Der Groß- und Einzelhandel mit Futter und Zubehör für Heimtiere. Die Gesellschaft darf weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an ihnen in jeder Form beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Der Betrieb und die Unterhaltung von Zoo-Märkten, insbesondere - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften - der Verkauf von Tieren für den häuslichen Kreis nebst Futtermitteln und Gegenständen der Tierhaltung.
Die Gesellschaft darf weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten...