr als hundert Jungtieren im Jahr, Mäuse, Hamster, Ratten und Gerbils ab mehr als dreihundert, Reptilien ebenfalls ab hundert und Schildkröten schon ab fünfzig. Bei Vögeln kommt es zusätzlich darauf an, dass du regelmäßig Jungtiere verkaufst; dann genügen mehr als fünfundzwanzig züchtende Paare bis Nymphensittichgröße, bei größeren Arten mehr als zehn Paare, bei Kakadus und Aras fünf. Wer Tiere verkauft, muss der künftigen Halterin außerdem schriftlich die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.
- Wie melde ich meinen Hund in Braunschweig zur Hundesteuer an?
- Binnen vierzehn Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug, unter Angabe der Rasse, und online über das Serviceportal der Stadt. Steuerpflichtig ist jeder Hund über drei Monate; ein eigener Wurf gilt mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft, anzeigen muss ihn die Halterin der Mutterhündin aber schon binnen zwei Monaten, mit Zahl, Geschlecht und Ruf- oder Zuchtbuchnamen der Welpen. Wer einen fremden Hund länger als zwei Monate in Pflege, Verwahrung oder zum Anlernen nimmt, gilt selbst als Halter, und die Frist beginnt dann nach Ablauf des zweiten Monats. Auch fürs Abmelden hast du vierzehn Tage; gibst du den Hund weiter, nennst du dabei Namen und Wohnung der neuen Halterin und gibst die Steuermarke zurück. Diese Marke muss dein Hund außerhalb der Wohnung und eines umfriedeten Grundstücks gültig und deutlich sichtbar tragen, und sie ersetzt die Eintragung ins niedersächsische Hunderegister nicht, um die du dich selbst kümmerst.
- Zahle ich für einen Hund aus dem Tierheim Hundesteuer?
- Zwölf Monate lang nicht, wenn er zuvor mindestens drei Monate im Tierheim des Braunschweiger Tierschutzvereins untergebracht war; die Befreiung läuft ab dem Kalendermonat der Anschaffung. Auf Antrag befreit sind außerdem Hunde, die blinden, tauben oder hilflosen Menschen unentbehrlich sind, dort jeweils der erste Hund, dazu Such-, Spür- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, Herdengebrauchshunde und Hunde in Einrichtungen von Tierschutzvereinen. Ermäßigt wird die Steuer für Wachhunde an Gebäuden, die mehr als zweihundert Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt stehen, für Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen und für Schutzhunde mit einer Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, deren Zeugnis höchstens zwei Jahre alt sein darf. Einen Nachlass für einen bestandenen Hundeführerschein sieht die Satzung nicht vor, ebenso wenig eine eigene Zwinger- oder Zuchtsteuer, denn bemessen wird nach der Zahl der gehaltenen Hunde; bei gefährlichen Hunden entfallen die Ermäßigungen ganz. Jede Befreiung und jede Ermäßigung wirkt erst ab dem Monat, in dem dein Antrag bei der Stadt eingeht.
- Brauche ich in Braunschweig einen Sachkundenachweis für meinen Hund?
- Seit dem 1. Juli 2013 muss ihn erbringen, wer zum ersten Mal einen Hund hält. Den theoretischen Teil legst du ab, bevor der Hund einzieht, den praktischen im ersten Jahr der Haltung, und beide nur ein einziges Mal, nicht erneut bei einem weiteren Hund. Abgenommen werden sie von Tierärztinnen und Tierärzten sowie von Hundeschulen, die eine Kommune dafür anerkannt hat. Ohne Prüfung sachkundig ist, wer in den zehn Jahren zuvor mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, nachweisbar etwa über den Steuerbescheid oder die Versicherungsbescheinigung; dasselbe gilt für Tierärztinnen und Tierärzte, für Personen mit einer Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde und für Halterinnen und Halter von Blindenführ- oder Behindertenbegleithunden.
- Wer darf in Braunschweig den Hundeführerschein abnehmen?
- Nur wer vorher dafür anerkannt worden ist. Die Anerkennung erteilen in Niedersachsen die kommunalen Veterinärverwaltungen, in Braunschweig also die Stadt; die Qualifikation läuft in der Regel über Lehrgänge der Niedersächsischen Tierärztekammer und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, weitere kann die Behörde im Einzelfall anerkennen. Das Fachministerium führt die anerkannten Prüferinnen und Prüfer in einer Liste. Der theoretische Teil ist ein Multiple-Choice-Test mit fünfunddreißig Fragen zu Erziehung, Haltung, Kommunikation und Recht; eine online abgelegte Prüfung ohne Prüfer am selben Ort ist nicht rechtskonform, und ein solcher Nachweis wird nicht anerkannt. Den praktischen Teil musst du nicht mit dem eigenen Hund ablegen, bei einem als gefährlich eingestuften Hund aber sehr wohl mit genau diesem Tier.
- Muss ich eine Hundeprüfung oder ein Reitturnier anmelden?
- Ja, beides, und die Fristen unterscheiden sich. Hunde- und Katzenausstellungen sowie Hundeprüfungen meldest du acht Wochen vor dem Termin bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz an. Für Viehausstellungen und andere Veranstaltungen mit Pferden, Eseln, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen, Gänsen, Enten, Hühnern oder Tauben gelten vier Wochen, und dazu zählen ausdrücklich auch Reitsportveranstaltungen. Kommen Tiere von außerhalb Braunschweigs, leitet die Stadt die Anzeige an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weiter. Je nach Seuchenlage kann die Erlaubnis mit Auflagen versehen oder die Veranstaltung ganz untersagt werden.
- Muss ich melden, dass ich Hühner, Bienen oder ein Pferd halte?
- Ja, und zwar vor dem Beginn der Haltung. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Truthühner und Bienen brauchen eine Registriernummer, die du über die Abteilung Veterinärwesen beantragst; die Meldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse läuft damit gleich mit und ist kein zweiter Gang. Die Pflicht trifft auch den, der lediglich einen Stall betreibt und fremde Tiere versorgt, und ebenso jede reine Hobbyhaltung. Geflügel zeigst du der Abteilung zusätzlich mit Tierzahl, Nutzungsart und Standort an, und dazu gehören auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln. Hinzu kommen ein Bestandsregister mit allen Zu- und Abgängen und die Impfung gegen die atypische Geflügelpest, unabhängig davon, wie viele Tiere du hältst.
- Ich bin Imker und will wandern, was muss ich beachten?
- Du brauchst vorher eine Genehmigung der Stadt. Braunschweig hat dafür 2022 eine eigene Bienenwander-Verordnung erlassen: Wer seine Völker zu einer vorübergehenden Tracht außerhalb ihres ständigen Standorts im Stadtgebiet bringen will, beantragt das spätestens sechs Wochen vor Beginn der Wanderung und legt eine amtstierärztliche Bescheinigung nach der Bienenseuchen-Verordnung bei; der Antrag lässt sich online ausfüllen. Vermutest du eine Vergiftung deiner Völker durch Pflanzenschutzmittel, sitzt die zuständige Untersuchungsstelle in Braunschweig selbst: Das Julius Kühn-Institut betreibt am Messeweg das Institut für Bienenschutz mit der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen, an die du bei begründetem Verdacht Bienen- und Pflanzenproben einsenden kannst.
- Brauche ich für ein Gehege mit Wildtieren eine Genehmigung?
- Anzeigen musst du es mindestens einen Monat vorher bei der Naturschutzbehörde, sobald du Tiere wildlebender Arten dauerhaft und an mindestens sieben Tagen im Jahr außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden hältst. Vier Fälle sind davon ausgenommen: Gehege bis fünfzig Quadratmeter Grundfläche, sofern darin keine besonders geschützten oder invasiven Arten leben, Auswilderungsvolieren für jagdbare Arten mit höchstens einem Monat Standzeit, Anlagen für höchstens zwei Greifvögel bei Beizjagd mit Falknerschein sowie Netzgehege für Zucht- oder Speisefische. Stellst du mehr als zwanzig Tiere wildlebender Arten zur Schau, ist die Einrichtung rechtlich ein Zoo und braucht eine Genehmigung, die für jede Art eine Höchstzahl festlegt; bei heimischem Schalenwild liegt diese Schwelle bei fünf Arten. Zirkusse und Tierhandlungen zählen nicht als Zoo.
- Wo darf ich in Braunschweig reiten?
- In den städtischen Grünanlagen nirgends: Auf ihren Freizeitwegen lässt die Park- und Grünanlagensatzung nur Fahrräder, Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle zu, Pferde nennt sie nicht. Im Naturschutzgebiet Riddagshausen darfst du allein auf den Wegen reiten, die die Karte zur Verordnung als Reitwege ausweist. Betreibst du einen Pensionsstall, brauchst du dafür eine Registriernummer, auch wenn dort ausschließlich fremde Pferde stehen.
- Mein Tier ist gestorben, was ist erlaubt?
- Ein Kleintier bis Hundegröße darfst du auf dem eigenen Grundstück vergraben, wenn es außerhalb eines Wassereinzugsgebiets liegt und mindestens fünfzig Zentimeter Erde darüber kommen. Sonst nimmt die städtische Tierkörpersammelstelle am Biberweg das Tier an, und der Tierschutzverein betreibt dort auch einen Tierfriedhof. Findest du ein totes Tier auf deinem eigenen Grundstück, musst du es als Eigentümer selbst entsorgen; liegt es im öffentlichen Verkehrsraum, ist die Feuerwehr zuständig.
- Wer hilft nachts, wenn mein Tier einen Notfall hat?
- Frag danach bei deiner eigenen Praxis. Die Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen verpflichtet niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte, nach Maßgabe der Notfalldienstordnung am Notfalldienst teilzunehmen, und zwar für den Bereich der eigenen und der benachbarten Praxen. Praxisnebenstellen mit kleinerem Leistungsspektrum sind davon ausgenommen, weitere vollwertige Praxisstellen nicht, und aus schwerwiegenden Gründen kann die Kammer auf Antrag befreien. Unabhängig davon sind in einem Notfall alle Tierärztinnen und Tierärzte auch ohne Anforderung zur Ersten Hilfe bei Tieren verpflichtet.
- Kann ich beim Tierschutz in Braunschweig mitmachen?
- Ja, an mehreren Stellen, und die Stadt sucht dafür aktiv Freiwillige. Im Stadtgebiet gibt es neunzehn betreute Amphibienwechsel; zwischen Ende Februar und Anfang Mai werden dort morgens die Tiere aus den Fangeimern gesammelt, über die Straße getragen und nach Art, Zahl und Geschlecht erfasst. Vorkenntnisse brauchst du nicht, die Artbestimmung lernt sich schnell, und auch wer nur an einzelnen Tagen Zeit hat, ist willkommen. Der Fachbereich Umwelt bittet außerdem um Meldungen von Nestern der Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, des Mauerseglers und des Haussperlings sowie von Fledermausquartieren, weil solche Niststätten bei Bauarbeiten meist aus Unkenntnis verschwinden. Für den Biber hat die Stadt zusätzlich einen eigenen Sachverständigen benannt.