Selbstverständlich halten wir uns dabei an die rechtlichen Bestimmungen und erfüllen die geforderten Auflagen des Gesetzgebers. Uns wurde die Erlaubnis als Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG erteilt. Diese besagt, dass die Tätigkeit der gewerbsmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sow...